Elternunterhalt: Wird ein Schonvermögen berücksichtigt?

Das Amt berücksichtigt beim Elternunterhalt einen Selbstbehalt. Das Vermögen ist teilweise anrechenbar.
Das Amt berücksichtigt beim Elternunterhalt einen Selbstbehalt. Das Vermögen ist teilweise anrechenbar.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht unter bestimmten Umständen einen sogenannten Unterhalt vor. Dabei handelt es sich um die Verpflichtung, für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Dabei können nicht Kinder Unterhalt von ihren Eltern verlangen, sondern ggf. auch die Eltern von ihren Kindern. Hierbei handelt es sich dann um den sogenannten Elternunterhalt.

In diesem Ratgeber lesen Sie, wann Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen und in welchem Maße dies passieren kann. Müssen Kinder beispielsweise all ihr Erspartes aufbringen, um den Eltern den Lebensunterhalt zu sichern? Gibt es beim Elternunterhalt ein Schonvermögen? Was ist beim Unterhalt für die Eltern für ein Selbstbehalt zu beachten?

FAQ: Schonvermögen bei Elternunterhalt

Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Kinder sind den Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wenn bei diesen eine Bedürftigkeit vorliegt. Beim Elternunterhalt sind alle Kinder gleichrangig zur Zahlung verpflichtet.

Gibt es beim Elternunterhalt ein Schonvermögen?

Ja. Kinder werden laut Familienrecht nur für den Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.

Wie kann ich die Höhe vom Schonvermögen berechnen?

Hier können Sie nachlesen, wie Sie das Schonvermögen beim Elternunterhalt berechnen können.

Wann fällt Elternunterhalt an?

Das BGB regelt zur Unterhaltspflicht folgendes:

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. (§ 1601 BGB)

Diese Pflicht muss allerdings nur bei zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. bei Bedürftigkeit auf Seiten des Unterhaltsberechtigten (§ 1602 BGB)
  2. und bei Leistungsfähigkeit auf seinen des Unterhaltspflichtigen (§ 1603 BGB).

Im Klartext bedeutet das: Erst, wenn die Eltern bedürftig sind und die Kinder auch für den Unterhalt aufkommen können, muss Elternunterhalt gezahlt werden. Dabei haften mehrere Kinder gleichrangig und müssen anteilig zum Unterhalt beitragen. Enkel müssen für ihre Großeltern nicht aufkommen.

Häufig wird über den Elternunterhalt diskutiert, wenn die Eltern oder ein Elternteil in ein Heim muss. Dann sind die Kosten häufig so hoch, dass die Rente und die Pflegeversicherung nicht ausreichen. Mitunter springt auch der Sozialhilfeträger ein, allerdings fordert dieser die Kosten wenn möglich von den Kindern zurück.

Wie sieht beim Elternunterhalt der Selbstbehalt aus?

Es besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Der Selbstbehalt wird abgezogen.
Es besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Der Selbstbehalt wird abgezogen.

Bevor das Sozialamt überhaupt prüfen kann, ob Unterhaltsansprüche auf die Kinder übergehen, muss der bedürftige Elternteil zunächst sein eigenes Vermögen zur Deckung der Heimkosten einsetzen.

Besitzen die Eltern kein eigenes Vermögen oder ist dieses aufgebraucht, wird die Leistungsfähigkeit der Kinder geprüft. Diese müssen aber nicht grenzenlos zahlen und unter Umständen selbst um ihren Lebensunterhalt fürchten.

Der Gesetzgeber kennt zwei Schranken im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt: das Schonvermögen und den Selbstbehalt.

Wie hoch ist beim Elternunterhalt das Schonvermögen?

Um sicherzustellen, dass Kinder durch den Elternunterhalt nicht selbst in ein finanzielle Notlage geraten, trat am 01.01.2020 das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Dieses sieht für den Elternunterhalt ein sogenanntes Schonvermögen vor.

Demnach müssen Kinder nur dann für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn sie im Jahr ein Bruttogesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro verzeichnen. Dazu zählen neben dem Arbeitsentgelt unter anderem auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Werden die 100.000 Euro nicht erreicht, greift beim Elterngeld das Schonvermögen und Kinder können nicht zur Kasse gebeten werden.

Was passiert, wenn die Kinder eine eigene Immobile besitzen? Dieses Vermögen findet beim Elternunterhalt in der Regel keine Beachtung, allerdings kann durch die Nutzung einer eigenen Immobilie ein Vorteil entstehen, der beim Schonvermögen berücksichtig werden kann.

Überschreitet der Elternunterhalt den Selbstbehalt, ist das Kind nicht leistungsfähig.
Überschreitet der Elternunterhalt den Selbstbehalt, ist das Kind nicht leistungsfähig.

Die eingesparten Mietkosten fallen wie folgt ins Gewicht: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Jahr 2013 (Az. XII ZB 269/12), dass der Wohnvorteil nach den tatsächlichen Verhältnissen zu bestimmen ist und nicht nach einem pauschalen Ansatz. Das bedeutet auch, dass hinsichtlich des Elternunterhalts beim Schonvermögen die Finanzierungskosten der Immobile abzugsfähig sind. Gleiches gilt für die Nebenkosten.

Darüber hinaus ergeben sich in diesem Zusammenhang beim Elternunterhalt weitere Freibeträge. So dürfen Kinder, die eine eigene Immobilie besitzen, Rücklagen für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten bilden. Das Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. II-9 UF 190/11) hielt hierzu allerdings fest, dass diese Rücklagen den gegenwärtigen Lebensverhältnissen entsprechen müssen.

Sparen Kinder auf ein neues Auto, da absehbare Reparaturen unwirtschaftlich sind, fallen diese Beträge beim Elternunterhalt ins Schonvermögen. Der BGH entschied (Az. XII ZR 98/04), dass das Amt nicht verlangen kann, dass die Kinder für die Beschaffung eines Autos einen Kredit aufnehmen, denn dies gilt als unwirtschaftlich.

Schonvermögen bei Elternunterhalt: Was passiert mit der eigenen Altersvorsorge?

Beim Elternunterhalt bleibt das Schonvermögen unangetastet.
Beim Elternunterhalt bleibt das Schonvermögen unangetastet.

Kommen Kinder in die Situation und zahlen für den Unterhalt der Eltern, wünschen sie sich ggf. für ihre Kinder etwas anderes. So schließt der ein oder andere also eine private Altersvorsorge ab. Doch fallen diese Beträge beim Elternunterhalt ins Schonvermögen?

Auch mit dieser Thematik beschäftigte sich der BGH und entschied (Az. XII ZR 98/04), dass pauschal fünf Prozent des bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge abzugsfähig sind. Diese Summe bezieht sich auf alle Berufsjahre und kann darüber hinaus mit vier Prozent für jedes Berufsjahr verzinst werden.

Lebensversicherungen müssen regelmäßig nicht gekündigt werden, um den Lebensunterhalt der Eltern sicherzustellen. Hier hat das Versorgungsziel des Kindes Vorrang.

Gibt es beim Elternunterhalt einen Selbstbehalt?

Erwirtschaften Kinder mehr als 100.000 Euro im Jahr und überschreiten das beim Elternunterhalt geltende Schonvermögen, müssen diese zum Beispiel für die Kosten eines Pflegeheims aufkommen. Allerdings sieht der Gesetzgeber beim Elternunterhalt einen sogenannten Selbstbehalt vor.

Der Selbstbehalt ergibt sich bei dem Unterhalt für die Eltern aus Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle. Berechnungsgrundlage ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Dieses errechnet sich wie folgt: Alle Einkünfte werden addiert und verschiedene Ausgaben und Kosten abgezogen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Kosten der Krankenvorsorge
  • berufsbedingte Aufwendungen
  • Darlehensverbindlichkeiten
  • ggf. Miete und Mietnebenkosten (einzelfallabhängig, da bereits in Selbstbehalt enthalten)
  • Rundfunkgebühren
  • Beiträge zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Ggf. Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder

Von diesem bereinigten Nettoeinkommen ist der Selbstbehalt abzuziehen. Um nun den Elternunterhalt zu ermitteln, ist dieser Betrag anschließend noch zu teilen. Allerdings ist ggf. beim Elternunterhalt noch das Schonvermögen zu beachten.

Aktuell (Stand 2026) liegt der Selbstbehalt für den Elternunterhalt bei 2.650 Euro und für den Ehepartner bei 2.120 Euro pro Monat. Der Familienselbstbehalt beträgt 4.770 Euro.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium an der Universität Bremen und seinem Refendariat am OLG Celle sowie im Landgerichtsbezirk Verden wurde Murat Kilinc 2014 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH, nachdem er acht Jahre lang selbstständig war. Er informiert die Leser von anwalt.org unter anderem zum Zivilrecht.

Bildnachweise

41 Gedanken zu „Elternunterhalt: Wird ein Schonvermögen berücksichtigt?

  1. Schröder

    Gilt das Angehörigen EntlastungsG nicht mehr?

    Antworten
  2. Ruhnke

    Wie ist beim Elternunterhalt vorzugehen, wenn das Bruttoeinkommen z.B. 110.000 € beträgt? Wird in diesem Fall der Selbstbehalt um 4.500 € angehoben.

    Antworten
    1. Sven

      Gab es dazu eine Antwort? Würde mich auch sehr interessieren.
      Grüße Sven

      Antworten
  3. Rinas

    Soweit ich weiß, sind Kinder nicht zum Elternunterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt. Barvermögen wird nicht herangezogen.

    Antworten
    1. INFO

      Barvermögen wird doch – soweit mir bekannt herangezogen. Freibetrag lediglich bei ledigen 5 tsd € und bei einem Paar 10 tsd. €. Somit sind bei 100tsd € Barvermögen bei einem Paar 90tsd heranziehbar.

      Antworten
  4. Oliver

    Hallo,
    wird Immobilienvermögen (nicht selbst genutzt) bei der Berechnung des Elternunterhaltes seit 2020 nicht mehr berücksichtigt?

    Antworten
  5. Ludger

    Hallo

    Bei der Berechnung für 2019 wurde eine Einkommensrückerstattung als Gratifikation eingerechnet, der Verlust des Gewerbes, aus dem die Rückerstattung resultiert, wurde aber gar nicht berücksichtigt. Ist das rechtens ?

    Über eine Info würde ich mich sehr freuen.

    Antworten
  6. Tobias M

    Danke für die Informationen zum Elternunterhalt. Meine Nachbarin befasst sich nun mit dem Thema, weil sie in dieser Lage mit ihren Eltern ist. Gut zu wissen, dass 5 % des Monatseinkommens für die Altersvorsorge abzugsfähig sind.

    Antworten
  7. A Marlon

    Hallo,
    meine Mutter lebt in einem Pflegeheim.
    Ich zahle an das Sozialamt anteilige Kosten für Ihren
    Aufenthalt dort.
    Ich bin zu 100% Schwerbehindert (blind).
    Ändert sich für ich etwas nach der neuen Gesetzeslage
    zur Heranziehung zum Unterhalt ab 01.01. 2020.
    mfG M Marlon

    Antworten
    1. anwalt.org

      Hallo M Marlon,

      bei der Berechnung des Elternunterhalts werden neue Einkommensgrenzen herangezogen. Wir können pauschal nicht beurteilen, ob sich in Ihrem Fall etwas ändern wird. Sie sollten das am besten direkt mir dem Sozialamt bzw. der Pflegekasse abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

      Antworten

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