Ankunftsnachweis: Worum handelt es sich dabei?

Wie sieht ein Ankunftsnachweis aus? Wer Asyl beantragen möchte, erhält nach der Registrierung als Asylsuchender ein reisepassförmiges Dokument aus Papier, dass sich auseinanderklappen lässt.
Wie sieht ein Ankunftsnachweis aus? Wer Asyl beantragen möchte, erhält nach der Registrierung als Asylsuchender ein reisepassförmiges Dokument aus Papier, dass sich auseinanderklappen lässt.

FAQ: Ankunftsnachweis

Was ist ein Ankunftsnachweis?

Bei einem Ankunftsnachweis handelt es sich um ein provisorisches Ausweisdokument. Dieses ersetzt die in der Vergangenheit gängige Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA). Ausgestellt bekommen den Nachweis potenzielle Asylbewerber, wenn sie sich nach der Einreise in Deutschland (aber bevor sie einen Asylantrag stellen) asylsuchend melden. Mehr dazu hier.

Was ist der Unterschied zwischen Ankunftsnachweis, Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltsgestattung?

Während ein Ankunftsnachweis bescheinigt, dass Sie sich vor der Asylantragstellung rechtmäßig in Deutschland aufhalten, bestätigt die Aufenthaltsgestattung, dass Sie sich in einem aktiven Asylverfahren befinden. Die Fiktionsbescheinigung dient auch als vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung im laufenden Antragsverfahren. Diese erhalten aber alle Personen, die keine Asylberechtigung beantragen.

Lässt sich ein abgelaufener Ankunftsnachweis verlängern?

Ja. Wenn Ihr Ankunftsnachweis abgelaufen sein sollte, ohne dass Sie einen Asylantrag stellen konnten, ist eine Verlängerung von bis zu 3 Monaten möglich. Mehr zur Gültigkeit des Nachweises finden Sie hier.

Kann man mit einem Ankunftsnachweis reisen?

Nein, laut Asylrecht gilt für Ihren Ankunftsnachweis eine räumliche Beschränkung (d. h. Sie unterliegen einer Residenzpflicht und dürfen den Ihnen zugeteilten Bereich nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen). Mehr erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Rechtsgrundlage – Der Ankunftsnachweis nach § 63a des Asylgesetzes (AsylG)

In Deutschland wird ein Ankunftsnachweis immer vom BAMF ausgestellt.
In Deutschland wird ein Ankunftsnachweis immer vom BAMF ausgestellt.

Wer stellt einen Ankunftsnachweis grundsätzlich aus? Und was ist das eigentlich genau? Der Nachweis selbst ist aus Papier gefertigt und dient wie sein Vorgängermodell – die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) – allen, die Asyl beantragen möchten, als vorläufiges Identifikationsdokument. In der Regel erhalten Sie es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nachdem Sie in Deutschland einreisen und sich als Asylsuchender registrieren. Damit ist nicht nur für die Behörden erkenntlich, dass Sie sich rechtmäßig hierzulande aufhalten, sondern Sie qualifizieren sich auch für Sozialleistungen wie Kleidung, Lebensmittel und eine Unterkunft.

Wichtig: Bekommen Ukrainer auch einen Ankunftsnachweis? Ja, für ukrainische Flüchtlinge ist er ebenfalls vorgesehen. Er hat aber im Vergleich zu den Ankunftsnachweisen anderer Asylsuchender keine zusätzlichen Besonderheiten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass aus der Ukraine stammende Menschen nach der Antragstellung eine Fiktionsbescheinigung erhalten und keine Aufenthaltsgestattung. Gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gewährt Deutschland ihnen anlässlich des Ukrainekrieges nämlich nach der Antragsgenehmigung eine sogenannte „Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“, was eine Aufenthaltserlaubnis und keine Asylberechtigung ist.

Folgende Daten muss ein Ankunftsnachweis laut Asylgesetz (AsylG) gemäß § 63a Abs. 1 unter anderem enthalten:

  • Name und Vorname (sowie den Geburtsnamen des Nachweisinhabers)
  • Geschlecht, Körpergröße und Augenfarbe
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Lichtbild des Asylsuchenden
  • jeweilige Staatsangehörigkeit
  • Aufnahmeeinrichtung, die für den Asylsuchenden zuständig ist, und die Behörde, die den Nachweis ausstellt
  • AKN-Nummer (d. h. die Seriennummer des Ankunftsnachweises)
  • AZR-Nummer (d. h. das zur Registerbehörde gehörende Geschäftszeichen)
  • Ablaufdatum und Informationen zur Verlängerung
  • mitunter ein Vermerk zu minderjährigen Kindern oder Jugendlichen, die den Nachweisinhaber begleiten

Wichtig: Was ist eine Anlaufbescheinigung? Diese erhalten Sie, wenn Sie aufgrund des Erstverteilungsverfahrens der Asylsuchenden (EASY) nach der Einreise in ein anderes Bundesland geschickt werden. In der Regel organisiert dabei immer das Bundesland die Weiterreise, in das derjenige zuerst einreist, und stellt Ihnen dafür eine Anlaufbescheinigung aus. Erst am Zielort bekommen Sie dann vom BAMF Ihren Ankunftsnachweis für Flüchtlinge und Asylsuchende.

Ablaufdatum vom Ankunftsnachweis – Wie lange ist er gültig?

Jeder Ankunftsnachweis ist in Deutschland zuerst auf 6 Monate befristet, lässt sich aber mitunter verlängern.
Jeder Ankunftsnachweis ist in Deutschland zuerst auf 6 Monate befristet, lässt sich aber mitunter verlängern.

Ähnlich wie bei den befristeten Aufenthaltstiteln (bspw. die Blaue Karte EU, die Aufenthaltserlaubnis oder diverse Visa) hat auch der Ankunftsnachweis laut Gesetz eine Befristung. § 63a Abs. 2 des AsylG sieht hier eine grundsätzliche Gültigkeit von 6 Monaten vor. Unter den folgenden Voraussetzungen lässt er sich aber um bis zu maximal 3 Monate verlängern:

  1. Sie konnten Ihren Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht wahrnehmen, weil bestimmte Gründe Sie daran gehindert haben, die nicht selbst verschuldet waren (bspw. familiäre Notstände).
  2. Ihnen konnte bis zum Ablauf der 6-monatigen Frist kein Termin zur persönlichen Vorsprache beim BAMF zugeteilt werden.
  3. Der Ihnen zugeteilte Termin liegt außerhalb der regulären Gültigkeit vom Ankunftsnachweis (z. B. wenn der Nachweis im März abläuft, aber Sie erst im Mai zum BAMF gehen können).

Was dürfen Sie mit einem Ankunftsnachweis tun und was nicht?

Ein Ankunftsnachweis untersagt eine Hochzeit zwar nicht, Asylsuchende können aber grundsätzlich nur in Ausnahmefällen heiraten.
Ein Ankunftsnachweis untersagt eine Hochzeit zwar nicht, Asylsuchende können aber grundsätzlich nur in Ausnahmefällen heiraten.

Da ein Ankunftsnachweis kein Aufenthaltstitel ist, genießen Asylsuchende damit auch nicht die gleichen Rechte, die bspw. bereits asylberechtigten Menschen nach einem erfolgreichen Asylantrag zustehen.

Als kurzzeitiges Übergangsdokument gibt Ihnen der Nachweis also genauso wie die Aufenthaltsgestattung nur bedingt Freiheiten. Jegliche Auslandsreisen oder Reisen innerhalb Deutschlands sind deshalb in der Regel untersagt (bzw. nur möglich, wenn Sie sich eine Genehmigung der Ausländerbehörde dafür einholen). Zudem sind Sie in Ihrer Wohnsitzwahl eingeschränkt.

Mit einem Ankunftsnachweis zu heiraten, gestaltet sich ebenfalls schwierig. Grund dafür ist, dass eine Eheschließung von Asylbewerbern einen gültigen Ausweis bzw. Reisepass beider Ehepartner voraussetzt. Außerdem müssen Sie als Drittstaatsangehöriger zusätzlich einen rechtskräftigen Aufenthaltstitel vorweisen können – diesen besitzen Sie vor dem Asylverfahren grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen können Sie aber mitunter trotzdem heiraten, auch wenn Sie nicht alle nötigen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig: Darf man mit einem Ankunftsnachweis arbeiten? Ja, Sie müssen dafür allerdings einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Selbst damit dürfen Sie aber nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein und keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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