Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Alles zum Unterhaltsvorschuss lesen Sie in diesem Ratgeber.
Alles zum Unterhaltsvorschuss lesen Sie in diesem Ratgeber.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2014 2,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. 60 % dieser Personen betreuten minderjährige Kinder. All diese Mütter und Väter haben eins gemeinsam: Sie sind im Alltag meist völlig auf sich alleine gestellt. Kann der andere Elternteil für den Kindesunterhalt nicht aufkommen, entstehen häufig noch finanzielle Probleme und die Nerven liegen blank.

FAQ: Unterhaltsvorschuss

Wem steht ein Vorschuss des Unterhalts zu?

Unterhaltsvorschuss steht Kindern von Alleinerziehenden zu, wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt.

Wie lange wird ein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Seit Juli 2017 erhalten Kinder bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt und die Auszahlung ist nicht mehr auf 72 Monate beschränkt.

Muss ein Vorschuss zurückgezahlt werden?

Ja. Ist der Barunterhaltspflichtige leistungsfähig, muss er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Wofür ist der Unterhaltsvorschuss gedacht?

Der Unterhaltsvorschuss soll genau in dieser Lebenssituation Entlastung schaffen. Der Staat kommt dann für einen Teil des fehlenden Unterhalts auf. Es handelt sich bei diesen Zahlungen um eine Sozialleistung, welche im Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UhVorschG oder teilweise auch UVG) geregelt ist.

Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die von dem familienfernen Elternteil keinen bzw. kein en regelmäßigen Unterhalt erhalten. Auch bei einer ungeklärten Vaterschaft kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Damit das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, darf nach Einberechnung des Kindergeldes der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle nicht gesichert sein.

Dieser beläuft sich für Kinder (Stand 2024):

  • bis zum vollendeten 6. Lebensjahr auf 480 Euro,
  • bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf 551 Euro,
  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf 645 Euro.

Unterhaltsvorschuss wird nicht nur gezahlt, wenn der familienferne Elternteil nicht zahlen kann, sondern auch wenn dieser nicht will. Der Staat nimmt diesen Elternteil dann in Regress.

Teilweise bekommen Kinder auch Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil verstorben ist. Allerdings gilt die Waisenrente dann als Unterhalt und wird entsprechend angerechnet.

Was besagt das Unterhaltsvorschussgesetz?

Unterhaltsvorschuss: Die Höhe ergibt sich aus dem Alter des Kindes.
Unterhaltsvorschuss: Die Höhe ergibt sich aus dem Alter des Kindes.

Das Unterhaltsvorschussgesetz ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten. Zum 1. Juli 2017 änderte sich allerdings einiges hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können, müssen nach § 1 UhVorschG zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Kind durfte

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • bei seinem Elternteil leben, der wiederum ledig, verwitwet oder geschieden ist bzw. vom Partner oder Ehegatten dauernd getrennt leben und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Nach § 4 UhVorschG kann der Unterhaltsvorschuss für einen Monat vor dem Monat in dem der Antrag eingegangen ist, rückwirkend gezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn der alleinerziehende Elternteil die ausstehenden Unterhaltsforderungen auch entsprechend eingefordert hat.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss verpflichtet (§ 5 Abs. 1 UhVorschG):

Haben die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung in dem Kalendermonat, für den sie gezahlt worden ist, nicht oder nicht durchgehend vorgelegen, so hat der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, oder der gesetzliche Vertreter des Berechtigten den geleisteten Betrag insoweit zu ersetzen, als er

1. die Zahlung der Unterhaltsleistung dadurch herbeigeführt hat, dass er vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Anzeige nach § 6 unterlassen hat, oder

2. gewusst oder infolge Fahrlässigkeit nicht gewusst hat, dass die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung nicht erfüllt waren.

Erhält der Elternteil nach Antragsstellung doch ein Einkommen, welches bei der Bewilligung nicht berücksichtigt wurde, ist der Unterhaltsvorschuss ggf. ebenfalls zurückzuzahlen.

Darüber hinaus legt das UhVorschG fest, dass beide Elternteile dazu verpflichtet sind, der zuständigen Behörde alle nötigen Auskünfte zu erteilen. Ggf. kann auch der Arbeitgeber des familienfernen Elternteils kontaktiert werden, der ebenfalls Auskunft erteilen muss.

Die Sozialleistung wird zu einem Drittel vom Bund gezahlt, den Rest übernehmen die Länder. Diese können wiederum einen Teil auf die Gemeinden übertragen.

Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss und wie hoch ist er?

Unterhaltsvorschuss: Wie lange erhalten Sie diesen?
Unterhaltsvorschuss: Wie lange erhalten Sie diesen?

Bis Juli 2017 erhielten nur Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde ursprünglich maximal für 72 Monate ausgezahlt. Seit der Reform können auch Kinder bis einschließlich 17 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Begrenzung auf maximal 72 Monate entfiel.

Die monatliche Höhe beim Unterhaltsvorschuss beläuft sich für (Stand 2023):

  • Kinder zwischen 0 und einschl. 5 Jahren auf 230 Euro,
  • Kinder zwischen 6 und einschl. 11 Jahren auf 301 Euro.
  • Kinder zwischen 12 und einschl. 17 Jahren auf 395 Euro.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Laut UVG werden Leistungen auf den Bürgergeld-Satz in voller Höhe angerechnet. Ein Nachteil entsteht daraus nicht, denn auch reguläre Unterhaltszahlungen werden beim Bürgergeld berücksichtigt.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Unterhaltsvorschuss: Den Antrag beim Jugendamt einreichen

Zuständig ist das Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss, genauer gesagt die Unterhaltsvorschusskasse. Laut UVG ist ein Antrag zu stellen, um den Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Diesen bekommen Sie online oder direkt beim Amt. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist dann mit diversen Unterlagen einzureichen:

Laut UVG liegt die Höhe des Vorschusses zwischen 150 und 268 Euro.
Laut UVG liegt die Höhe des Vorschusses zwischen 174 und 309 Euro.
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Personalausweises des Antragstellers
  • ggf. Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsbescheinigung
  • Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Vergleich)
  • ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Scheidungsbeschluss
  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate

Binnen weniger Wochen erfährt die Familie, ob der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt genehmigt wurde oder nicht. Alternativ kann die Behörde den Antrag auch teilweise genehmigen. Binnen vier Wochen kann der Antragsteller widersprechen, wenn er mit der Entscheidung unzufrieden ist. Dies muss in Schriftform oder persönlich zur Niederschrift passieren.

Hat der Antragsteller mit dem Widerspruch keinen Erfolg und erhebt eine Klage, geht der Fall an die nächsthöhere Instanz.

Beim Unterhaltsvorschuss erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus. Der Elternteil, der den Unterhaltsvorschuss erhält, ist dazu verpflichtet, das Jugendamt über Änderungen der Verhältnisse in Kenntnis zu setzen. Das Jugendamt prüft den Anspruch und stellt dann ggf. die Leistung ein.

Muss der familienferne Elternteil den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Schon der Begriff „Unterhaltsvorschuss“ legt nahe, dass die gezahlten Leistungen in irgendeiner Art und Weise zurückgezahlt werden müssen. Das Jugendamt tritt in Vorleistung für den Barunterhaltspflichtigen. Dieser kann vom Jugendamt aber in Regress genommen werden.

So regelt § 7 UVG  beim Unterhaltsvorschuss die Rückzahlung wie folgt: Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann.

Gibt der Unterhaltsschuldner an, nicht leistungsfähig zu sein, so muss er dies beweisen. Unter Umständen berechnet das Jugendamt ein fiktives Einkommen und der Barunterhaltspflichtige muss zahlen.

Die Verjährungsfristen belaufen sich auf drei Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Darüber hinaus muss der familienferne Elternteil Kenntnis erlangt haben und entsprechend belehrt worden sein. Erhält der Unterhaltsschuldner keine Kenntnisse, beläuft sich die Frist auf 10 Jahre. Sofern ein rechtskräftiger oder vollstreckbarer Titel für diesen Zeitraum vorliegt, verjährt die Angelegenheit nach 30 Jahren.

Weiterführende Literatur zum Thema

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Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

243 Gedanken zu „Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017

  1. Rick

    Hallo ich hätte da ein kurze Frage. U d zwar steht I’m Gesetz das der unterhaltsvorschuss, für ein alleinerziehenden/ alleinstehenden Elternteil, zu steht. Jetzt ist die Frage die ich habe.. Da ich ich weiß das meine ex weder alleinlebend noch alleinerziehend ist. Sprich sie ist in einer neuen Partnerschaft mit 2 einkommen… Steht ihr da der unterhaltsvorschuss zu?

  2. K.

    Hallo Zusammen,

    wir sind ein wenig verwirrt, sauer, aber auch verzweifelt. Vielleicht findet sich jemand, der uns helfen oder Auskunft geben kann. Vorab möchte ich den Sachverhalt kurz anschneiden:
    Der Kindeserzeuger hat meine Frau auf ganz üble Art und Weise verarscht (falscher Name etc., nach Mitteilung der Schwangerschaft Handynummer und E-Mail-Adresse tot) und wurde lange gesucht. Zu der Zeit hat meine Frau Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommen. Nach dem er gefunden wurde, ging es den gerichtlichen Weg und nun zahlt er Unterhalt. Der Betrag aber ist ein Witz. Heute kam ein Schreiben, dass aufgrund des Erreichen der höheren Altersstufe seines zweiten Kindes (lebt bei ihm) der Unterhalt für unsere Tochter geringer wird. Auch werden ihm vom Jugendamt Schulden angerechnet. Was bitte kann das Kind dafür? Steht nicht der Kindesunterhalt an erster Stelle?
    Der gesetzliche Mindestunterhalt 2019 in der Alterstufe 6 – 11 Jahre beträgt € 309,00.
    Der Unterhaltsvorschuss 2019 in der Alterstufe 6 – 11 Jahre beträgt € 221,00.
    Wir bekommen für unsere Tochter sage und schreibe € 86,00 nach der neuen Berechnung.
    Wo ist da die Logik? Es muss doch irgendwo eine Möglichkeit der Aufstockung geben. Nur weil man verheiratet ist, wird das Kind nun bestraft? Oder der Erzeuger derart entlastet? Ist es nicht Aufgabe des Jugendamtes im Sinne des Kindes zu handeln? Man bekommt in unserem Fall eher den Eindruck, dass hier pro Erzeuger gearbeitet wird.
    Sorry das ich meinen Unmut hier teile, aber das mag mal einer verstehen.

    Viele Grüße und hoffentlich konstruktive Rückmeldungen
    K.

  3. Anika

    Hallo zusammen
    Habe vor 1jahr uvg beantragt, vor 3tagen bekam ich bescheid das ich eine Nachzahlung bekomme!!!!Diese aber an das job Center geht,!!!wie kann ich sehen ob das job Center in Vorleistungen gegangen ist?

  4. Ikaria

    Hallo,
    ich hatte für meine drei Kinder bis zu meiner Heirat mit meinem neuen Partner Kindesunterhaltsvorschuss bekommen. Diese Ehe ging aber leider in die Brüche, wir befinden uns am Anfang der Trennungsjahre. Meine Anwältin hat ihm eine Trennungsvereinbarung geschickt, in der die Nutzung der einzelnen Räume genau beschrieben ist. Da es ein recht großes Haus ist, das ich gemietet habe, leben wir nun wirklich getrennte Leben unter einem Dach. Er ist mit der Trennung nicht einverstanden und will sich keine eigene Wohnung suchen da er zum einen die Abschiebung fürchtet und zum anderen bisher nur einen Minijob hat. Unsere Finanzen und der Haushalt sind strikt getrennt, ich zahle für die Kinder alles alleine und versorge sie alleine. Der Kindesvater wurde als nicht unterhaltsfähig eingestuft. Nun habe ich das Jugendamt angeschrieben da ich Kindesunterhaltsvorschuss beantragen möchten. Sie sagten solange mein Noch-Ehemann unter einem Dach lebt, müssten sie den Antrag ablehnen. Es gibt aber für mich keine legale Möglichkeit ihn aus dem Haus zu „werfen“ (Gewalt ist nicht im Spiel). Das kann bis zur Scheidung noch 3 Jahre so gehen. Für das Finanzamt bin ich jedoch „in Trennung lebend“, dh andere Steuerklasse, also mtl weniger vom Gehalt für mich. Warum erkennt das Gesetz die Trennung unter einem Dach an, aber das Jugendamt scheinbar nicht?

  5. Easy

    Guten Tag
    Ich vor 5 Monaten Unterhaltsvorkasse beantragt,aber noch keine Bewillung oder Ablehnung.Wie lange dauert die Bearbeitung in der Regel.

    LG
    Easy

  6. Ari

    Guten Tag,
    nach der Scheidung der Eltern wohnt ein Kind (6) bei der Mutter und ein Kind (14) bei dem Vater. Beide Eltern gelten als alleinerziehend. Der Vater zahlt den Mindstunterhalt für die sechsjährige Tochter, die Mutter ist verpflichtet, den Unterhalt für den 14jährigen Sohn zu zahlen. Trotz ihrer Arbeit bleibt sie nach der Unterhaltszahlung an den Kindesvater unter der Selbstbehaltgrenze (998 Euro). Darf der Vater in diesem Fall den Unterhaltsvorschuss für den 14jährigen Sohn beantragen? Wenn ja, in voller Höhe oder nur die Summe, die unter den Selbstbehalt der Mutter fällt (also, 82 Euro)?

    1. David

      Auf die Antworr wäre ich auch gespannt.
      In meinen Fall lebt 1 Kind bei mir und das 2. bei der Mutter.
      Jetzt muss ich das erhaltene UV Geld zurück zahlen, da es eine 1:1 Reglung wäre und ich keinen Anspruch gehabt hätte.

  7. S.h

    Guten Morgen
    Ich habe eine Frage als Vater.
    Durch Arbeitslosigkeit könnte ich fünf Monate keinen Unterhalt zahlen.seit dem 1.1.19 bin ich wieder in Arbeit und habe alles der Unterhaltsvorschuss Kasse mit geteilt und zahle jetzt wieder direkt an meine ex.
    Wie ist das mit der Rückzahlung des Vorschusses? Wie viel muss ich nun zurück zahlen.
    Ist das nur Anteilig?
    Ich habe die Unterhaltsvorschuss Kasse gebeten mir auszurechnen was ich zurück zahlen muss bis jetzt kam nichts und ich muss ja auch schauen wie ich das zurück zahle. Danke schon Mal

  8. Julia

    Ich habe eine Frage bezüglich unterhaltsvorschuss ab dem 12. Lebensjahr. Ist dieser vom Einkommen abhängig? Ab 600 Euro brutto aber gibt es eine Grenze nach oben. Sprich, kann man zu viel verdienen

  9. katja

    Hallo liebes Team!
    Vorgeschichte: kind gezeugt bei einem one night stand, vater unbekannt (keine sicherheit über die richtigkeit des Namens, Kind bekommt uvg seit geburt, mutter versucht alles diesen Mann zu finden auch nach knapp 7 jahren. jetzt hat das jugendamt bekannte und freunde von der mutter eingeladen, damit die bestätigen, dass die mutter den namen des vaters nicht kennt und diese alles versucht ihn zu finden, ebenso das sie das kind alleine aufzieht. jetzt meine frage, darf das jugendamt das machen

  10. Jürgen

    Hallo, ich bin alleinerziehender Vater von vier schulpflichtigen Kindern. Die älteste ist in einer schulischen Ausbildung und erhält ab 9. Feb., wo sie 18 Jahre wird, keinerlei UVG mehr. Meine Frage: Gibt es eine Ausnahme zur Zahlung über das 18.Lj. hinaus, da die Mutter nicht zahlungsfähig und meine Tochter weiterhin in Ausbildung ist?
    vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Jürgen,

      die Leistung von Unterhaltsvorschuss über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus ist nicht vorgesehen.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Lina

    Hallo,
    bin Alleinerziehende Mutti von 2 Kindern ( 11, 14 ), bin zwar Berufstätig trotz all dem kriege Aufstockung von JobCenter.
    Habe von Anfang an Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt, also vor 1,5 Jahren. Passiert ist bis heute gar nichts.
    Wir leben zwar in einem kleinem Ort aber ich bitte euch 1,5 Jahre !!!!
    Was tun?
    Lina

  12. Nastasia

    Hallo muss der Vater des Kindes in der Geburtsurkunde stehen damit ich Unterhaltsvorschuss bekomme alle Angaben zum Vater habe ich bereits gemacht

  13. Mutter

    Hallo,
    da der Vater meines Sohns seit Jahren auf Grund einer psychischer Erkrankung nur selten Unterhalt zahlte, beantragte ich im Aug.`18 nach einigen Jahren, in denen ich oft ohne Zuschüsse zurecht kommen musste UV. Diesem wurde stattgegeben. Nach einem Monat zahlte der Vater wieder einmal Unterhalt obwohl ich ihm vom Antrag erzöhlt hatte. Nach Rücksprache mit der UVK überwies ich dem Amt diese Zahlungen, für 3 Monate. Der Vater stoppte den Auftrag, als ich ihn aufforderte, dass Geld selbst und direkt an die UVK zu zahlen. daraufhin wurde die Zahlung vom Amt eingestellt, weil ich angeblich auf den Unterhalt verzichtet habe.
    Stimmt das, bin ich verpflichtet solche Vorgänge heimlich zu halten und den Kindsvater zu belügen?

  14. Amira

    Hallo,
    ich habe im April letztes Jahr geheiratet. Mein Mann lebt im Ausland. Das wird auch erstmal so bleiben.
    der Unterhaltsvorschuss wurde sofort gestoppt, weil verheiratet.
    Das Finanzamt wiederum ist der Auffassung, dass ich alleinerziehend bin und erteilt mir deshalb keine Steuerklasse 3.
    Der Unterhaltsvorschuss dient der Unterstützung der Kinder, da ein Einkommen fehlt. Dieses Einkommen fehlt nach wie vor. Mein Mann musste seinen Job aufgeben, um den für den Familiennachzug erforderlichen Sprachkurs zu belegen.
    Fazit:
    Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss
    Ich bekomme keine Steuerklasse 3
    Ich habe nur Mehrbelastung

    Wozu dann Art. 6 GG?
    Kann ich hier irgendetwas machen?

    MfG
    AM

    1. Selma

      Hallo, ich habe genau das gleiche Problem und würde mich über Antworten freuen.

      Liebe Grüße
      Selma

  15. Jeannette

    Hallo,

    ich erhalte für mein Kind Geld von der Unterhaltsvorschusskasse. Seit August 2018 befindet er sich in den USA, wo er für 1 Jahr die High School besucht, und ab Sommer 2019 weiterhin wieder hier in Deutschland zur Schule gehen wird. Für seinen Lebensunterhalt muss ich natürlich aufkommen; sein Wohnsitz ist selbstverständlich in Deutschland.
    Nun fordert die Unterhaltsvorschusskasse die geleisteten Zahlungen zurück und stellt weitere Zahlungen ein, mit der Begründung, dass das Kind länger von mir getrennt sei und deshalb gäbe es keinen Anspruch auf die Zahlung.
    Wie antworte ich in dem Widerspruch am besten?
    Gruß,
    J

    1. anwalt.org

      Hallo Jeannette,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Cooki

    Hallo ich habe eine Tochter und ihr Erzeuger zahlt von Anfang nicht kann und will nicht. Seit 3 Jahren bin ich verheiratet (kind wurde nicht adoptiert) bekomme keinen unterhaltsvorschuss mehr obwohl dieser ja dem Kind zusteht und nicht mir. Könnte der Erzeuger zahlen müsste er ja trotzdem zahlen auch wenn ich verheiratet bin…. Warum steht meinem Kind dann nicht der unterhaltsvorschuss zu diese Logik verstehe ich nicht….. Gibt es denn noch einen weg an unterhalt / vorschuss für mein ran zukommen ? LG cooki

  17. Claudia

    Sehr geehrte Damen und Herren
    An das Familienrecht, sie können noch nicht mal die Menschen genaue Antwort geben. Was ist das denn hier , wenn man fragen hat. Es kommt nur die Antwort. Gehen sie zum zuständigen Behörden hin.
    Dann gibt bitte den Menschen hier keine Antwort wenn sie es nicht sagen können.
    Einen schönen Abend noch.

    1. anwalt.org

      Hallo Claudia,

      bei einer Kommentar-Funktion handelt es sich grundsätzlich nicht um ein Beratungsangebot, sondern um die Möglichkeit der User, sich untereinander auszutauschen oder Meinungen kundzutun. Zudem sind wir aus rechtlichen Gründen nicht dazu befugt, Rechtsberatung zu erteilen. Wir können daher stets nur an die zuständigen Stellen verweisen und selbst keine Einzelfälle juristisch einschätzen.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Henry

    Guten tag

    Bin Vater von einem 6 jahre alten Sohn geworden, da ich im Ausland arbeite hat man mich nicht eher gefunden, muss ich den unterhalsvorschuss für das kind zurückzahlen obwohl ich nicht mal wuste das ich ein sohn habe. & jahe ist ne menge geld.
    Danke für ein schnelle antwort.
    Gruss henry

  19. Correa

    Guten Morgen!
    Mein Sohn ist 7 Jahre alt.seit 07.2017 bekommen wir kein Unterhalt Vorschuß mehr. Ich habe ein Brief bekommen in März 2018 ,dadrin steht die sind noch in Bearbeitung! Ich habe schon e-mail geschickt, Angerufen, bis heute kein Antwort ob es weiter zahlen würde oder nicht.Was kann ich tun? Neue Antrag habe ich schon am juli2017 geschickt.
    Vielen Dank.

  20. Julia

    Mein Ehemann hat ein Schreiben bekommen, dass die Mutter seines Sohnes Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Muss er, sobald er zahlungsfähig wird, nur den gesamten Unterhaltsvorschuss zurückzahlen oder wird dann rückwirkend mit der Düsseldorfer Tabelle gerechnet?
    Wird bei der Düsseldorfer Tabelle die Unterhaltssumme nur nach seinem eigenen Einkommen oder nach unserem gemeinsamen Einkommen berechnet?
    Danke im Voraus!

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