Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. Liang

    Hallo, mein name ist Liang und ich bin chinesischer Staatsbürger lebe aber seit meiner Geburt in Wien und besitze auch eine Eu Daueraufenthaltskarte. Ich wollte nach Deutschland studieren gehen und wurde auch von der Universität zu Köln aufgenommen (Hochschulzugangsberechtigung). Als ich jedoch bei der ausländerbehörde die Aufenthaltszulassung beantragt habe wurde sie jedoch abgelehnt, jetzt habe ich den Brief bekommen dass ich bis 13.12.2017 zeit habe aus de auszureisen.
    Meine Frage ist: wenn man nach deutschland reist ist man tourist und hat 3 monate aufenthaltsrecht kann man dann zurück nach Österreich und dann wieder zurück nach deutschland reisen? Kann man das per passstempel dokumentieren lassen wann man ab und eingereist ist? Oder soll ich mir ein Studentenvisum bei der deutschen botschaft beantragen?
    Lg liang

    1. anwalt.org

      Hallo Liang,

      als Tourist dürfen Sie in der Regel nicht studieren oder arbeiten. In Bezug auf das Studentenvisums sollten Sie sich direkt an die deutsche Botschaft wenden und dies dort abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Sergio

    Sehr geheerte damen und herren

    Ich habe eine Frage. Meine Eltern wurden vor 4 monaten von der Polizei nach Albanien abgeschoben aber ich und mein Bruder sind immer noch hier weil unsere Asylverfahren noch nicht fertig ist. Wir sind über 18Jahre alt. Meine Eltern haben eine sperre für 30 monaten bekommen. Wie kann man die sperre aufgeben , damit die wieder nach Deutschland reisen ? Was sollen sie jetzt machen ? Ich würde mich freuen auf eine antwort von Ihnen.

    Mit freundlichen grüßen
    Sergio

    1. anwalt.org

      Hallo Sergio,

      bei einer Abschiebung wird eine gesetzliche Einreisesperre erteilt. Diese kann unter Umständen per Antragt verkürzt werden. Allerdings wird wird eine gewisse Zeit lang weiterhin eine Einreisesperre vorliegen. Informieren Sie sich bei der Behörde, die die Sperre verhängt hat, ob ein Antrag auf Verkürzung möglich ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Cedric

    Hallo Anwalt Team,

    mein bekannt hat Einreisesperre gehabt von 2014 bis 01.07.2017 das heisst sperre ist abgelaufen. Die frage ist Er darf ab sofort nach Deutschland einreisen? weil er ein andere Staat Schengen Aufenthaltstitel hat. Und er ist auch mit eine Deutsch Stadtbürgerin verheiratet. 2 sperre beleibt ohne Antrage? es ist möglich sperre zu verlängern? er hat Rechtanwalt schon aber anwalt hat gar nicht ihm geholfen trozdem hat alles bazahlt was anwalt hat gesagt. sperre ist abgelaufen zeit 01.07.2017. wie kann er nach deutschland einreisen er ist mit eine Deutsch verheiratet. sein wünsch ist leben zusammen mit seine Frau.
    vielen dank für, eine Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Cedric,

      ob eine Einreisesperre weiterhin besteht, kann beim Ausländerzentralregister erfragt werden. Bei dieser Anfrage mit wird in Normalfall mitgeteilt, ob eine Sperre vorliegt und wie lang diese andauert oder ob sie bereits abgelaufen ist. Ist dies der Fall, kann eine Einreise stattfinden. Ein Antrag ist hier nicht notwendig. Allerdings muss ein Visum vorliegen, wenn dies verlangt wird.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Aniel U.

    Hallo,
    Ich komme aus Albanien. Meine Eltern haben im Januar 2015 für sich und mich einen Asylantrag gestellt, der auch im Pass mit einer Duldung versehen ist. Inzwischen sind meine Eltern wieder zurück nach Albanien, weil sie nicht länger hier in Deutschland bleiben können. Ich bin bis heute noch hier, weil ich ich letztes Jahr im Oktober 2016 mit Zustimmung der Ausländerbehörde eine Arbeit als gerinfügige Beschäftigung angefangen habe und bis heute dort noch arbeite. Mein Asylantrag wurde letztes Jahr aufgrund ungenügende Voraussetzungen abgelehnt. Eine Prüfung durch die Härtefallkommission erfolgte am 11.10.17 mit dem Ergebnis – kein Härtefallersuchen an das Innenministerium zu richten. Wen ich jetzt freiwillig ausreise, bekomme ich dann eine Einreisesperre? und wenn ja, wie hoch? Wer zahlt die Ausreisekosten? Ich möchte bei meinem bisherigen Arbeitgeber nach der Ausreise sofort wieder weiter arbeiten. Mein Arbeitgeber wäre auch bereit mich in Vollzeit einzustellen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um hier wieder arbeiten zu können? Kann mein AG etwas für mich tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Aniel U.,

      bei einer freiwilligen Ausreise nach einem angelehnten Asylantrag tritt ein gesetzliches Einreise- und Aufenthaltsverbot ein. Die Dauer liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, sollte jedoch ein Jahr nicht überschreiten. Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen Sie ein Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Arbeitserlaubnis. Informieren Sie sich am besten bei der Ausländerbehörde inwieweit Ihnen Ihr Arbeitgeber hier behilflich sein kann und welche Schritte Sie als nächstes unternehmen müssen. Die Kosten müssen in der Regel die Ausreisepflichtigen tragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Nai

    Muss ich für Geldstrafe zahlen oder inhaftiert werden, wenn ich ein oder zwei Jahre in Deutschland illegal bleibe?

    1. anwalt.org

      Hallo Nai.

      ein illegaler Aufenthalt kann sowohl eine Geld- als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Je nach Schwere der Tat und den jeweiligen Umständen wird das Strafmaß festgelegt. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Maria

    Hallo zusammen, ich habe eine frage. Mein Freund war im Asyl. der ist vor 3 Monaten freieillig abgereist. Der ist Georgier und seit ende März gilt Visumfreie Reisen in den Schengenraum für georgische Staatsangehörige. Meine Frage ist, ob der wieder nach Deutschland einreisen darf. Danke im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Maria,

      ob einen Einreisesperre vorliegt, können Sie beim Ausländerzentralregister erfragen. Besteht eine solche, ist eine Reise nach Deutschland und eventuell in den Schengen-Raum für die Dauer dieser nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Ayman

    Hallo zusammen,

    wenn man hat einreisesperre in Deutschland,
    sperre bleibt immer ohne Antrag oder nicht? Sperre ist zeit 01.07.2017 abglaufen.
    Ich habe aufenthaltitel in eine andere Staat Europa. die frage ist, sperre bleibt ohne Antrag?

    1. anwalt.org

      Hallo Ayman,

      in der Regel bleibt eine Einreisesperre solange bestehen bis sie abgelaufen ist. Ein Antrag ist im Normalfall nicht notwendig. Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, ob die Sperre weiterhin Bestand hat oder abgelaufen ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. adelina

    Hallo, eine Frage,
    was passiert wenn eine deutsche einen Flüchtling mit eine Einreise Sperre für Deutschland und andere Länder hat, zurück nach Deutschland holt?
    Und was wären die Konsequenzen?
    minderjährige
    LG

    1. anwalt.org

      Hallo adelina,

      findet trotz einer Sperre eine Einreise statt, kann das zu einer sofortigen Abschiebung und einer unbegrenzten Einreisesperre führen. Halten sich Personen illegal in Deutschland auf, machen sie sich in der Regel strafbar auch die Beihilfe kann geahndet werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Paata

    Guten Tag
    Ein Bekannter von mir wurde vor paar Jahren abgeschoben, er weis es aber nicht mehr genau wann das war. Wo könnte ich für ihn fragen ob der Frist abgelaufen ist oder wann der läuft ?
    Ich bedanke mich im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Paata,

      ob eine Einreisesperre vorliegt, kann beim Ausländerzentralregister erfragt werden. Dieser Antrag auf Einsicht muss in der Regel vom Betroffenen selbst gestellt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. paata

        ich bedanke mich und wuensche Ihnen gesundes neues Jahr
        LG
        Paata

  10. Ahmad

    Hallo D.und.H,

    Ich nach dem Sperre abgelaufen ist. Darf man nach Deutschland einreisen ohne Antrag? Weil man hat schon Aufenthaltitel eine andre Land Europa. oder sperre bleibt immer ohne Antrag?

    1. anwalt.org

      Hallo Ahmad,

      in der Regel ist eine Einreise möglich, wenn die Sperre abgelaufen und nicht mehr im System hinterlegt ist. Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, ob die Sperre aufgehoben ist. Besteht die Sperre noch, kann das zu Problemen bei der Einreise oder der Personenkontrolle führen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Ardian

    Ich bin aus Serbien. Ich hatte ein Verbot für 2 Jahre jetzt habe ich nur 1 Jahr kann ich das Verbot entfernen bitte helfen Sie mir

    1. anwalt.org

      Hallo Ardian,

      wurde die Einreisesperre nicht aufgrund einer Straftat verhängt, können Sie eventuell einen Antrag auf Verkürzung stellen. Dieser muss bei der Behörde, welche die Sperre ausgesprochen hat, eingereicht werden. Ob dies erfolgversprechend ist, können wir jedoch nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Johny

    Hallo zusammen,
    Ich wohne in eine andere Land Europa und habe ich auch aufenthalt. wie kann ich Auslandregisterzentral in Deutschland erfragen ob ich einreisen darf? ich wohne nicht in deutschland wie kann ich behörde erfragen? ich hatte sperre bis 01.07.2017 und das ist schon vorbeit darf man einfach so einreisen oder nicht. wenn man nicht in deutschland wie kann man behörde erfragen?
    sperre bleibt immer ohne antrage oder nicht? wo ich wohne dort habe ich aufenthaltitel und darf man schengen Raum eireisen.

    1. anwalt.org

      Hallo Johny,

      ein Antrag auf Auskunft muss schriftlich an das Bundesverwaltungsamt in Köln gestellt werden. Antragsformulare sind in der Regel online zu finden. Versuchen Sie trotz einer Sperre ein, kann das Konsequenzen bei einer Personenkontrolle haben und zur Ausweisung führen.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Semsem

    Hallo
    Ich war von 2003 bis 2011 in DL
    Inzwischen war ich mit einer deutschen Frau verheiratet von 2006 bis 2011
    2011 bin ich geschieden
    Ich hatte einen Aufenthalt nach &31 für 3 jahren. 2 Monate später in 2011 bin ich nach hause geflogen und konnte aus persönlichen Gründen nach DL nicht zurückkehren.
    Vor kürzem habe ich mich als Tourist visum in französischen Botschaft beantragt und es wurde abgelehnt weil ich Einreiseverbot habe!!
    Woran liegt das?
    Was passiert wenn ich zur Grenze ankomme trotz des Einreiseverbot??

    1. anwalt.org

      Hallo Semsem,

      besteht eine Einreiseverbot, werden Sie an der Grenze bzw. bei der Einreisekontrolle abgewiesen und dürfen in den Schengenraum nicht einreisen. Warum eine Sperre besteht und weshalb diese verhängt wurde, können Sie beim Ausländerzentralregister (Bundesverwaltungsamt) erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Laura S.

    Hallo, mein Mann und Ich haben geheiratet und im Kosovo ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Mein Mann war aber vorher mal in Norwegen gewesen mit einem Besuchervisum für 3 Monate, er ist aber länger dort geblieben bis er erwischt wurde. Als er dann erwischt wurde, ist er selbst zurückgekehrt(nicht in Handschellen usw.) dennoch hat er eine Sperre bekommen für den Schengenraum.
    Jetzt hat aber die deutsche Botschaft das Visum angenommen bzw. nicht abgelehnt. Sie können es ihm aber nicht geben aufgrund der Sperre. Ein Antrag zum Bundeskriminalamt ist schon gestellt, aber das dauert ca. 6 Monate bis die eine Antwort geben, ob sie die Sperre aufheben oder nicht.
    gibt es da noch andere Möglichkeiten und Wege wie das Verfahren schnell geht ?

    1. anwalt.org

      Hallo Laura S.,

      uns sind keine anderen Möglichkeiten bekannt, als diese, die Sie selbst schon in Angriff genommen haben. Eventuell können Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. p.a

    guten tag

    wurde 2009 für 2 jahre und 10 monaten verurteilt. nach 2 jahren, 2011 , wurde ich vorzeitig entlassen. habe für deutschland eine einreisesperre erhalten, nicht befristet.

    können sie mir sagen, ob ich eine aufhebung der einreisesperre beantragen muss?
    oder zählt in der situation auch die 5 jahres frist?

    freundliche grüsse

    p.a

    1. anwalt.org

      Hallo p.a,

      besteht eine Einreisperre aufgrund einer Straftat, kann diese in der Regel nicht verkürzt werden. Daher ist ein Antrag hier nicht möglich. Wenden Sie sich am besten direkt an die Behörde, die die Abschiebung veranlasst hat und erfragen Sie dort, ob und wann eine Einreise wieder möglich sein kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Admir

    Guten Tag,
    ich wurde vor 20 Jahren im Jahre 1997 aus der BRD wegen einer Straftat abgeschoben, da ich bosnischer Staatsbürger bin wurden mir in diesem Jahr bosnische Flüchtlingspapiere unter geschoben, obwohl ich in Deuitschland geboren und aufgewachsen bin , stand in den Papieren eine bosnische Geburtsort und das ich als Kriegsflüchtling wieder in meine Heimat abgeschoben werde.
    2010 also 13 Jahre nach meiner Abschiebung wollte ich meine Eltern und Schwester besuchen, wurde aber and der Slowenischen Grenze zurückgeschickt, sie gaben mir ein Dokument in dem Stand das ich von 2007 bis 2013 Einreiseverbot hätte, also 10 Jahre nach meiner Abschiebung, obwohl ich seid dem den Schengen Raum nicht betreten hatte.
    Nun sind schon wieder 7 Jahre vergangen, ich würde gerne meine Eltern besuchen , das Einreiseverbot galt bis 2013. Doch habe ich gehört das man einen Antrag stellen muss um wieder Einreisen zu können damit Sie mich aus dem Register nehmen, denn ich würde Gefahr laufen ein neues Einreiseverbot zu kassieren, wenn ich das nicht täte.
    Wie finde ich heraus ob ich durch die Grenze komme ?

    1. anwalt.org

      Hallo Admir,

      Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, ob die Sperre weiterhin besteht. Auch die deutsche Botschaft sollte Ihnen da weiterhelfen können. Ist die Sperre abgelaufen, sollte dies auch vermerkt sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Albert

    Hello, habe gehabt unbefristet ein reise sperre in schengen Raum, und nach ein Antrag gestellt für Behörde ist schon Befristet zu 10 Jahre nach den Abschiebung was soll ich jetzt machen dass ich verkürzen den reise sperren und löschen meine Daten aus schengen information system. Danke für Ihre Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Albert,

      wurde die Einreisesperre verhängt, muss dieser Zeitraum in der Regel abgeleistet werden. Ein Einreise in den Schengenraum ist in dieser Zeit dann nicht möglich. Sie können eventuell einen Antrag auf eine Verkürzung stellen, dies jedoch nur, wenn Sie nicht aufgrund einer Straftat abgeschoben wurden. Der Antrag muss bei der Behörde, die die Abschiebung veranlasst hat, gestellt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Samir

    Hallo anwalt team ich habe ne Frage also ich wurde vor 16 Jahren abgeschoben da war ich noch ein kind wir waren mit Familie asyl in deutschalnd jetzt bin ich 28 gilt für mich eine einreisesperre wenn ich ein Arbeitsstelle finde denken sie mein visum wird abgelehnt ?

    1. anwalt.org

      Hallo Samir,

      wir können nicht beurteilen, wie die zuständige Behörde entscheiden wird. Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, ob für Sie eine Einreisepserre besteht. Auch die deutsche Botschaft sollte Ihnen weiterhelfen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Oscar

    Hallo Damen und Herren,
    Ich hatte einreisesperre in Deutschland bis Juli 2017. und ich wohne in Italien.Ich habe intalienisch Aufenthalt. Ich bin mit Eine Deutsch Frau verheiratet zeit Januar 2017.
    Ich habe 500€ für rechtanwalt ausgegeben ein antragstellen zeit März 2017 bis heute Behörde hat nicht geantwortet. Die Frage ist! Darf ich ab sofort nach Deutschland einreisen ohne Behörde Erlaubnis ? Weil ich italienisch Aufenthalt habe und ich bin mit eine Deutsch Frau verheiratet . Ich hatte sperre bis 01. 07.2017. Und Behörde hat nicht meine Antrag geantwortet.

    1. anwalt.org

      Hallo Oscar,

      wenn weiterhin eine Einreisesperre nach Deutschland für Sie besteht, kann dass zu Problemen führen, wenn Sie in Deutschland kontrolliert werden. Haben Sie keinen Familiennachzug beantragt, spielt es dann in der Regel keine Rolle, dass Ihre Frau deutsche Staatsbürgerin ist. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann durchaus länger als sechs Monate in Anspruch nehmen. Dies hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Sie können beim zentralen Ausländerregister erfragen, ob die Einreisesperre aufgehoben ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Samuel

    hallo zusammen… bekommt man Einreiseverbot, wenn
    – man vom BAMF abgelehnt wird, Klage im Frist-Gerichtsprozess-Ablehnung wieder– und erst dann freiwillig Ausreist. Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Samuel,

      durch eine freiwillige Ausreise kann eine Einreisperre verhindert werden. Ob gegen Sie eine Sperre vorliegt, können Sie beim zentralen Ausländerregister erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

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