FAQ zum Wechsel von der PKV in die GKV: Tricks
Damit die Systeme der Krankenkassen nicht ausgenutzt werden können, ist eine Rückkehr in die GKV in der Regel nicht vorgesehen. Allerdings können sich Versicherte die Ausnahmeregelungen zunutze machen.
Pauschal lässt sich dies nur schwer einschätzen. Eine umfassende und vor allem individuelle Beratung können Sie bei den Verbraucherzentralen oder auch bei einem Anwalt für Versicherungsrecht erhalten.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Tarif der privaten Krankenversicherung anzupassen. Der Basistarif entspricht dabei weitestgehend dem Standard der gesetzlichen Krankenkasse.
Inhalt
Trickreiche Wege aus der PKV
Einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche (GKV) sieht der Gesetzgeber nur bedingt vor. So handelt es sich bei der Wahl des Systems für die Krankenkasse eigentlich um eine Entscheidung fürs Leben.
Allerdings können sich sowohl die privaten als auch die beruflichen Umstände jederzeit ändern. Um dann aber auch tatsächlich einen Wechsel von der PKV in die GKV durchzuführen, sind Tricks ggf. notwendig.
Doch wann können Sie von den gesetzlichen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen? Funktionieren die für den Wechsel von der PKV in die GKV bestehenden Tricks bei allen Beschäftigungsarten? Und wie sehen besonders radikale Maßnahmen aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Zurück in die gesetzliche Krankenkasse: Welche Tricks funktionieren?
Der Gesetzgeber definiert konkrete Bedingungen, die den Wechsel von der PKV in die GKV ermöglichen. Welche Tricks und Kniffe es dabei anzuwenden gilt, unterscheidet sich grundsätzlich je nach Beschäftigungsart. So unterscheiden sich insbesondere die Vorgaben für Angestellte und Selbstständige.
Angestellte müssen beispielsweise dafür sorgen, dass ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Diese beläuft sich für das Jahr 2026 auf 77.400 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 dann bei 69.750 Euro im Jahr (monatlich 5.812,50 Euro). Möglich ist die Reduzierung des Einkommens unter anderem durch die Arbeit in Teilzeit, den Verzicht auf Weihnachtsgeld oder eine betriebliche Altersversorge.
Bei Selbstständigen reicht es bereits aus, wenn diese ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis aufnehmen. Das Gewerbe kann dabei sogar als Nebentätigkeit fortgeführt werden. Damit der Wechsel von der PKV in GKV mit diesen Tricks aber auch funktioniert, muss das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Wollen Personen über 55 Jahren zurück in die gesetzliche Krankenkasse, ist dies nahezu unmöglich. Beläuft sich das Einkommen allerdings auf weniger als 565 Euro bzw. 603 Euro bei Minijobbern, kann unter Umständen eine Aufnahme in die Familienversicherung des Ehegatten erfolgen (Stand 2026).
Radikale Wege in die GKV
Reichen für den Wechsel von der PKV in die GKV diese Tricks nicht aus, können die Versicherten ggf. noch drastischere Maßnahmen ergreifen. So ist zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit bzw. dem Bezug von ALG I ein Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Alternativ dazu kann auch ein mindestens 12-monatiger Auslandsaufenthalt in einem EU-Staat mit Krankenversicherungspflicht zielführend sein. Denn nach der Rückkehr nach Deutschland kann der Wechsel in die GKV erfolgen. Hierbei gilt es allerdings, die Kündigungsfristen der PKV zu beachten.

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Ich 55 J. bin in der AOK Plus GKV, mein Mann 58J. PKV Debeka. Unser Sohn 20 J. ist bei meinem Mann in der PKV versichert. Nun beginnt er im Okt. ein Sportstudium. Wo versichern wir ihn? Wir sind sehr unschlüssig in unserer Entscheidung. In der AOK können wir ihn nur freiwillig versichern ca. 144,00€, nat. mit Einschränkungen in den Leistungen. Dazu wäre eine zusätzliche Absicherung bei der DEBEKA für ca. 70€ mgl. Vetsichern wir in weiter in der PKV bei der DEBEKA kostet das 240€. Die Frage ist, was müssen wir beachten? Er kann ja während des Studiums nicht wechseln. Kurleistungen sind so ein Thema, was die PKV ja nur zum Teil in Form von ambulanten Behandl. am Kurort übernimmt. Im Gegensatz dazu übernimmt die PKV Brille und Kontaktlinsen, Physio und Heilpraktiker ( nimmt er alles z.zt. in Anspruch). Ich habe Bedenken irgendwas nicht bedacht zu haben, was für ihn später Folgen haben kann.. VG Viola S.
Sehr geehrter Herr Münch, meine Situation ist folgende. Ich bin 60 Jahre alt und seit dem 01.12.2000 privat Krankenversichert. Zum 31.07.2021 wurde mir mein Angestelltenverhältnis von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt.Ich erhielt eine Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit und den Übergang in eine Transfergesellschaft.Nach 17 Monaten endete diese und ich Beantragte Arbeitslosengeld für 24 Monate.Mitte Juni 2025 endet die Zahlung von Arbeitslosengeld.Dann habe ich noch 2 1/2 Jahre bis ich mit 63 in Frührente gehen kann. In dieser Zeit habe ich kein Einkommen.Kann ich dann wieder zurück in die GKV wechseln? Meine Frau arbeitet noch und ist in der GKV versichert.
Hallo, wie schon mehrfach bei ihnen geschrieben, wie kann ich als 69.jähriger mich in Österreich anmelden und 12 Monate Auslandaufenthalt dort verbringen bzw. um dann wieder in Deutschland in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen ?.
Unter Radikale Wege in die GKV erwähnen sie, dass ein mindestens 12-monatiger Auslandsaufenthalt in einem EU-Staat mit Krankenversicherungspflicht (z.B. Österreich) zielführend sei. Geht das auch, wenn man bereits Rentner ist? Ich bin selbständig, habe eine GmbH, bekomme dort noch ein Gehalt und beziehe aber bereits eine, wenn auch sehr sehr kleine Altersrente. Muss ich in Österreich ein Gewerbe anmelden, würde das helfen? SG Hans
Meine Frau ist am 07.11.2023 verstorben und war Rentner und bei der Techniker Krankenkasse versichert.
Ich bin Rentner und in der PKV versichert. Gibt es die Möglichkeit in Ihre TK als Rentner zu komme.
Danke für Ihr entgegenkommen!.
GF
Wie lange müsste denn ein Einzel-Selbstständiger ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen um von der PKV wieder in die GKV zu kommen ? Sein Geschäft kann z.B wegen Corona so schleicht laufen, daß er sich als Angestellter verdingt um aus der PKV rauszukommen ?(um dann sein Geschäft weiter zu führen aber dann mit Eintritt in die GKV ?
„Bei Selbstständigen reicht es bereits aus, wenn diese ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis aufnehmen. Das Gewerbe kann dabei sogar als Nebentätigkeit fortgeführt werden. Damit der Wechsel von der PKV in GKV mit diesen Tricks aber auch funktioniert, muss das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.“
Gilt diese Aussage auch wenn man kein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sondern ein Arbeitsverhältnis als Arbeiter aufnimmt ? Danke für die Klarstellung KH Raab