Bedrohung: Straftat gegen die persönliche Freiheit

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches: Was bedeutet das?
Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches: Was bedeutet das?

Im deutschen Strafrecht sind die unterschiedlichsten Delikte geregelt. Sie unterscheiden sich in vielfacher Hinsicht, so nicht zuletzt in ihren jeweiligen Tathandlungen, in dem zu schützenden Rechtsgut sowie hinsichtlich der zu verhängenden Strafen. Straftat ist also nicht gleich Straftat.

In unserem Ratgeber soll der Tatbestand der Bedrohung näher betrachtet werden. Wo ist er im Strafgesetzbuch (kurz: StGB) normiert? Welche Handlung gilt laut Definition als Bedrohung im Sinne des Gesetzes? Welches Strafmaß sieht die Bedrohung vor? Wann verjährt die Tat in Deutschland und was macht die Polizei, wenn man bedroht wird? Lesen Sie hier alles Wissenswerte rund um das Thema.

FAQ: Bedrohung

Wie ist eine Bedrohung gemäß StGB definiert?

Hier können Sie nachlesen, wie eine Bedrohung in Paragraph 241 Strafgesetzbuch definiert wird.

Wie wird eine Bedrohung strafrechtlich geahndet?

Gemäß Strafgesetzbuch wird eine Bedrohung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Was kann ich tun, wenn ich bedroht werde?

Hier können Sie nachlesen, was Sie tun können, wenn Sie das Opfer einer Bedrohung sind.

Bedrohung: Regelung gemäß StGB

Im StGB ist die Bedrohung zunächst in Paragraph 241 gesetzlich verankert. Sie ist Teil des 18. Abschnitts des Strafgesetzbuches. Im Gesetz heißt es:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Bedrohung: Welche Definition liegt dem Begriff zugrunde?
Bedrohung: Welche Definition liegt dem Begriff zugrunde?

Die Bedrohung ist ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Hiermit ist ein Deliktstypus gemeint, bei dem nicht ein Rechtsgut verletzt sein muss, sondern bei dem die bloße Verursachung einer Gefahr bereits mit Strafe bedroht ist. Neben der Bedrohung sind unter anderem auch die Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB oder die Verleumdung im Sinne von § 187 StGB Gefährdungsdelikte.

Differenziert wird zwischen abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikten. Bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt wird aufgrund eines bestimmten Verhaltens eine Gefährdung vermutet. Die Bedrohung nach § 241 StGB ist ein derartiges abstraktes Gefährdungsdelikt.

Im Gegensatz dazu erfordert das konkrete Gefährdungsdelikt eine tatsächliche Gefährdung eines Rechtsgutes. Beispielhaft sei an dieser Stelle der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne von § 315b StGB genannt. Wer hier eine der gesetzlich festgelegten Tathandlungen begeht, jedoch weder eine andere Person noch eine fremde Sachen von bedeutsamem Wert konkret bedroht ist, macht sich nicht strafbar.

Das zu schützende Rechtsgut der Bedrohung ist der individuelle Rechtsfrieden.

Bedrohung: Welche Strafe droht?

Gemäß deutschem Strafrecht sieht die Bedrohung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der Tatbestand ist somit als Vergehen ausgestaltet. Begrifflich gilt es ein solches stets von einem Verbrechen abzugrenzen. Unter letzterem ist ein Delikt zu verstehen, welches in seinem Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder höher bedroht wird.

Zu den Verbrechen zählen mitunter die Tatbestände Raub (§ 249 StGB), Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB). Hier muss ein Täter mindestens für ein Jahr hinter Gitter.

Morddrohung: Welche Strafe droht in Deutschland?
Morddrohung: Welche Strafe droht in Deutschland?

Ein Vergehen ist hingegen ein Delikt, das auch eine mildere Bestrafung vorsieht. Hier kann eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Neben der Bedrohung kennt das StGB eine Vielzahl weiterer Vergehen. Beispielhaft seien die Tatbestände des Diebstahls (§ 242 StGB), der Unterschlagung (§ 246 StGB) oder der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) genannt. Auch hier muss ein Straftäter nicht zwingend für ein Jahr oder mehr ins Gefängnis.

Paragraph 241 StGB: Tathandlung der Bedrohung

Bis zum April 2021 galt: Damit sich ein Täter wegen Bedrohung im Sinne des § 241 StGB strafbar machte, musste er einer anderen Person in Aussicht stellen, dieser gegenüber oder aber gegenüber einer ihr nahestehenden Person ein Verbrechen zu verüben. Seit einer Neufassung von § 241 StGB ist die Androhung eines Verbrechens nicht mehr notwendig.

Als nahestehend im Sinne der Bedrohung nach § 241 StGB gelten Angehörige des Bedrohten oder aber Personen, zu denen dieser eine längere, persönliche Beziehung pflegt, welche ähnlich intensiv ist wie die eines Angehörigenverhältnisses. Hierzu zählen mitunter Lebensgemeinschaften oder sogar enge Freundschaften.

An dieser Stelle ist abermals eine Differenzierung der Begriffe „Verbrechen und Vergehen“ vonnöten. Wer damit droht, eine andere Person zu töten, macht sich wegen Bedrohung strafbar. Das In-Aussicht-Stellen einer Ohrfeige hingegen ist von der Regelung des § 241 StGB nicht umfasst.

Nicht notwendig ist im Rahmen der Bedrohung, dass der Bedrohte dies auch ernst nimmt. Zudem ist irrelevant, ob es dem Täter tatsächlich möglich ist, das Angedrohte in die Tat umzusetzen.

Nach Absatz 2 des § 241 StGB ist ferner selbst die Vortäuschung darüber, dass die Verwirklichung eines Verbrechens bevorstehe, mit Strafe bedroht. Das Strafmaß entspricht dabei demselben wie in Absatz 1. Bei dieser Tatvariante darf das angekündigte Verbrechen objektiv nicht bevorstehen.

Morddrohung: Laut StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Morddrohung: Laut StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Eine Bedrohung kann nicht nur in einer ausdrücklichen Art und Weise, sondern zudem auch konkludent erfolgen. Der Begriff „konkludent“ meint ein Handeln in schlüssiger Form, mit welcher der Täter eben jenes In-Aussicht-Stellen zum Ausdruck bringt. Somit ist nicht nur die verbale Bedrohung strafbar sondern auch die durch ein entsprechend schlüssiges Handeln wie beispielsweise das Vorhalten einer Waffe oder Ähnliches.

Eine Bedrohung muss ferner nicht von Angesicht zu Angesicht erfolgen. Möglich ist eine solche auch in geschriebener Form oder aber per Anruf. Denkbar ist somit auch eine Anzeige wegen einer Bedrohung am Telefon oder per SMS.

Schließlich kann jedermann Opfer einer Bedrohung werden. Die Tat richtet sich nicht etwa gegen bestimmte Personen oder Personengruppen. Strafbar macht sich demgemäß auch, wer zum Beispiel die Polizei bedroht.

Wann verjährt die Bedrohung laut Strafrecht?

Straftaten sind in der Regel nicht zeitlich grenzenlos verfolgbar. Selbst rechtskräftig verhängte Strafen können nicht bis in alle Ewigkeit vollstreckt werden. Insoweit unterscheiden sich die Begriffe „Verfolgungsverjährung“ und „Vollstreckungsverjährung“ voneinander.

Ersteres meint, dass nach einer bestimmten Zeit ein Delikt nicht mehr behördlich verfolgt werden kann. Stößt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erst nach dem entsprechenden Fristablauf auf eine „heiße Spur“, die eine Person als Täter verdächtig macht, sind ihr insoweit die Hände gebunden. Doch wie lange ist die Frist bei der Straftat der Bedrohung?

Zur Beantwortung dieser Frage hilft ein Blick in § 78 StGB. Entscheidend ist bei der Fristberechnung zur Verfolgungsverjährung stets das Höchstmaß einer zu verhängenden Strafe. Für Bedrohungen liegt dieses bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Höher kann die Tat nicht bestraft werden.

Einschlägig ist folglich § 78 Absatz 3 Nummer 5 StGB. Die Frist zur Verfolgungsverjährung beträgt danach drei Jahre.

Gemäß § 78a StGB beginnt die Frist zu laufen ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Tat bzw. ab dem Eintritt, zu dem der tatbestandliche Erfolg eintritt.

Wann verjährt die Bedrohung?
Wann verjährt die Bedrohung?

Die Frist zur Vollstreckungsverjährung ist gesetzlich in § 79 StGB geregelt. Hiermit ist gemeint, dass ein rechtskräftig verhängtes Urteil nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr vollstreckt werden kann. Wird also jemand zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, doch die Strafe wird nie vollstreckt, kann dies nach dem Ablauf der jeweiligen Frist zur Vollstreckungsverjährung nicht mehr nachgeholt werden. Der Täter ist insoweit „aus dem Schneider“.

Wie lange die Frist bei der Bedrohung ist, richtet sich abermals nach dem Höchstmaß der zu verhängenden Strafe, die laut § 241 StGB bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Einschlägig ist demgemäß § 79 Absatz 3 Nummer 4 StGB, woraus sich eine fünfjährige Frist zur Vollstreckungsverjährung für den im StGB in § 241 normierten Tatbestand der Bedrohung ergibt.

Gemäß § 79 Absatz 6 StGB ist der Beginn der Frist zur Vollstreckungsverjährung der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.

Anzeige wegen Bedrohung: Was passiert nun?

Viele Betroffene stellen sich die Frage, was passiert, wenn eine Bedrohung zur Anzeige gebracht wird. Entgegen dem Irrglauben vieler, ist im Rahmen der Bedrohung kein Strafantrag vonnöten. Im Gegensatz zur Strafanzeige, die sich als bloße Mitteilung eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalts definiert, ist unter einem Strafantrag das ernstliche Verlangen einer Person zu verstehen, dass ein anderer wegen einer Tat strafrechtlich verfolgt wird. Bei sogenannten Antragsdelikten kann eine Strafverfolgung in der Regel nicht ohne einen entsprechenden Antrag aufgenommen werden (mit Ausnahme sogenannter relativer Antragsdelikte). Hingegen ist die Bedrohung kein Antragsdelikt.

Was tun bei Bedrohung?
Was tun bei Bedrohung?

Doch was bringt nun eine Anzeige wegen Bedrohung an Folgen mit sich? Grundsätzlich gilt im Strafprozessrecht Folgendes: Sobald die Ermittlungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft) von einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt Kenntnis erlangt und ein sogenannter Anfangsverdacht besteht, ist sie gezwungen, von Amts wegen eine entsprechende Ermittlung einzuleiten. Dies gilt für alle sogenannten Offizialdelikte. Hierunter fallen alle Verbrechen sowie die Vielzahl an Vergehen. Auch die Bedrohung ist ein Offizialdelikt in vorstehendem Sinne. Der erste Verfahrensabschnitt, in dem die Behörden ihre Ermittlungen aufnehmen und durchführen, wird als Ermittlungsverfahren bezeichnet.

Hierbei überprüfen die Behörden nicht nur alle be-, sondern auch sämtliche entlastenden Umstände. Die Staatsanwaltschaft wird deshalb auch als „objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet.

Sofern die Staatsanwaltschaft am Ende eines Ermittlungsverfahrens, wegen Bedrohung oder wegen einer anderen Straftat, zu dem Ergebnis gelangt, dass sich der Anfangsverdacht zu einem sogenannten hinreichenden Tatverdacht verdichtet, erhebt sie öffentliche Anklage beim jeweils zuständigen Gericht. Andernfalls stellt sie das Verfahren gegen den Beschuldigten ein.

Im Strafprozessrecht gelten verschiedene Verdachtsstufen. Die schwächste Form bildet hierbei der bereits erwähnte Anfangsverdacht. Er besteht, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bestehen. Hinreichender Tatverdacht ist hingegen dann gegeben, wenn die Verurteilung des Beschuldigten in einer Hauptverhandlung nach der derzeitigen Aktenlage wahrscheinlich ist.

Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach derzeitigem Ermittlungsstand eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht.

Gelangt das Gericht in dem sich anschließenden Zwischenverfahren zu dem Schluss, dass an dem Vorwurf der Bedrohung was dran ist, eröffnet es die Hauptverhandlung. Der Beschuldigte wird in diesem Verfahrensabschnitt als Angeklagter bezeichnet.

Ich werde bedroht: Was nun?

„Mein Nachbar bedroht mich!“ Hilfe bei Bedrohung finden Sie bei der Polizei.
„Mein Nachbar bedroht mich!“ Hilfe bei Bedrohung finden Sie bei der Polizei.

Was tun, wenn man bedroht wird? Sollte stets eine Anzeige erstattet werden? Generell sollte in Situationen, in denen Sie zum Opfer einer Straftat wurden, der Notruf gewählt werden. In der Regel sind Betroffene erst einmal „durch den Wind“ und außerstande, ihre Gedanken zu ordnen. Die Polizei ist diesbezüglich besonders geschult und weiß, wie vorzugehen ist. Eine Strafanzeige empfiehlt sich in jedem Fall. Wird die Polizei über den Vorfall nicht in Kenntnis gesetzt, kann sie nicht ermitteln und der Täter kommt womöglich ungestraft davon.

Anwaltlicher Rat ist auch für Opfer einer Bedrohung hilfreich. Die Bedrohung durch einen Nachbarn, einen Bekannten oder eine sonstige Person ist keineswegs auf die leichte Schulter zu nehmen. Immerhin handelt es sich bei der Bedrohung um eine Straftat. Unter Umständen können mit einer entsprechenden anwaltlichen Unterstützung noch Ersatzansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden, je nach Situation.

Was tun bei einer Anzeige wegen Bedrohung?

Neben der Opferseite soll zum Thema Drohung zudem die Seite eines Tatverdächtigen betrachtet werden. Eine Bedrohung geht oft einher mit den Tatbeständen der Nötigung sowie der Beleidigung. Was also tun im Falle einer Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung?

Auf die leichte Schulter nehmen sollten Sie derartige Vorwürfe nicht. Immerhin handelt es sich hierbei um Delikte, die mit empfindlichen Strafen bedroht werden.

Wenn Sie eine Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung und/oder Bedrohung am Hals haben, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht zu konsultieren.

Anzeige wegen Bedrohung? Ein Anwalt hilft Ihnen weiter.
Anzeige wegen Bedrohung? Ein Anwalt hilft Ihnen weiter.

Dieser weiß, wie am besten vorzugehen ist und welche die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie ist. Ihr Anwalt kann sodann Akteneinsicht für Sie beantragen. Hierdurch lassen sich relevante Erkenntnisse hinsichtlich des Ermittlungsstandes gewinnen.

Wer sich einem Strafverfahren ohne Rechtsanwalt stellt, läuft im schlechtesten Fall Gefahr, unbedachte und voreilige Aussagen zu tätigen. Hiermit kann sich ein Beschuldigter bzw. Angeklagter oft mehr schaden, als ihm lieb ist. Eine entsprechende Absprache ist hier also Gold wert.

Wenn Sie in Deutschland wegen Bedrohung oder wegen einer anderen Straftat angezeigt wurden, müssen Sie sich nicht zwangsläufig an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Es gibt zahlreiche im Strafrecht versierte Anwälte, die Sie auch ohne entsprechenden Fachanwaltstitel verteidigen können.

Bedrohung gemäß StGB: Beispiele gerichtlicher Entscheidungen

Der folgenden Tabelle können Sie Beispiele gerichtlicher Verurteilungen wegen Bedrohung entnehmen.

TathandlungStrafeGericht, Jahr, Az.
Jugendlicher gegenüber seiner Erzieherin im Rahmen eines Wutausbruchs: „Ich schlag' dich tot!“FreispruchAG Rudolstadt, 2012, 355 Js 15271/12 – 1 Ds
Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und BeleidigungFreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn MonatenLG Hamburg, 2012, 628 KLs – 17/11
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Bedrohung: Straftat gegen die persönliche Freiheit
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

41 Gedanken zu „Bedrohung: Straftat gegen die persönliche Freiheit

  1. Sebastian

    Hallo,

    Ich habe jemandem Geld überwiesen aber keine Ware bekommen.
    Als ich nen mit der Polizei drohte, wurde mir geschrieben ich hätte mich mit dem Flaschen angelegt. Ob die den größten MC (vermutlich Hells Angels) kenne, er hat meine Aftesse, ich habe doch sicher Familie und Kinder. Er werde sich kümmern und seine Schuld begleichen, obwohl ich mehrfach erwähnt habe noch keine rechtlichen Schritte gemacht zu haben.

    Wie kann ich damit umgehen? Ist dies schon eher eine konkrete Drohung? Mit direkten Aussagen hält er sich zurück. Alles sehr wage aber auch irgendwie eindeutig.

    Danke

  2. Angie

    Hallo , ich hätte mal eine Frage…gestern sind paar jungs aus der nachbarschaft draussen gewesen und haben steine geworfen… lange hat es nicht gedauert und schon haben sie die scheibe von Nachbars auto getroffen. Wir kamen raus da wir es genau gesehen haben schnell waren auch die anderen eltern draussen. Dann kam ein Vater raus und hat meinen Mann vom allerfeinsten bedroht… er sagte dann wo er alleine mit dem Geschädigten im gespräch war er soll aufpassen sonst kommen Kumpels und dann wird er zusammen geschlagen.. ich habe nun jetzt angst das uns oder unseren kindern was passiert denn die sind halt nicht ohne..die kinder bauen nur mist und am ende war es niemand.. dann heulen sie und beschuldigen sich gegenseitig.. was sollen wir jetzt tun???

  3. Laura

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Mit besten Grüßen
    Laura

  4. Laura

    Liebes Anwalt.org-Team,

    Wir sind zwei junge Frauen und uns ist heute beim Sonnenbaden an einer einsamen geschützten Stelle am See ein Mann auf die Pelle gerückt.
    Obwohl wir ihn mehrmals dazu aufgefordert hatten zu gehen, ist er immer näher gekommen und ganz nah an meine unbekleidete Freundin ran (10cm Abstand). Sein Argument war das das sein gutes Recht sei, er reagierte nicht auf unsere Bitten zu gehen. Als er sich nach dem meine Freundin auswich nicht weg bewegte, habe ich ihn richtig laut angeschrien das er sie in Ruhe lassen soll und weggehen soll. Der Mann ging ein paar schritte von Ihr weg.
    Es folgte eine hitzige Diskussion. Der Mann wurde sehr aggressiv und meinte unter anderem, das seine Freunde in der Nähe sind und das er mit ihnen wieder kommen kann und wir selber schuld sind wenn wir uns so zeigen. Er hat auch sein Fahrrad hochgehoben und auf den Boden geworfen und er ist auch weiter auf mich zugekommen. Andere Badegäste sind uns zur Hilfe geeilt und wir haben die Polizei verständigt.
    Besteht hier ein Tatbestand der Drohung?

    Wir hatten beide Angst, weil wir auch so ein bisschen eingekesselt waren, da der Mann zwischen uns und dem Weg stand.
    Ich weiß nun nicht, ob ich überhaupt Anzeige erstatten kann oder ob das noch alles im legalen Bereich war.
    Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß

    1. anwalt.org

      Hallo Laura,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Sie können sich mit Ihrem Anliegen aber an den Weißen Ring e. V. wenden und sich dort umfassend beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Yasser

    Guten Tag,
    mir wird vorgeworfen ein älteres Ehepaar bedroht zu haben, mit den Worten „Ich schlag dir in die Fresse“
    was überhaupt nicht der Wahrheit entspricht.
    Als ich am Tag X meinen Kollegen mit dem E-Scooter besuchen wollte, sah ich schon von weiter Entfernung ein Pärchen (Ehepaar) auf dem Weg stehend. Ich tätigte die Klingel an meine E-Scooter und fuhr Schrittgeschwindigkeit.
    Als ich langsam an Sie vorbei fuhr machten Sie trotzdem nach dem Sie das Klingel gehört haben kein platz.
    Als ich ans denen vorbei fuhr, schrien Sie mir hinter „Scheiß Ausländer“
    Anschließend bin ich dann von meinem E-Scooter herunter gestiegen und fragte ob Sie mich meinten?
    Der Ehemann ging dann um meine E-Scooter herum und schrieb mein Kennzeichen auf.
    Anschließend schrie die Ehefrau „Hilfe der will mir in die Fresse hauen“
    Dabei wollte ich lediglich fragen ob Sie mich meinten mit scheiß Ausländer.
    Ich habe niemals diese Leute bedroht noch gesagt ich haue dir die Fresse ein.
    3 Wochen später bekam ich eine schriftliche Äußerung von der Polizei. Das mir diese Straftat „Bedrohung “ vorgeworfen wird.
    Ich weiß nicht wie ich mich verhalten bzw. was ich nun in dieser Äußerung schreiben soll?
    Wie soll ich mich verhalten ich hoffe auf Hilfe, zumal die Kläger Ehemann/ Ehefrau sind.
    Ich habe niemanden der dabei war.

    Danke & VG

    1. anwalt.org

      Hallo Yasser,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt und klären Sie mit diesem, welche weitere Vorgehensweise hier die richtige ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Iris

    Hallo ,
    Hatte gestern eine Begegnung mit meinen Nachbarn .Er bekam irgendwann ein Knöllchen wegen falsch parken , e rstand auf einen Mittelstreifen einer Parkbox für 2 Autos. Er machte mich gestern dafür verantwortlich. OBWOHL ICH NICHTS DAFÜR KANN , WAR GOTTSEI DANK IM Urlaub. ER Bedrängte mich machte mir Angst mit seiner Gesitik lautes Schreien stand mit erhobener Faust drohender Faust vor mir und sagte ich warne dich ,sonst passiert was
    .
    ICH HABE ANGST VOR DEN Typ wenn ich ihm begegne , kann ich ihn wegen diesen Drohung ANZEIGEN.?

  7. Gianluca

    Guten Tag,

    ich bin ein Ruderer und war gerade alleine auf dem Wasser unterwegs, nach einigen Kilometern hab ich wie üblich gewendet. Unter einer Brücke. Da es sehr heiß war machte ich einige Minuten Pause. Ebenfalls unter der Brücke war ein mir unbekannter Mann, welcher bereits die ganze Zeit nervös auf und ablief. Er guckte öfters Mal zu mir hinüber, weshalb ich ihn selbst beobachtet habe. Kurz bevor ich wieder zurück Rudern wollte, machte er (vermutlich) ein Foto mit seinem Handy von mir, anschließend machte er die Kopf-ab Geste. Ich habe vermutlich geschrieben, weil ich mir nicht sicher bin, ob er tatsächlich ein Foto gemacht hat. Genauso unsicher bin ich mir, ob er die Kopf-ab Geste ernst meint, da ich selbstverständlich nicht weiß ob er das vermutlich aufgenommene Foto von mir, noch an andere Personen weitergeschickt hat. Ich mache mir deshalb Sorgen und frage mich, inwiefern ich es ernst nehmen soll bzw. ob man eine Strafanzeige stellen sollte. Wie soll ich mich verhalten? Zudem lebe ich in Berlin, wo bekanntlich öfters einige (vorsichtig ausgedrückt) „Verrückte“ unterwegs sind, welche sehr Schwer einzuschätzen sind.

    Ich würde mich sehr über helfende Antworten freuen, Dankeschön!

  8. Kurt S

    Die Ansteckung mit COVID-19 kann tödlich enden. Deshalb gibt es eine Maskenpflicht. Ist das bewußte Nicht tragen dieser Maske eine Bedrohung.

    1. anwalt.org

      Hallo Kurt S,

      das Nichttragen einer Maske stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Wie diese geahndet wird, bestimmten die Länder in den Bußgeldkatalogen selbst. Inwieweit dann der Tatbestand der Bedrohung erfüllt ist, können wir nicht beurteilen. Dass muss im Einzelfall der Staatsanwalt klären. Da wir eine rechtliche Beratung nicht anbieten, sollten Sie sich für eine solche an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. N Christian

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wurde in diesem Jahr im März im Sinne einer Dienstberatung von dem Betriebsratsvorsitzitzenden bedroht mit folgenden Wortlaut da ich eine Arbeit nicht fachgerecht ausgeführt habe.. mit den Worten..“Wenn das stimmt zünden wir dich an“.. nun meine Frage kann ich das jetzt noch zur Anzeige bringen oder ist die Zeit dafür zu spät? Mittlerweile fühle ich mich sehr unsicher auf arbeit.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  10. Lorenzo San S

    Hallo Freunde und Freundinnen,

    Zwei konkrete Fragen an diesem Blog zum Thema „Bedrohung“:

    1. Was geschieht wenn, eine Person ein Messer besitzt/hat, aber nichts macht und die Person sieht, ihn an und denkt: „Er will mich töten, oder was Anderes antun“.
    Kann das, auch als eine Art Bedrohung und Straftat sein? Ja/Nein?

    2. Die andere Sache ist, verbales oder körperliches Kräfte messen mit Beleidigungen und Schimpferein. Obwohl es nicht, so gemeint ist! Kann es, auch dafür konkrete Gründe geben, die werde ich jetzt nicht, nennen. Aber, wäre das auch im Sinne einer Bedrohung und Straftat bei? Ja/Nein?

    Es würde mich sehr interessieren, zu wissen. Ich will ja, nichts schlechtes oder böses, jemanden antun. Ich bin einfach zu Neugierig und Hartnäckig. Aber, es ist besser zu wissen, statt zu schweigen.

    Gut! Wer daran Interesse hat, kann gerne kommentieren, liken oder teilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lorenzo San S

  11. Kristina M

    Hallo
    mein Chef hat bei Gespräch mit mir,mit dem Zeigefinger mit mir laut geredet und mich bedroht. Ich hab Gespräch verlassen und Polizei angerufen.Was kann ich weiter machen? Kann ich dieser Fall weiter an Fortgesetzte leiten?

  12. Zitat

    „Es kommen Leute die ihr nicht kennen wollt!!!“ – könntest ja auch den Gerichtsvollzieher gemeint haben damit ;)

  13. Leoni F.

    ich hab mal eine frage, mein stiefvater hat mich vor ca 2 jahren mit gewalt rausgeworfen und hat es gestern wieder angedroht. Da wir alleine zuhause waren, habe ich aber keine zeugen. ich möchte so aber nicht weiter hier wohnen, kann man das anzeigen oder andere schritte einleiten?

  14. Olaf s.

    wurde am heutigen Morgen von Jungs die inkompletter militärausrüstung waren mit sehr originalgetreu werden 2-3 mal ins Visier genommen, als ich das merkte brauche ich mich!dann am gleichen Nachmittag lief ich auch die Polizei an dieser rausgerückt hat aber nichts gefunden klar Jungs hatten sich versteckt also Polizei weg war haben sie daraus!wir haben dann gesagt wir wollen nicht töten mit Gewehre angelegt und dann habe ich das Weite gesucht

  15. Peter

    Guten Tag,

    ist eine Aussage die in etwa „wäre ich ein Psychpath, würde ich einen von euch erschießen. Ihr solltet froh sein dass ich keiner bin.“ lautet bereits eine ernstzunehmende Drohung?

    Würde mich über eine Antwort freuen. Wir wissen nicht, ob wir die Situation erstnehmen müssen.

    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Peter,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir nicht beurteilen, ob der Tatbestand erfüllt ist. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um dies abzuklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Jan R

    Guten Tag,

    ist es eine Bedrohung (oder irgendwie anders gesetzlich geregelt) wenn man folgendes per Whatsapp bekommt „Entweder du meldest dich oder ich ziehe andere Seiten auf“?
    Situation ist: ich möchte mit dieser Person absolut nichts mehr zutun haben, diese Person versteht es aber einfach nicht. Blockieren oder ähnliches der Person geht aber zur Zeit noch nicht.

    Danke für die Hilfe

  17. Amina

    Hallo ist es eine Mord Drohung, wenn man sagt: Dich sollte man abschießen?

    1. Maria

      Alles gut und schön!
      Hat man aber so ein Ungeheuer in der Nachbarschaft, was nützt es dann, wenn der 3 Jahre und 6 Monate bekommt?
      Wenn er rauskommt, nimmt er seine Waffe und schießt dich tot!

    2. Walti

      Also ich Denke, da hat sich der „Angreifer“ gutn überlegt, was er sagt* Mit der aussage Dich sollte man….. ist das keine Direkte „Bedrohung“

    3. Ditmar

      Mein Nachbar hat meiner Familie angedroht er könnte uns erschienen oder das fangschussgerät an den Kopf halten dann haben wir einen Problem weniger. Er beleidigt uns ständig und stellt uns als assoziiert und dumm dar.

  18. Frank

    Hallo habe einen anonyme SMS bekommen, von einer Internetseite wo man die Rufnummer nicht erkennen kann sondern,es steht nur anonym ohne Rufnummer.Es steht geschrieben dass ich ein Verräter wäre und er mir die Reifen platt stechen wird .
    Welche Chancen habe ich wenn ich eine Anzeige aufgebe?

  19. Margit

    Mein Nachbar hat die öffentliche Straße zum Haus meines Gatten mit seinem Traktor blockiert.
    Nachdem ich ihm ausdrücklich erklärt habe, dass ich es eilig hätte, weil ich mit meinen Kindern einen Termin habe meinte er folgendes: Ich müsse erst mal was bezahlen, wenn ich auf dieser Straße fahren möchte.
    Nach nochmaliger Aufforderung meinerseits, die Blockade aufzuheben entfernte er dann doch mißmutig seinen Traktor.
    Ich weiß nicht, ob er unter Alkoholeinfluss stand oder ob er nicht mehr ganz Herr seiner Sinne ist, aber fällt das strafrechlich in einen Drohung oder einen Paragrafen?
    Ich frage deshalb, weil wir ständig Probleme mit unserem Nachbarn haben, indem er absichtlich Dinge macht, die uns schaden können.

  20. Heiko E.

    Ich habe einen Menschen bedroht Mit den Worten:Bekomme ich nächste Woche mein Werkzeug und die Rüstung (Baugerüst) nicht wieder,könnt ihr euch Natürlich frisch anziehen!Es kommen Leute die ihr nicht kennen wollt!!!

    Ist das eine Bedrohung?? Immer hin handelt es sich um Diebstahl die Die Bedrohten begangen haben. Aber ich hab eine Anzeige am Hals.
    Was Tun??????

    1. Alexander B

      Ich bin kein Experte, aber ja; es sollte eine Bedrohung darstellen. Die eine Straftat rechtfertigt nicht die andere ;)

    2. Marco

      was ist da raus gekommen?
      Meiner Meinung nach handelte es sich um keine Bedrohung, da man „es kommen Leute die ihr nicht kennen wollt“ unter anderem die Polizei etc. interpretieren kann.
      Was ist aus der Anzeige geworden?

    3. Kirsten

      Versuchen sich bei den Leuten zu entschuldigen ! Auch mit einer kleinen Aufmerksamkeit z.b gebackener Kuchen ..o.ä! Eventuell wird die Anzeige dann zurück gezogen ….L.g

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