Laubsauger und Laubbläser – Verbot zum Lärmschutz

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Laubbläser: Ein Verbot zu bestimmten Zeiten soll Anwohner und Passanten vor der Lärmbelästigung schützen.
Laubbläser: Ein Verbot zu bestimmten Zeiten soll Anwohner und Passanten vor der Lärmbelästigung schützen.

Laubsauger und Laubbläser sind äußerst praktisch, wenn es darum geht, den Garten und den Bürgersteig von Laub zu befreien. Allerdings sind die Geräte auch laut. Nicht selten übersteigen sie einen Lärmpegel von 85 Dezibel, benzinbetriebene Laubsauger erreichen zum Teil sogar 115 Dezibel.

Wenn Sie bedenken, dass bereits ab einer Dauerbeschallung von 80 Dezibel langfristige Hörschäden entstehen können, ist nicht verwunderlich, dass unter bestimmten Umständen für Laubsauger und Laubbläser ein Verbot ausgesprochen werden kann.

Doch was sagt das Gesetz zum Thema Laubbläser? Zu welchen Zeiten dürfen die Geräte benutzt werden? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.

FAQ: Laubsauger und Laubbläser

Wann darf ich Laubsauger und Laubbläser benutzen?

Sie dürfen Laubsauger und Laubbläser an Werktagen von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr benutzen.

Zu welchen Zeiten ist die Nutzung von Laubsauger und Laubbläser verboten?

Ein Verbot für die Nutzung von Laubsauger und Laubbläser besteht an Sonn- und Feiertagen.

Was sagt die Lärmschutzverordnung bezüglich Laubbläser und Laubsauger?

Laut laubsauger.de stuft die Bundesimmissionsschutzverordnung Laubsauger und Laubbläser in die Lärmstufe II ein. Dies bedeutet, dass sie potentiell in der Lage sind, mittel- und langfristige Hörschäden zu verursachen. Die Anwender solcher Geräte tragen deshalb üblicherweise einen Hörschutz während der Arbeit. Nachbarn, Passanten oder auch Tiere sind der Lärmbelästigung durch den Laubbläser oder Laubsauger jedoch schutzlos ausgeliefert.

Deswegen gibt es allerhand Regelungen und Einschränkungen zum Einsatz dieser Geräte. Dazu gehört unter anderem auch ein örtlich und/oder zeitlich begrenztes Laubbläser-Verbot.

Laubsauger und Laubbläser: Diese Betriebszeiten sind erlaubt

Laubsauger und Laubbläser: Zu welcher Uhrzeit ist der Einsatz erlaubt?
Laubsauger und Laubbläser: Zu welcher Uhrzeit ist der Einsatz erlaubt?

Wann aber darf man Laubbläser bzw. Laubsauger benutzen? Die Zeiten, die die Bundesimmissionsschutzverordnung für den Einsatz vorsieht, lauten folgendermaßen:

  • an Werktagen (Montag bis Samstag): von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen: ganztägiges Laubsauger- und Laubbläser-Verbot

Diese Regelungen gelten in ganz Deutschland. Allerdings kann jede Stadt und Gemeinde auch ihre eigenen Vorschriften hinsichtlich des Lärmschutzes erlassen. So ist es nicht unüblich, dass in Gewerbegebieten oder ländlichen Regionen zwar ein nächtliches Laubbläser-Verbot besteht, tagsüber der Einsatz aber uneingeschränkt erlaubt ist. Wenn Sie nicht wissen, welche Betriebszeiten Sie einhalten müssen, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen. Verstoßen Sie gegen diese Zeiten, ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Dieses kann – je nach Art des Vergehens und nach Gemeinde – bis zu 50.000 Euro betragen.

Darüber hinaus kann gemäß Mietrecht auch der Vermieter eigene Ruhezeiten aufstellen. Lesen Sie dazu aufmerksam Ihren Mietvertrag bzw. die Hausordnung.
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Laubsauger und Laubbläser – Verbot zum Lärmschutz
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik an der Universität Rostock absolviert. In diesem Zusammenhang beschäftigte sie sich auch mit dem Erfassen von politischen Schriften und Gesetzestexten. Besonders im Verkehrs-, Familien- und Mietrecht ist sie sehr bewandert. Seit 2017 ist sie Teil unseres Redaktionsteams.

48 Gedanken zu „Laubsauger und Laubbläser – Verbot zum Lärmschutz

  1. Peter M

    Ein „Laubsauger“ ist ein perfektes Gerät, zudem ich nur Raten kann.
    Unser Nachbar hat eine riesige Buche, deren Laub wir selten im Leerungszyklus der Biotonne, komplett unterbekommen haben.
    Nach Rücksprache mit der Stadt und unserem Grünflächenamt, wurde mir der Motorlaubsauger empfohlen.
    Dieser Mulcht nun direkt das Laub und somit bekommen wir die vierfache Menge in die Biotonne.
    Unser Problem hat sich also bestens gelöst. Zudem haben sich die Kosten für den den „Laubsauger“ bereits amortisiert, da die Kosten für eine 2. Biotonne pro Jahr weitaus höher gewesen werden.
    Ich Danke der Stadt für diesen guten Tipp.

  2. W. Oltmanns

    Hallo, ich wurde abermals von so einem betörenden Laubbläser Einsatz aus dem Schlaf gerissen. In dem
    Computer fand ich die Anordnung, das ein Einsatz dieses Gerätes von neun Uhr erlaubt sei.Warum sind diese Zeiten nicht in einem Öffentlichen Aushang bei den Gemeinden und den Ordnungsämtern. Dann ist doch damit alles geregelt.! Gruss W

  3. J. N.

    Erlaubt bis 13 Uhr wektags… Super. Immer, wenn ich versuche, mit meinem kranken Kleinkind zu schlafen, kommt punkt 11:30 dieser bwacheuerte Bläser und macht schön Krach bis 13:00 Uhr. Genau die Schlafzeit kleiner Kinder. Was für eine bescheuerte Ruhezeitregelung.
    Der Sinn der Geräte erschießt sich mir ebenfalls nicht. Früher hat man geharkt und gefegt, das ging fast genauso fix und man hatte weder Lärm noch Abgas noch ein mega schweres, einseitig zu tragendes Ding – sofern mir hier einer mit gesundheitsschädlicher Haltung beim Fegen käme.

  4. Kathrin W.

    Hallo, ich kann mich dem Kommentar von Barbara nur anschließen!! Und die Lärmbelastung ist übrigens auch nicht zu unterschätzen. Wenn, wie heute am Samstag, rings um meine Wohnung UNAUSGESETZT seit über 1 1/2 Stunden so ein monströses Teil läuft, empfinde ich – und mit Sicherheit die gesamte Tierwelt hier – das als sehr belastend! Und wenn man sich ansieht, wie willkürlich ein paar Blättchen quer über eine Weite von ca 8-10m geblasen werden, aus Hasenlöchern herausgepustet und ganze Blätterberge von a nach b geblasen werden, obwohl sie doch auch am Punkt b eingesammelt werden könnten, dann will ich nur noch am Verstand der Menschen verzweifeln. WOZU?? Ein Mann mit einer Harke braucht nicht wirklich soviel länger, wenn er strategisch sinnvoll arbeitet. Und wenn man ja so laut „Klimaschutz“ schreit und Jobbeschaffung etc – dann müsste man die Laubbläser sofort außer Betrieb setzen! Allein der weitreichende und langanhaltende Geruch von verbranntem Treibstoff sagt jedem, wie viel Luftverschmutzung hier stattfindet. Multipliziert man dies mit dem Stadtgebiet von Berlin … dann ergibt sich bereits ein recht hoher Belastungsfaktor, würde ich sagen. Natürlich hat dies vorerst nicht soviel mit Recht und Gesetz zu tun, aber wenn schon Unweltpolitik gemacht wird, dann ist es vielleicht auch an der Zeit, über den Sinn und Unsinn der Erlaubnis zum Gebrauch dieser „Hilfsmittel“ nachzudenken.

  5. Barbara S

    Bei Laubbläsern geht es mir nicht um den Lärm, sondern um die Umwelt!! Hat denn noch niemand von der Feinstaubbelastung gehört? Und wie ist es mit den Insekten? Da bin ich noch nicht sicher, ob ..bläser oder …sauger schlimmer sind. Langsam wird es Zeit, dass der Mensch abgeschafft wird. Rohstoffe werden vergeudet zum Bau von Waffen und/oder Raketen. Aber stop, ich hatte ja von Laufsaugern geschrieben.

  6. Fred W

    Vor drei Wochen jagte uns um 7:23 ein fürchterlicher, unaushaltbarer Höllenlärm aus den Betten,

    der sich als Einsatz eines städtischen Laubbläsersextetts wenige Meter von uns entfernt inmitten

    eines reinen Wohngebietes entpuppte. Meine Kontaktaufnahme mit den Bläsern erwies sich als wenig erfreulich.

    Äußerst verblüfft war ich jedoch, als unsere Recherchen die gesetzlichen Bestimmungen

    der Bundesimmissionsschutzverordnung offenlegten. Den Hinweisen auf dieser Internetseite folgend

    erfragte ich beim Ordnungsamt unserer Stadt, ob es bei uns Sonderregelungen zu diesem Gesetz gäbe.

    Die Antwort war eindeutig: Die Bestimmungen gelten auch bei uns.

    Daraufhin bat ich das Ordnungsamt, die Information an den Städtischen Bauhof weiterzuleiten mit dem Ergebnis,

    dass sich das unwürdige Spektakel heute schon nach 3 Wochen ab 7:38 Uhr wiederholte.

    Soviel zu den Themen Bürgerfreundlichkeit in unserer Stadt, Lärmschutz im allgemeinen und Bundesimmissionsschutzverordnung.

  7. Yvonne

    Gerade eine Diskussion mit dem Wuppertaler Ordnungsamt gehabt, das meint, dass es keine Mittagsruhe mehr gibt. Ausgangspunkt ist, dass Mitarbeiter der Stadt Wuppertal in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:25 Uhr mit Laubbläsern das Laub in einem reinem Wohngebiet entfernt haben. Was soll man noch tun, wenn sich die Stadt selbst nicht an die Gesetze hält und diese anscheinend noch nicht einmal kennt?

  8. Rene

    Hallo
    Ich arbeite als sogenannter Landscaper in den USA. Ein Benzin betriebener Laubblaeser gehoert zu meiner Grundausstattung.

    Eigenheim Besitzer beauftragen mich ihren Vorgarten Hof oder was auch immer schoen zu halten.
    Wenn ich die Kommentare hier sehe das ich eigentlich arbeitslos bin weil Waesche oder Tomaten draussen auf den Balkon sind. Bin ich schon Buchstaeblich arbeitslos. Ich bin total konform mit den Laermschutz Bedingungen. aber es ist nicht so das ich eine Stunde am selben Ort rumblase. Eher 20 min hier und 20 woanders im Schnitt ca aller 40 Minuten irgendwo in einer Stadt. Ich als Anwender hab kein Vergnuegen damit das laute schwere Zeug rum zutragen. Aber zeit ist Geld und ich muss essen auf den Tisch bringen und meine Rechnungen bezahlen.

  9. Michaela P

    Hallo,
    Ich habe viele eure Kommentare gelesen und stimme euch bei all euren Argumenten zu. (Außer Florian). Es gibt viele Menschen die sich von den Laubsauger und dessen Betreiber gestört fühlen, mich eingeschlossen. Es ist so die Frage, wie kann man da vorgehen? Ich wohne im Raum Hamburg und würde mich über direkten Kontakt zwecks Unterstützung sehr freuen. Wer wohnt auch noch in Hamburg und hätte Interesse daran? Es nimmt ja mittlerweile Dimensionen an.

    VG

    Michaela P.

  10. Lütjen

    Diese Verordnung ist doch kein Schutz! Die maximale Lautstärke muss geregelt werden. Der Nachbar gegenüber hält sich zwar an die Zeiten, aber selbst wenn ich Fenster und Türen schließe, ist dieses Geräusch unerträglich fies und das, obwohl ich Hörgeräte trage und selbst damit nicht alles höre. Der macht das ja auch nicht nur 5 Minuten bei dem riesigen Grundstück, macht das sogar noch VOR dem Grundstück, also bläst auch noch auf der Straße….Und wie schon andere schrieben, mehrmals die Woche, bei jedem bisschen Blatt. Jetzt, wo schon im Sommer die Blätter fallen wegen fehlendem Regen ist der Bläser nun schon im Einsatz. Was stört die Menschen nur an den Blättern?

  11. Michael M

    Habe kürzlich ein Problem mit unserem Gärtner gehabt.Weil er noch einige andere Arbeiten hatte,kam er schon um fünf Minuten nach 13Uhr.Laubsauger an und Vorhof vom Haus die Blätter auf die Straße gesaugt.Als ich ihn ansprach,das er in der Zeit von13Uhr bis 15Uhr den Laubsauger nicht in Betrieb nehmen dürfe,hat er mich staunend angesehen und mir mitgeteilt,ich solle dies mit der Vermieterin klären.Habe ich getan und jetzt ist Ruhe.Ich verstehe die Leute nicht.Sie üben ein Gewerbe aus und wissen nichts über die Geräte,die sie benutzen,wie und wann man sie einsetzen darf.

  12. H.

    Hallo, ja ich würde es befürworten wenn die Benzin Laubbläser nur im Herbst zu den erlaubten Zeiten benutzt
    werden dürfen, und nicht das ganze Jahr was nicht nur Mensch und Tier sondern auch der Umwelt sehr schadet.
    Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte an einer Strasse wo alle paar Meter eine Eiche steht im Herbst kann ich
    es ja noch verstehen.
    Aber jetzt zum Beispiel hat mein Nachbar seine Hecke geschnitten, wohl gemerkt, die Vögel brüten noch-.
    dann kam Gewitter und ein fürchterlicher Gewitterschauer und Hagel, jetzt hat mein Nachbar den Puster an
    um die Reste der Heckenschnitts zu entfernen, und natürlich voll aufgedreht, weil ja durch die Nässe die
    Blätter aud dem Gehweg kleben.

  13. Guido

    Guten Tag
    Frage: Mein Nachbar benutzt ständig einen Laubbläser. von 8:00 bis manchmal sogar bis nach 18: Uhr. Eine Beschwerde beim Ordnungsamt unserer Stadt, ergab leider folgende Aussage: da wir im Außenbereich der Stadt wohnen, trifft §7 der Lärmschutzverordnung bei uns nicht zu. Die Stadt vertritt die Meinung, hier dürfte man den Laubbläser von 6:00 – 22:00 Uhr benutzen. Ist das wirklich so?
    mit freundlichen Grüßen

  14. P. Schmidt

    Im Gegensatz zu Laubsaugern habe ich den Sinn von Laubbläsern noch nie wirklich verstanden. Diese Geräte werden meist nur dazu verwendet, um Blätter von A nach B zu pusten, von wo sie der Wind wieder verteilen darf. Sie dienen als Beschäftigungsmaßnahme für Männer, die gerne mit Maschinen spielen.
    Seit Anfang diesen Jahres haben wir eine neue Hausverwaltung.
    Der alte Verwalter war hier selbst alle 2 Wochen mit seinem Laubsauger unterwegs, gerne schon verbotenerweise um 8 Uhr. Dabei hat er immer Alibi-haft den Motor extra hochgefahren, ohne dabei eine Leistung zu erbringen. Frei nach dem Motto: „Hört, ich tue was.“ Da dieses Spielchen immer nur etwa eine Stunde dauerte, war es noch irgendwie zu ertragen.
    Die neue Verwaltung lässt nun eine Gärtnerfirma ran. Die kommen meist zu zweit, beide mit lauten Geräten. Einer davon mit Laubsauger, der dann stundenlang das Laub durch die Gegend schubst, um die Arbeitszeit rumzubekommen. Gerne auch zweimal die Woche und natürlich auch zu nicht erlaubten Zeiten. Sowie heute. Seit 7,30 Uhr wird hier, abgesehen von den großzügigen Pausen, im Doppelpack gelärmt. Jetzt haben wir es 13 Uhr, aber natürlich wird auch die Mittagsruhe nicht eingehalten. Mal schauen, wie lange das noch weiter geht.
    Ich werde mir nun einen Dezibel-Messer zulegen, um diese andauernden Verstöße zu dokumentieren und damit dieses rücksichtlose Treiben beim Ordnungsamt zu melden. Hoffentlich wird es eine Geldbuße nach sich ziehen, anders lernen es Menschen leider oft nicht.

  15. Ralf

    Ich habe selten so einen völligen Schwachsinn wie den hier veröffentlichten Kommentar von „florian“ gelesen, der das kurze Bellen eines Hundes oder das Krähen eines Hahnes mit einem teils stundenlang betriebenen Laubbläser vergleicht und zur Krönung der Dummheit noch darauf hinweist, dass diese (schweren) Geräte sehr nützlich seien, weil es auch Menschen gebe, die keinen Besen mehr halten können. Ein solcher Argumentationsunsinn ist nicht mehr zu toppen!

    We all live under the same sky, but we don’t all have the same horizon. (Konrad Adenauer)

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