Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. orrawan

    hallo mein name ist orrawan
    ich habe in Deutscheland 15 jahre gelebt, und hast unbefristet visum bekommen .ich wuerde von norway abgeschoben .2jahre darf ich nicht nach Deutschland .wenn ich wiederanreise beantragen was soll ich machen
    vielen dank

    1. anwalt.org

      Hallo orrawan,

      Sie können eventuell einen Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre stellen. Dies ist nur möglich, wenn Sie nicht aufgrund einer Straftat ausgewiesen wurden. Der Antrag ist in der Regel bei der Behörde zu stellen, die die Sperre verhängt hat.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Fabienne

    Hallo,

    Wann weiß man ob man eine Einreisesperre nach Deutschland hat?

    Liebe Grüße
    Fabienne

    1. anwalt.org

      Hallo Fabienne,

      ob eine Einreisesperre vorliegt, kann beim Ausländerzentralregister erfragt werden. Spätestens bei der Einreise wird dem Betroffenen dies mitgeteilt.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Aylin W.

    Guten Tag,
    Ich hätte da mal einige Fragen und zwar bin ich mit meinem Freund (16) seit 1nem Jahr zusammen und er kam 2015 mit seiner Familie nach Deutschland ohne Visum, sie sollten im Dezember 2015 wieder aus Deutschland reisen aber ihr Anwalt hat es immer wieder versucht aufzuschieben und die Aufenthaltsgenemigung zu bekommen was leider erfolglos war. Der Ausreisetermin wäre am 12.10.2017 doch am 27.09.2017 würde die Familie ohne Ankündigung abgeschoben. Wie hoch stehen die Chancen das sie wieder nach Deutschland kommen können? Und bekommen sie trotzdem eine Einreisesperre? Da sie am 12.10 normalerweise freiwillig aus Deutschland gegangen wären da ihr Anwalt ihnen mitgeteilt hat das es keine Chancen mehr gibt. Und gibt es noch Chancen das wenn sie wieder nach Deutschland kommen einen deutschen Pass bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen wenn sie mit Visum einreisen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Aylin W.

    1. anwalt.org

      Hallo Aylin W.,

      eine Abschiebung hat in der Regel eine Einreisesperre von mindestens fünf Jahre zur Folge. Informationen darüber können Sie beim Ausländerzentralregister erfragen. Inwieweit eine solche verkürzt werden kann, sollten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Karen

    Hallo. Ich war Asyl und bin 2017 März freiwillig ausgereisen. Ich hatte 10 Monate Sperre und habe aber wieder illegal eingereisen . In den Zeitpunkt habe ich Asylantrag in Frankreich gehabt. Ich bin zurück nach Frankreich geschickt. Was kann ich jetzt erwarten??
    Allerdings ich habe Deutsche Freundin und wir Heiraten bald. Kann ich ein Visum, Sperrefristlurzung, und Familienzusammenführung beantragen???
    Danke im voraus.
    MfG Laren B.

    1. anwalt.org

      Hallo MfG Laren B.,

      eine illegalen Einreise hat in der Regel eine Einreisesperre zur Folge, wie sich dies auf eine eventuelle Familinezusammenfürhung auswirken kann, sollten Sie im Vorfeld mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland klären. In der Regel darf ein Asylbewerber das Land, in dem der Antrag gestellt wurde während des Verfahrens auch nicht verlassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Oscars

    Hallo Damen und Herren,

    Ich hatte sperre bis 01.07.2017. ich bin verheiratet zeit Januar 2017 meine Frau ist Deutsch.ich wohne Italien mit Italienisch aufhalttitel. Ich möchte nach da mit meine Frau leben. ich habe zeit März Antragestelt und Auslandbhörde hat bis heute nicht geantwortet. Die Frage ist Darf ich ab sofort einreisen weil sperre ist Ende zeit 01.07.2017??? ich habe Aufenthalt italienisch. Ich bin mit Deutsch Frau verheiratet.
    wie kann sein bin ich verheiratet und darf ich nicht meine Frau besuchen

    1. anwalt.org

      Hallo Oscars,

      Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, ob die Einreisesperre weiterhin besteht. Informieren Sie sich auch, ob Sie mit dem italienischen Aufenthaltstitel Italien verlassen und reisen dürfen. Zudem sollten Sie sich informieren, ob für Sie ein Familiennachzug zur Ihrer Frau in Frage kommt und sie diesen beantragen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Hasan

    Ich war ein Student in Deutschland.
    Am 21.8.2017 bin ich abgeschoben. Ich war abgemeldet. Ein Jahr lang hatte ich keine Aufenthalt. Danach habe ich mich angemeldet. Nach Anmeldung habe ich ‚Aussetzung der Abschiebung‘ bekommen. An dem Tag des Termins bin ich abgrschoben. Die haben mir kein Papier gegeben wo sperrzeit steht. Die Pilizisten haben auch mir gesagt dass, ich schnell wie möglich zu Botschaft als ich in Heimat lande.
    Gilt sperre für mich auch, als ich kein Document davon bekommen habe.

    1. anwalt.org

      Hallo Hasan,

      in der Regel hat eine Abschiebung automatisch eine Einreisesperre zur Folge. Sie können dies beim Ausländerzentralregister erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Ssuidi

    Team Anwalt .Org ihr macht wirklich sehr gute arbeit und hilf Viele leute beim sehr verschiedene Situationen und Angelegenheiten wenn es um diesem Thema betrifft .
    Also , ich heisse S.F und habe eine frage an sie , es geht um folgendes
    ich habe schon eine Aufenthaltserlaubnis für 3 jahren gehabt und leider habe ich mit meine Ex frau viel stress gehabt und könte nicht mehr mitmachen , also habe ich entchieden alles zu schmeissen und auf alles verzichtet und wollte mein Weg allein machen , meine Frau hat riesen Theater gemacht und danach wurde ich geduldet und zum Asylheim gebracht da wo die ganze gechichte beginnt , also um alles zu verkurzen sage ich so , wurde varhaftet und habe ich kein bock mehr auf Deutschland gehabt also wollte wieder freiwillig nach heim und habe ich das selbst i knast beantragt . nach ich in Tunesien wieder gekommen bin habe ich auf meine Reisepass ein stampel gesehn es stand Abschiebung . nach 4 jahren habe ich Job stelle bekommen die ich schon länger beworben habe im Kreuzfartschiff im Mittelmeer in länder wie Frankreich ,italien ,Spanien und Griechenland und da kommt die frage , meinen sie Wäre es ein Problem für mich in diesem länder reisen zu durfen ? oder wäre nicht möglich für mich eine solche Arbeitstelle zu haben ? bitte um rückfrage bin wirklich verzweifelt .

    LG S.F

    1. anwalt.org

      Hallo Ssuidi,

      ob gegen Sie eine Einreisesperre für den gesamten Schengenraum oder nur für Deutschland besteht, können Sie beim Ausländerzentralregister erfragen. Dort kann man Ihnen mitteilen, ob Reisen in Europa möglich sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Marja M.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hoffe sie können mir weiter helfen. Falls man aufgrund einer Straftat ausgewiesen wird und dabei auch noch ‚Schwarz‘ in Deutschland am arbeiten war, wie sieht es dann mit der Einreisesperre aus?
    In der Regel wären es ja 5 Jahre ab der Abschiebung, doch wie würde es in diesem Fall aussehen? Die betroffene Person ist nicht von Gefahr für die Allgemeinheit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marja

    1. anwalt.org

      Hallo Marja M.,

      hält sich eine Person unrechtmäßig in Deutschland auf, handelt es sich um eine Straftat. Liegt zudem der Grund der Ausweisung auf bei einer Straftat, kann es durchaus sein, dass die Einreisesperre für eine deutlich länger oder sogar auf unbestimmte Zeit ausgesprochen wird. In diesem Fall ist eine Verkürzung ausgeschlossen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Igor

    Hallo

    Ich serbische STA war in asyl in Deutschland habe frau und kinder die mit aufenthalt da leben meine kinder haben denn paragraf 25,5 Aufenthalt ich wurde abschgeschoben von Deutschland nach serbien weiss noch nimals wieviel sperre habe und bin jetzt fast drei monaten in Serbien habe einen Anwalt in Deutschland der mir irgendwie das fertig machen wolte aber er hat immer noch keine Antwort von der auslenderamt meine er hat gesagt das er die zeit bis jetzt 29.9.2017 gegeben hat zu antworten wenn nicht dann will er irgendwie über gericht weiter machen was soll ich jetzt machen gibs andere Möglichkeiten das ich schnneler meiner sperre weg machen kann oder nicht? Bitte hilft mir ich kann nicht länger warten ohne meine frau und kinder bitte hilfe

    1. anwalt.org

      Hallo Igor,

      die Dauer der Sperre können Sie beim Ausländerzentralregister erfragen. Bezüglich der Bearbeitungsdauer können wir keine Aussagen machen. Da sollten Sie sich auf Ihren Anwalt verlassen. Ein Antrag auf Verkürzung einer Einreisesperre können Sie bei der Behörde stellen, die diese ausgesprochen hat.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. L. F. Lins

    Guten Abend,
    Und zwar habe ich eine Frage.

    Ein Freund von mir ist vor ca. 2 Jahre nach den er illegal in Deutschland war über Portugal zurück nach Brasilien geflogen. In Portugal hat man ihn eine Einreisesprerre von 10 Jahre verhängt.

    Wie können wir vorgehe um diese Einreisesperre zu verkürzen. Wir möchten ihn gerne wieder legal nach Deutschland bringen sind uns aber unsicher aber er überhaupt bis hier schafft ohne das er wieder aufgehalten wird.

    Kann er in Brasilien einen Verkürzung der Sperre im den Deutschen Konsulat beantragen ?

    Vielen Dank in voraus für ihre Hilfe.

    1. anwalt.org

      Hallo L. F. Lins,

      ein Antrag auf Verkürzung einer Einreisesperre muss in der Regel bei der Behörde gestellt werden, die diese ausgesprochen hat. Sie können beim Konsulat erfragen, ob dies auch in Deutschland möglich ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Nessa

    Hallo,

    Mein Freund ist Albaner und hat keinen Aufenthaltstitel in Deutschland.
    Er ist nun gekommen, weil ich von ihm Schwanger bin mittlerweile bin ich im 8. Monat und es sind nur noch 3 Monate bis zur Geburt.
    Er hat Asyl beantragt dieser wurde allerdings abgelehnt, jetzt wurde ihm gesagt das er Deutschland freiwillig verlassen soll und dann nur ein Einreise verbot von 3 Monaten hat, sonst droht ihm eine Abschiebung.
    Er wird aber in 3 Monaten Vater von einem deutschen Kind und beim Jugendamt wurde die vaterschaftsanerkennung sowie das geteilte Sorgerecht bereits beurkundet.
    Was können wir nun tun damit er bei mir bleiben kann, da ich Selber nur ihn habe und auf seine Hilfe angewiesen bin.

    Ich bitte dringend um Hilfe.

    1. anwalt.org

      Hallo Nessa,

      wurde eine freiwillige Ausreise nahegelegt, kann diese durchaus die Zeit der Sperre verkürzen. Bei einer Abschiebung besteht eine solche in der Regel für mindestens fünf Jahre. Wenden Sie sich am besten an eine Flüchtlingsberatungsstelle oder einen Anwalt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Lena

    Hallo habe eine frage mein mann hat für 4 jahre ein reinreiseverobt gehkriegt er hat bis zum 19.9 noch die fußfessel oben hat ein kind und ich erwarte noch ein kind kann mir irgendwer helfen das ich das einreiseverbot aufheben so lang er noch da ist die meinen alle er muss runter gehn aber ich weis nicht was ich alleine machen mit ein kind bitte um hielfe

    1. anwalt.org

      Hallo Lena,

      in der Regel kann eine Einreisesperre nur dann dann verkürzt oder aufgehoben werden, wenn die Ausreise nicht aufgrund einer Straftat veranlasst wurde. Ob eine Verkürzung oder Aufhebung möglich ist, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde je nach Einzelfall und nur auf Antrag.
      Wenden Sie sich im Zweifel an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Mieke

    Guten Abend,

    herzlichen Dank für diese Gelegnheit

    Wir setzten uns seit einiger Zeit für eine Familie aus dem Kosovo ein.
    Beide Eltern haben einen Ausbildungsvertrag, die Kinder sind „Einserschüler“, das soziale Umfeld ist beispiellos, ein klassisches Beispiel ausgezeichneter Integration.
    Im Dezember letzten Jahres (7.12.2017) erhielt die Familie vom Amt der Stadt [von der Redaktion geändert] eine Zusage nicht von der Abschiebung bedroht zu sein, da beide Eltern im Februar 2018 eine Ausbildung als Altenbpfleger beginnen sollten. Am 21. Dezember 2017 würde die Familie ohne Ankündigung abgeholt (die Kinder von der Polizeit aus den Klassen abgeholt) und ohne Angaben ausgewiesen.

    Diese Vorgehensweise hat viele Unterstützer der Familie auf den Plan gerufen.
    Das Ausbildungsangebot wird vom Arbeitgeber für eine mögliche Rückkehr nach Deutschland weiter aufrechterhalten (schriftlicher Nachweis vorhanden). Unterstützung des hiesigen Freundeskreises für Flüchlinge, der Schule und persönlicher Freunde ist ebenfalls vorhanden.
    Nun möchten wir einen Antrag zur Verkürzung der Sperrfrist auf 10 Monate, wenn möglich kürzer, beantragen.
    Können Sie uns helfen?

    – Was muss bei einem solchen Antrag beachtet werden?
    – Was genau muss der Antragsteller erfüllen?
    – Wie ist der Ablauf eines solchen Verfahrens?
    – Sind persönliche Empfehlungsschreiben ratsam oder eher hinderlich?

    Wir unterstützen die Familie seit ihrer Zwangsausweisung und möchten ein mögliches Verfahren nicht mit Unwissenheit oder Versäumnissen gefährden.

    Ich danke Ihnen für jede noch so kleine Anleitung die uns helfen könnte die Familie wieder nach Deutschland zu holen.

    Mit besten Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Mieke,

      eine Entscheidung über die Aufhebung oder Verkürzung einer Einreisesperre ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die zuständige Ausländerbehörde prüft, ob die Anordnung noch erforderlich ist und berücksichtigt dabei, ob schutzwürdige Umstände vorliegen. Ein Empfehlungsschreiben kann eine Entscheidung unter Umständen beeinflussen, jedoch besteht keine Garantie. Auch die Begleichung der Abschiebekosten kann eine Rolle spielen.
      In der Regel muss in einem Antrag die Gründe für eine Verkürzung dargelegt werden.
      Über den genauen Ablauf des Verfahrens können wir keine Aussagen treffen, hierzu sollten Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.
      Im Zweifel können Sie auch einen Anwalt für Asylrecht konsultieren. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Mira

    Hallo
    Mein Ehemann war 2015 für 5 bis 6 Monate in Deutschland. Er wurde am 19 August 2015 dann ausgewiesen, hat aber keine Dokumente darüber erhalten wie lange seine Sperrfrist dauert. Ich selber lebe sein meiner Kindheit in der Schweiz (legal) und habe den Familiennachzug eingereicht. Weil mein Mann jedoch ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland war, warten die vom Migrationsamt auf Rückmeldung von Deutschland bezüglich seines Aufenthalts. Dies geht jetzt schon mehrere Monate lang. Ich habe dran gedacht mich selbst an das Migrationsamt in Chemnitz zu wenden und nach den Unterlagen zu fragen.

    Ist es normal dass es Monate braucht um ein paar Unterlagen weiter zu reichen?
    Kann ich als Ehefrau in seinem Namen die Unterlagen verlangen?
    Sollte er noch gesperrt sein, wie lange ginge der Prozess für eine Verkürzung der Sperre und könnte man es beschleunigen in dem man alle Kosten, welche er verursacht hat, begleichen würde?

    1. anwalt.org

      Hallo Mira,

      wie lange eine Bearbeitung bei den zuständigen Behörden dauert können wir nicht beurteilen, da dies immer von Einzelfall abhängig ist. Bezüglich der bestehenden Einreiseperre in den Schengen-Raum können Sie die Dauer auch beim Ausländerzentralregister erfragen. Soll die bestehende Sperre verkürtzt werden, kann ein Antrag darauf bei der Behörde gestellt werden, die die Sperre ausgesprochen hat, allerdings auch nur dann, wenn die Abschiebung nicht aufgrund einer Straftat geschehen ist. Sind offene Beträge beglichen, kann dies bei einer Aufhebung der Sperre eine Rolle spielen, diese Entscheidung obliegt jedoch der zuständigen Behörde.
      Ist eine Verkürzung nicht möglich, besteht die Einreisesperre bis zum gesetzten Ende oder unter Umständen auch auf unbestimmte Zeit.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Ahmed

    Hallo,

    Ich Irakische STA habe ich von 2002 bis zu October 2010 in deutschland gelebt, hatte am anfang normalle aufenthalterlaubnes für 2 jahre, dann duldung, im october 2010 habe ich mich entshieden nach Irak zurück zu gehen, im jahre 2013 habe ich einen einladung von Köln/Bonn flughaven bekommen aber das visum wurde abgehlent, 2015 und 2016 und 2017 habe ich versucht einen schengen visum zu bekommen wurde immer abgehelnt grund is immer das gleische ( eine oder mehrer von schengen statten lehnt ihre eintritt zu schengen) was muss ich machen damit ich weis up ich einreise vebot habe.

    1. anwalt.org

      Hallo Ahmed,

      Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen für wie lange eine Einreisesperre besteht und gegebenenfalls einen Antrag auf Verkürzung dieser stellen. Ob ein solcher erfolgreich ist, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Nana

    ich möchte Ihnen heute meinen Fall schildern und erhoffe mir Hilfe.

    Mein Verlobter kam vor 26 Jahren nach Deutschland zu diesem Zeitpunkt war er zwei Jahre alt. Er ist demnach in Deutschland in den Kindergarten und zur Schule gegangen, wenn er gefragt wird sagt er er ist Deutscher und das mit Stolz und das obwohl er einen Kosovarischen Pass hat.  Er besaß lediglich eine Duldung und Anfang diesen Jahres vergaß er diese zu verlängern und es folgte eine sofortige Abschiebung der Ausländerbehörde [durch Redaktion geändert]. Ich habe dann im Juni ein Besuchervisum gestellt aber die Botschaft in Prishtina weigert sich bis heute ihm einen Termin zu geben. Ich muss dazu sagen das im selben Monat (Ende Juni) bei mir ein Tumor festgestellt wurde wodurch ich schon mehrere Operationen hatte und ich warte im Moment auf Bestrahlung und Chemo aber dazu würde mein Verlobter gerne in Deutschland sein um in sämtlichen Grundlagen für mich da zu sein.  Sein Vater besitzt in Montenegro Häuser er kann weder die Sprache, noch kennt er dort Leute, er kann nicht arbeiten da er keine Arbeitserlaubnis für Montenegro besitzt und einen Arzt kann er auch nicht aufsuchen. Er hatte letzte Woche einen Unfall kann sich aber nicht ärztlich behandeln lassen. Ich habe meine Behandlung im Krankenhaus abgebrochen und bin am 21.08. nach Montenegro geflogen einfach um bei ihm zu sein. 
    Durch meine Krebserkrankung hat ein junger Mann in Montenegro mir zugesichert das der Antrag ausnahmsweise in Montenegro gestellt werden darf. Diese holen sich aber Informationen im Kosovo ein was das ganze wieder nach hinten verschiebt. Da dort wirklich „fähiges“ Personal sitzt.
    Es wurde nicht nur einem Menschen das Leben versauen sondern ihm seiner und meiner Familie. Es ist bereits soweit das er Selbstmordgedanken hat da er in einem Land festsitzt womit er garnichts anfangen kann. Ich habe sämtliche Behörden kontaktiert. Deutschland versucht jedem Menschen zu helfen egal woher er kommt, dieses finde ich löblich aber warum werden Menschen abgeschoben die ihr komplettes Leben hier verbracht haben und nicht einmal negativ aufgefallen sind?
    Welche Möglichkeiten gibt es generell? Damit ich den Abgleich habe falls ich etwas ausgelassen haben sollte.

    1. anwalt.org

      Hallo Nana,

      neben den zuständigen Behörden, haben Sie auch die Möglichkeit sich einen Anwalt zu wenden. Zudem kann eine Beratung bei eine Flüchtlingshilfsstelle Ihnen eventuelle weitere Optionen aufzeigen. Wir können leider nicht beurteilen, welche Möglichkeiten für Ihren Verlobten vor Ort bestehen und können auch keine rechtliche Beratung anbieten. Daher ist hier die Konsultation eines Anwalts empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Fitim B.

    Dear Team anwalt.org,

    Family of my wife was deported from Augsburg in 1997 (20 years ago) It seems authorities did give them all permanent entry Ban. I found that out in 2011 when I wanted to go to Germany with my wife , she could not get a visa.

    My question is if something has changed in meantime or those entry Ban can still be valid even after 20 years ?

    If yes what shall be done to delete the entry ban ?

    Many thanks in advance,
    Fitim

    1. anwalt.org

      Hello Fitim B.,

      an entry ban can indeed be handed out for an indefinite amount of time. You can check with the Ausländerzentralregister if this ban is still valid. Usually you should be able apply for a shortening of the ban. Please contact the German embassy for further information on how to proceed.

      Your team at anwalt.org

  18. Tareq

    Hi,
    I have started ausbildung but didn’t infrom auslanderamt. Then I deported.when I deported I knew that I’m 30 months ban in EU. So my question how could I continue ausbildung and reduce my ban in EU.is there any process that I can again start my ausbildung Duldung.(Germany)

    Regards
    Tareq

    1. anwalt.org

      Hello Tareq,

      please contact the Ausländeramt to ask, if there is any possibility to regain the Duldung. You also can speak to an attorney to get more information whether you can reduce the ban in any case.

      Sincerely Yours,
      the Team of anwalt.org

  19. Albert

    Hello,
    Ich bin Zeit 2011 abgeschoben nach ein haft Strafe und bin umbefristet ausgewiesen und bin auch ausgeschrieben in Sicht für Einreise verweigern, nach ihre Beratung habe schon ein Antrag gestellt für löschen meine Daten aus schengen information system und Befristung meiner Einreisesperre,, habe ich schon ein Antwort erhalten, sie haben gesagt dass die Reise sperren word schon befristet aber trotz kann ich nicht reißen u sie haben mir keine Datum angegeben, ich bin schon über 6 Jahre abgeschoben und wollte reisen nach anderen schengen Stätten., was kann ich jetzt noch machen und wo kann ich Beschwerde stellen um zu löschen meine Daten aus schengen information system… Bitte um Ihre Beratung und Hilfe… Danke und Grüße

    1. Albert

      Hello
      Wenn den Antrag für löschen dass Reise verweigern aus schengen information system ist abgelehnt von Ausländer Behörde, wo kann ich Beschwerde stellen gegen dass Entscheidungen? Danke für Ihre Antwort

      1. anwalt.org

        Hallo Albert,

        wie bereits mitgeteilt, können wir leider keine rechtliche Beratung anbieten. Beschwerden sollten Sie in der Regel an die Behörde richten, die den Antrag bearbeitet hat. Die Gründe für eine Ablehnung sollten Ihnen im Schreiben mitgeteilt worden sein. Im Zweifel können Sie auch einen Anwalt konsultieren.

        Ihr Team von anwalt.org

    2. anwalt.org

      Hallo Albert,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Anwalt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nach der verhängten Sperrung die Reise wieder möglich ist. Die Sperrfrist lässt sich in der Regel auch direkt dem Abschiebungsbescheid oder Ablehnungsbescheid entnehmen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Eflal

    Hallo,

    Mein mann und ich haben wieder sehr große probleme wegen der deutsche botschaft in kosovo.
    Nach dem die botschaft unseren familienzusammenführung antrag wegen einer einreisesperre abgelehnt hat , habe ich einen Anwalt angeheuert und er hat gegen die Ablehnung der botschaft wiederspruch eingelegt und gleichzeitig einen befristungsantrag gestellt. Nach einem Monat kam Bescheid das die einreisesperre befristet wurde auf 28.4.17. Wir haben 4 monate lang auf den Antwort für visumserteilung gewartet die dann aber wieder negativ ist.
    Die Begründung der Ablehnung ist entweder ein fehler oder eine Masche von der botschaft.
    Sie meinen das er eine einreisespeere bis April 2018 hat weil er nach dem er abgeschoben wurde wieder versucht hat auf illegale weiße wieder nach Deutschland zu kommen.
    Mein Mann hat auf gar keinen Fall sowas wieder versucht. Wir sind geschockt wie die botschaft sowas behaupten kann .
    Die vorlagen für einreisesperre befristung und die löschungs bescheid wurde von meinem Anwalt an die botschaft geschickt um nochmal klar zu machen das keine Speere mehr besteht.
    Jetzt wissen mein mann und ich nicht wie wir aus der sache rauskommen.
    Unser anwalt gibt keine konkrekte antworten. Aber für einen neuen anwalt reicht unser Geld nicht .
    Unsere Frage ist jetzt was muss man machen das dass botschaft sein fehler einsieht und wie lange kann es dauern.
    Wir warten seit 2 Jahren auf ein Visum , langsam wird es echt zu viel das ganze .
    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Eflal,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen, dies kann nur ein Anwalt. Ggf. lohnt es sich, eine Hilfsorganisation oder Verbraucherzentrale um Hilfe zu bitten.

      Ihr Team von anwalt.org

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