BVerwG bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte
Brandenburger Polizeibeamte müssen im Dienst ein Namensschild oder eine andere Kennzeichnung tragen. Zwei von ihnen klagten dagegen. Sie befürchteten verstärkt Übergriffe. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht darüber geurteilt.