Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. Dominik

    Liebes anwalt.org-Team,

    eine Freundin von mir aus Serbien wurde aus Deutschland abgeschoben und hat vermutlich dementsprechend eine Einreisesperre von fünf Jahren bekommen. Sie hat allerdings Familienangehörige (Vater, Mutter, Cousin) in Frankreich und überlegt nun, dorthin auszuwandern. Ist es für sie möglich trotz abgelehntem Asylantrag und Einreisesperre in Deutschland einen Asylantrag in Frankreich zu stellen? Und welche Möglichkeiten gäbe es, mit einem Antrag auf Familienzusammenführung in Frankreich, ihr die Einreise und den Asylantrag dort zu ermöglichen?

    1. anwalt.org

      Hallo Dominik,

      üblicherweise ist es möglich, nach einer Abschiebung aus Deutschland einen Asylantrag in Deutschland zu stellen.

      Ein Antrag auf Familienzusammenführung sollte ebenso möglich sein. Hierfür ist in der Regel der Nachweis über Kenntnisse der französischen Sprache und Grundwerte notwendig. Zudem müssen die in Frankreich lebenden Verwandten über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

      Über weitere Voraussetzungen erkundigen Sie sich am besten bei einem Anwalt oder der französischen Botschaft.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Rival

    Liebes Team von Anwalt.org,

    Angenommen Es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Beschluldigte Person (ausländer) ist in Deutschland gemeldet aber fliehte im Ausland. Die Aufenthaltsort im Ausland ist aber unbekannt.

    wird bei der Ausländer eine Einreisesperre belegt?, wenn Ja, gilt die Einreisesperre auch im Schengen-Raum?

    Vielen Dank jetzt schon im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Rival,

      gemäß § 72 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz dürfen Ausländer, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, nur im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgewiesen und abgeschoben werden. Ob also eine Abschiebung mit Einreisesperre vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Daniela

    Hallo,
    mein Freund war in Sommer 2016 bei mir zu besuch. Er kommt aus Serbien und benötigt keine visum, darf sich jedoch nicht länger als 3 Monate hier aufhalten. Während die drei Monate hat er Straftat verübt und wurde bis Verhandlung inhaftiert da er nicht in Deutschland angemeldet ist und Fluchtgefahr zu groß war. Bei Verhandlung ist er auf 5 Monate auf Bewährung verurteilt und ist entlassen worden. Durch die Inhaftierung sind die 3 Monate um und er befand sich illegal in Deutschland. Wir haben gleich Anwalt genommen der hat für ihn Ausreiseschein bekommen der immer für ein Monat verlängert wurde. Wir haben inzwischen in serbische Botschaft geheiratet. Jetzt kam die Abschiebung. Mein Mann muss Deutschland verlassen und hat 5 Jahre Einreise verbot. Was nun??
    Kann ich da was machen und wie Erfolg versprechend ist das?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe !
    D. N.

    1. anwalt.org

      Hallo Daniela,

      wenden Sie sich hierzu an Ihren bereits eingeschalteten Rechtsbeistand. Eventuell ist eine Verkürzung der Einreisesperre möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Sefa

        Guten Tag im August 2019 worde ich zu 5 Jahre haft verurteilt und am14.11.2022 abgeschoben in Serbien nach Paragraf 456a wie lange habe ich eine Einreise spere

  4. Uwe

    Hallo,

    mich würde interessieren,wie lange das Löschen der Einreisesperre dauert,ich habe Anfang Januar schon einen Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt habe,dieser Antrag wurde an das BamF weitergeleitet?

    Da meine Frau angeschoben wurde,aber freiwillig das Land verlassen hatte,sind keine Kosten entstanden,so die Aussage der Ausländerbehörde,deswegen wäre der Fall so kompliziert.

    Zusätzlich ist ein Visum für Familienzusammenführung gestellt.

    Vielen Dank für die Information.

    Schöne Grüße
    Uwe

    1. anwalt.org

      Hallo Uwe,

      eine pauschale Antwort lässt sich hierzu nicht sagen. Erkundigen Sie sich am besten bei der Ausländerbehörde bzw. beim BAMF über den aktuellen Bearbeitungsstatus.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Ali

    Hallo,
    ich bin in Deutschland geboren, türkischer Staatsangehöriger und wurde nach 39M Haft abgeschoben.
    Habe eine deutsche Freundin und wollen nun heiraten.
    Jedoch möchte sie (verständlich) nicht in der Türkei leben, aufgrund, dass sie sie Sprache nicht beherrscht und ein 2 jähriges Kind hat. Kurz gesagt gibt es nur den einen Weg, dass ich wieder Einreise um ein eheliches Leben führen zu können.
    Ich wurde bei 7/12 abgeschoben, d.h. bis zum 2/3 habe ich 5M und insgesamt 27M Reststrafe offen.
    Auch wenn alles rechtsmäßig laufen würde, meine Abschiebekosten beglichen, meine Sperrzeit aufgehoben, Visum für eine FZF bekommen, trotzdem würde man mich aufgrund der §456a Stpo, bei der Wiedereinreise am Flughafen verhaften. Das ist unsere einzigste Angst.
    Weil wir wirklich schon schwere Zeiten durchmachen, indem wir eh eine Fernbeziehung leben. D.h. wir möchten einfach nur zusammen sein und eine Familie gründen. Daher ist es schlimm genug, dass wir immer mehr Zeit verlieren.
    Und noch schlimmer wäre es, wenn grad wo wir sagen „endlich alles vorbei“ und ich zu ihr gehe, dann am Flughafen verhaftet werde.
    Ich lebe seit meiner Abschiebung Straffrei und habe auch noch nie mit Drogen zu tun gehabt.
    Es muss doch einen Weg geben, eine Möglichkeit, damit unsere Ehe nicht durch die Haft unterbrochen wird und wir sofort loslegen können wenn ich in Deutschland bin.

    Daher bitte um Rat und bedanke mich sehr für Ihre Mühe.

    1. anwalt.org

      Hallo Ali,

      wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt. Dieser kann nach eingehender Auseinandersetzung mit Ihrem Fall etwaige Handlungsmöglichkeiten mit Ihnen besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Leutrim

    Hallo.
    Ich habe eine frage ab 20.10 .2016 habe ich bekommen eine einreisesperre für 30 monate nach Deutschland, wie soll ich das weg machen? Habe ich eine Arbeitsstelle in Deutschland wenn meine Chef schickt eine arbeitsvisum gehts das? Mit freundlichen grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Leutrim,

      Sie können mit einem Hinweis auf Ihre Arbeitssituation einen Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre bei der Behörde stellen, welche Ihnen die Sperre auferlegt hat.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Anne R.

    Liebes Team von Anwalt.org,
    mein Verlobter kommt aus Marokko und hat momentan den Duldungsstatus in Deutschland. Um einer Abschiebung zu entgehen, denken wir über eine Freiwillige Rückreise nach Marokko nach. Er ist im Dezember 2015 eingereist und hat im März 2016 die Ablehnung seines Asylantrages erhalten und seitdem einen Duldung aufgrund von Passlosigkeit. Die Frist zur Ausreise ist auch im April ausgelaufen. Da er keinerlei Kopien von Reisepass bzw Personalausweis aus Marokko hat, stellt ihm die marokkanische Botschaft in Berlin auch keinen neuen Reisepass aus, sodass wir auch in Deutschland nicht heiraten können. Während seines laufenden Asylantrages war er zwischendurch in die Schweiz eingereist und hat eine drei jährige Einreisesperre in die Schweiz erhalten, hat sich aber sonsten keine Fehltritte erlaubt. Jetzt ist unser Gedanke in Marokko zu Heiraten und dann über ein Visum zur Familienzusammenführung wieder zusammen in Deutschland zu leben. Ich bin deutsche Staatsbürgerin, gerade noch Masterstudentin und werde im Juli fertig, habe aber ab August einen Arbeitsvertrag über eine volle Stelle. Jetzt ist meine Frage: Welche Nachteile hängen an einer freiwilligen Ausreise? Welche Auswirkung hat das Einreiseverbot in die Schweiz auf eine Wiedereinreise? Was kann ich im Vorfeld tun, um die mögliche Wiedereinreise zu verkürzen. Auf der Ausländerbehörde wurde mir gesagt, das bei einer freiwilligen Ausreise eine 3-Monatige Wiedereinreisesperre gegeben wird? Kann ich mir das schriftlich geben lassen etc?
    Ich freue mich über einen Rat.
    Vielen Dank für die Mühen jetzt schon im Voraus!
    Anne

    1. anwalt.org

      Hallo Anne,

      lassen Sie sich am besten von einem Anwalt über sämtliche Eventualitäten beraten. Auch eine Flüchtlingsberatungsstelle bietet Ihnen Unterstützung.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. susann Q.

    Hallo
    Habe eine Frage!
    Ich habe am18.05.2016 mein Mann geheiratet er ist Albaner ich bin jetzt in der 24woche schwanger den aufhaltantrag haben die Ausländerbehörde abgelehnt und gesagt das er freiwillig ausreisen soll und ein Visum beantragen soll in sein Land auf der Botschafmlt er hat unterschrieben das er freiwillig das Land verlassen tut jetzt ist meine Frage stimmt das er mindestens 10Monate warten muss wenn er das Visum für familienzusammenführung beantragt tut
    Vielen dank
    Susann

    1. anwalt.org

      Hallo Susann,

      in der Regel besteht keine derartige Monatsfrist. Im Zweifel sollte sich Ihr Mann dazu nochmals bei der zuständigen Botschaft erkundigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Arjet

    Hallo,folgendes anliegen. Ich lebte 2 1/5 Jahre in Deutschland und hatte Asyl beantragt.ursprünglichbin ich aus Albanien,da ich keine chancehatte hier zu bleiben zig ich mein asyl zurück und bin freiwillig auagereist. Zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht,das Ich eine einreisesperre von 10 Monaten habe. Somit flog ich zurück nach Albanien blieb dort 4 1/2 Monate und reiste vor zwei Monate mit meine Touristen Aufenthalt wieder ein . Dann heirateten ich und meine Frau die noch 17 ist die Papiere haben wir vorher machen lassen als wir zu Ausländerbehörde gingen um uns zu informieren wie es nun weiter geht wurde festgestellt das ich eine einreisesperre von 10 Monaten habe. Wie können wir jetzt am besten Vorgehen? Zudem wird meine Frau erst im März18 das heißt sie hat erst dann ein recht auf ehegattennachzug. Wie gehen wir nun am besten vor?

    1. anwalt.org

      Hallo Arjet,

      in Ihrem speziellen Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. So können Sie klären, wie Sie hinsichtlich Ihrer Einreisesperre verfahren sollten und was es bei dem Antrag auf Ehegattennachzug zu beachten gilt.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Faton

    Hallo.
    Ich bin im jahr 2012 von deutschland abgeschoben nach kosovo. Nach sechs monate habe ich eine straffe bekommen von 1200 euro. Jetzt sind 5 jahre wollte wissen ob ich jetzt noch einreise sperre habe und muss ich diese straffe aufjeden fall bezahlen?
    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Faton,

      fraglich ist, ob Sie eine Befristung der Einreisesperre erhalten haben bzw. auf welche Dauer diese angelegt ist. Erkundigen Sie sich hierzu bei der Behörde, welche die Abschiebung verfügt hat.

      Ob die Strafvollstreckung der Geldstrafe bei Ihnen verjährt ist, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Denn wenngleich die Verjährungsfrist in der Regel fünf Jahre beträgt (§ 79 Abs. 3 Nr. 4 StGB), können bestimmte Bedingungen die Verjährung ruhen lassen, sodass sich diese verlängert.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Kenan

      Ich wurde Abgeschoben von Deutschland in den Kosovo mit 21 alleine und habe 2,5 Jahre Sperre Bekommen, jetzt ist meine Frage kann ich wider Einreisen und wie kann ich das beantragen ich habe Familie in Deutschland alle haben ihren Pass nur mich haben die wegen Schulden abgeschoben

      1. anwalt.org

        Hallo Kenan,

        um wieder einreisen zu können, müssen Sie zunächst die Kosten der Abschiebung begleichen und die Einreisesperre abwarten. Sie können einen Antrag auf eine Verkürzung der Sperre stellen, wenn die Ausweisung nicht aufgrund einer Straftat erfolgt ist. Den Antrag stellen Sie bei der Behörde, die dies veranlasst hat. Am besten wenden Sie sich an die für Sie zuständige deutsche Botschaft.

        Ihr Team von anwalt.org

  11. mouhamed

    Guten tag .. Wurde 2010 abgeschoben weil ich länger als 6monate im ausland darf obwohl ich in deutschland geboren bin und mein abschluss habe !!! Gibt es kein weg wieder nach de zukommen ??? Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo mouhamed,

      Sie können einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Einreise nach den allgemeinen Grundsätzen möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. mouhamed

        Bei mir liegt keine einreise sperre vor.wurder nur abgeschoben weil ich länger als 6monate im ausland war.und habe 2mal ein besuchervisum beantragt aber beide mal wurde es abgelehnt !!

        1. anwalt.org

          Hallo mouhamed,

          bei einer Abschiebung wird in der Regel automatisch eine Einreisesperre verhängt.

          Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben, um nach Deutschland zurückzukehren.

          Ihr Team von anwalt.org

      2. sadik g.

        ich bin seit 8 monate in kosovo und habe ,26 jahre lang in deutschland gelebt ein starken grund hatte die Ausländerbehörde nicht, warum man mich abgeschoben hat meine Familie selber leben in deutschland mich hat man alleine abgeschoben da ich eine tochter habe die 5 jahre alt ist mit der mutter lebt in Deutschland und nur die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben habe habe ich das recht wieder nach Deutschland zu gehen und wenn ja wie lang ist meine sperre ihr in kosovo denn,ihr gibt kein zukunft für mich und kein job ich selber hatte ein dultung für 6 monate bekommen , bitte um hilfe

        1. anwalt.org

          Hallo sadik,

          erkundigen Sie sich bei der Behörde, welche die Abschiebung verfügt hat, über die Dauer der Einreisesperre. Erst wenn diese abgelaufen, darf üblicherweise eine erneute Einreise nach Deutschland erfolgen.

          Hierzu können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung und in diesem Zusammenhang auch einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre auf das Datum der Visumserteilung stellen.

          Ihr Team von anwalt.org

  12. Mohamed

    Hallo ich bin am 2011 nach marokko abgeschoben weil ich da ililgal war und jetzt hab ich eine deutsche frau kennen gelernt und wir denken das wir und hier in marokko heiraten dann machen wir eine antrag famillienzüsammenverung bei deutsche konsulat im marokko
    Und als was ich gehören habe das mein abschiebung dauert nur 5 jahren dann darf ich wiede zürück reisen mit eine famillien züsammenverung

    Können Sie mir bitte hilfen was ich machen sollte ??

    1. anwalt.org

      Hallo Mohamed,

      wenn die Frist der Einreisesperre abgelaufen ist, sollte eine Rückkehr nach Deutschland im Zuge der Familienzusammenführung in der Regel unproblematisch sein.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Mohamed

        Ich danke ihnen sehr über ihren antwurt, ich habe noch eine frage bitte
        Wo kann man wissen ob seine reise spere ist abgelaufen oder nicht ?

        1. anwalt.org

          Hallo Mohamed,

          erkundigen Sie sich hierzu bei der Ausländerbehörde, welche die Abschiebung verfügt hat.

          Ihr Team von anwalt.org

          1. M. Nadori

            Ich habe mit ausländerbehörde von offenbach geschrieben weil da iligal war und fest genommen
            Und habe mit die auf Zahlung planen als wie kann ich meine abschiebungKosten bezahle ich und hab ich jetzt ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt aber nach düsseldorf, und die von düsseldorf wollen mein Unterlagen aus Offenbach.
            Die frage :
            Gehen die mit mir auf Zahlungen plange offenbach oder sagen die mir wir (von düsseldorf ) machen wir neue Zahlungen Plan?
            Meine Reise sperre ist schön abgelaufen nach dem 5 jahren jetzt löschen die mir alle gründen und fehlen von mir in Offenbach und darf ich nach Deutschland ohne Problem mit familienzusammenführung antrag?
            Kann das lange dauert bis wenn ich mein Visum abholen???

          2. anwalt.org

            Hallo M. Nadori,

            wie können leider nicht beurteilen, wie das die Behörden untereinander handhaben. In der Regel muss ein Zahlungsplan, der vereinbart wurde auch bei der zuständigen Behörde abgeleistet werden. Sie sollten dies direkt mit der Behörde abklären.

            Eine pauschale Aussage zur Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags können wir nicht treffen, da dies von der Sachlage sowie von der Behörde abhängig ist. Es kann durchaus einige Monate in Anspruch nehmen.

            Ihr Team von anwalt.org

  13. Eflal

    Hallo,
    Brauche dringend hilfe:(
    Und zwar mein Mann war vor ungefähr 2 Jahren (2015) illegal in Deutschland.
    2 Monate nach seiner einreise wurde er nach Kosovo abgeschoben.
    Wir haben ca. 6 Monate nach seiner Abschiebung in Kosovo geheiratet.
    Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit, habe Job und Wohnung.
    Familienzusammenführung Antrag wurde gestellt alles lief bis jetzt gut.
    Gestern haben wir erfahren das die Leute die abgeschoben wurden einen Einreise Speere bekommen die Jahre lang dauern kann.
    Und uns wurde auch nicht mitgeteilt das er überhaupt eine Speere hat??????
    26.01.17 hat mein Mann sein Termin in Kosovo um den Antrag für den Visum zu stellen.
    Ich und mein Mann haben keine Vorstrafen.
    Meine Frage ist •wie kann ich erfahren ob er eine Einreise Speere hat und wie lange?
    •ob die Speere durch Familienzusammenführung aufgehoben werden kann??

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Eflal,

      erkundigen Sie sich bei der Behörde, welche die Abschiebung angeordnet hat, über die Dauer der Einreisesperre. Sie können im Zuge des Antrags auf Familienzusammenführung auch einen Antrag auf Befristung der Einreise (z.B. auf das Datum der Visumserteilung) stellen. Ob die Behörde diesem Ersuchen nachkommt, obliegt deren Ermessen.

      Aufgehoben wird die Sperre durch die Familienzusammenführung nicht automatisch.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Eflal

        Hallo nochmal,
        Vor 2 Tagen War ich beim ausländeramt bei mir im Ort. Ich wollte mich über das Resultat wegen dem Visum fragen. Die Dame die im Büro sitzt hat gemeint das sie das Visum leider ablehnen musste,weil mein mann eine einreisespeere hat.
        Und das 2 ×.
        Ich habe gefragt wie das sein kann das er 2×Speere besitzt.
        Sie hat gemeint das die eine Speere 28.April dieses jahr beendet und das andere nächstes Jahr 28.April.
        Ich denke die eine Speere die bald endet ist die Speere was er wegen den abschiebung bekommen hat und das andere weil die abschiebekosten noch nicht beglichen sind. Ist es möglich das es von den gründen abhängig sein kann.
        Wenn es so ist können wir die kosten schnell begleichen und die Speere aufheben lassen.
        Für die eine Speere bleiben ja noch ca. 2 Monate und wir wollen nicht nochmal solange auf einen anderen Termin warten.
        Wir brauchen wirklich tipps was wir machen könnten.

        Vielen Dank

        1. anwalt.org

          Hallo Eflal,

          wie bereits mitgeteilt, obliegt es der Behörde ob sie Ihrem Ersuchen nachkommt. In Ihrem Fall können Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten kann.
          Auch sollten Sie sich nochmal an die zuständige Behörde wenden und erfragen was Sie weiter tun können.

          Ihr Team von anwalt.org

          1. Eflal

            Hallo,
            Mitlerweile habe ich einen Anwalt aranchiert die uns hoffentlich helfen kann.
            Der Anwalt hat sich die Sache angeschaut und einen befristungsantrag und familienzusammenführung antrag ( visa) an die zustehende Behörden geschickt.
            Als ich unseren Anwalt gefragt habe wie lange das ganze Prozedur dauern kann antortete er ca. Bis ende des Jahres.
            Jetzt ist meine Frage!
            Kann es wirklich so lange dauern trotz einen Anwalt der Spezialist in den Sachen ist ??
            Mfg

          2. anwalt.org

            Hallo Eflal,

            die Dauer eines solchen Prozederes lässt sich schwer abschätzen. Der von Ihnen eingeschaltete Anwalt wird am besten beurteilen können, wie lange das Bewilligungsverfahren andauern wird.

            Ihr Team von anwalt.org

  14. Christiane Z.

    Hallo mein Verlobter wurde im November abgeschoben und er wusste davon gar nichts hat keinen Ablehnungsbescheid bekommen . Was können wir jetzt machen wir haben auch schon vor alle Papiere beim Standesamt abgeben und warten nur noch auf die Antwort vom Oberlandesgericht .Kann er trotzdem ein Heiratsvisum in seinem Land beantragen oder müssen wir alles Stornieren ?

    Lg Maria

    1. anwalt.org

      Hallo Maria,

      erkundigen Sie sich hierfür am besten bei der zuständigen Behörde oder einem Anwalt für Asylrecht.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Luli

    Hallo mein Velobter ist heute nach deutschland angereist . Er hatte asyl in Deutschland ist aber seit August freiwillig ausgereist. Er wusste nicht dass er für eine bestimmte zeit einreise Sperre hatte. Er wurde heute am flughafen von der polizeit genommen und muss morgen abreisen. Was sind jetzt die folgen ? Um wie viel wird die sperre verlängert ? Ich wollte ihn jetzt auch bald heiraten.

    1. anwalt.org

      Hallo Luli,

      wird dazu nichts mitgeteilt, besteht eine Einreisesperre häufig unbefristet. Auf Antrag kann diese jedoch befristet werden. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, ob eine Frist bereits festgelegt wurde und stellen Sie unter Umständen einen Antrag auf Befristung.

      Eine Einreise trotz Einreisesperre kann eine Freiheits- oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

      Im Zweifelsfall ist die Hinzuziehung eines Anwalts zu empfehlen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Miroslav 926

    Hallo ich habe eine frage

    ich bekamm 2013 eine Einreisesperre von 10 Jahren für den ganzen Schengenraum und wurde nach nach Bosnien abgeschoben nun bin ich seit 2014 in der Personalvermittlungsbranche tätig und wir arbeitete ebenos mit deutsche firmen zusammen und kann leider nicht nach Deutschland einreisen es obwohl wire öfter seminare dort hätten wie ebenfalls kundenbesuche Bewerber vorstellen etc ausserdem will mich ein deutscher Unternehmen einstellen auf unbefristete zeit wie sehen meine chancen aus damit das Schengenverbot aufgehoben oder verkürzt wird ich habe ja in Deutschland nichts verbrochen wäre Ihnen dankbar um eine Antwort Freundliche Grüsse

    1. anwalt.org

      Hallo Adi,

      Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre zu stellen. Dies ist in § 11 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes geregelt.

      Wenden Sie sich für eine eingehende Beratung am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Adi B.

    Hallo
    Bin Albanische Staatsbürger habe ein Einreise sperre von 10 jahren wegen ein vorstrafe ,meine Frau und beide Kinder unter 5 jahre alt sind EU Bürger durch denn neue EuGH ,13.09.2016-c-304/14 kann ich ein Antrag auf Aufhebung oder verkürzung der einreisesperre stellen bei der zuständige Ausl.B.habe keine Eu sperre sondern nur für Deutschland .bin in besitz ein Eu Aufenthalsgenemigung..
    MfG

  18. Diouf

    Guten Tag,
    ich brauche bitte ihre Hilfe bitte,
    ich bin in Deutschland als Besucher gekommen , aber mein Aufenhalt ist schon seit 3 wochen abgelaufen. ich wohne mit meinem Freund, der deutsche ist und wir planen ein Kind zu haben. Meinen Sie es wäre möglich für mich ein Aufenthaltserlaubnis zu bekommen wegen der Schwangerschaft bzw des deutschen Kindes?
    Und wenn ich entscheide jetzt zurück zu meinem Land zu fliegen, kuriere ich ein Gefahr ein Einreiseverbot zu bekommen?
    ich freue mich schon auf ihre Antwort
    Danke sehr

    1. anwalt.org

      Hallo Diouf,

      nach Ablauf Ihres Visums sind Sie verpflichtet, sich bei der örtlichen Ausländerbehörde zu melden und einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Andernfalls halten Sie sich illegal in Deutschland auf, was im schlimmsten Fall zu einer Abschiebung führen kann.

      Eine Abschiebung geht in der Regel mit einem Wiedereinreiseverbot einher, welches auf Antrag befristet werden kann.

      Auch bei einer Schwangerschaft kann auf einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nicht verzichtet werden.

      Konsultieren Sie am besten einen Anwalt für eine individuelle Beratung.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Zivanovic B.

    Hallo, ich bin im November 2009 aus Deutschland abgeschoben, und habe drei Jahre einreiseverbot bekommen!! Nachdem die drei Jahre vergangen waren hat mein Bruder bei der Ausländerbehörde nachgefragt ob ich dann jetzt einreisen dürfe, und die sagten dass ich erst im Dezember 2019 wieder einreisen darf, obwohl ich beim Verwaltungsgericht ausdrücklich die drei Jahre befristung auf abschiebung bekommen habe!! Darf ich jetzt z.B. nach Österreich reisen da ich ja nun drei Jahre befristeten einreiseverbot bekam für die schengener Staaten? Vielen dank im vorraus!!

    1. anwalt.org

      Hallo Zivanovic,

      in Ihrem Fall sollten Sie einen Anwalt konsultieren und sich erkundigen, ob die Frist bis 2019 überhaupt rechtsgültig ist. Unter Umständen bezieht sich diese Frist dann nämlich auch auf andere Staaten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Someone

    Hallo habe eine Frage ….

    Und zwar der Mann von meine Freundin wurde vor 12 jhren wegen Schlägerei abgeschoben, bzw. freiwillig.
    So sie möchte nun das ihr Mann zu ihr nach Deutschland kommt, sie habe auch ein gemeinsames Kind und 2 te is aufm weg …. der Frist läuft nächstes Jahr im märz ab …. kann sie ihr Mann wider nach Deutschland bringen ????

    1. anwalt.org

      Hallo Someone,

      wenn die Frist des Einreiseverbotes abgelaufen ist, kann die Einreise gemäß den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes erfolgen.

      Ihr Team von anwalt.org

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