
FAQ: Widerspruch bei Bürgergeld-Bezug
Wenn Sie Bürgergeld beantragen, dann kann der Antrag vom zuständigen Jobcenter ganz oder nur teilweise bewilligt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter einen Antrag gänzlich ablehnt. Das kann passieren, wenn beispielsweise Ihr Einkommen oder Vermögen zu hoch sind.
In der Regel haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Der Zeitraum beginnt ab dem Tag, an dem Sie den Ablehnungsbescheid für das Bürgergeld erhalten haben. Die genaue Frist, von der das Jobcenter ausgeht, finden Sie in der beiliegenden Rechtsbehelfsbelehrung. Diese ist in der Regel immer enthalten.
Die Bearbeitungsdauer des Widerspruchs ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich und hängt meist von der Auslastung des zuständigen Jobcenters ab. Normalerweise können Sie mit einer durchschnittlichen Dauer von drei bis fünf Wochen rechnen.
Inhalt
Kann das Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld ablehnen?
Wurde ein entsprechender Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt, wird dieser vom Jobcenter geprüft. Nach der Prüfung bekommen Sie mitgeteilt, ob dem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. Das Ergebnis wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Alternativ ist mit einer vorherigen Genehmigung auch eine Online-Mitteilung möglich.
Der Bescheid enthält eine der folgenden drei verbindlichen Entscheidungen:
- Der Antrag wurde bewilligt (Bewilligungsbescheid)
- Die Höhe der Leistungen hat sich geändert (Änderungsbescheid)
- Der Antrag wurde nur teilweise bewilligt oder ganz abgelehnt (Ablehnungsbescheid)
Darüber hinaus lässt sich aus dem Bescheid entnehmen, wie sich die Beträge zusammensetzten und ob und in welcher Höhe ein Einkommen und Vermögen mit einberechnet wurden. So lässt sich die Entscheidung besser nachvollziehen.
Eine Ablehnung kann ein zu hohes Einkommen oder Schonvermögen als Grund haben, aber auch zuvor nicht berücksichtigte Sozialleistungen, wie Kindergeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld I. Denn diese Leistungen sind vorrangig. Das heißt, bevor Ihnen Bürgergeld zusteht, müssen Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.
Allerdings kommt es auch vor, dass der Fehler seitens des Jobcenters kommt und Angaben falsch übernommen worden sind. In diesem Fall können Sie gegen den Bürgergeld-Bescheid Widerspruch einlegen.
Bescheid über Bürgergeld: Wie Sie Widerspruch einlegen
Zurecht fragen sich viele Betroffene: „Was tun, wenn der Bürgergeld-Antrag abgelehnt wird?“. Sie können einen Widerspruch schriftlich an das Jobcenter schicken oder vor Ort abgeben. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie Ihren Bescheid erhalten haben. Beachten Sie die Frist in der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.
Dabei ist es wichtig, dass Ihre Daten vollständig sind. So sollte beispielsweise die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht fehlen. Im Idealfall finden Sie Fehler und greifen diese in Ihrem Widerspruch auf. Generell muss dieser aber keine genaue Erklärung enthalten.
Bürgergeld-Widerspruch eingereicht: Wie geht es weiter?
Vielen Betroffenen ist unklar, wie es nach dem Widerspruch weitergeht. Die Frage nach der Zeit ist in der Regel dringlich, besonders bei Arbeitslosigkeit. Zurecht möchten viele Betroffene wissen: „Wie lange dauert der Widerspruch für das Bürgergeld?“ Diese Wartezeit variiert meist je nach Auslastung des zuständigen Jobcenters.
Ein Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid lässt sich auch einlegen, wenn es sich nicht um eine Ablehnung handelt. Sie können beispielsweise gegen einen Bewilligungsbescheid, einen Sanktionsbescheid oder einen Änderungsbescheid Widerspruch einlegen.
Was passiert während des Verfahrens?
Nach Erhalt Ihres Widerspruchs überprüft das Jobcenter nochmals alle relevanten Punkte und legt ein besonderes Augenmerk auf die, die Sie bemängelt haben. Sollten Sie Fehler angegeben haben, so werden diese ebenfalls geprüft. Es kann gut sein, dass weitere Nachweise von Ihnen gefordert werden.
Tipp: Fordern Sie beim Einreichen von Unterlagen stets eine Bestätigung des Jobcenters ein. So vergewissern Sie sich, dass keine Dokumente versehentlich verloren gehen.
Wie lange ist die Wartezeit und wie gut sind die Erfolgsaussichten?
Die Dauer der Wartezeit ist abhängig vom jeweiligen Jobcenter und kann zwischen drei und fünf Wochen betragen. Allerdings bleibt die Entscheidung, gegen die Widerspruch eingereicht wurde dennoch bestehen.
Info: Erhalten Sie nach drei Monaten keine Rückmeldung, können sie gemäß § 88 Absatz 2 SGG eine Untätigkeitsklage einreichen.