Vormundschaft: Welche Rechte und Pflichten hat ein Vormund?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Eine Vormundschaft kann jeder übernehmen, der nicht selbst unter Betreuung steht und volljährig ist.
Eine Vormundschaft kann jeder übernehmen, der nicht selbst unter Betreuung steht und volljährig ist.

Im Jahr 2014 standen 41.148 Kinder unter einer gesetzlichen bzw. bestellten Amtsvormundschaft. Diese Kinder benötigen eine gesetzliche Fürsorge, da ihre Eltern die elterliche Sorge für die Kinder nicht übernehmen konnten. Dies ist meist der Fall, wenn die Mutter unverheiratet und minderjährig ist oder wenn der Familienstand des Mündels nicht zu ermitteln ist.

Eine gesetzliche Fürsorge für ein Kind (Mündel) wird immer dann übernommen, wenn diesem die volle Geschäftsfähigkeit fehlt. Im Unterschied zur Pflegschaft, übernimmt der Vormund die Verantwortung für alle Lebensbereiche (§§ 1773-1895 BGB). Nur Minderjährige können unter die Aufsicht eines Vormunds gestellt werden.

Seit 1992 kann keine Vormundschaft für die Eltern mehr beantragt werden. In diesem Fall wird von einer Betreuung (§§ 1896-1908 BGB) gesprochen, auf welche wir im Folgenden noch kurz eingehen werden.

In diesem Ratgeber gehen wir darauf ein, wer eine Vormundschaft bekommt, wer Vormund werden darf und welche Aufgaben und Pflichten damit einhergehen. Nicht nur einheimische Kinder brauchen Vormünder, gerade im Zuge der Flüchtlingskrise erlangt das Thema an Bedeutung, denn die minderjährigen Flüchtlingskinder benötigen Vormünder.

FAQ: Vormundschaft

Was ist eine Vormundschaft?

Im Rahmen einer Vormundschaft übernimmt eine Person die gesetzliche Fürsorge für einen Minderjährigen. Dies kann mit einer Pflegschaft einhergehen.

Wer kann eine Vormundschaft beantragen?

Die Vormundschaft wird in aller Regel von einem Familiengericht von Amts wegen angeordnet. Daher ist eine Beantragung nicht möglich.

Kann die Vormundschaft auch vom Jugendamt übernommen werden?

Ja. Wenn sich kein geeigneter Vormund findet, gibt es eine gesetzliche Amtsvormundschaft durch das Jugendamt.

➥ Literatur zum Thema Vormundschaft und Betreuung

Das Vormundschaftrecht im BGB

Im Folgenden geben wir einen kurzen definitorischen Überblick, da zwischen verschiedenen Begriffen unterschieden werden muss:

Ein Antrag auf Vormundschaft kann nicht gestellt werden, sondern wird von Amts wegen durchgeführt.
Ein Antrag auf Vormundschaft kann nicht gestellt werden, sondern wird von Amts wegen durchgeführt.
  • Vormundschaft – eine Definition: „Eine Vormundschaft ist eine gesetzliche Fürsorge für eine Person (Mündel), der die volle Geschäftsfähigkeit fehlt.“ (vgl. Duden).
  • Mündel: Ein Mündel ist die Person, für die ein Vormund die Verantwortung trägt.
  • Vormund: Diese Person übt die Fürsorge aus und übernimmt die gesamte Geschäftsfähigkeit.
  • bestellte Amtsvormundschaft (§ 1791b BGB): In diesem Fall wurde das Sorgerecht nicht gerichtlich entzogen. Die Vormundschaft übernimmt das Jugendamt. Diese Form der Vormundschaft ist nur für eine Übergangszeit bestellt, solange die Mutter minderjährig (§ 1791c BGB) ist oder ein Adoptionsverfahren läuft (§ 1751 Abs. 1 BGB).
  • gesetzliche Amtsvormundschaft (§ 1791c BGB): Findet sich kein geeigneter Vormund (§ 1779 BGB), so kann das Familiengericht eine bestellte Vormundschaft beschließen. Auch hier übernimmt das Jugendamt die Vertretungsbefugnis.
  • Betreuung: Eine Betreuung wird bei volljährigen Personen durchgeführt, wenn diese nicht mehr geschäftsfähig sind. Durch eine Betreuungsverfügung kann der Betroffene seinen Betreuer selbst festlegen. Das Gericht überprüft dann die Eignung.

Was bedeutet Vormundschaft?

Laut § 1773 BGB erhält ein Minderjähriger einen Vormund,

wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind.
(2) Ein Minderjähriger erhält einen Vormund auch dann, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.

Der Vormund übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten für das Mündel, in manchen Fällen geht dies mit einer Pflegschaft einher. Eine Amtsvormundschaft beinhaltet Aufgaben, wie beispielsweise die Vermögensbetreuung des Mündels. Darüber hinaus muss ein persönlicher Kontakt erfolgen. Dies bedeutet, dass regelmäßig Treffen stattfinden müssen. Im BGB wird dazu ein Rhythmus von einmal im Monat festgesetzt (§ 1793 BGB).

Wurde für das Kind außerdem ein Pfleger bestellt, so findet darf der Vormund sich in diese Angelegenheiten nicht einmischen (§ 1794 BGB).

➥ Literatur zum Thema Vormundschaft und Betreuung

Wer kann eine Vormundschaft beantragen und übernehmen?

Eine Vormundschaft gibt es nur für minderjährige Mündel.
Eine Vormundschaft gibt es nur für minderjährige Mündel.

Eine Vormundschaft wird vom Familiengericht von Amts wegen angeordnet. Laut Recht kann dies schon von Geburt an bzw. vor der Geburt erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass das Kind einen Vormund benötigt (§ 1774 BGB). In der Praxis passiert dies, wenn die Eltern ihrer elterlichen Sorge nicht nachkommen können. Einen Antrag auf Vormundschaft gibt es aus diesem Grund nicht. Dies ist allerdings nicht mit einer Betreuung von nicht geschäftsfähigen volljährigen Personen zu verwechseln. Hier kann durch aus ein Betreuer beim Gericht beantragt werden.

Grundsätzlich ist es auch möglich mehrere Vormünder zu bestellen. Das erhält vor allem dann Relevanz wenn ein Ehepaar eine Vormundschaft übernehmen will. Außerdem soll für Geschwister möglichst ein gemeinsamer Vormund bestimmt werden (§ 1775 BGB).

Eltern haben die Möglichkeit im Rahmen einer Verfügung einen Vormund zu bestimmen. Versterben die Eltern noch minderjähriger Kinder, so greift diese Verfügung. Ernennen die Eltern unterschiedliche Vormünder, so gilt die Benennung des zuletzt verstorbenen Elternteils. (§ 1776 BGB).

Vormünder, die durch die Eltern bestimmt wurden, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen übergangen werden. Ist davon auszugehen, dass das Wohl des Mündels gefährdet ist, kann eine Vormundschaft übernommen werden. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt und widerspricht der Benennung des Vormunds, kann dieser ebenfalls übergangen werden (§ 1778 BGB).

Ist ein Ehepartner minderjährig, so kann der volljährige Ehepartner zum Vormund ernannt werden (§ 1778 Abs. 3 BGB). Wer geschäftsunfähig ist, kann kein Vormund werden (§ 1780 BGB). Außerdem soll der Vormund selbst nicht minderjährig sein. Auch wer selbst einen Betreuer hat, kann keine Vormundschaft übernehmen (§ 1781 BGB).

Vormundschaft für Erwachsene: Die Betreuung im BGB

Seit 1992 ist es nicht mehr möglich, eine Vormundschaft im Pflegefall zu beantragen. Werden die Eltern aufgrund von Demenz oder anderen Krankheiten geschäftsunfähig, so ist eine Betreuung zu bestellen.

Den Betreuer kann jeder durch eine Betreuungsverfügung festlegen. Diese wird meist mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung kombiniert. Der Betreuer übernimmt dann die Vormundschaft für Volljährige im Bereich der Betreuung und Pflege. Wird eine Betreuer benötigt, muss ein Antrag beim Betreuungsgericht gestellt werden. Dieser hat alle Aufgaben zu übernehmen, welche der Betroffene nicht mehr selbst erledigen kann. Hierzu können auch die Vermögenssorge oder die Entscheidung über medizinische Eingriffe zählen. Die Kosten, die für einen Betreuer anfallen, hat der Betroffenen selbst zu tragen.

Vormundschaft für ein Kind übernehmen: Das Jugendamt hilft!

Die Vormundschaft beantragen für die eigene Mutter, geht das? Nein, in diesem Fall muss eine Betreuung her.
Die Vormundschaft beantragen für die eigene Mutter, geht das? Nein, in diesem Fall muss eine Betreuung her.

Grundsätzlich ist das Jugendamt für eine Vormundschaft zuständig und hat diese auszufüllen, bis ein Vormund gefunden ist. Haben die Eltern keinen Vormund bestimmt, können verschiedene Vormünder in Betracht kommen.

In diesem Fall wird zwischen einem ehrenamtlichen Vormund, einem Berufsvormund und einer Vereinsvormundschaft unterschieden. Ein ehrenamtlicher Vormund zeichnet sich dadurch aus, dass er freiwillig Einzelvormundschaften und die Aufgaben entsprechend übernimmt. Um eine Vormundschaft anzutreten, ist beim Jugendamt oder bei entsprechende Vereinen vorzusprechen.

Der potentielle Vormund muss dann an Schulungen und Gesprächen teilnehmen. In diesem Rahmen soll sichergestellt werden, dass der Betreffende diese Verantwortung auch tragen kann.

Ein Berufsvormund kümmert sich hauptamtlich um seine Schützlinge. In aller Regel sind dies Sozialarbeiter oder Pädagogen. Darüber hinaus können auch Vereine Vormundschaften übernehmen. Hierzu muss der Verein nach § 54 und § 1791a BGB ein rechtsfähiger Verein sein. Im konkreten Fall übernimmt dann ein Vereinsmitglied die Vormundschaft.

Nach § 1785 BGB darf kein Deutscher eine Berufung zum Vormund ablehnen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt das Ablehnungsrecht nach § 1786 BGB. Nach § 1788 droht ein Zwangsgeld, wenn Vormundschaften nicht übernommen wird.

Weiterführende Literatur zum Thema

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Vormundschaft: Welche Rechte und Pflichten hat ein Vormund?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

44 Gedanken zu „Vormundschaft: Welche Rechte und Pflichten hat ein Vormund?

  1. Kerstin

    Hallo,
    Wir wollten die Vormundschaft für die Kinder unserer Nichte übernehmen.
    Die beiden wurden aus ihrer Pflegefamilie genommen und sind seit6 Monaten im Heim.
    Bei der gerichtlichen Anhörung wurde uns dies verwehrt. Jugendamt und Vormund (Verein) bestehen auf einer Dauerunterbringung in einer Einrichtung. Dort könne am Besten für sie gesorgt werden.
    Nun sind die Kinder 7,5 Stunden Fahrzeit von uns entfernt.
    Darf den Kindern einfach das Aufwachsen in einer Familie verwehrt werden? Wir erfüllen mehr als alle Voraussetzungen. Nur die Besuche fallen uns natürlich bei dieser Entfernung schwer.

    Kerstin

  2. Ems

    Hallo, ich hab da mal eine Frage…
    Ich werde in drei Monaten 18 Jahre alt und ich fühle mich zuhause nicht mehr wohl unter den jetzigen Umständen. Das Jugendamt hat mir bisher nicht geholfen und ich habe mich gefragt ob es möglich ist, daß eine andere Volljährige Person die Vormundschaft für mich übernehmen darf bis ich volljährig bin. Das würde mich interessieren, da ich es in diesen infotexten nicht ganz nachvollziehen kann.

    1. Nina

      Du kannst jemand als Ergänzungs pfleger bestimmen.
      Dazu frage mal in fb Petra, sie ist zuständig in der groß Eltern lobby und hilft Kindern. Da das jugendamt wie du weißt nicht viel tut

      1. Marie

        Ich habe das Problem auch habe seit 4 Monaten einen jungen mit 16 Jahren bei uns in der Familie aufgenommen das er sich zu Hause nicht mehr wohlfühlt die Mutter ihn jetzt erpressen will nach Hause oder internat aber bezahlen tue ich dir nichts mehr
        Was kann man tun..das das Jugendamt nichts tut sieht keine Gründe?

  3. Nadine h

    Hallo, ich habe ein großen Proboblem, bzw mein Volljähriger Bruder er ist 32 Jahre alt und hat eine Geistliche behinderung und muss medikamente nehmen, ich weiss er ist ein problem fall, hat viel mist gemacht in seiner vergangenheit, vor kurzen stand er vor meiner Tür da er seit 2 Jahren obdachlos ist was er mir heute gestand, ohne papiere usw. ich rief in der unterkunft an die meinten er lebt mal hier mal dort also er hat kein festes zuhause mehr, ich finde sowieso das sich sein allgemeiner zustand sehr verschlechtert auch bekommt er keine medikamente mehr, die er noramlerweise braucht wegen seiner Krankheit (Psyisch) ich bin am überlegen ob ich als schwester denn nicht auchmitsprache recht habe, z.b wo er leben soll usw. er kommt ja immer zu mir nach hause wenn er probleme hat.

    Ein paar Hilfreiche tipps währen sehr gut!

  4. Markus

    Hallo
    Ich hätte da auch Mal eine Frage..
    Vor vielen Jahren musste ich meinen Sohn bei seiner Mutter zurück lassen.
    Ihr neuer Lebensgefährte misshandelte meinen Sohn..
    Nach langem konte ich das auch beweisen, und ein Gutachten bestätigte das.
    Mein Sohn wurde mit gut 6 Jahren mit 2 Karton Kleidung bei meiner Mutter abgestellt..
    Ich bekam ihn dennoch nicht..
    Er wurde als Pflegekind meiner Mutter anvertraut.
    Akteneinsicht bekam ich nie, und jetzt wo er 22 ist bekam ich auf einmal eine Forderung über einen 5 Stellingen Betrag .
    Ist es jetzt richtig das eine Oma ihr Enkelkind als Pflegekind bekommt, und Pflegegeld bekommt, oder ist das jetzt doch nicht korrekt..
    LG Markus

    1. anwalt.org

      Hallo Markus,
      welche Gründe für die Entscheidung vorlagen, können wir nicht beurteilen. Auch ist uns eine rechtliche Bewertung des Sachverhalts nicht möglich. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um das abzuklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Justin

    Hallo ich hab ne Frage ich Pflege meine Mutter die demenz hat mit der Pflege Stufe 3 sie ist aber noch so recht klar und fit ich kümmer mich um sie bei ihr zuhause schlafe da mach essen gib ihr Tabletten und und und ich bin ihr Pfleger aber das Gericht hat die Vormundschaft und hat sie entmündigt was kann ich dagegen tun

  6. Silke

    Hallo,
    Mein Lebensgefährte hat die Vormundschaft für seinen Sohn nach dem Tod der Mutter an das jugendamt abgegeben ( er lebt in einer Einrichtung)da er Beruflich nur am Wochenende zu Hause ist er lebt in Bayern,jetzt haben wir beschlossen das er zu mir nach Hessen zieht aber der Vormund lässt seinen 15 jährigen Sohn nicht mit weil man schon am Lehrstelle suchen sei und es nicht gut wäre.
    Wir wollten das er dann hier in Hessen eine Einrichtung besucht.
    Was können wir tun das der Junge mit kommen kann was er selber auch möchte?

    Vorab schon mal danke für die Hilfe

    1. anwalt.org

      Hallo Silke,

      wir können leider keine rechtliche Beratung anbieten, daher wäre hier die Konsultation mit einem fachkundigen Anwalt zu empfehlen. Dieser kann sie entsprechend über ihre Möglichkeiten aufklären und aufzeigen mit welchen Behörden bzw. Gerichten zu sprechen ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Oliver

    Hallo,

    ich lebe in Wien habe für meine Mutter die in Deutschland lebt eine Generalvollmacht, doch leider merke ich bei meiner Mutter das sie immer mehr an Demenz leidet. Meine Mutter ist Ihres Erachtens noch voll Geschäftsfähig das ich und auch die Pfleger in dem Heim nicht so sehen. WO kann ich mir Hilfe holen das ich als Gesetzlicher Vormund (Betreuer) tätig werden darf.
    Sie baut immer mehr ab, habe auch starke bedenken was die gesundheitlichen und finanziellen Enscheidungen von meine Mutter angeht.

    Danke Vorab für Ihre Hilfe.

    1. anwalt.org

      Hallo Oliver,

      Sie können sich bezüglich einer Betreuung immer an das zuständige Betreuungsgericht wenden. Dies ist eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichtes und für Betreuungsangelegenheiten zuständig.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Dülge

    Hallo,
    kann ein Vormund, der seine Entpflichtung beantragt hat, noch weitreichende gesundheitliche Entscheidungen (Gabe von Psychopharmaka) für sein Mündel treffen?

    1. anwalt.org

      Hallo Dülge,

      ist der Vormund von den Pflichten entbunden, können diese Entscheidungen in der Regel nicht mehr getroffen werden. Ist die Entbindung nicht geschehen, bestehen die Pflichten üblicherweise noch. Sie sollten sich an das zuständige Vormundschaftsgericht wenden und das direkt abklären. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Basti

    Hallo , ich bin 24 jahre alt und meine freundin 17 wird aber in 2 monaten volljährig sie ist unter betreueung vom jugendamt . Wir sind in der 38 woche. Das jugendamt möchte einen vormund bei unserm kind einsetzen Grund „es gab einmal streit“. Als ich meinte ob ich nicht als vormund eingesetzt werden kann meinte sie „nein“. Und wenn ich mich ans Familiengericht wenden sollte, wird sie dagegen sprechen. Obwohl ich volljährig bin und der vater bin. Ich habe bereits ein kind und das sorgerecht + alles andere. Was kann ich dagegen machen und was sollte ich machen, weil ich habe viel schlimmes gehört und das die im Prinzip alles machen können sobald die einen vormund einsetzen. Kann ich es verweigern? Oder wird uns unser kind weggenommen. Bitte um schnelle hilfreiche antworten. Lg

    1. anwalt.org

      Hallo Basti,

      eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten. Eventuell kann Ihnen ein Familienhilfeverein Hinweise zu Ihren Möglichkeiten geben. Im Zweifel sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt und auch an das zuständige Familiengericht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Christina S.

    Hallo, mir wurde aufgrund eines falschgutachten und Fehlerhaften verhalten von Gerichte das sorgerecht ohne das ich anwesend war , entzogenen und das Jugendamt als amtspflegschaft eingesetzt. Meine Kinder sind getrennt worden und in verschiedenen Heimen untergebracht worden , jedes meine er ki der hat einen eigenen Ergänzung Pfleger , Vormund was kann ich tun als Mutter, das ich das sorgerecht zurück bekommen kann, das ein verwandter in dieser Zeit zum Vormund meiner 3 Kinder bestimmt wird..was kann ich tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Christina S.,

      diesen Sachverhalt und die notwendigen Schritte sollten Sie zunächst mit dem Jugendamt und dem zuständigen Familiengericht klären. Ist dies nicht möglich, kann Ihnen einen Anwalt für Familienrecht beratend zur Seite stehen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Isabella G.

    Hallo, ich bin in Insolvenz und nun ist meine Mutter in ein Pflegeheim gekommen. Sie hat wohl in den letzten zwei Jahren einige Ausfälle gehabt, die diesen Schritt erforderlich machten. Ich habe lange Jahre keinen Kontakt zu ihr gehabt, unser Verhältnis ist zerrüttet. Trotzdem möchte ich die Betreuung übernehmen bzw. Einfluss darauf nehmen, was mit ihr passiert. Es ist etwas Vermögen vorhanden und ich will sicherstellen, dass es ordnungsgemäß gehandhabt wird. Meine Mutter soll versorgt sein. Fremden jedoch soll nicht unkrontrolliert der Zugang zu ihrem Vermögen erlaubt sein.
    Bekomme ich trotz Insolvenz die Betreuung zugestanden? Ich würde dann einen Fachanwalt als Treuhänder dazwischen schlaten wollen, um sicherzustellen, dass alles ordnugnsgemäss in der Betreuung meiner Mutter abläuft. Ich lebe in Hamburg. Meine Mutter in Karlsruhe. Wo kann ich fachkundige Beratung bekommen?

    1. anwalt.org

      Hallo Isabella G.,

      fast alle karritativen Einrichtungen und Vereine, die sich mit der Betreuung von Personen beschäftigen, können eine Beratung anbieten. Die Entscheidung, ob eine Betreuung Ihnen übertragen wird, liegt beim Betreuungsgericht. Wir können nicht einschätzen, ob die vorliegende Insolvenz eine Rolle spielen wird. Wenden Sie sich im Vorfeld am besten auch an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Irma

    Hallo.
    Ich habe russische Staatsbürgerschaft. In Deutschland wohne ich zweite Jahr und mache jetzt eine Umschulung. Mein Mann hat deutsche Staatsbürgerschaft und spricht kein Russisch. Meine 10-Jahrige Enkelin wohnt in Russland. Ihre Eltern leben nicht zusammen. Niemand will um Kind sorgen. Papa ist in Gefängnis, Mama hat noch 2 Kinder von anderen Mann. Dürfen wir meine Enkelin mitnehmen? Und welche Voraussetzungen müssen wir halten?

    1. anwalt.org

      Hallo Irma,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt, der sich auch mit dem russischen Familienrecht auskennt. Wir können die Sachlage rechtlich nicht beurteilen und somit auch keine Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Irma

        Vielen Dank.

  13. Hausmann

    Hallo
    Meine Schwiegermutter hat seid 11 jahren einen vormund und möchte aber das ich es gerne machen was für voraussetzungen muss ich haben das ich es machen kann

    1. anwalt.org

      Hallo Hausmann,

      in der Regel kann jeder Volljährige, der nicht selbst unter Betreuung steht, Betreuer werden. Dies kann jeder durch eine Betreuungsverfügung festlegen oder einen Betreuer beim Betreuungsgericht beantragen. Wenden Sie sich im Zweifel an das Gericht oder einen fachkundigen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Keller

    Hallo,meine zukünftige Schwiegertochter wird im Dezember 18 Jahre alt.Sie und mein Sohn haben ein Baby das 8 Monate alt ist.Die Vormundschaft bekamen die Eltern von meiner zukünftigen Schwiegertochter.Vor einigen Monaten sagte uns unsere zukünftige Schwiegertochter das ihre Mutter wieder angefangen hat Alkohol zu trinken.Können wir die Vormundschaft auch übernehmen.

    1. anwalt.org

      Hallo Keller,

      wenden Sie sich hierzu am besten an das zuständige Jugendamt.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Corrales m.

    Mein guter freund möchte dass ich sein gesetzlicher Betreuer werde anstatt fremde.an wem soll ich mich wenden?

    1. anwalt.org

      Hallo Corrales m.,

      Sie können sich bezüglich einer Betreuung immer an das zuständige Betreuungsgericht wenden. Dies ist eine Abteilung des Amtsgerichtes und für Betreuungsangelegenheiten zuständig.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. mohamad

    wenn jemand 20 jahre hat kann er der vormund sein?

    1. anwalt.org

      Hallo mohamad,

      in der Regel kann jeder, der volljährig (also ab 18) ist, und nicht selbst unter Vormundschaft steht, Vormund werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. M.Kropp

    Meine Tochter hat uns unseren Enkel übergeben ,wie einen Sack Müll. Er wohnt nun seit 2 Jahren bei uns.Nun sagte das Jugendamt,er solle die Vormundschaft an uns übergeben.Was müssen und können wir tun.Wir haben keinen Kontakt zur Kindsmutter und möchten auch keinen haben.Müssen wir übers Amtsgericht oder übers Jugendamt

    1. anwalt.org

      Hallo M.Kropp,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und sich entsprechend beraten lassen. Vormundschaftsfälle werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt und ein Anwalt muss anwesend sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. k. Hennig

    Sergerte Damen und Herren
    Ich hab da eine Frage bitte.
    Meine Tochter ist 27 Jahre alt Und.ist nur in der endwiklung zurück.Und sie hat ein vormund der sagt einmal darf unsere Tochter uns sehen und dann wieder nicht.aber unsere Tochter möchte uns gerne sehen.was kann ich da machen.
    Mit freundlichen grüßen
    Hennig

    1. anwalt.org

      Hallo k. Hennig,

      wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir keine pauschale Aussage zur richtigen Vorgehensweise treffen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Matthias

    Kann eine Alleinerziehende Mutter(21) im Einvernehmen mit einem befreundeten Ehepaar diese als Vormund für ihre Tochter bestimmen?
    Mutter 21 unter Beobachtung vom Jugendamt will nicht das ihre Tochter in fremde Hände kommt, hat allerdings keine Familie als Rückhalt und will deshalb uns (Mann41 Frau36) als Vormund für ihre Tochter haben/bestimmen. Ist so etwas möglich, und wenn ja muss unter das Dokument ein richterlicher Beschluss?

    1. anwalt.org

      Hallo Matthias,

      wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann Sie dahingehend beraten, ob diese Möglichkeit besteht und wenn ja, welche Notwendigkeiten hierfür erforderlich sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Vella

    Hallo,
    meine bald 14 Jährige Tochter( Geb. 16.07.2003) hat einen Vormund bekommen vom Jugendamt.

    Da die Kindsmutter und ich getrennt leben seit der Geburt meiner Tochter, wurde ein Vormund vom Jugendamt bestimmt.

    Ich habe ,sowie die Kindsmutter auch ein Teilsorgerecht bekommen, und möchte jetzt gerne die Vormundschaft übernehmen, bzw den Vormund abschaffen.

    Ich bin der Meinung das der Vormund machen kann was er will und nicht überprüft wird.

    Eine Zusammenarbeit ist mit dieser Dame nicht möglich, weil sie grundsätzlich gegen alles ist wofür ich als Kindsvater und die Kindsmutter sorgen oder regeln wollen.

    Da meine Tochter aber Hilfe braucht weil sie eine psychische Störung hat, und ich mich im Stande fühle würde ich gerne die Vormundschaft beantragen.

    Was muss ich tun, damit mein Recht und meine Pflicht als Vater vom Gericht anerkannt wird?

    1. anwalt.org

      Hallo Vella,

      lassen Sie sich hierzu am besten von einem Familienanwalt beraten. Mit diesem können Sie besprechen, wie sich die amtliche Vormundschaft beenden lässt.

      Ihr Team von anwalt.org

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