
Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße gemäß Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Verstoß | Betroffene Person/Vereinigung | Bußgeld |
---|---|---|
Besitz von mehr als 25 g bis zu 30 g Cannabis außerhalb des Wohnsitzes | Personen ab 14 Jahren | 250 € bis 1.000 € |
Besitz von mehr als 50 g bis zu 60 g Cannabis am Wohnsitz | Personen ab 14 Jahren | 250 € bis 1.000 € |
Konsum von Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen oder in Konsumverbotszonen | Personen ab 14 Jahren | 300 € bis 1.000 € |
Werbung oder Sponsoring für Cannabis oder Anbauvereinigungen | Personen ab 14 Jahren | 150 € bis 30.000 € |
Unzureichender Schutz von Cannabis oder Vermehrungsmaterial vor dem Zugriff Dritter | Personen ab 14 Jahren | 250 € bis 750 € |
Einfuhr von Cannabissamen entgegen den Vorschriften | Personen ab 14 Jahren | 100 € bis 30.000 € |
Nicht-Weitergabe von Cannabis in neutraler Verpackung (Anbauvereinigungen) | Anbauvereinigungen | 50 € bis 250 € |
Übertragung von Tätigkeiten des Anbaus/der Weitergabe an Nicht-Mitglieder | Anbauvereinigungen | 500 € bis 1.000 € pro Person |
Nicht-fristgerechte oder unvollständige Vernichtung von nicht-weitergabefähigem Cannabis | Anbauvereinigungen | 200 € bis 30.000 € |
FAQ: Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße
Nein, es gibt keinen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße. Das Cannabisgesetz (CanG) legt zwar Bußgeldrahmen fest, die konkrete Umsetzung und Höhe der Bußgelder ist jedoch Ländersache. Die Strafen können sich daher je nach Bundesland stark unterscheiden.
Für Konsum in der Nähe von Schulen oder in Fußgängerzonen sind beispielsweise 500 Euro Bußgeld vorgesehen. Der Besitz von 26 bis 30 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung wird mit 500 bis 1.000 Euro geahndet.
Der Besitz von mehr als 50 Gramm getrocknetem Cannabis im privaten Bereich (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt) stellt meist eine Straftat dar. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Eine geringfügige Überschreitung der Menge kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Inhalt
Cannabis-Legalisierung an strenge Regeln gebunden
Seit April 2024 gibt es in Deutschland durch das Konsumcannabisgesetz einen rechtlichen Rahmen für Anbau und Besitz der Droge. Diese gelten allerdings nur für den Privatverbrauch. Der Verkauf und vor allem die Abgabe an Minderjährige sind trotz Cannabis-Legalisierung weiterhin strikt verboten.
Erlaubt ist für Privatpersonen über 18 Jahren der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis (getrocknet) im privaten Wohnraum. Zudem ist der Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen für den Eigenkonsum gestattet.
Wann droht für den Konsum von Cannabis ein Bußgeld?
Wer gegen die Regelungen aus dem Konsumcannabisgesetz verstößt, kann sich strafbar machen. Einige Regelmissachtungen werden allerdings auch als Ordnungswidrigkeiten betrachtet. Für diese können Bußgelder bis zu 30.000 Euro fällig werden.
Wie hoch die Sanktionen ausfallen ist vom Verstoß abhängig. Zudem kommt es darauf an, in welchem Bundesland sich der Betroffene aufhält. Diese haben nämlich alle einen eigenen Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße.
Gut zu wissen: Werden in einer Anbauvereinigung Verstöße begangen, so können die entsprechenden Geldbußen auch pro Mitglied ausgesprochen werden.
Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße (alle Bundesländer)
Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Übersicht der einzelnen Bußgeldkataloge für Konsumcannabis der 16 Bundesländer zur Verfügung. Durch einen Klick auf das jeweilige Bundesland gelangen Sie auf eine externe Seite, auf welcher Ihnen die Bußgelder angezeigt werden:
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg (noch nicht veröffentlicht)
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Bayern
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Berlin
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Bremen (noch nicht veröffentlicht)
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Hessen
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Cannabis-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein (noch nicht veröffentlicht)
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Thüringen (noch nicht veröffentlicht)
Wie hoch ist das Bußgeld für Cannabis am Steuer?
Im Zuge der Cannabis-Legalisierung wurde auch der THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr angehoben. Er liegt nun bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum. Wird bei einem Fahrzeugführer ein höherer Wert festgestellt, so muss dieser mit erheblichen Sanktionen rechnen:
- Beim ersten Verstoß werden 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
- Beim zweiten Verstoß werden 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten fällig.
- Beim dritten Verstoß werden 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten fällig.
Fahrten unter dem Einfluss eines Mischkonsums von Alkohol und Cannabis sind strikt verboten und werden mit einer Geldbuße von mindestens 1.000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat sanktioniert.
Wichtig: Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen sich nach dem Konsum von Cannabis grundsätzlich nicht hinter das Steuer eines Kfz setzen. Für sie gilt ein THC-Grenzwert von 0.