
Sich das „Ja-Wort“ zu geben ist für verliebte Paare der schönste Moment ihres Lebens. Die meisten Verlobten fiebern ein Jahr auf ihre Hochzeit hin und planen alles bis ins kleinste Detail. So steht jedes Paar irgendwann vor der Frage: „Einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder den eigenen Namen behalten?“ Welche Möglichkeiten es gibt und ob eine Namensänderung vom gemeinsamen Kind bei der Heirat möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Namensänderung ist nach der Hochzeit
Bei der Eheschließung kann eine Namensänderung durch die Eheleute bestimmt werden. Das vermählte Paar kann sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeder behält seinen eigenen Geburts- bzw. Familiennamen oder sie wählen einen Doppelnamen aus.
Gemeinsame Kinder, die vor der Ehe geboren wurden, können den gemeinsamen Familiennamen annehmen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den Familiennamen als Geburtsnamen.
Eine nachträgliche Namensänderung nach der Heirat ist jederzeit möglich, sofern ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden soll.
Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten haben Sie?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.
Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei der Heirat die beiden Nachnamen zu kombinieren und einen Doppelnamen zu bilden. Die Reihenfolge kann dabei frei gewählt. Die Verbindung mittels Bindestrich ist seit Mai 2025 nicht mehr vorgeschrieben.
Entschließen sich die Ehegatten gegen eine Namensänderung nach der Hochzeit und behalten den eigenen Familiennamen, sollten Sie dennoch einen Nachnamen für zukünftige Kinder bestimmen. Dies sorgt dafür, dass gemeinsame Kinder bei der Geburt automatisch diesen Namen bekommen.
Übrigens: Als gemeinsamer Ehenamen kann auch ein Nachname aus einer früheren Ehe bestimmt werden. Dies ist möglich, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung den Nachnamen ihres früheren Mannes trägt und die Ehepartner diesen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten. Akzeptieren muss der Exmann dies nicht.
Ein Beispiel soll die Namensänderung nach der Hochzeit verdeutlichen: Sabrina Meier heiratet Simon Richter. Folgende Möglichkeiten hat das Paar nun vor oder nach der Heirat bezüglich der Namensänderung:

- Das Paar entschließt sich bei der Heirat dazu, ihre Namen zu behalten. Es bleibt also bei Sabrina Meier und Simon Richter. Einer der beiden Nachnamen kann für zukünftige Kinder bestimmt werden.
- Sabrina und Simon bestimmen als gemeinsamen Ehenamen Meier oder Richter. Sie heißen dann Sabrina und Simon Richter oder Sabrina und Simon Meier.
- Sabrina und Simon entscheidet sich dazu, einen Doppelnamen anzunehmen. Dabei sind folgende Kombinationen möglich: Meier-Richter und Richter-Meier bzw. Meier Richter und Richter Meier.
Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung aller Namen nicht möglich. Die Anzahl der Nachnamen ist somit auf zwei begrenzt. Der Ehegatte muss sich daher entscheiden, mit welchem seiner Nachnamen er den Doppelnamen bilden möchte.
Bis zum Inkrafttreten einer Reform des Namensrechts zum Mai 2025 konnte nur einer der Eheleute nach der Heirat bei der Namensänderung den Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname war daher lange Zeit nicht möglich.
Ist eine nachträgliche Namensänderung nach der Eheschließung möglich?
Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden. Ehegatten haben beim Familiennamen die oben beschriebenen Möglichkeiten.
Namensänderung nach der Hochzeit: Frist und Kosten
Eine Frist ist nach der Hochzeit bei der Namensänderung nicht einzuhalten. Auch Jahre nach der Eheschließung können Sie beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen auswählen. Das BGB bestimmt dabei die Rahmenbedingungen.
Um eine Namensänderung nach der Hochzeit beim Standesamt zu beantragen, sollten Sie an folgende Unterlagen denken:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz
Entscheiden Sie sich nach der Hochzeit dazu, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen oder wollen einen Doppelnamen annehmen, verursacht dies Kosten. Die Beurkundung durch einen Standesbeamten schlägt mit ca. 15 bis 20 Euro zu Buche.
Können Sie eine Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit vornehmen?

Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben, stellen sich nach der Eheschließung oftmals folgende Frage: „Ist eine Namensänderung nach der Hochzeit auch beim Kind möglich?“
Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen.
Ab dem fünften Lebensjahr müssen die Eltern eine Ehenamensbestimmung für das Kind abgeben. Zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr muss für das Kind eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Namensänderung vorliegen und ab dem vierzehnten Lebensjahr genügt eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern.
Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.
Wird die Namensänderung erst nach der Hochzeit durchgeführt, müssen Sie mit Kosten von ca. 20 Euro rechnen. Muss eine neue Geburtsurkunde für das Kind ausgestellt werden, kommen weitere 10 bis 12 Euro hinzu. Vom Standesamt werden die Ausweise der Erklärenden, die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern sowie ggf. die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Aber wie verhält sich dies, wenn ein geschiedener Elternteil einen neuen Partner heiraten möchte? Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen? Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, bedarf die Namensänderung nach der Hochzeit der Zustimmung beider Elternteile.
Heirat mit und ohne Namensänderung: Wen müssen Sie informieren?
Wenn Sie Ihren Familiennamen bei der Eheschließung behalten möchten, können Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt angeben. Eine Anpassung vom Personalausweis und weiteren Dokumenten ist bei einer Eheschließung ohne Namensänderung nicht nötig.
Haben Sie eine Namensänderung nach der Hochzeit beantragt, sollten Sie nach der Eheschließung sämtliche Stellen darüber informieren. Folgende Liste zeigt Ihnen, bezüglich welcher Dokumente und Verträge Sie die Namensänderungen mitteilen müssen:

- Personalausweis
- Reisepass
- Fahrzeugbrief und -schein
- EC-Karte
- Krankenkassenkarte
- Klingelschild und Briefkasten
- Versicherungen
- Laufende Verträge
- Arbeitgeber
- Vermieter
- Verein
Trotz Namensänderung nach der Hochzeit muss der Führerschein nicht geändert werden. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie sich allerdings mit Ihrem geänderten Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Wir haben uns zur Eheschließung für den Nachnamen meines Mannes entschieden. Unsere gemeinsame Tochter trägt diesen auch. Wir möchten den Ehenamen jetzt 13 Jahre nach der Eheschließung in meinen Mädchennamen umändern lassen, auch bei unserem geminsamen Kind sowie auch von der mittlerweile erwachsenen Stieftochter der Mutter. Ist dies möglich?
Folgende Situation. Ich habe 3 Kinder und bin verheiratet. Meine Frau hat einen Doppelnamen angenommen. Durch einen Vorfall in der Familie würden wir nun gerne Ihren Familiennamen annehmen. Ist dies möglich? Sowohl die Kids, als auch wir wollen meinen Familiennamen ablegen und ihren Namen annehmen.
Hallo,
Meine Frau trägt derzeit einen anderen Namen als bei ihrer Geburt. Ihre Eltern waren zu ihrer Geburt nicht verheiratet, sodass Sie den Mädchennamen ihrer Mutter bekam. Dann heirateten ihre Eltern und sie als Kind nahm den Namen des Vaters mit an.
Wenn wir jetzt heiraten, ist es möglich, dass wir beide ihren Geburtsnamen annehmen, obwohl sie diesen aktuell nicht mehr trägt.
Ich habe eine Frage: Nach meiner Heirat habe ich meinen Mädchennamen in meinen Ehenamen geändert. Beim Standesamt gab man mir ein offizielles Dokument.Jetzt bin ich Ausländer, mein Reisepass stammt aus Venezuela und ich kann meinen Ehenamen erst annehmen, wenn ich ihn auch in meinen Personalausweis eingetragen habe. Deshalb möchte ich mein Aufhentathilel aktualisieren hier in Deutschland. Und die Einwanderungsbehörden sagen mir, dass ich das nicht tun kann, bis ich meinen Reisepass aktualisiert habe. Daher verstehe ich nicht, ob das möglich sein kann. ???
Ich bin verheiratet, habe 3 Kinder. Meine Frau hat einen doppelnamen aus meinem und ihrem Familiennamen angenommen. Durch einen Vorfall im meiner Familie würden wir gerne alle unseren Namen in ihren Familiennamen umändern lassen. Ist so etwas möglich?
ich habe den Artikel gelesen und jetzt hätte ich noch ne Frage.
Was wäre wenn das Szenario ist das sowohl die Zukünftige Gattin und der Gatte jeweils ihren Geburten Nachnamen haben wollen. Was kann man da tun und was kann das Paar entscheiden? Hintergrund ist die Vergangenheit mit dem das Päärchen ihre jeweiligen Nachnamen verachten.
kann ich nach der Hochzeit meinen Mädchennamen wieder annehmen?
kann man den Mädchennamen benutzen nach der Eheschließung?