Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?
Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?

Nach Paragraph 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Erben die Kostentragungspflicht bezüglich der Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers. Das ergibt sich grundlegend daraus, dass die Nachlassempfänger neben dem Vermögen des Erblassers auch dessen Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaft übernehmen und dafür haften – die Kosten also tragen müssen.

Die Beerdigungskosten fallen als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein und müssen dementsprechend von den Erben getragen werden. Die Tilgung kann zunächst aus dem Nachlass erfolgen. Genügt dieser nicht, ermöglicht die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben.

Doch was geschieht eigentlich, wenn keine Erben vorhanden sind, weil alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen? Wer zahlt für die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

FAQ: Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Grundsätzlich muss gemäß Erbrecht der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Erbe ausgeschlagen: Wann muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Da betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades.

Wann muss der Staat die Beerdigung bezahlen?

Die jeweilige Gemeinde muss die Beerdigungskosten übernehmen, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörigen hat, die zahlungsfähig sind.

Wer zahlt die Beerdigung bei Erbausschlagung?

In Fällen der Ausschlagung muss zunächst zwischen zwei Optionen unterschieden werden:

Wer muss, wenn die Erben das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht automatisch der Staat!
Wer muss, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht immer der Staat!
  1. Nur ein Erbberechtigter will das Erbe ausschlagen: Die Beerdigungskosten tragen in diesem Falle die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben – bei mehreren die Erbengemeinschaft. Die Kosten können auch zunächst mit der Erbmasse getilgt werden.
  2. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen oder es sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden: In diesem Fall geht in letzter Konsequenz die Erbschaft auf den Staat über (= Fiskalerbschaft). Der Fiskus kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Erbausschlagung bestimmen. Die Bestattungskosten muss er aber nicht automatisch tragen.

Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten:

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

Bestattungspflicht: Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.
Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.

Die Bundesländer regeln in eigenen Bestattungsgesetzen, welche Personen zur Bestattung der Verstorbenen verpflichtet sind.

Auch wenn hier von Bundesland zu Bundesland einzelne Unterschiede gegeben sind, orientiert sich die Reihenfolge, nach der sich die Bestattungspflicht richtet, regelmäßig an der abgestuften Unterhaltspflicht.

Sind keine (zahlungsfähigen) Erben vorhanden, geht die Kostentragungspflicht auf folgende Personen über (in absteigender Reihenfolge):

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht angeheirateter Partner
  6. andere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. entferntere Verwandte (bis 3. Grades)

Wenn zum Beispiel all diese Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten zunächst von dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu zahlen, der auch vorrangig zum Unterhalt gegenüber dem Erblasser verpflichtet war.

Verfügt dieser nicht über ausreichende finanzielle Mittel, gehen bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten auf die Kinder des Verstorbenen über. Können auch diese die Summen nicht aufbringen, geht die Schuld auf die Eltern, hiernach auf die Geschwister des Erblassers über usf.

Erbe abschließend ausgeschlagen: Wer zahlt für die Beerdigung?

Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!
Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entrichten können, tritt in letzter Konsequenz der Fiskus für die Kosten ein. Dann geht nicht nur die Erbschaft an das Land bzw. die Gemeinde über, sondern auch die Beerdigungskosten.

Reicht der Nachlass für die Begleichung der Rechnung nicht aus, kann die Behörde eine sogenannte Sozialbestattung in Auftrag geben. Die Kosten für diese Bestattungsform sind sehr gering, die Beisetzung ist einfach gehalten.

Fazit: Wer zahlt die Beerdigung, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten also nicht automatisch auch davon berührt. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf folgende Personen über:

  1. Sind andere Erben vorhanden, müssen diese die Beerdigungskosten tragen.
  2. Sind keine anderen Erben vorhanden bzw. sind diese nicht zahlungsfähig, müssen die Angehörigen des Verstorbenen eintreten – entsprechend der Unterhaltsrangfolge.
  3. Sind weder (zahlungsfähige) Erben noch (zahlungsfähige) Angehörige vorhanden, trägt in letzter Konsequenz die Gemeinde die Beerdigungskosten – entweder aus dem Nachlass beglichen oder darüber hinausgehend (Sozialbestattung).

Weiterführende Literatur zum Thema

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

173 Gedanken zu „Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

  1. Egon

    Hallo,
    unser Bruder (wir sind noch 2 Geschwister) ist verstorben. Er war verheiratet aber seit ca. 18 Jahren ist seine Frau aus der gemeinsamer Mietwohnung ausgezogen. Der Bruder lebte aus der Sozialhilfe und wurde nach und nach Alkoholiker. Aus der Ehe sind 2 Kinder geboren worden, diese haben seit dem Auszug vielleicht 1 – 2 mal Kontakt zum Vater gehabt. Soviel wir wissen, wurde die Ehe bis heute nicht geschieden.
    Wer soll für die Beerdigung und für die damit verbundene Kosten aufkommen? Die getrennt lebende Ehefrau weigert sich, die Kinder haben vermutlich kein Vermögen..
    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Egon,
      in der Regel besteht unter Ehegatten eine Unterhaltspflicht. Diese kann auch die Beerdigungkosten beinhalten. Ob dies in Ihrem Fall so ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Egon

        Guten Tag, leider war die Antwort nicht unbedingt hilfreich. Natürlich möchte ich keine kostenlose Rechtsberatung von Ihnen, allerdings hätte ich gern etwas mehr gewußt – ohne , daß Sie als Rechtsberater tätig werden. Neueste Stand: Die Ehefrau (seit ca. 18 Jahren getrennt lebend) und alle 3 Kinder (es sind 3 und nicht 2, wie ich erst geschrieben hatte) haben die Erbe ausgeschlagen. Jetzt haben wir vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen, in dem dies uns mitgeteilt wurde. Wir sollen uns ebenfalls entscheiden, ob wir die Erbe annehmen oder auch ausschlagen möchten. Unsere Entscheidung steht fest, wir werden die Erbe ebenfalls ausschlagen. Jetzt wäre meine Frage ohne Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung: Wie geht die Angelegenheit jetzt weiter? Was wird das Gericht als Nächstes in die Wege leiten? Nach unserem Rechtsempfinden müssten die Ehefrau (auch wenn sie getrennt lebt) und die Kinder für die Kosten aufkommen…
        Vielen Dank für die Antwort.
        Egon

        1. anwalt.org

          Hallo Egon,
          wie bereits erwähnt, muss in der Regel der Ehegatte für die Beerdigungskosten aufkommen, denn diese sind Teil der Unterhaltsverpflichtungen. Allerdings können individuelle Umstände zu einer Abweichung von der Regel führen. Dabei spielen unter anderem die Vermögenswerte der beteiligten Personen eine wichtige Rolle. Nur mit diesen Informationen ist eine konkrete Einschätzung möglich. Zudem greifen die Bestattungsgesetze der Länder.

          Ihr Team von anwalt.org

  2. Steven S.

    Hallo,

    unser Vater ist gestorben und da er hoch verschuldet war, haben alle Erbberechtigten das Erbe ausgeschlagen. Jetzt haben wir (Kinder) mündlich ausgemacht, dass wir uns in die Beerdigungskosten rein teilen. Die ganze Planung für die Bestattung habe ich zusammen mit dem Bestatter vorgenommen und es läuft auch alles auf meinen Namen. Jetzt wo die Bestattung vorbei ist, sind meine Geschwister nicht gewollt ihren Anteil zu zahlen, so das ich auf den gesamten Kosten hängen bleibe. Kann ich das Geld von meinen Geschwistern einklagen?

    1. anwalt.org

      Hallo Steven,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Hannes

    Guten Abend, ich habe mal eine Frage. Es ist ein Todesfall eingetreten und der verstorbene hat kein Vermögen. Es gibt 3 Erben, 2 der Erben, veranlassen eine Beerdigung, die sie aber schon wissentlich nicht bezahlen können, weil sie kein Einkommen haben und von Harz 4 leben. Der 3. Erbe hat das Erbe ausgeschlagen, steht aber finanziell gut da, muss der 3. Erbe nun die komplette Beerdigung bezahlen, obwohl diese ohne sein Wissen in Auftrag gegeben wurde und er nie zugestimmt hat? Vielen Lieben Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Hannes,
      grundsätzlich besteht auch bei einer Erbausschlagung eine aus der Unterhaltspflicht resultierende Kostentragungspflicht. Ob diese in Ihrem Fall besteht und ob Sie tatsächlich für die gesamten Kosten aufkommen müssen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Susanne

    Hallo ,der Vater meiner beiden Söhne ist verstorben.Beide Söhne hatten nie Kontakt zu Ihrem Vater.Der eine Sohn volljährig wohnt noch bei mir ohne eigenes Einkommen.,Der andere hat eine eigene Wohnung ,sein Verdienst ist nicht gerade hoch ,er kommt gerade abzüglich Miete ect.so über die runden. Vom Verstorbenen die Mutter,wie seine beiden Brüder haben jetzt die Beerdigung in Höhe von ca 5000 € in Auftrag gegeben.Jetzt will seine Familie von meinen Kindern die Beerdigungskosten. Wie verhält es sich in diesem Fall wenn die Kinder kein Geld haben ? Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Susanne,
      grundsätzlich müssen laut Gesetz die Erben für die Beerdigung aufkommen, dabei werden die Kosten nicht selten aus dem Nachlass genommen. Ist das Erbe allerdings überschuldet oder sind die Erben nicht zahlungsfähig, wird diese Unterhaltspflicht ggf. auf die weiteren Angehörigen übertragen. Wie sich dies in Ihrem speziellen Fall gestaltet, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Erbrecht besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Bea

    Hallo

    Mein Vater ist letzte Woche verstorben . Ich bekomm Ausbildungsaufstiegsförderung. Meine Geschwister alle Hartz 4.
    Ich bin die Erstgeborene und somit für die Kosten verantwortlich. Würde mir gesagt . Ich habe aber kein Geld und wollte ein Antrag beim Sozialamt stellen

    Diese wollen die Einkommensnachweise von meinem Freund haben und von mir .Aber ich bin nicht mit ihm verheiratet. Wir haben ein gemeinsamen Haushalt und er sieht nicht ein das er für die Besattung irgentetwas bezahlt.
    Und ich weiß auch nicht warum er das tun sollte. Er verweigert Nachweise abzugeben

  6. Helena

    Guten Tag,

    meine Mutter möchte gerne mit mir über die Planung ihrer Beerdigung etc. reden, von der sie wünscht, dass ich sie organisiere. Sie hat eine Sterbegeldversicherung vor einiger Zeit abgeschlossen. Da meine Mutter jedoch Schulden hat, würde ich das Erbe ausschlagen wollen. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

    1. Kann ich das Geld der Sterbegeldversicherung nutzen, um die Beerdigung zu bezahlen, obwohl ich das Erbe ausschlage? Ich habe Angst, dass dies eine konkludente Handlung wäre und ich doch zum Erben werden würde.
    2. Mein Bruder (lebt sein Leben lang von Hartz 4) würde, wie ich ihn einschätze, das Erbe annehmen. Wäre er damit alleine verantwortlich für die Beerdigung (Organisation, Kosten)?
    3. Für den Fall, dass ich für die Beerdigung aufkommen müsste: Ich habe durch meine Freiberuflichkeit so gut wie keine Einnahmen. Würde somit der Staat oder mein Bruder alleine für die Kosten und Organisation aufkommen müssen?
    4. Wenn ich zum Zeitpunkt der Beerdigung verheiratet wär: Müsste mein Mann mit seinem Vermögen/Einkommen aufkommen?
    5. Müsste ich meinem Bruder die Police der Sterbegeldversicherung geben, wenn er für die Beerdigung alleine verantwortlich wäre, damit er sie nutzen könnte?
    6. Habe ich noch irgendwelche Pflichten, denen ich nachkommen muss, wenn ich das Erbe ausschlage z. B. Wohnung oder bestehende Verträge kündigen?

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Helena,

      in der Regel gehört eine Sterbegeldversicherung nicht zur Erbmasse, kann also auch bei einer Erbausschlagung genutzt werden. Gibt es andere Erben, die das Erbe annehmen, sind diese üblicherweise für alles verantwortlich, was damit zu tun hat. Dazu gehört es auch die Wohnung aufzulösen oder Verträge zu beenden, da dies in die Erbmasse fallen. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich zur Klärung der Details an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Manfred P.

    Hallo,
    meine Geschwister und ich wurden vom Bezirksamt aufgefordert laut Bestattungsgesetz die Bestattungskosten meines Vaters zu übernehmen. Die Bestattung fand bereits vor 3 Wochen statt. Wir hatten 35 Jahre keinen Kontakt, mein Vater hat nie Unterhalt gezahlt und war gewalttätig. Nach der Scheidung wurde von beiden Parteien vereinbart, dass keine gegenseitigen Ansprüche angemeldet werden. Wir sind gerade dabei das Erbe auszuschlagen. Meine Frage: Gibt es eine Härtefallregelung, damit wir die Kosten nicht übernehmen müssen und wie wendet man sie an? Finanziell könnten wir uns die Bestattung leisten, aber hier geht es um die Ungerechtigkeit für jemanden geradestehen zu müssen, der keinerlei Verantwortung für uns übernommen hat.

    1. anwalt.org

      Hallo Manfred P.,

      wird das Erbe ausgeschlagen, kann der Staat potentielle Erben in der Regel dennoch für die Beerdigungskosten heranziehen und zwar dann, wenn diese gegenüber dem Erblasser unterhaltsverpflichtet gewesen wären. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten direkt an der Bezirksamt oder einen Anwalt für Erbrecht, um zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie weiter vorgehen müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Monika

    Hallo,
    mein Mann hat sich letztes Jahr das Leben genommen. Er hat mich und mein Kind mittellos, ohne Rücklagen zurück gelassen. Ich erhalte eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente, habe kein Vermögen und bin nicht inder Lage die Kosten zu tragen. Die Polizei hat bei Leichenfund einen Bestatter beauftragt und ich habe gleich gesagt, das ich nicht bezahlen kann und habe einen ANtrag beim Sozialamt gestellt. Dieser wurde abgelehnt und ich habe mit Hilfe der Diakonie bei der Regierung Widerspruch eingelegt. Sollte dieser auch negativ ausfallen, was habe ich noch für Möglichkeiten, da mir mein Geld nicht einmal für die monatlichen Kosten langen.

    Ich habe noch vergessen anzumerken, das ich und mein minderjähriges Kind das Erbe ausgeschlagen haben, sowie die Eltern meines Mannes auch, da er hoch verschuldet war.

    1. anwalt.org

      Hallo Monika,
      welche rechtlichen Möglichkeiten noch bestehen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt abwägen. Können Sie die Kosten für diesen nicht tragen, kann ein Anspruch auf Beratungshilfe bestehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Niels

    Mein Vater ist gestorben und als letztliche Erben kommen mein Bruder und ich als auch seine Schwester in Frage. Das Erbe wurde von allen notariell ausgeschlagen.
    Es wurde ein Antrag auf Sozialbestattung gestellt, von denen der Hinweis kam, dass seitens des vorhandenen Girokontos ausreichendes Guthaben zur Verfügung steht um die Bestattungskosten davon zu begleichen. Die Bank meines Vaters lehnt die Begleichung dieser Zahlung wegen des Fehlens von Kontovollmachten als auch des Wissens um unsere Erbausschlagung ab. Die zuständige Gemeinde für die Beihilfe von Bestattungskosten teilte jedoch genau diesen Umstand mit, dass so lange ausreichendes Guthaben vorliegt man nur die Originalrechnung bei der Bank abgeben muss. Die seihen gem. § 74 SGB dazu auch verpflichtet.

    Ist diese Anwendung so richtig?
    Wenn nein, an welche Adresse richtet man seine Forderung bei einer Fiskalerbschaft?

    1. anwalt.org

      Hallo Niels,
      wie sich die rechtliche Lage in Ihrem speziellen Fall verhält, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Martin S.

    Guten Abend

    Mein Vater ist verstorben hatte eine Ehefrau ( wohnten getrennt ) .
    Hat 4 Kinder ich bin der älteste, wer trägt die Beerdigungskosten ?
    Ehefrau (sie möchte kein Kontakt mit uns, hat ein Gesetzlichen Betreuer)und wir Kinder ,habe das Erbe ausgeschlagen denn mein Vater war Verschuldet.
    Ich habe beim Bestatter erstmal unterschrieben (sonst könnten Sie nichts machen )und langsam kommen die Rechnungen
    Meine Hauptfrage ist
    Wer Trägt die Beerdigungskosten
    1 Die Ehefrau ( Sie bekommt nur ihre Rente + Witfenrente )
    2 Wir Kinder ( aso den gesamten Betrag durch 4)
    3 Die Ehefrau und wir Kinder ( Betrag durch 5 )
    4 Ich alleine da ich ja unterschrieben habe .

    Meine Geschwister haben kaum Geld 2 bekommen Stütze zum Amt und 1 hat 2 Kinder ( Erbe ausgeschlagen )und ist verheiratet ,wenn Sie wie bei Punkt 2 und 3 zahlen müssten es aber nicht könne, würde denn das Sozialamt helfen ?

    Vielen Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Martin,
      grundsätzlich fallen die Beerdigungkosten unter die Unterhaltspflicht. Wer diese in Ihrem speziellen Fall tragen muss, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. sebastian f.

    Der Vater meiner freundin ist im letzten jahr vestorbenn.
    Es bestand seitens des verstorbenen auf seinen wunsch hin seit über 20 jahren kein kontakt mehr zur laiblichen familie.
    jetzt soll meine freundin, ihre schwester und ihre kinder die schulden in form von bestattungskosten tragen.
    meine freundin ist zur zeit auf harz4 angewiesen, möchte aber ihre kinder (2 volljährig eins wird bald volljährig) vor den kosten schützen. Sie hat selber schon schulden und
    eine eidestattliche versicherung abgegeben.

    Was wäre die beste lösung?

    1. anwalt.org

      Hallo Sebastian,
      anhand der vorliegenden Informationen ist eine Einschätzung nicht möglich, wenden Sie sich daher an eine Anwalt. Können Sie dessen Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen, besteht ggf. Anspruch auf Beratungshilfe.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Frank

    Hallo,
    unser Bruder ist verstorben. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ablehnen. Ich möchte trotz Ablehnung die Beerdigung veranlassen aber für die Kosten aufkommen. Darf ich das?

    1. anwalt.org

      Hallo Frank,
      grundsätzlich sollte es kein Problem sein, wenn Sie die Beerdigung übernehmen wollen.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Dominik

    Wie sieht es mit den Bestattungskosten aus wenn die Eltern des verstorbenen den Bestatter beauftragt hat? Gilt dann das Vertragsrecht vor der Unterhaltspflicht? Sprich ist es rechtens wenn die Eltern den Vertrag schließen und die Kinder zahlen sollen?

    1. anwalt.org

      Hallo Dominik,
      in der Regel sind in einem solchen Fall meist nicht gesamten Kosten von den Unterhaltspflichten zu tragen. Wie sich dies in Ihrem Fall genau darstellt, sollten Sie ggf. mit eube Abwalt besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Katrin B.

    Meine Mama ist am 22.11.2017 plötzlich verstorben. Meine 2 Geschwister haben das Erbe ausgeschlagen. Haben aber die Wohnung mit ausgeräumt ( vor der Beerdigung und vor der Erbausschlagung).Haben Sie da nicht eigentlich das Erbe angenommen?
    Und müssen sie sich nicht auch mit zu 1/3 an den Beerdigungskosten dran beteiligen ?

    Vielen Dank im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Katrin B.,

      nach einer Erbausschlagung bestehen in der Regel keinerlei Pflichten oder Ansprüche mehr. Ist eine Erbausschlagung gültig, können die Beerdigungskosten üblicherweise nicht auf diese Personen umgelegt werden. Sind gar keine Erben vorhanden, können die Behörden die Beerdigungskosten als Teil der Unterhaltspflicht von den potentiellen Erben einfordern, wenn diese unterhaltspflichtig gewesen wären.

      Inwieweit das Mitwirken an der Wohnungsauflösung und die Annahme von Gegenständen aus dieser zu einer Annahme des Erbes geführt hat, sollten Sie mit einem Anwalt für Erbrecht abklären. Es kann sein, dass das Erbe hierdurch angenommen wurde, eine rechtliche Einschätzung können wir jedoch nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. C.Wolff

    Guten Morgen,

    wir haben gestern einen Anruf Seitens der Familie meines Vaters erhalten.

    Er hat zwei Halbbrüder (Zwillinge) und eine Halbschwester! Ob der Vater zu diesen Halbgeschwistern noch lebt, weiß niemand. Die gemeinsame Mutter ist verstorben als mein Vater vier war.

    Mein Vater ist also bei seinen Großeltern aufgewachsen und hatte mit seinen Halbgeschwistern keinerlei kontakt.

    Ich muss dazu sagen, dass mein Vater seit seines Schlaganfalls im letzten Jahr Schwerbehindert und nicht Geschäftsfähig ist.

    Nun rief die Halbschwester gestern an und teilte uns mit, dass einer der Halbbrüder verstorben sei und mein Vater bzw. wir uns um die Beerdigung kümmern müssen, da er ja der älteste sei!

    Ich weiß, dass die Regelung, weil er der älteste ist, quatsch ist! Meine Eltern, meine Geschwister und Ich werden jetzt schnell das Erbe über einen Notar ausschlagen.

    Kann es dennoch passieren, dass wir für die Beerdigung mit aufkommen müssen?

    Ich hoffe auf Hilfe Ihrerseits!

    Mit freundlichen Grüßen

    C.Wolf

    1. anwalt.org

      Hallo C.Wolff,

      Beerdigungskosten können nach einer Erbausschlagung von den Behörden eventuell dann eingefordert werden, wenn kein Vermögen für die Deckung vorhanden war und die potentiellen Erben gegenüber dem Erblasser unterhaltspflichtig gewesen wären. Eine solche Unterhaltspflicht besteht zwischen Geschwistern im Normalfall nicht. Im Einzelfall wäre dann die Konsultation mit einem Anwalt empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Iris K.

    Kann ein studierender 25-jähriger Enkel zur Übernanhme der Bestattungskosten seiner Oma verpflichtet werden. Mann und Sohn von Oma schon verstorben. Oma hat noch einen Bruder, zu dem kein Kontakt besteht.

    1. anwalt.org

      Hallo Iris K.,

      hat der Enkel das Erbe angenommen, können die Bestattungskosten durchaus Teil des Erbes sein. Wurde das Erbe ausgeschlagen, können diese Kosten in der Regel nur dann als Teil einer Unterhaltspflicht eingefordert werden, wenn der Enkel unterhaltspflichtig gewesen wäre. Im Zweifel sollten Sie dies mit einem Anwalt vor Ort abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Thorsten

    Hallo,

    folgende Frage, mein Vater ist leider verstorben, er war überschuldet, nun möchten meine Geschwister und ich das Erbe ausschlagen, aber die Beerdigungskosten wollen wir zahlen, denn wir möchten das Grab von unseren Vater schließlich auch pflegen, die Bestattung hat auch bereits stattgefunden, bisher haben wir aber noch keine Rechnung erhalten, Vertragspartner beim Bestatter bin in diesen Fall ich.

    Welche Konsequenz hat es jetzt also wenn wir das Erbe ausschlagen, für das Grab? Oder ist es durch die Bestattung vielleicht auch gar nicht mehr möglich das Erbe auszuschlagen?

    1. anwalt.org

      Hallo Thorsten,

      in der Regel haben Sie sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Todesfalls Zeit das Erbe auszuschlagen, dies kann üblicherweise unabhängig von der Bestattung erfolgen. Die Bestattungskosten können Teil des Erbes sein oder in den Bereich der Unterhaltskosten fallen. Da Sie die Bestattung übernommen haben und anzunehmen ist, dass dies von Ihrem Vermögen begleichen, sollte dies nicht zum Erbe zählen. Im Zweifel sollten Sie hier einen Anwalt für Erbrecht konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Heike H.

    Hallo zusammen
    Mein Schwager ust verstorben.Er hat im betreuten Wohnen im Heim gelebt.
    Es ist kein Geld vorhanden für die Beerdigungskosten.
    Es sibd drei Geschwister vorhanden. Allerdings hält man sich an uns.
    Aber auch wir kommen so gerade über die Runden.Ausserdem bin ich Frührentner und Schwebeschädigt .Aktuell noch zusätzlich an Krebs erkrankt.
    Trotzdem soll jetzt mein Mann die Kosten übernehmen und sich das Geld von den Geschwistern holen.Die aber nichts zahlen wollen.
    Wir sind echt verzweifelt im Moment

  19. Ramona S.

    Die Schwester meiner Mutter ist gestern gestorben. Sie hatte eine Vormund. Der Vormund hat meine Mutter heute angerufen, ihr mitgeteilt, dass sein Mandat mit dem Tode der Tante erloschen ist und meine Mutter nun für alles weitere zuständig sei.
    Meine Mutter musste daraufhin das Zimmer im Pflegeheim räumen. Sie durfte den Fernseher meienr Tante nicht entsorgen oder verschenken, weil dieser in die Erbmasse gehen würde.
    Meine Mutter möchte das Erbe nicht antreten. Zu weiteren potentiellen Erben hat sie keinen Kontakt.
    Muss meine Mutter jetzt alles weitere wie Beerdigung organisieren und bezahlen?
    Muss ich mich auch darum kümmern und das Erbe vorsorglich ablehnen?

    1. anwalt.org

      Hallo Ramona S.,

      die Beerdigungskosten können unter Umständen als Unterhaltspflicht gewertet werden und so nicht mit zum Erbe zählen. Ob dies bei Ihnen der Fall sein wird, können wir allerdings nicht beurteilen. In der Regel bedeutet eine Erbausschlagung, dass keine Rechte oder Pflichten mehr bestehen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Heinz

    Hallo.
    Mein Vater ist gestern gestorben.
    Er war seit meinem kleinkindalter langjährig inhaftiert (bis 1994) und der Kontakt ist seit 15 Jahren (mit 2 Unterbrechungen in Form von kurzbesuchen: 1. Schlaganfall, 2. Sterbebesuch) nicht mehr vorhanden gewesen.
    Es gibt 3 Kinder. 2 wollen das Erbe ausschlagen. Sind Sie dadurch auch bei den Kosten raus und das 3. Kind muss Zahlen?
    Vielen Dank, mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Heinz,

      die Beerdigungskosten können unter Umständen auch als Unterhaltspflicht gewertet werden. In einem solchen Fall gehören sie nicht zum Erbe und werden von den potentiell unterhaltspflichtigen Angehörigen eingefordert werden. Im Zweifel sollten Sie sich bei einem Anwalt für Erbrecht informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

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