Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße: Das droht Ihnen

Wann für den Anbau oder Konsum von Cannabis Bußgelder drohen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wann für den Anbau oder Konsum von Cannabis Bußgelder drohen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße gemäß Konsumcannabisgesetz (KCanG)

VerstoßBetroffene Person/VereinigungBußgeld
Besitz von mehr als 25 g bis zu 30 g Cannabis außerhalb des WohnsitzesPersonen ab 14 Jahren250 € bis 1.000 €
Besitz von mehr als 50 g bis zu 60 g Cannabis am WohnsitzPersonen ab 14 Jahren250 € bis 1.000 €
Konsum von Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen oder in KonsumverbotszonenPersonen ab 14 Jahren300 € bis 1.000 €
Werbung oder Sponsoring für Cannabis oder AnbauvereinigungenPersonen ab 14 Jahren150 € bis 30.000 €
Unzureichender Schutz von Cannabis oder Vermehrungsmaterial vor dem Zugriff DritterPersonen ab 14 Jahren250 € bis 750 €
Einfuhr von Cannabissamen entgegen den VorschriftenPersonen ab 14 Jahren100 € bis 30.000 €
Nicht-Weitergabe von Cannabis in neutraler Verpackung (Anbauvereinigungen)Anbauvereinigungen50 € bis 250 €
Übertragung von Tätigkeiten des Anbaus/der Weitergabe an Nicht-MitgliederAnbauvereinigungen500 € bis 1.000 € pro Person
Nicht-fristgerechte oder unvollständige Vernichtung von nicht-weitergabefähigem CannabisAnbauvereinigungen200 € bis 30.000 €

FAQ: Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße

Gibt es einen einheitlichen Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße?

Nein, es gibt keinen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße. Das Cannabisgesetz (CanG) legt zwar Bußgeldrahmen fest, die konkrete Umsetzung und Höhe der Bußgelder ist jedoch Ländersache. Die Strafen können sich daher je nach Bundesland stark unterscheiden.

Wie hoch ist das Bußgeld für Cannabis-Verstöße in Bayern?

Für Konsum in der Nähe von Schulen oder in Fußgängerzonen sind beispielsweise 500 Euro Bußgeld vorgesehen. Der Besitz von 26 bis 30 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung wird mit 500 bis 1.000 Euro geahndet.

Was passiert, wenn man mehr als 50 Gramm Cannabis besitzt?

Der Besitz von mehr als 50 Gramm getrocknetem Cannabis im privaten Bereich (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt) stellt meist eine Straftat dar. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Eine geringfügige Überschreitung der Menge kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Cannabis-Legalisierung an strenge Regeln gebunden

Seit April 2024 gibt es in Deutschland durch das Konsumcannabisgesetz einen rechtlichen Rahmen für Anbau und Besitz der Droge. Diese gelten allerdings nur für den Privatverbrauch. Der Verkauf und vor allem die Abgabe an Minderjährige sind trotz Cannabis-Legalisierung weiterhin strikt verboten.

Erlaubt ist für Privatpersonen über 18 Jahren der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis (getrocknet) im privaten Wohnraum. Zudem ist der Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen für den Eigenkonsum gestattet.

Wann droht für den Konsum von Cannabis ein Bußgeld?

Verstoßen Sie gegen die Regeln zum Konsum von Cannabis, kann ein Bußgeld drohen.
Verstoßen Sie gegen die Regeln zum Konsum von Cannabis, kann ein Bußgeld drohen.

Wer gegen die Regelungen aus dem Konsumcannabisgesetz verstößt, kann sich strafbar machen. Einige Regelmissachtungen werden allerdings auch als Ordnungswidrigkeiten betrachtet. Für diese können Bußgelder bis zu 30.000 Euro fällig werden.

Wie hoch die Sanktionen ausfallen ist vom Verstoß abhängig. Zudem kommt es darauf an, in welchem Bundesland sich der Betroffene aufhält. Diese haben nämlich alle einen eigenen Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße.

Gut zu wissen: Werden in einer Anbauvereinigung Verstöße begangen, so können die entsprechenden Geldbußen auch pro Mitglied ausgesprochen werden.

Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße (alle Bundesländer)

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Übersicht der einzelnen Bußgeldkataloge für Konsumcannabis der 16 Bundesländer zur Verfügung. Durch einen Klick auf das jeweilige Bundesland gelangen Sie auf eine externe Seite, auf welcher Ihnen die Bußgelder angezeigt werden:

Wie hoch ist das Bußgeld für Cannabis am Steuer?

Der Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße im Straßenverkehr gilt weiterhin.
Der Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße im Straßenverkehr gilt weiterhin.

Im Zuge der Cannabis-Legalisierung wurde auch der THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr angehoben. Er liegt nun bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum. Wird bei einem Fahrzeugführer ein höherer Wert festgestellt, so muss dieser mit erheblichen Sanktionen rechnen:

  • Beim ersten Verstoß werden 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
  • Beim zweiten Verstoß werden 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten fällig.
  • Beim dritten Verstoß werden 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten fällig.

Fahrten unter dem Einfluss eines Mischkonsums von Alkohol und Cannabis sind strikt verboten und werden mit einer Geldbuße von mindestens 1.000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat sanktioniert.

Wichtig: Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen sich nach dem Konsum von Cannabis grundsätzlich nicht hinter das Steuer eines Kfz setzen. Für sie gilt ein THC-Grenzwert von 0.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Er befasst sich als Autor für anwalt.org unter anderem mit Zivil-, Straf- und Erbrecht.

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