Reform der Fluggastrechte: Was plant die EU?

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Am gestrigen Donnerstag, den 05.06.2025, haben sich die EU-Verkehrsminister auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Künftig sollen Passagiere erst ab vier Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung haben. Allerdings kann das Europäische Parlament diese Anpassung noch verhindern.

Ab wann gibt es eine Entschädigung bei Flugverspätung?

Wie sieht die geplante Reform der Fluggastrechte aus?
Wie sieht die geplante Reform der Fluggastrechte aus?

Wie eine Auswertung des Fluggastrechteportals AirHelp belegt, waren im Jahr 2024 rund ein Drittel der 107 Millionen Fluggäste, die aus Deutschland abhoben, von Verspätungen oder Flugausfällen betroffen.

Viele Passagiere haben Anspruch auf Entschädigungen. Doch nun soll es zu einer Reform der Fluggastrechteverordnung kommen. Darüber berieten sich gestern die EU-Verkehrsminister. Diskutiert wurde dabei der folgende Vorschlag:

  • 250 Euro ab fünf Stunden Verspätung (Flugdistanz bis 3.500 km)
  • 400 Euro ab neun Stunden Verspätung (Flugdistanz mit mehr als 3.500 km innerhalb der EU)
  • 400 Euro ab neun Stunden Verspätung (Flugdistanz mit mehr als 6.000 km bei Flügen außerhalb der EU)
  • 600 Euro ab zwölf Stunden Verspätung (Flugdistanz mit mehr als 6.000 km)

Aktuell haben Passagiere bei folgenden Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von der Airline:

  • 250 Euro für Flüge bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 Euro für Flüge bis zu 3.500 Kilometern
  • 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 Kilometern

Geeinigt haben sich die EU-Verkehrsminister auf folgende Reform der Fluggastrechte: Für zukünftige Ansprüche auf eine Entschädigung bedarf es einer Verspätung von mindestens vier Stunden. Dieser Reformplan muss nun im EU-Parlament verhandelt werden. Das ist voraussichtlich im Herbst diesen Jahres der Fall.

So fordern Sie bei der Airline Ihre Entschädigung ein

Fluggastrechte dank Musterbrief durchsetzen!
Fluggastrechte dank Musterbrief durchsetzen!

Da die Reform der Fluggastrechte noch nicht beschlossen wurde, gelten aktuell noch die alten Regelungen, welche durchaus verbraucherfreundlicher sind. Doch wie genau können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung eigentlich geltend machen?

Liegen eine Verspätung oder ein Ausfall vor, müssen Sie sich in aller Regel schriftlich an die Airline wenden. Eine automatische Entschädigung gibt es nicht. Wir stellen Ihnen nachfolgend ein kostenloses Muster zur Verfügung, welches Sie für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche verwenden können.

Bedenken Sie, dass es sich dabei um eine Vorlage handelt, welche Sie an die individuellen Umstände Ihres Einzelfalls anpassen müssen.

Weiterführende Ratgeber zu Fluggastrechten

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Er befasst sich als Autor für anwalt.org unter anderem mit Zivil-, Straf- und Erbrecht.

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