Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status

FAQ: Subsidiärer Schutz

Wer kann diesen Status erhalten?

Den subsidiären Schutz können Asylbewerber erhalten, deren Antrag aus Asyl abgelehnt wurde, wenn die Annahme besteht, dass diesen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Gelten Einschränkungen für Flüchtlinge unter subsidiärem Schutz?

Die erteilte Aufenthaltsgenehmigung gilt in aller Regel befristet auf ein Jahr. Welche weiteren Einschränkungen mit dem subsidiären Schutz einhergehen, können Sie hier nachlesen.

Wie ist der Familiennachzug bei subsidiärer Schutz geregelt?

Gemäß § 36a Aufenthaltsgesetz kann Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Menschen, der unter subsidiären Schutz steht, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Hier lesen Sie mehr dazu.

Der Status "subsidiärer Schutz" greift, wenn im Heimatland des Betroffenen bewaffnete Konflikte stattfinden.
Der Status „subsidiärer Schutz“ greift, wenn im Heimatland des Betroffenen bewaffnete Konflikte stattfinden.

Nur wenige Flüchtlinge erhalten in Deutschland das sogenannte „große Asyl“ gemäß dem deutschen Grundgesetz.

Deutlich mehr erhalten als sogenannte „Konventionsflüchtlinge“ hierzulande Asyl.

Erkennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft eines Asylbewerbers nicht an, kann ihm dennoch ein subsidiärer Schutz gewährt werden.

Doch was bedeutet ein solcher subsidiärer Schutzstatus für Betroffene? Erhalten subsidiär Schutzberechtigte eine richtige Berechtigung auf Asyl und eine Aufenthaltserlaubnis? Welche Rechte stehen ihnen zu?

Dieser Artikel geht dem besonderen Flüchtlingsstatus auf den Grund.

Wer bekommt den Status „subsidiärer Schutz“?

Ein Asylantrag kann zu fünf Ergebnissen führen. Stellen die Behörden eine Asylberechtigung fest oder sprechen die Flüchtlingseigenschaft zu, wird der Antrag bewilligt. Eine Ablehnung kann hingegen zu:

  • der Gewährung eines subsidiären Schutzes
  • einer Duldung
  • einer Ausweisung oder Abschiebung

führen.

Unter subsidiären Schutz stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylbewerber, dessen Antrag abgelehnt wurde, wenn er

stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

  1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
  2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
  3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.“

(§ 4 des Asylgesetzes)

Die Abgrenzungen zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus und zur Duldung sind allerdings fließend.

Asylberechtigung, subsidiärer Schutz, Duldung: Wie unterscheiden sich die Asylstatus?

Subsidiärer Schutz ist kein Asyl im eigentlichen Sinne.
Subsidiärer Schutz ist kein Asyl im eigentlichen Sinne.

Subsidiärer Schutz wird jenen Flüchtlingen gewährt, welchen individuell ein schwerer Schaden droht.

Die Flüchtlingseigenschaft wird hingegen dann anerkannt, wenn die Bedrohung einer gesamten Gruppe aufgrund ihrer Religion, Zugehörigkeit zur Gruppe, Nationalität oder politischen Überzeugung gilt.

Eine Duldung erfolgt dann, wenn eine eigentlich rechtswirksame Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vollzogen werden darf oder kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Betroffene keinen Pass haben oder keine Verkehrsverbindungen in das Herkunftsland bestehen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtling muss jeden Asylantrag genauestens prüfen. Wird der Status „subsidiärer Schutz“ an Flüchtlinge verliehen, welche alle Voraussetzungen zur Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus erfüllen, liegt ein Verstoß gegen das Flüchtlingsrecht vor.

Welche Rechte und Einschränkungen gelten für Flüchtlinge unter subsidiärem Schutz?

Aufenthaltsgenehmigung

Da der Asylantrag vom Bundesamt abgelehnt wurde, liegt beim subsidiären Schutz keine eigentliche Asylberechtigung vor. Aus diesem Grund sind viele Rechte eingeschränkt. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Diese gilt allerdings zunächst nur ein Jahr und kann anschließend für jeweils weitere zwei Jahre verlängert werden.

Wohnsitzauflage

In der Praxis werden Menschen mit dem Status „subsidiärer Schutz“ in Deutschland oftmals mit einer Wohnsitzauflage belegt, wenn sie Sozialleistungen – etwa Hartz IV – beziehen. Allerdings entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2016, dass eine solche Auflage nur dann rechtens ist, wenn sie der Integration des subsidiär Schutzberechtigten dient.

Recht auf Arbeit

Stehen Sie unter subsidiärem Schutz, dürfen Sie arbeiten.
Stehen Sie unter subsidiärem Schutz, dürfen Sie arbeiten.

Ganz wie Asylberechtigte können Menschen unter subsidiärem Schutz uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, sofern ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland gilt allerdings ein generelles Arbeitsverbot.

Familienzusammenführung nach § 36a Aufenthaltsgesetz

§ 36a Aufenthaltsgesetz regelt, wann ein Familiennachzug bei Menschen, die unter subsidiärem Schutz stehen, grundsätzlich möglich ist. In Absatz 1 heißt es:

Dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, kann aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Gleiches gilt für die Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält; § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22, 23 bleiben unberührt.

Doch was genau ist unter den humanitären Gründen zu verstehen? Absatz 2 des § 36a Aufenthaltsgesetz definiert:

Humanitäre Gründe im Sinne dieser Vorschrift liegen insbesondere vor, wenn
1. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist,
2. ein minderjähriges lediges Kind betroffen ist,
3. Leib, Leben oder Freiheit des Ehegatten, des minderjährigen ledigen Kindes oder der Eltern eines minderjährigen Ausländers im Aufenthaltsstaat ernsthaft gefährdet sind oder
4. der Ausländer, der Ehegatte oder das minderjährige ledige Kind oder ein Elternteil eines minderjährigen Ausländers schwerwiegend erkrankt oder pflegebedürftig im Sinne schwerer Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ist oder eine schwere Behinderung hat. Die Erkrankung, die Pflegebedürftigkeit oder die Behinderung sind durch eine qualifizierte Bescheinigung glaubhaft zu machen, es sei denn, beim Familienangehörigen im Ausland liegen anderweitige Anhaltspunkte für das Vorliegen der Erkrankung, der Pflegebedürftigkeit oder der Behinderung vor.
[…]

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

202 Gedanken zu „Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status

  1. Ran

    Hallo ,

    ich bin seit Oktober 2015 in Deutschland und mein Asylverfahren ist immer noch nicht abgeschlossen worden. ich komme übrigens aus Aleppo, Syrien.
    ich studiere seit einem Semester an einer Universität. ich habe Angst ,dass ich im schlimmsten Fall abgeschoben würde!! ich kriege ein Stipendium, d.h. ich kann mein Studium finanzieren, auch ohne den BAföG. Kann ich dann in diesem Fall bei der Ausländerbehörde ein normales Studiunvisum beantragen? kann ich das direkt von Deutschland machen oder muss ich zuerst Deutschland verlaseen und von einer Botschaft das Ganze Papierkamm machen?
    ich hoffe dass ihr mir eine hilfreiche Antwort geben könnt.
    Danke im Voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Ran,

      im Falle eines negativen Asylbescheids besteht dann eine Ausreisepflicht. Sie müssen das Land verlassen und können den Antrag auf eine Visum bei der deutschen Botschaft stellen. Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Flüchtlingshilfsstelle zu wenden, da diese Sie bei rechtlichen Schritten und bei der weiteren Vorgehensweise unterstützen kann. Hier können Sie Informationen erhalten, ob eventuell eine Asylfolgeantrag für Sie in Frage kommen würde.

      Ihr Team von anwalt.org

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Arezoo

    Hallo liebes team von anwalt.org,
    seit 2013 besitzen wir den Status „subsidiärer Schutz“. Zurzeit besucht meinen Mann Tech-Schule und ich studiere am Studium. Da unsere Aufentshaltstitels 2019 ablaufen, können wir Niederlassungserlaubnis beantragen ? Wir bekommen beide Bafög ! Besteht die Möglishleit trotz Studieren und Hilfe vom Statt bekommen , Niederlassungserlaubnis zu erhalten ? Ich bedanke mich im Voraus für die Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Arez

    1. anwalt.org

      Hallo Arezoo,

      Mit einem subsidiären Schutz ist nach fünf Jahren ein Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis möglich. Ob ein Antrag jedoch positiv entschieden wird, obliegt der Behörde. Diese prüft anhand der Unterlagen, die Sie einreichen, alle notwendigen Voraussetzungen bestehen. Der Lebensunterhalt muss gesichert und ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Habibullah k.

    Hello,

    My name is Habibullah and i am living from 2015 in Germany.I have got subsidiary protection for 1 year.I did B1 and now i am doing B2 Integrationskurs.I am going to renew my Aufenthalts card in July 2017.I want to know that what i will need to extend it and after 5 years in Germany.Is it possible to apply for permanent residence in Germany and what i will need to get it.

    Thanks Alot

    1. anwalt.org

      Hello Habibullah k.,

      you can apply for a settlement permit after five years in Germany. You’ll have to do that with the responsible authorities and youÄll need to prove that you can provide for yourself and are able to speak German at a certain level. The authorities will decide whether your application can be granted or not based on your information. You can get all the important information from the authorities.

      Your team at anwalt.org

    2. anwalt.org

      Hallo Habibullah,

      ask the department for the documents you’ll have to submit.

      People who are entitled to political asylum can receive a so called „Niederlassungserlaubnis“ after five years. A good integration can also lead to that „Niederlassungerlaubnis“ after three years.

      What you’ll need to do to get this permission can be asked at the department.

      Your Team of anwalt.org

  4. Germaid R.

    Betreue einen inzwischen 20jährigen Syrer, der im Dez. 2015 mit Studentenvisum nach Deutschland kam – sein Medizinstudienplatz entfiel, weil er kein Deutsch sprach – inszwischen besitzt er C1-Niveau und jobbt. Den Antrag auf Asyl hat er im März 2016 gestellt. Bei der jüngst stattgefundenen Anhörung erfuhr er, dass er voraussichtlich nur subsidiären Schutz erhalten wird.
    folgende Fragen:
    – gibt es inzwischen Bestimmungen, denenzufolge Ismaeliten nicht mehr als verfolgte religiöse Minderheit in Syrien gelten?
    – könnte der Betroffene mit subsidiärem Schutz hier in Deutschland studieren – sich an Unis bewerben?
    – Sieht der subsidiäre Schutz irgendeine finanzielle Unterstützung vor und wenn dann in welcher Höhe?.
    – falls ein Studium bei diesem Status möglich sein sollte, gibt es Möglichkeiten, ein Stipendium zu beantragen?
    Mit bestem Gruß

    1. anwalt.org

      Hallo Germaid,

      bei derart individuellen Detailfragen sollten Sie sich an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Dörte N

    Guten Tag,
    vielen Dank für den informativen Artikel.
    Im Falle der Anerkennung des subsidiären Schutzstatus, ab wann gilt die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr – ab Zugang des entsprechenden Bescheides des BAMFs oder ab Asylantrag?

    Danke für eine Klarstellung.

    1. anwalt.org

      Hallo Dörte,

      üblicherweise setzen derartige Fristen mit Rechtswirksamkeit der amtlichen Entscheidung ein, das heißt, mit dem Datum auf dem Bescheid. Sie können sich aber hierzu im Zweifel bei der zuständigen Behörde informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Lena

    Hallo liebes team von anwalt.org!

    Meine Freundin aus Afghanistan hat subsidiären Schutz bekommen und möchte nun innerhalb der EU reisen. Da sie ohne gültige Reisedokumente in die BRD einreiste wurde ihr in der Ausländerbehörde gesagt, sie solle nun bei der afghanischen Botschaft einen neuen Pass beantragen. Ich frage mich nun: Ist es ratsam wenn sie sich in der afghanischen Botschaft blicken lässt? Ich weiß nicht genau, was sie bei der Anhörung gesagt hat. Aber ich gehe davon aus, dass sie unter anderem von Verfolgung berichtet hat. Sieht das dann nicht unglaubwürdig aus, wenn sie nun in die afghanische Botschaft geht? Kann das im Nachhinein schlecht für ihren Aufenthalt sein? Und ist es vielleicht möglich, dass sie glaubhaft macht, dass sie nicht in die afghanische Botschaft gehen kann und auf dieser Grundlage einen Flüchtlingspass wie anerkannte Flüchtlinge bekommt?

    Herzlichen Dank im Voraus und schöne Grüße!
    Lena

    1. anwalt.org

      Hallo Lena,

      für eine derart individuelle Beratung sollten Sie sich entweder an eine kostenlose regionale Beratungsstelle oder an einen Anwalt für Asylrecht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Shafiqulah s.

    Hallo
    Ich heiße Shafiqulah s. und wohne in Deutschland seit 16 monaten.Ich habe vor einer woche mein bescheid als subsidiärer schutz bekommen aber ich möchte gegen diese Entscheidung des Bamf klagen jetzt die Frage Ist in fall wenn mann klagt und werde wieder abgelehnt veliert mann diese Subsidiärer Schutz oder bleibt das so?
    Und kann mann mit Subsidiärer Schutz ausreisen wenn mann kein Pass aus seinem Heimat hat?
    Viele Grüße Safi

    1. anwalt.org

      Hallo Shafiqulah,

      in der Regel bleibt der Status auch bei einem verlorenen Gerichtsverfahren bestehen. Wenden Sie aber zur Klärung dieser Frage am besten an einen Anwalt.

      Grundsätzlich können subsidiär Schutzberechtigte, die keinen nationalen Pass besitzen, ein Reisedokument beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. J.J. O.

        Hallo,

        Können Sie mir sagen wo ein Subsidiär Schutzberechtigter (der keinen oder keinen gültigen Nationalen Pass hat) ein Reisedokument beantragen?

        Viele Grüße,
        Jacquo

        1. anwalt.org

          Hallo Jacquo,

          ein subsidiär Schutzberechtigter kann bei der Ausländerbehörden einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.

          Ihr Team von anwalt.org

          1. Daniel

            Guten Tag,

            Macht es für einen subsidiär Schutzberechtigten tatsächlich Sinn, einen Reiseausweis für Flüchtlinge zu beantragen, wenn die Person nicht als Flüchtling anerkannt wurde? Sie hat m.E. keinen Anspruch.

            Gruss
            Daniel

          2. anwalt.org

            Hallo Daniel,

            ein solcher Ausweis kann in Ausnahmefällen erteilt werden. Es ist zum Beispiel möglich, wenn die Botschaft des Herkunftslandes keinen Nationalpass ausstellt. Zunächst muss die Person mit subsidiärem Schutz alles tun, um einen Nationalpass zu erhalten.

            Ihr Team von anwalt.org

  8. Otto

    Hallo,

    seit 8 Monaten betreue ich als privater Integrationshelfer einen irakischen Staatsbürger (30) und seine Sohn (9). Seit Dezember ´16 hat er eine unbefristete Vollzeitarbeit und der Sohn geht zur Schule. Beide machen gute Sprachfortschritte und es hat den Anschein, als würden sie sich in DE gut integrieren (wollen).

    Nachdem vor einem Jahr sein Asylantrag abgelehnt wurde, bekam er subsidiären Schutz. Damals wurde er von einer Organisation gedrängt, dagegen gerichtlich vorzugehen. Nun steht die Gerichtsverhandlung an.

    Soll er das Verfahren „durchziehen“ oder wäre se für ihn besser, den Status quo beizubehalten ?

    Bitte um eine Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Otto,

      für eine derartige Rechtberatung müssen Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann den Fall betrachten und dann individuell beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Anas

    Hallo
    Darf man mit der Anerkennung des subsidiären Schutzes die Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren beantragen wenn man gemäß der neuen Gesetze ein hoches Sprachniveau erreicht hat und zwar das C1-Sprachniveau ? Also gilt dieses Gesetz für alle Arten der Aufenthaltserlaubnisse darunter den subsidiärem Schutz ?
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Anas,

      gemäß § 9 Aufenthaltsgesetz kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn der Ausländer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die weiteren Voraussetzungen finden sich ebendort.

      Wenden Sie sich für weitere Fragen an einen Anwalt oder eine Flüchtlingsberatungsstelle.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Michaela

    Guten Tag,

    Ich betreue einen jungen Mann aus Syrien.

    Am 30.6. läuft das erste Jahr subsidiärer Schutz ab.

    Wie können wir die Verlängerung beantragen? Findet auch noch mal eine Anhörung statt oder ist das das eine rein formelle Angelegenheit?

    Vielen Dank vorab!
    Michaela

    1. anwalt.org

      Hallo Michaela,

      beantragt wird die Verlängerung in der Regel bei der Behörde, welche über den subsidiären Schutz entschieden hat. Dort können Sie sich erkundigen, welche Maßnahmen im Zuge der Verlängerung getroffen werden, ob also eine Anhördung erfolgen wird.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Alfred. L.

    Ich betreue einen Äthiopischen Flüchtling dem subsidärer Schutz gewährleistet wird-
    Besteht die Möglichkeit für ihn nach dem er sich integriert hat bzw einen guten Leumund besitzt, einen Arbeitsstelle besitzt dauerhaft in Deutschland zu blieiben?

    1. anwalt.org

      Hallo Alfred,

      mit einem subsidiären Schutz ist nach fünf Jahren ein Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis möglich. Bedingung hierfür ist die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, wie die Sicherung des Lebensunterhaltes und ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. G. Annett

    Hallo, da habe ich auch eine Frage.
    Er mit subsidiäre Schutz, in Sachsen möchte gerne nach Berlin gehen. Aus verwchiedenen Gründe. Soziales Umfeld. Freunde. Er könnte sofort einen Platz zim Integrationskurs bekommen. Zudem führt er seit knapp 7 Monaten eine Beziehung mit einer Frau in Berlin.
    Wie stehen die Chancen mit einem Antrag den Umzug nach Berlin durchzusetzen?
    Haben Sie vllt Tipps und Ratschläge, uns zu helfen.
    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Annett,

      ein Antrag auf einen entsprechenden Wohnortwechsel sollte immer mit einer detaillierten Begründung einhergehen. Je dringlicher der Antragsteller sein Ersuchen darstellt, umso höher stehen die Chancen auf eine Bewilligung. Grundsätzlich handelt es sich jedoch immer um eine Ermessensentscheidung der Behörde.

      Für weitere Ratschläge wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Flüchtlingsberatungsstelle.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Diana W.

    Hallo, ich betreue einen 32 -jährigen Iraker in Berlin, der den subsidiären Schutz bekommen hat. Allerdings steht in dem Brief vom BAMF lediglich, dass es „erwägt wird“. Heisst das, es wurde bereits beschlossen oder darf er die Entscheidung selbst treffen?
    Außerdem hat sein Anwalt nach seiner „Abschiebung“ Klage eingereicht. Er hat bereits 350,00 Euro Honorar kassiert ( von 600,00) und behauptet, es gäbe gute Chancen, den Asylantrag durchzukriegen. Hat er die Wahl? Oder muss er das Angebot des „subsidiären Schutzes“ annehmen? Was meinen Sie dazu?
    Vielen Dank und beste Grüße

    Diana W.

    1. anwalt.org

      Hallo Diana,

      hierzu sollten Sie auf den Rat eines Anwalts vertrauen. Sie können alternativ auch beim BAMF direkt nachfragen, inwiefern es sich hierbei um eine rechtskräftige Entscheidung handelt.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Jaqueline

    Moin Moin,

    darf jemand der unter subsidiären Schutz steht reisen? Auch innerhalb Europas?
    Liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Jaqueline,

      oftmals besitzen Personen mit subsidiärem Schutz keine Reisedokumente, die jedoch nötig für Auslandreisen sind. Besitzt die betreffende Person einen gültigen Pass des Heimatlandes, sind Auslandsreisen in der Regel statthaft. Auch die Wiedereinreise nach Deutschland ist mit entsprechender Aufenthaltskarte möglich.

      Im Zweifel können Sie sich bei der zuständigen Behörde oder einem Anwalt für Asylrecht weitergehend beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. manja m.

    Guten Tag,

    ich begleite einen jungen Eritraer, der nur subsidären Schutz bekommen hat, diese Entscheidung wurde bereits angefochten. Wie sieht es nun mit dem Ausweis aus? Man sagte mir, dass wir zur Botschaft müssen und erst dann einen Pass bekommen. Der junge Mann hat aber Angst, dann erst recht abgeschoben zu werden, wenn er einen eritreischen Reisepass hat.
    Vielen Dank für Ihre Auskunft, mit freundlichen Grüßen
    Manja M.

    1. anwalt.org

      Hallo manja,

      wird einer Person der subsidiäre Schutz zuerkannt, besitzt diese eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Zudem ist eine Verlängerung um zwei weitere Jahre möglich. Der Betreffende hat also das Recht, sich in der Bundesrepublik aufzuhalten und wird in der Regel nicht abgeschoben, es sei denn, hierfür liegen die rechtlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise ein fehlender Aufenthaltstitel, vor.

      Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten einen Anwalt für Asylrecht.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Mernd

        Person hat den subsidiären Schutzstatus und befindet sich im Klageverfahren.
        Welchen Ausweis bekommt er von der Ausländerbehörde bzw. welcher Ausweis steht ihm gesetzlich zu ?
        Wofür wird der Nationalpass benötigt ? Wird im Nationalpass der Aufenthaltstitel eingetragen ?

        Dank

        1. anwalt.org

          Hallo Mernd,

          ein Nationalpass ist der Pass des Heimatlandes der zum Reisen benötigt wird, dieser kann in der Botschaft des Heimatlandes beantragt werden, sollte er nicht mehr vorliegen. In der Regel wird der Aufenthaltstitel im Reisepass als Etikett vermerkt.
          Liegt kein Pass vor und kann dieser nicht beantragt werden, ist die Erteilung eines Ausweisersatzes nach § 55 AufenthV auch im subsidiären Schutz möglich. Mit diesem sind Reisen ins Ausland jedoch nicht erlaubt.

          Ihr Team von anwalt.org

      2. D.Zebisch

        Hallo – wenn Sie Papiere von der jeweiligen Botschaft beantragen, haben die Behörden sofort die Gelegenheit die Person in dieses Herkunftsland abzuschieben – da Papiere vorliegen!
        Also Vorsicht mit der Beschaffung dieser Papiere……

        aus Helferkreiserfahrung

        1. G.Wilde

          Bitte doch nicht solche pauschalen Aussagen. Bin selber Flüchtlingshelfer (und außerdem „gelernter“ Jurist). Das was D.Zebisch sagt stimmt absolut nicht für Personen, die den subsidiären Schutz haben. Sie meinen wohl Fälle, in denen eben der Antrag ganz abgelehnt wurde, und die definitiv ausreisepflichtig waren.

      3. Mohsen

        Hallo ich bin Iraner und hab ich auch sübsidiär schutz und musste ich auch Passport von Konsulat in Frankfort nehmen, hab gemach und hab bekommen und heute hab auch neue karte bestellt der darauf Passkode aufgedruckt werden wird.
        LG

  16. Jonathan

    Guten Tag,

    ich begleite einen Flüchtling und habe leider erst jetzt (2Monate nach eingang des Bescheids) den Bescheid gelesen, dass der Asylatrag abgelehnt wurde und „nur“ ein subsidiärer Schutz anerkannt wurde. Gibt es irgendwelche möglichkeiten dies anzufechten auch wenn die 2 Wochen vorbei sind?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jonathan S.

    1. anwalt.org

      Hallo Jonathan,

      ein Widerspruch gegen einen Bescheid ist nur unter Einhaltung der Frist möglich.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um herauszufinden, ob Sie weitere Möglichkeiten haben, gegen den Bescheid vorzugehen.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Miguel G

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      Ich schreibe Ihnen, weil ich wissen möchte, ob ich einen Antrag auf Familienumzug für meine Mutter stellen kann. Ich bin über 18 Jahre alt, meine Frau und ich haben eine Sozialhilfe, und meine Mutter ist ganz allein, sie ist 64 Jahre alt und bei schlechter Gesundheit.

      Hat meine Mutter eine Chance, bei uns zu leben? Wir sind derzeit auf den subsidiären Schutz angewiesen.

      Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

  17. Marcel J.

    Guten Morgen,
    ich betreue einen 18 jährigen syrischen Flüchtling der gerade den subsidiären Schutzstatus zuerkannt bekommen hat. Nun möchte er zu seiner Familie nach Norden, bzw. da sie demnächst umzieht, nach Diepholz ziehen. Er lebt in Essen (NRW) und Norden, bzw. Diepholz liegt in Niedersachsen. Kann er da jetzt hinziehen? Wenn ja oder wenn nein, welche Schritte muss er unternehmen um zu seinen Eltern ziehen zu können?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marcel J.

    1. anwalt.org

      Hallo Marcel,

      hierfür ist ein Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage notwendig. Es handelt sich hierbei stets um eine Ermessenentscheidung der zuständigen Behörde. Insbesondere werden familiäre Gründe berücksichtigt.

      Die betreffende Person kann also einen Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage stellen. Dabei sollten die Gründe so detailliert wie möglich angegeben werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Sylvia M.

    Guten Tag,
    kann einer syrischen Familie mit 2 Kindern nur subsidiärer Schutz gegeben werden, wenn am 21.01.16 der Asylantrag nach einer 2 1/2-stündigen Befragung gestellt wurde und eine weitere Befragung am 09.11. 16 erfolgt ist?
    Die Familie ist inzwischen sehr gut integriert, die Kinder gehen in eine Schule bzw. KITA und die Eltern besuchen seit Januar Deutschkurse.
    Für eine umgehende Beantwortung danke ich ganz herzlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sylvia M.

    1. anwalt.org

      Hallo Sylvia,

      subsidiärer Schutz kommt immer dann in Frage, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung greift und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, beispielsweise Todesstrafe oder Folter.

      Wurde also ein Antrag zur Anerkennung als Asylberechtigter und Flüchtling abgelehnt, kommt diese Schutzform in Betracht.

      Es muss hierfür ein entsprechender Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Edris Y.

    Hallo ich bin 17 Jahre und seit den zwei Jahren wohne ich in Deutschland ich habe diese Aufenthaltserlaubnis bekommen
    Kann ich meine Mutter einladen

    1. anwalt.org

      Hallo Edris,

      grundsätzlich müssen Sie für eine derartige Einladung in der Lage sein, für die Kosten aufzukommen, die Ihr Gast (also Ihre Mutter) verursacht. Die Beurteilung dessen orientiert sich an Ihrem Einkommen oder Ihrem Guthaben.

      Informieren Sie sich am besten bei Ihrem zuständigen Ausländeramt oder einer Beratungsstelle, ob Ihnen eine solche Einladung möglich ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Gillet von M.

    Danke für die Infos. Subsidiaerer Schutz:
    „Antrag auf Familiennachzug nach 2 Jahren“: Ab wann zaehlen die 2 Jahre – ab Datum des BAMF-Bescheids oder ab Stellen des Asylantrags. Wie lange kann dann die Erteilung der Nachzugsberechtigung erfahrungsgemäß dauern?
    Danke und mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Gillet von M.,

      die Zwei-Jahres-Frist gilt ab dem Stichtag vom 17.März 2016. An diesem Tag trat das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren in Kraft, welches den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre aussetzt. Erst ab dem 16. März 2018 kann ein Antrag auf Familiennachzug gestellt werden.

      Die Bearbeitungsdauer eines solchen Antrages lässt sich pauschal nicht bestimmen. Hierfür können Sie sich gegebenenfalls in einer Beratungsstelle informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

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