Teilerbschein – Wann benötigen Sie den Nachweis?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann benötigen Sie einen Teilerbschein in Deutschland?
Wann benötigen Sie einen Teilerbschein in Deutschland?

FAQ: Teilerbschein

Was ist ein Teilerbschein?

Liegt nach dem Ableben des Erblassers eine Erbengemeinschaft vor, kann entweder jedes Mitglied einen Teilerbschein beantragen oder die Erben stellen einen Antrag auf einen gemeinsamen Erbschein.

Wie muss ein Antrag auf einen Teilerbschein aussehen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf einem Teilerbschein formgerecht formulieren können.

Welche Gebühren fallen für einen Teilerbschein an?

Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, wie hoch die Gebühren für einen Teilerbschein in Ihrem Fall ausfallen können.

Wann benötigen Miterben einen Teilerbschein?
Wann benötigen Miterben einen Teilerbschein?

Nach Eintritt des Erbfalles benötigen die Erben in zahlreichen Fällen laut Erbrecht einen Erbschein. Mit diesem wird Auskunft darüber erteilt, dass die hier benannten Personen grundsätzlich erbberechtigt sind.

Dieser Nachweis über das Erbrecht kann etwa dann von Bedeutung sein, wenn die Erbauseinander­setzung aufgrund noch nicht aufgefundener Erben sich verzögert, die bereits bekannten Miterben in der Erbengemeinschaft jedoch schon handeln wollen – z. B. gegenüber Banken oder Grundbuchämtern.

In diesem Fall hat jeder einzelne Miterbe die Möglichkeiten, einen Teilerbschein zu beantragen. Doch was genau steht in dem Teilerbschein und wie erhalten Sie ihn?

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Teilerbschein oder gemeinschaftlicher Erbschein?

Ist ein Testament vorhanden, wird ein Teilerbschein nur selten benötigt.
Ist ein Testament vorhanden, wird ein Teilerbschein nur selten benötigt.

Das Wesen einer Erbengemeinschaft ist, dass diese mehrere Erben umfasst. Die Miterben sind dazu angehalten, sich im Rahmen der Erbauseinandersetzung über die Aufteilung des Nachlasses zu einigen. Heranzuziehen sind hierbei auch die ggf. in einem Testament vom Erblasser bestimmten Regelungen.

Grundsätzlich ist jeder einzelne Miterbe dazu befugt, einen eigenen Erbschein zu beantragen, den sogenannten Teilerbschein. In diesem wird aufgeführt, wie hoch die (vorläufige) Erbquote des Antragstellers ist. Mit diesem Nachweis kann er sich gegenüber Dritten als Erbe ausweisen und so gegenüber Versicherungen, Banken und anderen Gläubigern oder Schuldnern des Erblassers handeln.

Der Teilerbschein gibt jedoch einige Beschränkungen mit auf den Weg: Dem Erben und Inhaber dieses Dokumentes ist es nämlich nicht gestattet, über den gesamten Nachlass zu verfügen. Dies kann nur die Erbengemeinschaft insgesamt.

In letzterem Fall kann die Erbengemeinschaft sich einen sogenannten gemeinschaftlichen Erbschein ausstellen lassen. In diesem sind alle Miterben aufgeführt – zusammen mit der jeweiligen Erbquote. Es gibt jedoch auch noch eine dritte Variante im Erbrecht, die besonders dann von Interesse ist, wenn noch nicht alle Miterben abschließend feststehen:

Gemeinschaftlicher Teilerbschein

Ein gemeinschaftlicher Teilerbschein wird für mehrere Miterben ausgestellt.
Ein gemeinschaftlicher Teilerbschein wird für mehrere Miterben ausgestellt.

Ist die Erbengemeinschaft noch nicht komplett, wurde noch nicht abschließend geklärt, ob noch weitere Erbberechtigte vorhanden sind oder verweigern einzelne Miterben die Mitarbeit bei der Erbauseinandersetzung, müssen die anderen Mitglieder nicht Handlungsunfähigkeit befürchten.

Damit Sie Nachlassverbindlichkeiten auslösen können, Wertermittlungen anweisen oder die Beauftragung von einem Nachlassverwalter vornehmen können, steht es ihnen frei, einen sogenannten gemeinschaftlichen Teilerbschein zu beantragen. Hierin sind dann mehrere Miterben aufgeführt, nicht jedoch sämtliche.

Welche Berechtigung erhalten Sie mit dem Teilerbschein?

Ein Miterbe darf grundsätzlich nicht über den gesamten Nachlass verfügen. Entsprechende Bestimmungen können nur einvernehmlich durch alle Miterben getroffen werden. Ein Teilerbschein berechtigt Sie nur dazu, maximal über Ihren eigenen Erbteil zu verfügen. Sie können mit einem Teilerbschein etwa die Auszahlung von einem Konto des Erblassers veranlassen, sofern die Summe Ihren Erbteil nicht übersteigt.

Darüber hinaus können Sie mit dem Erbschein auch einen Nachlassverwalter beauftragen oder aber die Nachlassinsolvenz beantragen, wenn Sie befürchten, dass das Erbe überschuldet ist.

Wichtig: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Erteilung des Teilerbscheins nicht rechtmäßig erfolgte, kann das Gericht diesen laut Erbrecht auch wieder aufheben. Alle bis dato unzulässig vorgenommenen Eigentumsübertragungen, Auszahlungen usf. können Regressansprüche der tatsächlichen Erben gegen Sie begründen.

Wie können Sie den Teilerbschein beantragen?

Wie können Sie den Teilerbschein beantragen?
Wie können Sie den Teilerbschein beantragen?

Der Antrag für die Erteilung eines Teilerbscheines kann formlos erfolgen, ist also nicht an bestimmte formelle Vorgaben gebunden. Dennoch muss der Antragsteller umfassende Auskünfte erteilen. Folgende Informationen sind dem Antrag beizufügen:

  • alle anderen bisher bekannten Miterben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen)
  • ggf. Hinweis auf Testamente, Erbverträge, sofern vorhanden
  • Versicherung an Eides statt, dass der Antragsteller alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß erteilt hat
  • Auskunft über den Nachlasswert (nach Abzug der bekannten Nachlassverbindlichkeiten)

Der letzte Punkt ist vor allem für die Ermittlung der Kosten des Teilerbscheins vonnöten. Diese richten sich nämlich nach dem Wert der Erbmasse.

Wo können Sie den Teilerbschein beantragen? Ansprechpartner ist das zuständige Nachlassgericht. Bei diesem müssen Sie den Antrag stellen und die benötigten Unterlagen einreichen. Das Gericht prüft anschließend den Antrag und Ihre Erbberechtigung. Gibt es dem Antrag statt, stellt es den Teilerbschein aus.

Wie kann der Antrag auf einen Teilerbschein aussehen? Ein Muster

Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit Hilfe dessen Sie den Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins bei dem zuständigen Nachlassgericht stellen können. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie dieses entsprechend Ihres vorliegenden Falles anpassen müssen.

– MUSTER –

[Name Antragsteller]
[Anschrift Antragsteller]

[Anschrift zuständiges Nachlassgericht]

Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins

In der Nachlasssache nach
[Name des Verstorbenen, Sterbedatum]
-[Aktenzeichen des Gerichts]-

beantrage ich, folgenden Teilerbschein zu erteilen:

Es wird bezeugt, dass der Erblasser [Name], verstorben am [Datum] in [Ort], geboren am [Datum] in [Ort], zuletzt wohnhaft [Anschrift]

von mir [Name], geboren am [Datum] in [Ort], [Verwandtschaftsverhältnis], aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zu einem Viertel beerbt wird.

Eine Verfügung von Todes wegen ist nicht bekannt.

Darüber hinaus sind erbberechtigt:

[Namen, Geburtsdaten, Anschriften und Verwandtschaftsverhältnisse aller Miterben ggf. inklusive Nachweisen]

Eidesstattliche Versicherung sowie die benötigten Belege anbei.

[Name und Unterschrift Antragsteller]

Teilerbschein beantragen: Welche Kosten entstehen?

Müssen Sie den Teilerbschein der Bank vorlegen?
Müssen Sie den Teilerbschein der Bank vorlegen?

Die Kosten für den Teilerbschein richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Basiswert für die Ermittlung der Erbscheinskosten ist dabei stets der Nachlasswert (abzüglich Verbindlichkeiten). Auf Grundlage dessen wird die einfache Gebühr ermittelt, die für das Verfahren über die Erteilung von einem Teilerbschein laut Erbrecht anfällt (Nr. 12210 Kostenverzeichnis GNotKG).

Die einfache Gebühr können Sie für Werte bis 3 Millionen in Anlage 2 ablesen (Tabelle B). Bei einem Nachlasswert von 1 Million etwa läge die einfache Gebühr bei 1.735 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die eidesstattliche Versicherung in Höhe von 0,3 Gebührensätzen.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

18 Gedanken zu „Teilerbschein – Wann benötigen Sie den Nachweis?

  1. Gesa

    Das Amtsgericht verlangt von mir, alle Erben zu benennen. Ich kenne aber nur 4. Zu evtl. anderen besteht kein Kontakt (kein Name, Anschrift etc.). Wenn ich nicht alle angebe, erhalte ich auch keinen Teilerbschein.

  2. Jette

    Wenn ich d a s geahnt hätte, hätte ich mich niemals als Erbin um den Nachlass gekümmert: Immobilie wurde durch den Nachlassverwalter ohne Zustimmung der Erben veräußert! Bilder sind aus dem Nachlass verschwunden, es wurden keine vollständigen Aufnahmen des (Haus-)Besitzes gemacht und, und…2 RAe, 1 Notar eingeschaltet. 1 RA hat die Nachlasssache als „einfachen“ (!) Fall eingestuft. Mir wurde ein Teilerbe in Höhe von ca. 3.000,00 € errechnet, incl. Abtretung meines Bruders (zwischenzeitlich verstorben). Ich habe an mehr als den Teilerbeanteil an RA- u. Notarkosten entrichtet und habe nach ….6 (!) immer noch keine Auszahlung erhalten. Ohne den Berufsstand generell angreifen zu wollen, aber wiederholt unprofessionelle bis gar keine Arbeit erlebt, keine Terminierungen, „Aussitzen“ u..v.m. Mandant wird in völlig passive Haltung gedrängt – aber: Honorarrechnungen wurden immer sofort erstellt. Ich bin Rentnerin (so wie weitere Miterben) und hoffe, dass ich meinen Anteil wenigstens noch zu Lebzeiten erhalte. Eine Interessenvertretung habe ich mir (naiv) anders vorgestellt. „Meine“ Beauftragten (Fachanwälte für Erbrecht/Notar) haben offensichtlich vergessen, dass sie Dienstleister (!) sind, für deren Tätigkeit ich als Mandantin zahle!!! Wenn ein Nachlassverwalter sich selbst um die Auftragserteilung zur Nachlassverwaltung beim AG beworben hat und geäußert hat: „Endlich mal ein Fall, an dem ich richtig Geld verdienen kann“, dann verstehe ich auch hier Berufsethos als etwas völlig anderes…Ich bin total verärgert und auch erschöpft, zumal ich stets zeitnah gegenüber den Dienstleistern reagiert habe und selbstverständlich kooperiert habe. Ergebnis??? Offen. Leider verfüge ich nicht über die finanz. Mittel, um sie verklagen zu können.

  3. Dorothee

    Wenn das Erbe 100.000 Euro beträgt, mir aber nur 10.000 Euro zustehen. Von welcher Summe werden die Gebühren berechnet?
    Es heißt immer von der Erbmasse. Wenn nun mehrere Erben einen Teilerbschein beantragen, muss dann jeder von 100.000 Euro die Gebühren bezahlen?
    Nehmen wir an, nach Abschluss der Erbenermittlung stellt sich heraus, dass mir mehr Geld zusteht als die genannten 10.000 Euro, wird dann nachgezahlt und fallen dann wieder Gebühren an?
    Vielen Dank

    1. Bonita

      Kann ich mit einem Teilerbschein recherchieren was Erblasser besaß bzw.zum Todestag besaß. Da ich von vermuteter Nachlass Unterschlagung ausgehe. Bank, Kfz Zulassungen, sonstige Verträge usw.

  4. A. C. Bianchi

    Guten Tag,
    Sie sagen im o. g. Artikel:
    Ein Teilerbschein berechtigt Sie nur dazu, maximal über Ihren eigenen Erbteil zu verfügen. Sie können mit einem Teilerbschein etwa die Auszahlung von einem Konto des Erblassers veranlassen, sofern die Summe Ihren Erbteil nicht übersteigt.

    Wir sind 3 Miterben, 1 ist im Ausland. Ein Bankkonto ist der einzige Nachlassgegenstand in Deutschland. Die Bank verlangt einen gegenständlich beschränkten Erbschein und verlangt, dass alle 3 Erben gemeinsam die Auflösung des Kontos anordnen.

    Der Miterbe im Ausland blockiert.

    Kann ich mit einem gegenständlich beschränkten Erbschein und mit einem Teilerbschein die Auszahlung meines 1/3 bei der Bank anfordern? Die Bank bezieht sich auf 2038 BGB.

    Danke

  5. Desdemona G-F

    Kann ich für meine Geschwister einen teilerbschein beantragen
    Muss man den erbschein gleich bezahlen

  6. Renate B

    Wir sind eine Erbengemeinschaft mit bisher 13 bekannten Miterben mütterlicherseits. Die Miterben väterlicherseits sind noch nicht alle ermittelt. Die Suche kann sich noch Jahre hinziehen. Welche Kosten entstehen für einen Teilerbschein, wenn der Nachlaß mit Immobilien ca. € 350.000 beträgt und welche Rechte haben wir damit, insbesondere Verkauf der Immobilien, Auflösung der Barkonten und Auflösung des Hausstandes. Die andere Hälfte steht dann den Miterben väterlicherseits zu.

  7. MonikaB.

    Die folgende Frage wurde hier noch nicht abschließend geklärt:

    Kostet ein Teilerbschein bei 3 Erben dann nur 1/3 der Kosten eines gemeinsamen?

    1. anwalt.org

      Hallo MonikaB.,

      in der Regel richten sich die Kosten eines Teilerbscheins nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Nachlasswert wird für die Ermittlung der Gebühr herangezogen (Nr. 12210 Kostenverzeichnis GNotKG).

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Lay

    Ist ein gemeinschaftlicher Erbschein kostengünstiger als ein Teilerbschein?

    1. anwalt.org

      Hallo Lay,
      die Kosten für einen Erbschein richten sich grundsätzlich nach dem Nachlasswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. H. Heinemann

    „Welche Berechtigung erhalten Sie mit dem Teilerbschein?

    Ein Miterbe darf grundsätzlich nicht über den gesamten Nachlass verfügen. Entsprechende Bestimmungen können nur einvernehmlich durch alle Miterben getroffen werden. Ein Teilerbschein berechtigt Sie nur dazu, maximal über Ihren eigenen Erbteil zu verfügen. Sie können mit einem Teilerbschein etwa die Auszahlung von einem Konto des Erblassers veranlassen, sofern die Summe Ihren Erbteil nicht übersteigt.“

    Ich erlebe gerade das Gegenteil. Trotz eingetragenen Anteil im Teilerbschein weigert sich die Bank zu einer Auszahlung.

    1. anwalt.org

      Hallo H. Heinemann,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt. Mit diesem können Sie den Sachverhalt besprechen und das weitere Vorgehen erläutern.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Recht 123

      Die Bank wird im Regelfall aufgrund Vorlage eines Teilerbscheins keine anteilige Auszahlung vornehmen, da die Auszahlung eines Guthabens nur von allen Miterben gemeinschaftlich verlangt werden kann.

  10. O

    Guten Tag,

    wie werden die Kosten für einen Teilerbschein berechnet falls der Nachlasswert dem Erben zum Zeitpunkt der Beantragung des Teilerbscheins nicht bekannt ist?

    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo,

      die Berechnung der Kosten richtet sich stets nach der Erbsumme – auch wenn, diese dem Erben nicht bekannt war.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. R. Meißner

    In dem nachfolgend kopierten Satz fehlt etwas oder das Wort „am“ vor Erblasser ist überflüssig. So wie der Satz nachfolgend abgebildet steht ist er grammatikalisch falsch
    (auch dann wenn er vermeintlich in Juristen-Deutsch verfasst sein sollte):

    Es wird bezeugt, dass der am Erblasser [Name], verstorben am [Datum] in [Ort], geboren am [Datum] in [Ort], zuletzt wohnhaft [Anschrift]

    von mir [Name], geboren am [Datum] in [Ort], [Verwandtschaftsverhältnis], aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zu einem Viertel beerbt wird.

    Ich bitte darum, mir den Satz in korrigierter Form zu senden. Vielen Dank.

    1. anwalt.org

      Hallo R. Meißner,

      vielen Dank für den Hinweis. Der Text und die zum Herunterladen bereitstehenden Dokumente wurden entsprechend angepasst.

      Ihr Team von anwalt.org

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