Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. Catarina11

    Hallo ,
    Ich habe eine Frage . Wenn mein Freund
    In Belgien 3 Jahre Sperre bekommen hat wegen Einbruch und Diebstahl und Unbefugter Erlaubnis in Europa . Und danach nochmal Sperre für Europa bekommen hat in Italien 3 Jahre und Dan nochmal 2 Jahre also insgesamt 8 Jahre Europa Sperre . Und nun ist er in Deutschland seit einem Jahr und 6 Monaten . Den Pass hat die Polizei jedoch eingezogen und gemeint er sollte wieder kommen wenn er ein Ticket nach Albanien ( seine Heimat ) gekauft hat . Nun möchte ich ihn jedoch heiraten da wir auch ein Kind erwarten . Ich bin deutsche. Wie können wir da vorgehen.

    1. anwalt.org

      Hallo Catarina,

      leider können wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, welche die Situation genau einschätzen und Sie entsprechend beraten kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Meri

    Hallo,
    Vielleicht können Sie mir weiter helfen! Meine Schwiegermutter lebt in USA und hat Kosovo Stastangehörigkeit. Wir haben ihr eine Einladung geschickt. Dort sagt die Deutsche Botschaft sie darf nicht Einreisen, weil sie eine unbefristete Einreisesperre von 1994 hat. Wir möchten bitte bei BAMF Nürnberg diese löschen. Mein Rechtsanwalt hat die in Nünberg angeschrieben und die haben geantwortet: “ Die Akte ist nach zehn Jahren sowieso gelöscht wir sollen uns an die zuständige Ausländerbehörde wenden“. Das haben wir auch getan und die Ausländerbehörde hat uns schriftlich gegeben das keine Einreisesperre für diesen Person vorliegt. Jetzt haben wir zum zweiten Mal eine Einladung geschickt zusammen mit den beiden Briefe und die Botschaft sagt sie hat immer noch eine Einreisesperre wir möchten uns an die BAMF Nürnberg wenden. Was kann man den jetzt noch machen? Nürnberg sagt „wir haben damit nichts zu tun“ Ausländerbehörde sagt:“liegt keine vor “ und die Botschaft sagt “ doch bei Ausländerzentralregister ist sie noch eingetragen. Ich hoffe sie können mir weiter helfen und bedanke mich im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Meri,

      da wir keine Rechtsbreatung anbieten können, ist es uns nicht möglich Ihnen hier mehr Informationen zu geben, als es Ihr Abwalt bereits getan hat. Sie können der Botschaft die Aussage der Behörden in Deutschland mitteilen und nachfragen welche weitern Möglichkeiten bestehen. Das Gleiche können Sie darüber hinaus auch bei den Behörden in Deutschland tun. Informieren Sie diese über den Sachstand und erfragen Sie, welche Möglichkeiten bestehen, um die Sperre löschen zu lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Dreshaj

    Hallo ich komme aus montenegro mein frage ist oktomber 2016 Schweizer habe mir für 3 jahre reis verbot für ganze eu lender gegeben, der grund das ich mehr als 3 monate da gewesen bin. ich bin seit 03/2014 verheiratet und habe ein klein Tochter von 3 jahre alt.

    Mein frage ist kan ich was thun das ich kein spere mehr habe

    Bestens dank b.

    Mein

    1. anwalt.org

      Hallo Dreshaj B.,

      es besteht in der Regel die Möglichkeit, einen Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist zu stellen. Der Antrag ist bei der zuständigen Ausländerbehörde, die das Einreiseverbot erteilt hat, einzureichen.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. I. Perera

    Hallo. Ich bin Deutsche, mein Mann kommt aus Mazedonien. Wir sind seit 2015 verheiratet. Mein Mann ist momentan in Mazedonien, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu bekommen.
    Jetzt meine Frage: er ist damals als Krieg war 1991/92 nach Deutschland geflüchtet, wurde nach 3 Jahren abgeschoben. Jetzt wird im Regierungspräsiduium Ka geprüft, ob die Frist schon verstrichen ist, ob er die Abschiebekosten zu bezahlen hat. Ab wann ist diese Frist denn verstrichen? Wenn ja, müssen wir denn die Abschiebekosten von damals sofort begleichen, oder kann er diese auch in Raten abbezahlen?
    Vielen Dank schonmal für die Beantwortung meiner Fragen
    mit freundlichen Grüßen
    I. Perera

    1. anwalt.org

      Hallo I. Perera,

      wir können den Ablauf der Frist nicht beurteilen, da wir keine Informationen haben, was für eine Einreisesperre gegen Ihren Mann verhängt wurde. Eine Ratenzahlung sollten Sie im entsprechenden Fall mit der zuständigen Behörde klären. In der Regel sollte es möglich sein, dies zu vereinbaren.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Burim m.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich lebe im Kosovo und hatte 2006 ein polnisches Visum. Ich bin nach Polen gereist und wollte nach Deutschland mit der polnischen Familie reisen, die haben mich gebeten aus das Auto zusteigen, weil Sie mir sagten ich sei Ilegal da und durfte nicht nach Deutschland reisen. Sie gaben mir ein Zettel den ich unterschreiben musste.
    Mir sagte man, wenn ich irgendwann einmal nach Deutschland reisen möchte habe ich eine Strafe zu zahlen in Wert von 100 Dollar. Ich habe mein Visum beantragt und der wurde mir 2017 abgelehnt, mit dem Paragraphen.
    Ich wollte sehr gerne wissen ob ich die Strafe beheben kann, ich bin bereit die Strafe selbstverständlich zu bezahlen. Es wäre sehr hilfsbereit , wenn Sie mir helfen würden wie ich die Strafe beheben kann.

    Mit freundlichen grüßen

    Burim M.

    1. anwalt.org

      Hallo Burim,

      Ihrer Schilderung nach liegt eine Einreisesperre gegen Sie vor. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine Aufhebung zu beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. H-M. Müller

    Hallo, können Menschen aus Deutschland, gegen die eine Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung vorliegt in die Schweiz einreisen, bzw. dort leben?

    1. anwalt.org

      Hallo H-M. Müller,

      in diesem Fall sollten Sie sich an die schweizerischen Behörden wenden. Wir können keine Aussage darüber treffen, wie die Schweiz einen solchen Fall handhabt.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Y.Kaya

    Hallo ich bin 10/2006 aus der JVA ausgewiesen worden bin in Deutschland geboren hab versucht mich hier in der Türkei einzuleben aber es geht nicht meine ganze Familie ist dort was muss ich machen um zu erfahren was ich machen muss oder welce Vorraussetzungen mann von mir haben will damit ich nach Deutschland kann.

    Y.kaya

    1. anwalt.org

      Hallo Y.Kaya,

      Sie können sich zunächst an die Deutsche Botschaft wenden, dies kann Ihnen mitteilen, welche Voraussetzungen in ihrem speziellen Fall zu erfüllen sind. Zudem können Sie beim zentralen Ausländerregister erfrage, ob eine Einreisperre gegen Sie vorliegt. Auch die Ausländerbehörde in Deutschland kann mit Informationen weiterhelfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Nadine B.

    Hallo zusammen und zwar bin ich seit September 2016 mit meinem Mann (Pakistaner) verheiratet. Bis heute hat er noch keinen neuen Aufenthaltstitel bekommen. Im Moment hat er immer noch sein Asylausweis den man alle 6 Monate verlängern muss. So meine Frage jetzt was ist wenn er jetzt aus familiären Gründen freiwillig ausreisen würde hätte ich als seine Ehefrau die Möglichkeit ihn zurück zu holen ? Könnte man trotz freiwilliger Ausreise einen Antrag auf Familienzusammen Führung stellen? Oder ist es einfacher zum Landratsamt zu gehen und dort Wegs Ausreise den Antrag zu stellen und besteht dann noch die Möglichkeit ihn zurück zu holen ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Nadine B.,

      in diesem konkreten Fall empfiehlt es sich, dass Sie sich direkt an die zuständigen Behörden wenden. Es kann durchaus die Möglichkeit der Familienzusammenführung geben, wenn Ihr Mann freiwillig ausreist. Sie sollten jedoch im Vorfeld abklären. ob dann eventuelle eine Einreisesperre für Ihn bestehen könnte. Dies können wir nicht beurteilen. Eventuell kann eine Flüchtlingshilfestelle bzw eine Anwalt Sie in dieser Angelegenheit unterstützen

      Ihr Team von anwalt.org

  9. tsegi

    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    meine Tante mit ihrer Familie (Ehemann und 2 kleine Kinder) hat im August 1993 in Deutschland Asyl beantragt und dies wurde dann im September 1995 abgelehnt. Als sie den Ablehnungsbescheid erhalten hat, ist sie aus Furcht das Asylheim verlassen und sich dann mit ihrer Familie illegal aufgehalten. Da ihre Lebensumstaende sich dann in ihrer Heimat veraendert haben, ist sie mit ihrer Familie wieder in ihre Heimat zurueckgekehrt. Da sie keine Paesse mehr hatten, haben sie sich bei ihrer Botschaft ein Ersatzdokument erstellen lassen und ganz foermlich ausgereist. Nun nach mehr als 20 Jahren hat sie ein Touristenvisum bei der Botschaft beantragt und ein Ablehungsbescheid mit Hinweis auf Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 abgelehnt. Nun moechte sie ein Antrag auf Loeschung ihrer Daten aus dem SIS bei der Behoerden von Ihrer Heimat aus stellen und den EIntrag entfernen lassen. Wie ich verstanden habe, koennte sie dann den Eintrag loeschen lassen und dann erneut ein Visum beantragen? Es besteht gar keinen Grund und Beduerfnis fuer sie mehr in EU illegal zu leben etc.
    vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung!

    1. anwalt.org

      Hallo Tsegi,

      bitte raten Sie Ihrer Tante, sich direkt an die Botschaft zu wenden und hier zu klären zu versuchen, warum das Visum abgelehnt wurde und unter welchen Umständen ein Visum gewährt werden könnte. Wir können an dieser Stelle keine pauschale Lösung für diesen Sachverhalt unterbreiten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Saki

    hallo, wurde mein Freund gefangen illegal in ST arbeiten. P. und sofort nahm ihn auf die Polizeiwache , wo er ohne Anwalt gehalten wurde und ohne dass jemand, der Deutsch spricht er von Serbien nicht Deutsch sprechen kann. Sie nahmen sein Handy und geben nicht jemand, ihn zu besuchen. Er hat noch nie für jede Straftat verurteilt worden ist. Festgestellt , dass sie ihn nicht abschieben heute, und sperrte ihn in ein Internierungslager Landesgericht , sagten sie, sie es heute morgen senden wird, jedoch nicht, und ich hörte Leute abgeschoben werden nur donnerstags gesendet. Ich denke, dass er einige Titel ist, der Deutsch spricht und das ist, was sie tun, eine Verletzung der Menschenrechte. Wissen Sie, wie ich ihn erreichen konnte?
    Vielen Dank im Voraus und ich entschuldige mich für mein schlechtes Deutsch.

    1. anwalt.org

      Hallo Saki,

      ein Recht auf Kontakt haben in der Regel nur Angehörige des Betroffenen und der Botschaft des jeweiligen Herkunftslandes. Die illegale Einreise geht dabei einher mit der Verringerung der einer Person zustehenden Rechte. Befürchten Sie Menschenrechtsverstöße, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Dieser kann den Sachverhalt prüfen und Ihrem Freund ggf. helfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. berisha

    Hallo
    Meine frage ist ich bin nach deutschland am 01.12 2014 gefluchtet und warr bis 28.05.2016 hab aber in der zeit eine ablenug bekomm und dan hab ich vreiwillig unterschriben.
    Jetzt versucht der cheff meines onkels mir ein arbeis visum zu sichicken.
    mein pass liegt jetzt bei der deutschen botschat prishtin.
    hab ich eine einreise verbot.

    1. anwalt.org

      Hallo berisha,

      wir können keine Aussage dazu treffen, ob ein Einreiseverbot für Sie vorliegt. Dies sollte Ihnen die deutsche Botschaft mitteilen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Meti

    Hallo ich besitze ein Aufenthalturleubnis und war ich in Knast in Österreich hab mein strafe bis zu 2/3gesetzen,und dann habe bekomme für 3jahre Einreiseverbot in schengenraum,aber ich worde abgeschoben nach Deutschland nach meine Entlassung,und seit einem Jahre ich lebe und ich arbeite normal,jetzt bekommen ich nur funktionbescheinigung,jeder 3monate kann ein Gefahr werden dass ich abgeschoben auch von Deutschland werde und könnte ich beantragen ein entsperren nach einem Jahr vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Meti,

      in der Regel können Einreisesperren, die aufgrund einer strafrechtlichen Auffälligkeit ergangen sind, nicht verkürzt werden. In diesem Fall ist eine rechtliche Beratung durch einen Abwalt oder einen Flüchtlingshilfsstelle zu empfehlen.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Berisha

    Hallo zusammen ich hätte eine frage unswar mein cheff versucht mir ein arbeisvisum zu sichicken das problem is ich bin folge antragsteller weil ich schon zwei mal nach deutschland gefluchtet bin zuletz warr ich von 27.11 2014 bis28.05 2016 ich hab dan ein negativen bericht bekommen habe aber nach 3 tagen vrewillig unterschrieben( hab ich jetzt probleme )mit dem vizum danke

    1. anwalt.org

      Hallo Berisha,

      wir können nicht beurteilen, ob die Sachlage die Erteilung eines Visums beeinflusst. Hierzu sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden und sich erkundigen, ob eine Einreisesperre besteht.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Berisha

        Hab ich auch gemacht die haben mir gesagt das die Flüchtlinge die 2014 nach Deutschland geflüchtet sind haben 24 Monate eine Einreise späre. Ist das war

        1. anwalt.org

          Hallo Berisha,

          wie gesagt, wir können keine Aussagen zu konkreten Einreisesperren treffen. Hat die Behörden Ihnen diese Informationen so gegeben, können wir nicht beurteilen inweit inkorrekt sind. Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt wenden und beraten lassen.

          Ihr Team von anwalt.org

  14. Blessing

    Hallo,
    Vor 1,5 Jahren bekam ich einen Ausweisungsbrief, da ich nach 7 Jahren Studium nicht erfolgreich war. Ich bin dann freiwillig vor angegebener Frist ausgereist. Jetzt habe ich, wie ich es verstanden habe 5 Jahre einreisesperre. Ich möchte gerne zurück zum Schengener Raum zum Studieren. Mir würde schon einmal ein Visum nach Österreich verweigert, weil ich von der Einreisesperre nicht wusste. Kann ich denn einen Antrag zum Aufheben der Sperre z.B. zum Ende August stellen. Und danach ganz normal noch Visum beantragen?
    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Blessing,

      in der Regel besteht die Möglichkeit, wenn Sie nicht strafrechtlich aufgefallen sind, einen Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre zu stellen. Ob und wann die Behörde diesem Antrag statt gibt, können wir nicht beurteilen. Sie können sich an die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Vladislav

    Eine frage meine vater ist 1998 bei schwarz arbeit gefunden und abgeschoben..nach 5 jahre hat er eine brief bekomen an heutigem tag sie konen wieder bundesrepublik deutschland betreten. Und 2 monate spater wollte er nach schweden kokommte auf ostereiche grenze und..konnte nicht weiter weil die ihn nicht aus dem komputer nicht geloscht haber. .es ist fast 20 jahre durch aber jetzt hat er wieder angst auf die grenze zu kommen. ..schone dank

    1. anwalt.org

      Hallo Vladislav,

      wenn Ihr Vater wieder einreisen möchte, benötigt er ein Visum. Es empfiehlt sich zudem, das Schreiben mit der Aufhebung der Einreisesperre mitzuführen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Arens B.

    Hallo
    vor 2 Jahre ich habe eine einreisesperrung bekommen ,.,.und am 03.07.2017 ich mache genau 2 jahre nach dem einreisesperrung .,,.

    Biette was brauche ich dass wieder nach deutschland einkomme .,
    Darf ich wieder nach deutschland komme ohne eine Bescheinigung vom Auslenderbehorde ?

    Mit freundlichen grusse Arensi

    1. anwalt.org

      Hallo Arens,

      Sie müssen, um in Deutschland einreisen zu können, ein Visum beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Arens B.

        Ich danke fur ihre antwort aber nach EU gesetz ,, wir durfen fur drei monate im ausland bleiben ohne Visum

        Danke !

        1. anwalt.org

          Hallo Arens,

          erkundigen Sie sich beim Zentralen Ausländerregister, ob weiterhin eine Einreisesperre besteht. Als Tourist dürfen Sie in der Regel bis zu 90 Tage ohne Visum einreisen, sollten sich jedoch vorab informieren, ob dies auf Sie zutrifft.

          Ihr Team von anwalt.org

  17. Bas

    Eine Frage die eine Straftat mit in Betracht zieht:
    Nehmen wir an, ein verurteilter Gewaltverbrecher hat sich nach Teil-Verbüßung in sein Geburtsland (Nicht EU) aus Deutschland abschieben lassen um nicht die gesamte Strafe absitzen zu müssen. Darf dieser wieder in ein EU-Land einreisen? Gibt es eine Frist? Oder hat er generell seine Aufenthaltserlaubnis in der EU verwirkt? Danke

    1. anwalt.org

      Hallo,

      eine begangene Straftat führt in der Regel zu einer Einreisesperre.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Kristina

    Guten Tag,
    ich komme aus Albanien und habe eine EInreisesperre bis am 25.11.2017. Aber ich habe ein Termin in einer Praktikum von 3.07.2017 bis 7.07.2017.
    Kann ich etwas tun um nach Deutschland zu reisen?
    Und wenn ja, darf ich danach eine Visum fur die Praktikum bekommen oder habe ich keine Chancen?

    Danke im voraus,

    1. anwalt.org

      Hallo Kristina,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen an einen Anwalt verweisen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Rebecca

    Guten Tag,

    Mein Freund wurde aufgrund einer Straftat ausgewiesen. Seine Sperre ist seit einem Jahr abgelaufen und nun wollte er wieder nach Deutschland einreisen.
    Wie kann man da vorgehen? Wo finde ich diesen Antrag auf Wiedereinreise etc.?

    Ich hoffe Sie können mir helfen, wir sind etwas überfordert.

    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Rebecca,

      Ihr Freund muss dieselben Schritte wie bei der erstmaligen Einreise durchlaufen. Er muss also ein Visum beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Rebecca

        Welche Art von Visum würden Sie hier empfehlen?
        Er wurde in Deutschland geboren und ist dort auch aufgewachsen, daher hatte er nie eine „erstmalige Einreise“.

        Danke für Ihre Hilfe

        1. anwalt.org

          Hallo Rebecca,

          ein Visum ist vonnöten, um rechtmäßig in ein Land einzureisen. Wenn eine Person hierzulande geboren ist, hier lebt und arbeitet, kann sie ggf. die Einbürgerung beantragen. Raten Sie dem Betroffenen zur Teilnahme an einer Beratung bei einer der zahlreichen Hilfsstellen oder einem Anwalt.

          Ihr Team von anwalt.org

  20. Elisabeth

    Hallo mein Partner lebt noch in der Türkei und geriet in eine Schlägerei, bei der der „Gegner“ leider anschließend ins Krankenhaus kam. Dem „Gegner“ geht es wieder gut, er erhielt von uns eine finanzielle Entschädigung und sieht auch von einer Anzeige ab. Dennoch sitzt mein Partner ein und wir alle warten ab was passiert. Am Tag des Vorfalls wurde nun meine Schwangerschaft bestätigt und wir werden im nächsten Jahr heiraten, vorausgesetzt, diese Haftstrafe dauert nicht zu lang. Im Normallfall ist mein Partner ein lammfrommer Mensch…falsche Zeit und falscher Ort…
    Nun zur eigentlichen Frage:
    Besteht trotz dieser Geschichte eine Möglichkeit, dass wir als Familie zusammen in Deutschland leben können oder werde ich gezwungen sein in die Türkei auszuwandern?

    Ich bin derzeit wirklich am Ende mit meinem Latein, gerade weil es für uns beide das erste Kind wäre…

    Ich danke Ihnen für eine Antwort…
    Hoffnungsvolle Grüße,
    Elisa

    1. anwalt.org

      Hallo Elisa,

      leider können wir keine Einschätzung spezifischer Fälle vornehmen. In Ihrem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.

      Ihr Team von anwalt.org

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