
FAQ: Cannabis anbauen
Seit der Cannabis-Legalisierung dürfen Sie bis zu 3 Pflanzen anbauen und bis zu 50 Gramm Marihuana besitzen.
Sie dürfen Cannabis im Garten anbauen. Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) ist an dieser Stelle eindeutig. Allerdings müssen Sie ggf. Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit Dritte nicht an die Pflanzen gelangen. Mehr dazu finden Sie hier.
Grundsätzlich ist Cannabis auf dem Balkon erlaubt. Sie sollten allerdings Rücksicht nehmen. Luftfilter können dabei helfen, den Geruch einzudämmen. Betroffene Nachbarn hingegen können unter Umständen zum Mittel der Mietminderung greifen.
Inhalt
Cannabis: Der Anbau ist seit 2024 nicht mehr strafbar
Am 23. Februar 2024 beschloss der Bundestag in Deutschland das sogenannte Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG), welches am 01. April 2024 in Kraft trat. Dadurch wurde das jahrzehntelang geltende Verbot des Verwendens sowie des Anbauens von Marihuana eingeschränkt und unter bestimmten Bedingungen ganz aufgehoben.
Ob Sie Cannabis nun selbst anbauen dürfen, welche Regeln gelten und ob es einen Unterschied macht, wo Sie Marihuana anpflanzen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Übrigens: Wie sich medizinisches Cannabis anbauen und abgeben lässt, hat sich durch das KCanG nicht verändert. Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) bleibt unberührt. Zwar darf man jetzt als Cannabis-Patient selbst anbauen, jedoch ist zweifelhaft, ob dadurch ein positiver medizinischer Effekt nachgewiesen entsteht.
Wer darf in Deutschland wie viel Cannabis anbauen?
Laut dem Bundesgesundheitsministerium konsumierten 2021 ca. 4,5 Millionen Erwachsene mindestens einmal im Jahr Cannabis. Durch das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) dürfen Sie dies seit April 2024 auch legal tun.
Achtung! Es ist lediglich erlaubt, Marihuana zum Eigenkonsum auszusäen. Sie dürfen kein Cannabis gewerblich anbauen und verkaufen. Auch das Verschenken selbst produzierter Blüten ist verboten.
Durch das KCanG veränderte sich auch die Rechtslage zum Anbau der berauschenden Pflanze. War er früher kategorisch unter Strafe gestellt, ist es Erwachsenen nun unter gewissen Umständen erlaubt, Marihuana anzubauen. Folgende Bedingungen müssen die angehenden Gärtner dabei erfüllen:
- Volljährigkeit
- mindestens seit 6 Monaten Wohnsitz (oder gewöhnlicher Aufenthalt) in Deutschland
Jeder Bürger, der diese Voraussetzungen erfüllt, darf bis zu 3 Cannabispflanzen zum Eigenkonsum legal anbauen. Die Regelung gilt pro Person und nicht pro Haushalt. Wohnen Sie bspw. in einer WG mit anderen zusammen, dürfen sich im Apartment mehr als 3 Gewächse befinden.
Neben der Begrenzung der Anzahl der erlaubten Pflanzen schreibt das KCanG in § 3 Abs. 2 Nr. 1 zusätzlich vor, dass Sie zu Hause maximal 50 Gramm besitzen dürfen. Die Angabe bezieht sich auf das Gewicht der Blüten nach dem Trocknen. Sollte Ihr Privatanbau eine größere Menge abwerfen, müssen Sie den überschüssigen Ertrag vernichten. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.
Wo dürfen Sie die Cannabispflanze legal anbauen und welche Schutzvorkehrungen müssen Sie treffen?
Dass Sie Cannabis selbst anbauen dürfen, erlaubt seit April 2024 das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in § 9 Abs. 1:
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.
In Ihren eigenen 4 Wänden dürfen Sie also Cannabis anbauen. Auch der Balkon sowie der eigene Garten stehen der Bepflanzung zur Verfügung.
Durch die Regelung entstehen allerdings auch einige Einschränkungen. So darf man z. B. im Schrebergarten kein Cannabis anbauen, da der Anbau nur am Wohnsitz gestattet ist.
Darüber hinaus müssen Sie gewährleisten, dass das Marihuana sowie die Samen gemäß § 10 KCanG „durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“ Zu diesem Zweck bieten sich u. a. an:
- abschließbare Schränke
- Anbau der Pflanzen in verschließbaren Räumen
- Umzäunung des Gartens bzw. der Pflanzen
Sollten in Ihrem eigenen Haushalt Minderjährige wohnen, müssen Sie besonders vorsichtig sein. In diesem Fall sollten Sie kein Cannabis im Freien anbauen, da in Deutschland ein großer Fokus auf den Jugendschutz gelegt wird und Sie dementsprechend belangt werden könnten, falls Sie Ihre Pflanzen nicht ausreichend sichern.
Was gilt beim Cannabisanbau in der Mietwohnung?
Grundsätzlich dürfen Sie Cannabis auch in der Wohnung anbauen. Die Praxis ist legalisiert und der Vermieter kann Ihnen deswegen nicht mehr kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich an die Bestimmungen des KCanG halten.
Allerdings gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass Sie durch Ihren Konsum oder Anbau von Cannabis Ihre Nachbarn nicht allzu sehr belästigen sollten. Da die Pflanzen in der Blütezeit einen sehr intensiven Geruch verströmen, kann es vorkommen, dass sich Ihre Mitmenschen beeinträchtigt fühlen und sich bei Ihnen beschweren. Versuchen Sie, eine gemeinsame Lösung zu finden, damit sich weiterer Unfrieden und Streit vermeiden lassen.
Zwar können Ihre Nachbarn Sie außer in sehr extremen Fällen nicht am Anbau oder Konsum hindern, jedoch sollte auch Ihnen an einem guten Verhältnis gelegen sein. Um den Geruch einzudämmen, empfehlen sich Lüftungs- oder Luftfilteranlagen.
Wenn Ihre Nachbarn Cannabis anbauen und Ihre Mietwohnung durch den Geruch auf eine unzumutbare Weise beeinträchtigt ist, können Sie unter Umständen Ihre Miete mindern. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Deswegen sollten Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt beraten lassen.
Welche Bußgelder und Strafen drohen Ihnen bei Verstößen?
Wenn Sie gegen das KCanG verstoßen, begehen Sie entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, für die Sie unter Umständen sogar ins Gefängnis müssen.
Der Handel mit Marihuana wird dabei immer noch hart sanktioniert: Wenn Sie Cannabis kommerziell anbauen und vertreiben, müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren rechnen.
Bußgelder werden verhängt, wenn Sie:
- mehr als 50 und bis zu 60 Gramm Cannabis an Ihrem Wohnsitz haben
- das Marihuana sowie die Samen nicht ausreichend sichern
Wie hoch die Bußgelder sind, ist unterschiedlich. Das KCanG nennt in § 36 Abs. 2 einen Betrag von bis zu 30.000 €. Jedoch besitzt jedes Bundesland seinen eigenen Bußgeldkatalog, wo die zu zahlenden Summen weitaus niedriger sein können. So kann das Bußgeld für den Besitz von mehr als 50, aber weniger als 60 Gramm am eigenen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zwischen 250 € und 1.000 € betragen, während in Niedersachsen zwischen 50 € und 1.000 € fällig werden.
Falls Sie mehr als 3 Cannabispflanzen anbauen, handelt es sich immer um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet wird.