Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. Imad

    Hallo,

    Vielen Dank für den informativen Artikel. Kurz zu meiner Situation: Ich wurde von der Uni in Deutschland exmatrikuliert, danach wurde mir nur eine Fixionsbescheinigung erteilt und meine Aufenthaltserlaubnis dann nur auf 3 Monate verlängert. Ich ging nach Belgien, dort hielt ich 6 Monate auf, dann kehrte ich ( illegal) nach Deutschland zurück, bis ich entschieden habe, zurück in mein Heimatland zu gehen. Um Probleme am Flughafen zu vermeiden, bevorzugte ich es, von Brüssel aus zurückzufliegen. Da ich zwischendurch meinen Reisepass verlorren habe, musste ich zum Konsulat meines Heimatlandes in Brüssel gehen, um gegen das Vorlegen meiner Geburtsurkunde ein „laissez-passer“(Passierschein) zu bekommen. Ich reiste dann freiwilig im Februar 2013 aus.
    Nun möchte ich wieder ein Studentenvisum beantragen, aber ich habe Angst davor, dass mein Visumantrag aufgrund meiner Ausreise abgemehnt wird. Darüberhinaus befürchte ich, dass gegen mich ein Reiseverbot nach DE und anderen Schengen-Ländern vorliegt. Was meinen Sie dazu?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort
    Vielleicht habe ich es nicht betont, dass ich im Zeitraum der Ausreise keine Aufenthaltserlaubnis hatte. Die letzten 3 Monate, die ich verlängert bekommen habe, waren vor 9 Monaten abgelaufen.

    1. anwalt.org

      Hallo Imad,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und müssen zur Einschätzung spezifischer Fälle an einen Anwalt verweisen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. G.

    Guten Tag,

    mein Partner und ich haben zwei Kinder zusammen 17 Monate und 7 Monate jung.
    Er möchte freiwillig ausreisen und dann per Visumsantrag Familiennachzug beantragen. Er hat hier sonst nur eine Duldung keinen Aufenthaktstitel. Jetzt wurden wir vom iom aufgefordert um Beihilfe zur Ausreise zu bekommen muss er schriftlich versichern dass er nicht vor hat wieder in die Bundesrepublik zu reisen. Haben die Gesetzlichen Einfluss darauf???

    1. anwalt.org

      Hallo,

      in der Tat ist die Gewährung von Rückkehrhilfen daran gekoppelt, dass die Rückkehr der Betroffenen auf Dauer angelegt ist. Bei einer Wiedereinreise können die gewährte Gelder unter Umständen sogar zurückverlangt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. issam

    Hallo
    Ich bin geschieden von deutsche frau .wir waren zusammen nicht komplett 2jahre .ich bekomme keine Verlängerung zum leben und arbeit in Deutschland .leider hatte ich Abschiebung.letzte Jahre. Obwohl habe ich freiwillig nach Tunesien am 05.03.2016 ausgereist . Bin ich jetzt über 1 jahre in mein Heimat.
    Darf ich wieder nach deutschland zurruck ?
    Darf ich Mein Ex Frau wieder Heiraten ?
    ich freue mich ein positive Antwort
    Danke
    Lg

    1. anwalt.org

      Hallo,

      grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihre Ex-Frau erneut zu heiraten. Liegt gegen Sie eine Einreisesperre vor,können Sie allerdings nicht nach Deutschland zurück.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. T.

    Meine Frage betrifft einen Verwandten von mir.
    Er wurde aus Griechenland im Jahr 2012 abgeschoben. Er selbst weiß es nicht wie lange der Einreiseverbot gilt. Er wechselte seinen Nachnamen im selben Jahr und im Jahr 2013 kam er nach Deutschland mit einem neuen Nachname.
    Wir haben ihn beraten die Änderung bekannt zu geben, leider ohne Erfolg.
    Die Frage lautet: Was passiert, wenn er jetzt erwischt wird und festgestellt werden kann, dass es einen Einreiseverbot im Shengen Raum für ihn gilt?

    MfG, Marko

    1. anwalt.org

      Hallo Marko,

      in diesem Fall ist eine Abschiebung wahrscheinlich. Zudem droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. T

        Vielen Dank!

  5. schubert

    hallo,
    ein freund von mir (österreicher) ist in deutschland ende der 90ern strafbar geworden, hat die 2/3 seiner strafe abgesessen und wurde dann nach österreich ausgewiesen.
    er hat ein einreiseverbot bekommen, und würde uns nun aber gerne besuchen kommen.

    frage : die strafe ist mittlerweile verjährt. kann man das einreiseverbot eventuell aufheben lassen und ist das dann derselbe antrag, der zum download steht….?

    vielen dank.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      in der Tat kann Ihr Freund einen entsprechenden Antrag stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. P. U.

    Hallo, habe mal eine Frage und erbitte unbedingt eine Antwort. Wenn der Antrag trotz super Noten in der Sprachschule und einem Praktikumsplatz mit Aussicht dort auch eine Ausbildung zu absolvieren, weil das Heimatland als sicher eingestuft wird.

    Besteht die Möglichkeit irgendwie in Deutschland nach einer freiwilligen Ausreise Fuß zu fassen? Oder könnte an in einem anderen europäischem Land Fuß fassen??

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo,

      verlassen Sie das Land freiwillig, erfolgt in der Regel keine Einreisesperre. Um in einen europäischen Land Fuß zu fassen, müssen Sie einen regulären Visumsantrag stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Hali H.

    Hallo,
    mein Ex-Mann soll eine Haftstrafe am 19.06.17 antreten oder die Ersatzstrafe von 1500 € zahlen. Er möchte Deutschland verlassen, selbst mit der Konsequenz nicht mehr einreisen zu dürfen. Sein Aufenthalt ist zudem befristet bis zum 17.12.2017.
    Kann er Anstelle der Haftstrafe eine Abschiebung beantragen? Er hat keine Mittel weder den Betrag von 1500 € zu zahlen, noch sich einen rechtlichen Beistand zu leisten.
    Vielen Dank vorab.
    Grüße, H.

    1. anwalt.org

      Hallo Hali,

      dies ist nicht möglich. Ihr Ex-Mann kann erst nach Ablauf der Haftstrafe bzw. nach Zahlung der Geldstrafe das Land verlassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Angela

    Hallo ich hoffe bekomme eine Antwort ich schreibe für ne Freundin.
    Ihr Freund wurde jetzt im Januar 2017 abgeschoben und die ist schwanger von ihn die haben keine Bestätigung das er einreisesperee hat nur mündlich 1 halb Jahre sie bekommt in 2 Monaten das Kind sie weiß nicht was sie machen soll ein Brief zu Behörde hat sie schon geschrieben wurde durch gerissen und zurück geschickt und da stand das die es nicht zuordnen können . Sie steht da alleine. wäre nett wenn sie mir Tipps oder Infos oder helfen können. Lg

    1. anwalt.org

      Hallo Angela,

      ob eine Einreisesperre besteht, kann beim zentralen Ausländerregister erfragt werden. Zudem kann ein Antrag auf Befristung der Einreisesperre gestellt werden, sofern die Abschiebung nicht aufgrund einer Straftat erfolgt ist. ImZweifel sollten Sie sich an eine Flüchtlingsberatungstelle oder einen Anwalt wenden, da diese Sie individuelle beraten können.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Eflal

    Hallo
    Meine Frage wäre undzwa mein mann war 2015 illegal in Deutschland und hat sich 2 Monate lang aufgehalten. Danach wurde er wieder zuruck geschickt. Daraufhin haben wir im selben Jahr geheiratet und einen familienzusammenführung antrag gestellt die abgelehnt wurde weil eine einreisespeere bestand.
    Daraufhin habe ich einen Anwalt angeheuert und er hat gegen die Ablehnung der familienzusammenführung antrag remonstriert und nebenbei noch einen befristungsantrag gestellt.
    Die befristung ist bereits erfolgt und die abschiebekosten auch beglichen.
    Ich habe meinen Anwalt darauf angesprochen wie lange es dauern kann bis das Visum erteilt wird und er meinte das es bis zur 6 Monate dauern kann.
    Ich habe das Gefühl das mein anwalt nicht ganz hinter der sache her ist .
    Jetzt ist meine Frage, gibt es eventuell rechtliche Wege mit dem man dieses prozes schneller laufen lassen kann , damit mein mann sein visum so schnell wie möglich bekommt.
    Ich bedanke mich sehr und freue mich schon auf das Feedback
    Mfg
    Eflal

    1. Eflal

      Habe noch eine zweite Frage.
      Da die befristung der einreisesperre von meinem Mann schon erfolgt ist und aufgehoben wurde , möchte ich gerne wissen ob mein mann und ich in einem anderen land ( türkei ) Urlaub machen können ( gehört ja nicht zum schengen Raum ).
      Oder würde es Probleme geben?
      Herzlichen Dank
      Mfg
      Eflal

      1. anwalt.org

        Hallo Eflal,

        in der Regel sollte eine Reise möglich sein, wenn alle notwendigen Papiere und Visa vorliegen. Sie sollten sich hierzu jedoch mit Ihrem Anwalt besprechen, da dieser Ihnen eventuelle Schwierigkeiten aufzeigen und mitteilen kann, welche Voraussetzungen beachtet werden müssen.

        Ihr Team von anwalt.org

    2. anwalt.org

      Hallo Eflal,

      wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen zweiten Anwalt zu wenden, wenn Sie das Gefühl haben, nicht richtig vertreten zu werden. In Bezug auf die Bearbeitungszeiten können wir keine Aussagen treffe, da diese sich je nach Behörde und Bearbeiter sehr unterscheiden können. Sie haben darüber hinaus auch die Option, direkt bei der Behörde den Bearbeitungsstand zu erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Berde

    Hallo,

    Mein großer Bruder ( 29 Jahre alt in Deutschland aufgewachsen) wurde im Jahr 2013 aufgrund von Straftaten aus Deutschland abgeschoben und lebt seitdem in der Türkei.
    Meine Frage diesbezüglich ist ob es eine Möglichkeit gibt das Einreiseverbot aufzuheben oder zu befristen und wie lange würde das ca. dauern ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Berde

    1. anwalt.org

      Hallo Berde,

      eine Befristung ist im Fall einer Ausweisung aufgrund einer Straftat in der Regel nicht vorgesehen. Üblicherweise muss in einem solchen Fall die gesamte Zeit der verhängten Einreisesperre verbüßt werden. Sie können sich an die Behörde wenden, die die Einreisesperre verhängt hat und sich dort erkundigen, ob es in diesem speziellen Fall andere Regelungen möglich sind. Wir können diesbezüglich keine Aussagen treffen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Adil

    Hallo, ich habe eine Frage, ich bin ein tunesischer Staatsbürger, ich habe 10 jahre schengen verbot bekommen aus österreich und jetzt bin ich in Deutschland, und ich möchte ein Deutscher heiraten, die frage ist wenn ich mit sie heirate werde ich dann ein auhenthaltserlaubnis bekommen oder nicht?

    1. anwalt.org

      Hallo Adil,

      wenn Sie eine Einreiseverbot für den Schengenraum erhalten haben, befinden Sie sich wahrscheinlich illegal in Deutschland. Dies ist strafbar und hat in der Regel eine Ausweisung zur Folge. Wenden Sie sich am besten an eine Flüchtlingsberatungsstelle.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Lejla

    Hallo :)
    Mein Ehemann ( serbischer Staatsangehörigkeit) hat vor 5 Jahren in Wien ein Einreiseverbot bekommen.Im Dezember dieses Jahres wird das Verbot ablaufen.Ich habe vor,im Jahr 2018 in Deutschland als Krankenschwester zu arbeiten.Meine Frage lautet: Nach dem Ablauf des Einreiseverbotes ,kann mein Ehemann problemlos einreisen oder muss noch etwas zusätzlich beantragt werden?

    1. anwalt.org

      Hallo Lejla,

      in der Regel kann eine Einreise nach Ablauf des Verbots stattfinden. Allerdings kann es sein, dass nicht nur für den Schengenraum ein Verbot besteht, sondern auch gesondert für Deutschland. Sie können sich bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren, welche Möglichkeiten hier bestehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Zeki

    Hallo, mein Bruder 23 Jahre alt (in Deutschland geboren und aufgewachsen) wurde wegen seinen Straftaten 2014 in die Türkei abgeschoben. Jedoch hat er bis jetzt immer noch keinen Anhaltspunkt gefunden, da die ganze Familie hier in Deutschland ist. Besteht die Möglichkeit, dass er jemals wieder zurück kann?
    Ich danke Ihnen vorab für die Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Zeki,

      wir können nicht beurteilen, ob Ihr Bruder in Zukunft die Erlaubnis erhalten wird, nach Deutschland zurückzukehren. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass eine Einreisesperre besteht. Dies können Sie beim Ausländderzentralregister in Erfahrung bringen. Wenden Sie sich für eine Einzelfallberatung am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Adnan

    Hallo Team anwalt.org

    Als erstes hab sehr respekt an diese Team anwalt.org

    Meine frage ist: Meine Freundin kommt aus London, und sie möchte demnächst ihn deutschland oder schweiz ziehen! Wie ist es jtz wegen denn brexit? Und wenn es gehn würde was muss sie machen? Danke lg Adnan

    1. anwalt.org

      Hallo Adnan,

      derzeit sind britische Staatsangehörige noch EU-Bürger und haben somit das Recht sich innerhalb der EU frei zu bewegen. In bezug auf die Schweiz kann das etwas anders aussehen, da diese kein EU-Mitglied ist, jedoch bestimmte Verträge beachtet. Hier sollten Sie sich direkt in der Schweiz oder ebid er Schweizer Botschaft informieren.
      Die weitere Verfahrensweise nach dem Austritt in Bezug auf britische Staatsbürger ist derzeit nicht geklärt und kann daher auch noch nicht beantwortet werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Benjamin K.

    Hallo!
    Ich habe einen Freund dessen Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde. Er ist heute Abend aufgebrochen in Richtung Frankreich glaube ich. Er hat ein großes Geheimnis daraus gemacht, weshalb ich nicht henau weiss, ob er überhaupt nach Frankreich oder womöglich ganz woanders hin will.
    Wir fechten die Entscheidung derzeit mit einem Anwalt an. Meine Frage ist, ob er sich mit der Weiterreise ins Eu-Ausland hier in Deutschland irgendwelche Chancen verbaut, und ob ich besser versuche ihn einzohlen und aufzuhalten.
    Schnelle Rückmeldung wäre überaus wünschenswert.
    Grüße, Benni

    1. anwalt.org

      Hallo Benjamin K.,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt beraten. Es kann eventuell zu einer Einreisesperre kommen, wenn bereits die Abschiebung veranlasst wurde. Da wir keine rechtliche Beratung durchführen dürfen, ist hier der Rat des Anwalts empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Hajriz

    Ich habe eine Frage ich habe eine termin in bfa habe eine negative Antrag für studenvisum .. die polizei gibst du
    Mi eine zetel information über ausreise .ichre Ausreise auch mit absiebung erzwungen werden und sicherungmassnahmen (Gelinders mittel oder Schub Haft)ergrifen werde können. Jetz habe ich einereise verbot oder eine aufethalverbot

    1. anwalt.org

      Hallo Hajriz,

      wenn Sie einen Termin wahrnehmen wollen und Ihnen ein Einreiseverbot auferlegt wurde, besteht in der Regel nur die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Betretenserlaubnis zu stellen. Hierzu muss ein zwingender Grund vorliegen. Informationen diesbezüglich erhalten Sie bei der Ausländerbehörde. Der Rat eines Anwalts ist hier ebenfalls empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Adnan

    Hi HAB NE FRAGE BRAUCH EURE HIELFE!!!

    Ich komm aus Serbien habe ein biometrischen pass, und bin öffters ihn denn schengenraum Eingereisst ohne probleme. Als ich am 28.02.2016 von der schweiz nach meime heimland gereisst bin habe ich eine einreissesperre von der schweiz bekommen! Ich hab dann die straffe gezahlt aber trz. Wurde die sperre nicht weg gemacht. Und hab jtz die sperre bis am 10.03.2018. Meine freundin kommt aus england und wir kriegen bald ein kind zsm kann ich irgendwas schriftlich schreiben das ich ihn dernähe meines kindes sein möchte, Könnte mir jemand helfen und habt ihr vllt erfahrung mit so was? Lg adnan

  18. L. Lampmann

    Hallo!

    Anfang september 2016 wurde mein Freund aufgrund eines abgelehnten Asylantrages zurück nach Kosovo geschickt da dort kein krieggeld herrscht. Er hat die freiwillige Rrückkehr unterschrieben, seitdem ist er im kosovo.
    Nun fragen wir uns natürlich, für wie lange seine Einreisesperre in so einem Fall gillt, und was wir tun können, um ihn wieder nach deutschland zu bekommen?
    Ist es möglich über ein ein jähriges bezahltes praktikum ein visum zu bekommen?

    Ich wollte natürlich Krieg anstatt Krieggelt schreiben..
    Das erwähnte praktikum wäre ebenfalls mit Schule verbunden.. Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort!

    1. anwalt.org

      Hallo L. Lampmann,

      ob eine Einreisesperre besteht, können Sie beim Ausländerzentralregister erfragen. Dort sind diese Informationen hinterlegt. In Bezug auf ein Ausbildungsvisum sollte er sich an die deutsche Botschaft wenden und erfragen, welche Voraussetzungen er erfüllen muss.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Adnan

    Hallo ich komme aus Serbien.

    Ich hab eine einreise sperre für denn ganzen schengenraum bekommen von der schweiz bis am 10.3.2018 meine freundin kommt aus england und ist am 8monat schwanger das unser kind kommt am 2.6.2018 kann mir jemand weiter helfen wie ich ein antrag stellen kann damit ich die sperre aufhebe. Damit ich zu meine freundin & kind gehn kann? Danke lg.Adnan

    1. anwalt.org

      Hallo Adnan,

      Sie haben eventuell die Möglichkeit, bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Befristung oder eventuell auch auf Betretenserlaubnis stellen. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt über sämtliche Eventualitäten beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Kasten

    Hallo anwalt.org-Team

    ich habe eine peruanische Freundin die derzeit in Irland lebt. Ihr Visum geht leider nur noch bis August und es gibt keine Chance es verlängern zu lassen. Ich muss noch bis nächstes Jahr in Deutschland sein. Was würde passieren wenn Sie sich entscheidet bis Februar illegal in Irland zu verbringen und dann gemeinsam mit mir nach Peru zu gehen. Irgendwann würden wir gerne zurück nach Deutschland kommen. Hat sie dann auch in Deutschland Einreiseverbot? Weil sie in Irland ein paar Monate illegal gelebt hat?

    Vielen Dank im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Kasten,

      wir können nicht beurteilen, wie ein illegaler Aufenthalt in Irland geahndet wird. Dies betrifft dann die irischen Einwanderungsgesetze. Es kann durchaus passieren, dass Ihre Freundin ein Einreiseverbot nicht nur für Irland, sonder auch den Schengenraum erhält Diese wäre dann ebenso für Deutschland zu beachten. Wir können jedoch nicht beurteilen, ob dies der Fall sein wird und können auch keine rechtliche Beratung diesbezüglich anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

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