Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. Senad

    Hallo ich bin aus serbien ich wusste nicht das ich eine abschiebung hatte und die polizei ist in unser Wohnung rein gekommen und der sozial amt war dabei die sagten ihr must nach kosovo fliegen ich hab gesagt aber ich komme nicht aus kosovo ich komme aus serbien die haben gesagt ihr musst nach kosovo und wir haben die sachen gepackt und sind im Düsseldorf gegangen also die polizei hat uns gefahren bis nach Düsseldorf flughafen wir haben den flugzeug gewartet und wir sind in kosovo gekommen aber ich wohne jetzt in serbien und habe frage ob ich einresen kann von serbien nach deutschland fliegen kann habe ich ein einreiseverbot dann oder nicht schöne grüße senad

    1. anwalt.org

      Hallo Senad,

      erkundigen Sie sich bei der Behörde, die über die Abschiebung verfügt hat, ob eine Einreisesperre besteht und wenn ja, wie lange diese andauert.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. hasan

    Hallo darf ein Straftäter wegen versuchten totschlag und mehrere Körperverletzung wieder nach Deutschland, er wurde 2012 abgeschoben in die Türkei hat aber türkischen pass familie von leben hier,,, weil meine sorge ist das er wieder misst baut hat 5 jahre sperre bekommen aber die antrage wurden abgelehnt visum auch wie ist das den kann er wieder kommen oder auch nicht

    1. anwalt.org

      Hallo hasan,

      da der Antrag abgelehnt wurde, darf die betreffende Person nicht nach Deutschland einreisen. Es obliegt immer der zuständigen Behörde zu entscheiden, ob einem solchen Antrag stattgegeben wird, da diese die vorliegenden Fakten prüft. Findet dennoch eine Einreise statt, befindet sich die Person in der Regel illegal in Deutschland.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Susanne

    Schönen guten Tag

    Ich hätte eine Frage.

    Mein Mann Mazedonier und ich Deutsche habe am 15.02.2016 in Deutschland in seinem Visumfreiem Aufenthalt geheiratet.
    Wir waren in diesem Zeitraum auch bei der Ausländerbehörde um dort die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
    Nun sagt man uns er soll entweder nach Mazedonien zurückkehren um ein Ehenachzugsvisum zu beantragen oder aber er hat einen Bürgen der 5 Jahre für meinen Mann bürgt, da ich Zuwenig verdiene.

    Durch Österreich hatte er ein Einreiseverbot für Schengen bis 15.04.2016.
    Er wurde am 18.02.2010 von Beamten des Landeskriminalamtes Wien wegen des Verdachts nach §28a/4 Suchtmittelgesetz festgenommen
    und im weiterem erfolgte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, sowie 6 Jahre Einreiseverbot in Österreich und Schengen .
    Das Einreiseverbot in Österreich wurde nach dem 15.04.2016 weiter aufrecht erhalt, während das Schegenverbot gelöscht wurde..

    Er reiste in der Zeit vom 15.04.2016 bis 11.01.2017 ohne Probleme mehrfach nach Deutschland ein.

    Plötzlich am 15.02.2017 teilte man uns mit das er eigentlich ein Eisreiseverbot hätte,
    er aber auf Grund der Eheschließung trotzdem einreisen darf.

    Jetzt hat Österreich das Einreiseverbot wohl am 15.10.2016 um 3 Jahre verlängert.
    Und das erst 6 Monate später nach Ablauf des ersten Einreiseverbots.

    Mein Mann wurde darüber nicht benachrichtigt und obwohl er am 16.10.2016 in Deutschland einreiste und am 11.01.2016 wieder zurück nach Mazedonien fuhr ,sagte man Ihm auch nichts von diesem Einreiseverbot.

    Nun muss mein Mann zurück nach Mazedonien um dort das Ehenachzugsvisum zu beantragen. Aus Deutschland bekommt er von der Ausländerbehörde ein Schriftstück ,das besagt das Deutschland keine Einwende dagegen hat und das keine Verdienstbescheinigungen gefordert werden. Das mein Verdienst keine Rolle spielt.

    Meine Frage
    Bekommt er auf Grund dessen das Visum?
    Oder wird es trotzdem verweigert?
    Unsere Überlegung ist einen Anwalt in Österreich damit zu beauftragen , das Schengen verbot aufzuheben, aber das Verbot in Österreich soll weiter bestehen bleiben.
    Ist das überhaupt möglich und was kommt auf uns zu.

    Ich bitte dringend um Ihre Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne

    1. anwalt.org

      Hallo Susanne,

      ob die Behörde eine Visum erteilt, obliegt deren Entscheidung. Daher ist es uns nicht möglich vorherzusagen, ob der Antrag von Ihrem Mann bewilligt wird oder nicht.

      Inwieweit ein Einreise verbot aufgehoben werden kann und ein anderes nicht, muss durch einen Anwalt geklärt werden. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob ein solches Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Susanne

        Hallo
        Erst mal vielen lieben dank für Ihre Hilfe und Bemühungen.

        Ich hätte noch eine Frage.
        Mein Mann hat versäumt mir mitzuteilen, das er nicht abgeschoben wurde.
        Sondern er wurde 8 vorzeitig aus der Haft entlassen, sofern er bereit ist zu unterschreiben das er das Land freiwillig verlässt.
        Da er sich ja noch in Haft befand , wurde er mit zwei Polizisten zum Flughafen begleitet.
        Und er bekam am Flughafen noch 2500 Euro ausgezahlt, die er sich in der Zeit der Haft angespart hatte.
        Somit dürfte doch keine Kosten offen stehen, die zuerst beglichen werden müssten bevor das Verbot aufgehoben wird.
        Oder bin ich da Falsch?
        Lg

        1. anwalt.org

          Hallo Susanne,

          inwieweit hier noch offene Posten bestehen, müsste mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden. Wir haben leider keinen Einblick in solche Informationen und können daher leider auch nicht sagen, ob dem Antrag Ihres Mannes nun noch etwas in Wege steht. Eventuell haben die Außenstände der einen Behörde nichts mit den Verdiensten in der Haft zu tun.

          Ihr Team von anwalt.org

  4. Ivan

    Good evening,
    Sorry because I write on foreign language, i cant write on Deutch.
    I was banned Juni 2007.after finishing with my punishment in prilog from Switzerland, and imigration glave me unlimited ban for Switzerland and also automaticly for whole Schengen. My ban is unlimited, not for life.How can I erase this?Its 10 years from than and I dont have a date or year when I will now,that I am a free to travel?
    Thanks for understanding I hope you will give some hope.
    Best regards!

    1. anwalt.org

      Hallo Ivan,

      if your ban hasn’t been specified than it is unlimited. You can apply for a limitation though, which you’ll have to do with the responsible authorities. If in doubt about how to go on, please consider consulting a lawyer.

      Your Team from anwalt.org

  5. feim

    Hallo mein namme ist feim h. ich komme aus kosovo stadt viti ich bin 2005 von deutschland abgeschoben ich wollte.wissen ob ich immer noh verboten habe gruss feim.

    1. anwalt.org

      Hallo feim,

      ob ein Einreiseverbot besteht, kann Ihnen die zuständige Ausländerbehörde mitteilen oder Sie wenden sich an das Ausländerzentralregister.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Susi

    Schönen guten Tag

    Ich hätte eine Frage.

    Mein Mann Mazedonier und ich Deutsche habe am 15.02.2016 in Deutschland in seinem Visumfreiem Aufenthalt geheiratet.
    Wir waren in diesem Zeitraum auch bei der Ausländerbehörde um dort die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
    Nun sagt man uns er soll entweder nach Mazedonien zurückkehren um ein Ehenachzugsvisum zu beantragen oder aber er hat einen Bürgen der 5 Jahre für meinen Mann bürgt, da ich Zuwenig verdiene.
    In dieser Zeit darf er, egal was uns passiert keine Sozialleistungen beantragen.
    Jetzt kommt das eigentliche Problem.

    Er hatte durch Österreich ein Einreiseverbot für Schengen bis 15.03.2016.
    Jetzt hat Österreich das Einreiseverbot wohl am 15.10.2016 um 3 Jahre verlängert.
    Mein Mann wurde darüber nicht benachrichtigt und obwohl er am 16.10.2016 in Deutschland einreiste und am 11.01.2016 wieder zurück nach Mazedonien fuhr ,sagte man Ihm auch nichts von diesem Einreiseverbot.
    Erst am 15.02.2017 teilte man uns mit das er eigentlich ein Eisreiseverbot hätte, er aber auf Grund der Eheschließung trotzdem einreisen darf.

    Wird das jetzt zum Problem ein Ehenachzugsvisum zu beantragen?
    Was kommt auf uns zu, könnte man jetzt das Visum verweigern.
    Und müssen wir in Österreich erst alle auslagen bezahlen, Gefängnissaufenthalt, Anwalts und Gerichtskosten, Abschiebekosten usw?

    MfG
    Susi

    1. Susi

      P.S

      Soweit ich das jetzt erfahren habe, bekommt er kein Ehenachzugsvisum.

      Ist es Rechtlich das mein Mann ein Bürge besorgen muss um in Deutschland bleiben zu können, da mein Einkommen nicht ausreicht.
      Und kann Deutschland auf Grund des Einreiseverbots aus Österreich im gesamten Schengen Raum die Aufenthaltsgenehmigung verweigern?
      MfG

      1. anwalt.org

        Hallo Susi,

        über die Zulässigkeit einer Bürgschaft müssen Sie sich bei einem Anwalt erkundigen.

        Wurde ein Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum erteilt, darf keines der dazugehörigen Länder betreten werden.

        Ihr Team von anwalt.org

    2. anwalt.org

      Hallo Susi,

      wenn Sie einen Antrag auf Ehegattennachzug stellen, können Sie zugleich eine Befristung des Einreiseverbotes auf den Tag der Visumserteilung stellen. In der Regel ist die Begleichung sämtlicher Abschiebungskosten aber Voraussetzung. Hierzu können Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Kamila

    Hallo,

    mein Mann hat im letzten Jahr, im August, eine freiwillige Ausreise in sein Heimatland (Irak) beantragt und ist im September zurückgeflogen. Er hat eine Einreisesperre von 2,5 Jahren (30 Monaten) bekommen.
    Als ich ihn und seine Familie zu Neujahr besucht habe, haben wir (beide 19 Jahre alt) geheiratet und ich will ihn wieder nach Deutschland zu mir bringen.
    Muss ich erst ein Visum auf Familienzusammenführung anfragen oder mich zuerst um die Befristung der Einreisesperre kümmern?

    MfG,

    Kamila

    1. anwalt.org

      Hallo Kamila,

      nach erfolgter Eheschließung können Sie in der regel einen Antrag auf Familienzusammenführung bzw. Ehegattennachzug stellen. Besteht eine Einreise sperre, kann diese durch den Antrag verkürzt werden, wird aber üblicherweise dadurch nicht aufgehoben. Eine Wiedereinreise ist erst nach dem Ende der Sperrfrist möglich.

      Sie können sich bei der zuständigen Behörde, einem Anwalt oder einer Beratungsstelle erkuindigen, welche Formulare und Nachweise erforderlich sind.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Tanja

        Hallo, ich habe auch eine Frage, wenn man eine Einreisesperre nach Deutschland bekomment, gilt das nur für Deuschland oder für die ganze EU
        Vielen Dank.

        1. anwalt.org

          Hallo Tanja,

          eine Einreisesperre kann nur für Deutschland gelten oder für den gesamten Schengenraum ausgesprochen werden. Dies sollte in der Regel im Bescheid diesbezüglich aufgeführt sein. Information zur Sperre können auch bei der ausstellenden Behörde oder beim Ausländerzentralregister erfragt werden.

          Ihr Team von anwalt.org

  8. A.x

    A.x. Hallo: ich habe eine Asyl Antrag in März 2015 gestellt und nach 3 monaten ist abgelehnt, ab Oktober 2015 bis Oktober 2016 bin geduldet, ich habe eine Zustimmung von BAfür Arbeit für 3 jahre bekommen Ausländer behörde hat mich gesagt du hast keine sperre dann bin ich freiwillig zurück gekehrt, ich habe eine Antrag gestellt wegen arbeits visum aber leider ist abgelehnt nach Abs 26- 2satz3 bis 4 wo ich denn grund überhaupt nicht verstehen, LG

    1. anwalt.org

      Hallo A.x,

      in der Regel hat die Behörde Gründe für eine Ablehnung. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben, um nach Deutschland zurückzukehren.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Kavi

      Hallo Ax.. Normally you need to have a certian amounz of salary to get a work visa..

  9. Sahin

    Hallo Damen und Herren
    Ich hätte eine Frage und zwar mein Vater wurde abgeschoben wegen Familien Problemen und Drogen zuletzt wurde uns gesagt das er Haar Proben usw machen muss damit er beweisen kann das er nichts mehr konsumiert wie läuft das ab ich weiß es nicht mehr könnten Sie mir das erläutern wäre dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Sahin,

      in der Regel muss ein solcher Abstinenznachweise von einer anerkannten Stelle bzw. Ärzten durchgeführt werden. Sie können bei der zuständigen Behörde erfragen, welche Stellen diese anerkennt und wie Sie diese kontaktieren können.
      Am besten wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt, der mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Radovan S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wurde 2010 in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von 7Jahren wg. vers. Mordes verurteilt und anschließend nach verbüßung der Halbstrafe in mein urspr. Heimatland Serbien abgeschoben. Im Juni (2017) bin ich nun bereits schon drei Jahre ununterbrochen in Serbien. Ich habe 10 Jahre ein Einreiseverbot nach Deutschland bekommen und daran hängt auch das „Schengener Einreiseverbot“. Stecke hier fest und bitte um euren Rat.
    (Evtl. um Rechtsbeistand)

    Dankeschön schon im Voraus!

    Gruss

    1. anwalt.org

      Hallo Radovan,

      für eine Rechtsberatung müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Natalja C.

    Guten Morgen.
    Mein Freund wurde im Jahr 1999 nach Straftat vom Gefängnis in seine Heimat abgeschoben. Hat auch Einreiseverbot gekriegt. Wusste aber davon nichts.
    Jetzt hat er sich in Deutschland angemeldet. Und wurde nach 2 Monaten festgenommen. Freiheitsstrafe für 545 Tage soll er absitzen.
    Gibts es keine Verjährung in Deutschland? Ist seine Festnahme rechtskräftig? Kann man was in diesem Fall tun?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Natalja,

      in diesem Fall müssen Sie sich an einen Anwalt wenden, der sämtlich Hintergründe des Falls kennt. Nur dieser kann Ihnen eine Rechtsberatung geben.

      Grundsätzlich existiert eine Verjährung, allerdings ist hierfür das konkrete Strafmaß entscheidend.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Luisa

    Hallo

    Ich wurde in 2013 vertrieben und danach erhielt ich einen Brief, der sagte, das ich nicht in Deutschland oder irgendein schengenland in 3 Jahren einreisen könnte.

    Kann ich schon nach Deutschland wieder reisen? Oder gibt es eine Möglichkeit, dass ich nicht betreten kann und es gibt etwas ich muss zuerst tun?

    Danke vielmals

    1. anwalt.org

      Hallo Luisa,

      Ihnen wurde vermutlich eine Einreisesperre auferlegt. Sind die Abschiebungskosten beglichen, sollte eine Einreise nach Ablauf dieser Frist möglich sein. Im Zweifel können Sie jedoch bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob etwaige Voraussetzungen zu erfüllen sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. dejan

    Hallo

    Mein Bruder würde 2003 abgeschoben und hatte Einreisesperre .Die ist abgelaufen aber er hat immer noch ein Eintrag in Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter( Abschiebungskosten).Meine frage ,darf er als Tourist zu besuch kommen,oder kann er nicht einreisen?
    LG und Vielen Dank im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo dejan,

      üblicherweise müssen die Kosten vor der Einreise beglichen sein. Im Zweifel können Sie sich aber bei der zuständigen Behörde über dieses Erfordernis erkundigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Joseph

    Hallo Antwart.org Team,
    Mein Antrag auf C Visum ist abgeweisen mit der begrundung “ Nach Konsultation, eins oder mehrere Schengen Partner hat meine einreise abgeweisen“. Artikel 22 Visakodex.

    Ich habe 2 Schengen Partnern uber mich im SIS gefragt und die ergebniss hat gegeben das nach Art. 24 und 36 des SIS II gibt gar nicht uber mich im SIS.

    — Was kann ich tun?
    — Kann ich die Botschaft auf Schadenersetz verklagt?

    Danke.

    Joseph

    1. anwalt.org

      Hallo Joseph,

      wenden Sie sich auf jeden Fall hierzu an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Jessy

    Hallo ich hab auch eine Frage ?
    mein Freund wurde mit 2 jähriger Einreisesperre in den Kosovo abgeschoben. 1 Jahr ist schon rum. Bevor er abgeschoben wurde bin ich schwanger geworden und wir haben nun einen Sohn. Seine Familie meint wenn wir nun auch noch bei ihm heiraten kommt er schneller. Stimmt das? Ich mein wir haben ein Kind und das hat auch nichts schneller gemacht. Unser Anwalt ist leider nicht so gut.
    Ich bin deutsch.

    1. Jessy

      Wie warten nun jetzt auch schon die ganze Zeit auf das Gericht wie es entscheidet. Warum dauert es so lange?
      Mein Freund war nie straffällig. War seit er 2 Monate in DEUTSCHLAND und hatte immer nur eine Duldung (seine Familie nicht) und jetzt wurde er eben abgeschoben vor einem Jahr!

      1. anwalt.org

        Hallo Jessy,

        die Dauer einer derartigen Entscheidung lässt sich kaum vorherbestimmen. Auch hierzu müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

        Ihr Team von anwalt.org

    2. anwalt.org

      Hallo Jessy,

      am besten ist es in solchen Fällen immer, einen Anwalt zu konsultieren. Fragen Sie noch mal explizit bei Ihrem Rechtsbeistand nach oder suchen Sie sich gegebenenfalls einen anderen Anwalt.

      Eine Einreisesperre kann gemäß § 11 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz zur Wahrung schutzwürdiger Belange verkürzt werden. Zu derartigen Belangen zählt üblicherweise unter anderem die Ehe. Sie haben die Möglichkeit, nach der Heirat einen Antrag auf Ehegattennachzug zu stellen. In diesem Zusammenhang kann Ihr Mann dann die Befristung der Einreisesperre beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Werner E.

    Mein Freund heiratet in der nächsten Woche seine deutsche Freundin. Anschließend kehrt er nach abgewiesenem Asylantrag nach Albanien zurück. Hat er eine Chance auf Verkürzung der 10-monatigen Sperrfrist? Er kann einen deutschen Arbeitsvertrag vorlegen und könnte ab sofort finanziell für seine Frau (ALG II-Bezieherin) zu sorgen.

    1. anwalt.org

      Hallo Werner,

      Ihr Freund kann nach der Heirat einen Antrag auf Ehegattennachzug stellen. In diesem Zusammenhang ist es zudem in der Regel möglich, eine Befristung der Sperrzeit auf das Datum zu erwirken, an dem der Antrag zum Ehegattennachzug bewilligt wird. Gesetzesgrundlage hierzu bildet § 11 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Nedim

    Hallo
    Ich will in den nächsten tagen einen Antrag in Sarajevo für ein Visum stellen. Ich komme aus Bosnien und müchte als krankenhelfer arbeiten. Leider hate ich in Deutschland vor 3 Jahren Probleme mit der Polizei,auf der Autobahn hat mich die Polizei angehalten und ein Schlagring gefunden. Ich habe 200 Euro Strafe bezahlt und könte ohne Probleme weiter fahren. Ich hatte ni vor dem zwischenfall Probleme mit der Polizei und später auch nicht. Wird das jetzt zum einen Problem beim Visa antrag.

    1. anwalt.org

      Hallo Nedim,

      vermutlich wird sich diese Tat nicht auf die Visumsbeantragung auswirken. Im Zweifel können Sie einen Auszug auf dem Ausländerzentralregister beantragen und überprüfen, ob dort ein entsprechender Vermerk vorhanden ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. T. Michaela

    Hallo,

    Es tut mir leid, wenn ich so blöd frage, aber wie erkenne ich im Schreiben der Auskunft vom AZR, ob mein Freund eine Sperre hat oder nicht? Es steht nur was von Suchvermerk zur Festellung des Aufenthalts. Ich kenne mich nicht aus und brauche bitte dringend Hilfe.

    Vielen Dank im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Michaela,

      eine gängige Abkürzung der Einreisesperre lautet „ERS“.

      Suchen Sie im Zweifel eine Beratungsstelle auf oder kontaktieren Sie die zuständige Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. atilla

    Liebes anwälteteam.

    Ich habe in der vergangenheit mehrere straftaten begangen.
    Allerdings die letztenstraftat war im märz 2012. Seid dem habe ich mich straffrei gehalten.
    Das ausländeramt hat mir damals angekündigt das ich abgeschoben werden soll. Dagegen habe ich mit mein damaligen anwalt rechtsmittel eingelet. Das verwaltungsgericht kõln und oberverwaltungsgericht münster haben sich für die ausweisung entschieden. Durch ein fehler von mein damaligen anwalt konnte ich nicht mehr zum verfassungsgericht. Das ausländeramt kam mir entgegen und hat mir schriftlich zugesichert das wenn ich freiwillig ausreise , das ich dann eine einreisesperre von 2 jahren bekomme, weil meine frau und famie noch in deutschland ist. War 23 jahre in deutschland und bin seid dem 16.07.16 in der türkei. Meine frage wäre ob ich nach den 2 jahren tatsächlich zurückkommen könnte?

    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo atilla,

      erkundigen Sie sich hierzu am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Nevin

    Hallo,

    Mein Mann hat in Deutschland letztes Jahr Asyl beantragt. Da wir uns aber gedacht haben, dass er sowieso keine Chancen hat hier zu bleiben haben wir uns entschlossen das er (ohne Abschiebung und freiwillig) das er das Land wieder verlässt. Nun hab ich Familiennachzug beantragt, sodass er bald einreisen kann. Wir haben zwar noch eine Antwort aber besteht die Möglichkeit auf eine Einreisesperre oder Ablehnung?

    1. anwalt.org

      Hallo Nevin,

      in der Regel sollte keine Einreisesperre gegenüber Ihrem Mann bestehen. Die konkreten Erfolgsaussichten Ihres Antrags können Sie von einem Anwalt abklären lassen, falls Sie nicht bis zur behördlichen Entscheidung warten wollen.

      Ihr Team von anwalt.org

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