Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Alles zum Unterhaltsvorschuss lesen Sie in diesem Ratgeber.
Alles zum Unterhaltsvorschuss lesen Sie in diesem Ratgeber.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2014 2,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. 60 % dieser Personen betreuten minderjährige Kinder. All diese Mütter und Väter haben eins gemeinsam: Sie sind im Alltag meist völlig auf sich alleine gestellt. Kann der andere Elternteil für den Kindesunterhalt nicht aufkommen, entstehen häufig noch finanzielle Probleme und die Nerven liegen blank.

FAQ: Unterhaltsvorschuss

Wem steht ein Vorschuss des Unterhalts zu?

Unterhaltsvorschuss steht Kindern von Alleinerziehenden zu, wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt.

Wie lange wird ein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Seit Juli 2017 erhalten Kinder bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt und die Auszahlung ist nicht mehr auf 72 Monate beschränkt.

Muss ein Vorschuss zurückgezahlt werden?

Ja. Ist der Barunterhaltspflichtige leistungsfähig, muss er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Wofür ist der Unterhaltsvorschuss gedacht?

Der Unterhaltsvorschuss soll genau in dieser Lebenssituation Entlastung schaffen. Der Staat kommt dann für einen Teil des fehlenden Unterhalts auf. Es handelt sich bei diesen Zahlungen um eine Sozialleistung, welche im Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UhVorschG oder teilweise auch UVG) geregelt ist.

Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die von dem familienfernen Elternteil keinen bzw. kein en regelmäßigen Unterhalt erhalten. Auch bei einer ungeklärten Vaterschaft kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Damit das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, darf nach Einberechnung des Kindergeldes der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle nicht gesichert sein.

Dieser beläuft sich für Kinder (Stand 2024):

  • bis zum vollendeten 6. Lebensjahr auf 480 Euro,
  • bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf 551 Euro,
  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf 645 Euro.

Unterhaltsvorschuss wird nicht nur gezahlt, wenn der familienferne Elternteil nicht zahlen kann, sondern auch wenn dieser nicht will. Der Staat nimmt diesen Elternteil dann in Regress.

Teilweise bekommen Kinder auch Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil verstorben ist. Allerdings gilt die Waisenrente dann als Unterhalt und wird entsprechend angerechnet.

Was besagt das Unterhaltsvorschussgesetz?

Unterhaltsvorschuss: Die Höhe ergibt sich aus dem Alter des Kindes.
Unterhaltsvorschuss: Die Höhe ergibt sich aus dem Alter des Kindes.

Das Unterhaltsvorschussgesetz ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten. Zum 1. Juli 2017 änderte sich allerdings einiges hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können, müssen nach § 1 UhVorschG zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Kind durfte

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • bei seinem Elternteil leben, der wiederum ledig, verwitwet oder geschieden ist bzw. vom Partner oder Ehegatten dauernd getrennt leben und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Nach § 4 UhVorschG kann der Unterhaltsvorschuss für einen Monat vor dem Monat in dem der Antrag eingegangen ist, rückwirkend gezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn der alleinerziehende Elternteil die ausstehenden Unterhaltsforderungen auch entsprechend eingefordert hat.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss verpflichtet (§ 5 Abs. 1 UhVorschG):

Haben die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung in dem Kalendermonat, für den sie gezahlt worden ist, nicht oder nicht durchgehend vorgelegen, so hat der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, oder der gesetzliche Vertreter des Berechtigten den geleisteten Betrag insoweit zu ersetzen, als er

1. die Zahlung der Unterhaltsleistung dadurch herbeigeführt hat, dass er vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Anzeige nach § 6 unterlassen hat, oder

2. gewusst oder infolge Fahrlässigkeit nicht gewusst hat, dass die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung nicht erfüllt waren.

Erhält der Elternteil nach Antragsstellung doch ein Einkommen, welches bei der Bewilligung nicht berücksichtigt wurde, ist der Unterhaltsvorschuss ggf. ebenfalls zurückzuzahlen.

Darüber hinaus legt das UhVorschG fest, dass beide Elternteile dazu verpflichtet sind, der zuständigen Behörde alle nötigen Auskünfte zu erteilen. Ggf. kann auch der Arbeitgeber des familienfernen Elternteils kontaktiert werden, der ebenfalls Auskunft erteilen muss.

Die Sozialleistung wird zu einem Drittel vom Bund gezahlt, den Rest übernehmen die Länder. Diese können wiederum einen Teil auf die Gemeinden übertragen.

Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss und wie hoch ist er?

Unterhaltsvorschuss: Wie lange erhalten Sie diesen?
Unterhaltsvorschuss: Wie lange erhalten Sie diesen?

Bis Juli 2017 erhielten nur Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde ursprünglich maximal für 72 Monate ausgezahlt. Seit der Reform können auch Kinder bis einschließlich 17 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Begrenzung auf maximal 72 Monate entfiel.

Die monatliche Höhe beim Unterhaltsvorschuss beläuft sich für (Stand 2023):

  • Kinder zwischen 0 und einschl. 5 Jahren auf 230 Euro,
  • Kinder zwischen 6 und einschl. 11 Jahren auf 301 Euro.
  • Kinder zwischen 12 und einschl. 17 Jahren auf 395 Euro.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Laut UVG werden Leistungen auf den Bürgergeld-Satz in voller Höhe angerechnet. Ein Nachteil entsteht daraus nicht, denn auch reguläre Unterhaltszahlungen werden beim Bürgergeld berücksichtigt.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Unterhaltsvorschuss: Den Antrag beim Jugendamt einreichen

Zuständig ist das Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss, genauer gesagt die Unterhaltsvorschusskasse. Laut UVG ist ein Antrag zu stellen, um den Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Diesen bekommen Sie online oder direkt beim Amt. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist dann mit diversen Unterlagen einzureichen:

Laut UVG liegt die Höhe des Vorschusses zwischen 150 und 268 Euro.
Laut UVG liegt die Höhe des Vorschusses zwischen 174 und 309 Euro.
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Personalausweises des Antragstellers
  • ggf. Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsbescheinigung
  • Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Vergleich)
  • ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Scheidungsbeschluss
  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate

Binnen weniger Wochen erfährt die Familie, ob der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt genehmigt wurde oder nicht. Alternativ kann die Behörde den Antrag auch teilweise genehmigen. Binnen vier Wochen kann der Antragsteller widersprechen, wenn er mit der Entscheidung unzufrieden ist. Dies muss in Schriftform oder persönlich zur Niederschrift passieren.

Hat der Antragsteller mit dem Widerspruch keinen Erfolg und erhebt eine Klage, geht der Fall an die nächsthöhere Instanz.

Beim Unterhaltsvorschuss erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus. Der Elternteil, der den Unterhaltsvorschuss erhält, ist dazu verpflichtet, das Jugendamt über Änderungen der Verhältnisse in Kenntnis zu setzen. Das Jugendamt prüft den Anspruch und stellt dann ggf. die Leistung ein.

Muss der familienferne Elternteil den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Schon der Begriff „Unterhaltsvorschuss“ legt nahe, dass die gezahlten Leistungen in irgendeiner Art und Weise zurückgezahlt werden müssen. Das Jugendamt tritt in Vorleistung für den Barunterhaltspflichtigen. Dieser kann vom Jugendamt aber in Regress genommen werden.

So regelt § 7 UVG  beim Unterhaltsvorschuss die Rückzahlung wie folgt: Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann.

Gibt der Unterhaltsschuldner an, nicht leistungsfähig zu sein, so muss er dies beweisen. Unter Umständen berechnet das Jugendamt ein fiktives Einkommen und der Barunterhaltspflichtige muss zahlen.

Die Verjährungsfristen belaufen sich auf drei Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Darüber hinaus muss der familienferne Elternteil Kenntnis erlangt haben und entsprechend belehrt worden sein. Erhält der Unterhaltsschuldner keine Kenntnisse, beläuft sich die Frist auf 10 Jahre. Sofern ein rechtskräftiger oder vollstreckbarer Titel für diesen Zeitraum vorliegt, verjährt die Angelegenheit nach 30 Jahren.

Weiterführende Literatur zum Thema

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Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

243 Gedanken zu „Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017

  1. Yvonne

    Hallo wann wird das UVG für 2019 januar ausgezahlt vor dem 31 .12.2018?

    Mfg

  2. Valentina

    Hallo, ich bin alleinerziehende und mein Nettogehalt beträgt 1050 Euro, ich habe 2 Kinder von 12 und 14 Jahren und ich bekomme 350 von AGB II
    Ich habe das recht weiter unterhalt zu erhalten?

  3. sonja

    hallo,
    meine tochter hat ein 7monate alten sohn aus einem one night stand,sie hat uvg beantragt,der antrag ist abgelehnt worden,wegen fehlender mitwirkung,meine tochter hatte 2 gesprächstermine zur aufklärung der umstände ,die zur zeugung des kindes führten,ich war bei den gesprächen dabei und musste feststellen,dass die sachbearbeiter vor keiner peinlichkeit zurück schrecken,so sollte sie ihren mutterpass aushändigen,angeblich wegen des berechneten entbindungstermins,da in dem mutterpass ,sie betreffende persönliche daten stehen,die in keinster weise mit dem vater zu tun haben,hat sie statt dessen eine bescheinigung ihrer gynägologin vorgelegt,jetzt wird ihr das,als fehlende mitwirkung ausgelegt,das gleiche gilt für den whats app verlauf von vor über einem jahr,sie hat sich bewusst für das kind entschieden,obwohl sie nie kinder wollte,jetzt werden ihr hilfen verweigert die ihr zustehen,wie weit dürfen sachbearbeiter sich aus dem fenster lehnen,ich verstehe dieses vorgehen nicht

  4. Jeannette

    Hallo!
    Mein Sohn ist 13 Jahre alt, bis zu seinem 6 Lebensjahr habe ich für ihn Unterhaltsvorschuss bekommen.
    Der Erzeuger meines Kindes ist unbekannt. Bis jetzt dachte ich, wir bekommen keinen Vorschuss mehr. Könnte es sein, dass wir doch einen Antrag stellen können und der positiv für uns ausgeht?

  5. Beate

    Hallo,
    meine Tochter bekommt seit einem Monat keinen Unterhaltsvorschuss mehr, da sie neulich 18 geworden ist. Mein Sohn erhält jedeoch noch zwei Jahre den Unterhaltsvorschuss. Darf meine Tochter arbeiten gehen oder wird ihr Verdienst vom seinem Unterhaltvorschuss abgezogen?

  6. D.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich hab eine Zahlungserinnerung bekommen das ich Unterhaltsvorschusskasse 2819 € zurückzahlen muss und das 25€ im Monat.
    Mein Sohn ist 14 und lebte von Juli 2017 bis Mai 2018 beim Vater. Ich hatte in dieser Zeit 2 Kindern noch zu Hause 11 und 5. Hab Gehalt auf 450€ und noch Hilfe von Jobcenter und war Zahlungsunfähig.
    Jetzt verlangt die Vorschusskasse von mir das ich den Gesamtbetrag zahle ist das noch gültig denn in dieser Zeit war ich noch Zahlungsunfähig können sie das jetzt nachträglich verlangen?
    Vielen Dank für ihre Antwort.

  7. Simone

    Hallo,

    ich habe eine Frage und zwar, geht es darum wenn ich als Mutter Vollzeit arbeiten gehe und gut verdiene, bekomme ich dann immer noch Unterhaltsvorschuss?? Oder wird dann gesagt das ich ‚zu viel‘ verdiene und ich dann kein Vorschuss mehr bekomme.

    Danke im Vorraus für die Antwort und schönes Wochenende.

    LG

    1. anwalt.org

      Hallo Simone,

      eine entsprechende Einkommensgrenze des Elternteils, bei dem das Kind lebt, ist an dieser Stelle nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Unterhaltsvorschusskasse.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Nadine

    Mein Mann hat insgesamt 6 Kinder. 2 sind außer eheliche. Er ist ihnen unterhaltpflichtig geht diesen auch nach. Nun, hatte die Mutter seiner Tochter eine neu berechnung gemacht…in diesen Zeitraum bekam sie uvg. Jetzt fordert das Jugendamt meinen Mann auf, es zurück zu zahlen und das fehlende Geld der letzten 3 Monate auch an seiner ex Partnerin. Er ist unseren Kinder(wir haben 4) aber laut dem Jugendamt auch unterhaltspflichtig und von seinem selbst erhalt bleiben ihm abzüglich Miete ect. Nur 330 Euro. Davon kann er doch nicht das uvg bezahlen…ich finde es nicht richtig das er wohl laut dem Jugendamt an dem Geld unserer Kinder soll…ist das echt rechtens?!

  9. W.

    Guten Tag, geschätztes Familienrecht-Team,

    die unlängst Verstorbene hatte Unterhaltsvorschuss-Schulden.
    Über Jahre war sie bemüht, diese in monatlichen Kleinraten zurück zu zahlen, was nun logischerweise entfällt.
    Als studierte Theologin hatte sie nie eigene Einkünfte und hinterlässt auch keinerlei Erbe.
    Sie lebte mit ihrem Ehemann, von dem sie früher einmal getrennt war, von dessen Ruhegeld-Bezügen. Wie verhält sich das nun mit den Restschulden ?
    Dank im Voraus und beste Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo,

      in der Regel geht die Schuldenlast eines Verstorbenen auf dessen Erben über. Bitte wenden Sie sich für die Klärung dieses besonderen Falles an einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. Nina

    Vielen Dank für die genauen Auskünfte zum Unterhaltsvorschuss und wie dieser zu beantragen ist. Eine Freundin erhält nämlich leider nicht regelmäßig die Unterhaltszahlungen. Bei Problemen sollte sie wohl auch zu einer Fachanwältin für Familienrecht gehen. VG

  11. Petra

    Hallo
    Ich hätte mal eine Frage meine Tochter wohnt bei der Schwiegermutter im Haus eigene Wohnung .Jetzt lebt meine Tochter in Scheidung doch der Exmann hat sich widerrechtlich auf die Wohnung meiner Tochter angemeldet.Jetzt zählt die Unterhaltsvorschuss Stelle keine Leistung mehr ,wir Teilten Ihnen der Unterhaltsvorschuss. mit das er nicht bei ihr wohnt und die Meldestelle würde davon unterrichtet .Dieses würde auch vom Jugendamt bestätigt das er dort nicht wohnt ,doch sie zahlen immer noch nicht.Jetzt kommen sie mit der Aussage ihr Ex Mann wohnt dort und kann sich auch um das kind kümmern sie würden nichts zahlen.
    Er zählt kein Unterhalt und jetzt zieht seine Freundin mit zwei Kindern zu ihm und der Schiegermutter . Die Schwiegermutter hat eine Räumungsklage gemacht gegen meine Tochter und meine Tochter hat das Gerichtsverfahren gewonnen ,das ist alles getürkt damit meine Tochter keine Gelder mehr bekommt und das sie sofort geht damit ihr Sohn unten einziehen kann .was kann ich jetzt noch tun damit ich meiner Tochter helfen kann den die Beschimpfungen und Diebstähle gehen in diesem Haus weiter ,und das Kind muss auch leben .

    1. anwalt.org

      Hallo Petra,

      ein Antrag von Dritten ist in der Regel nur im Falle einer Vollmacht oder Betreuung möglich. Raten Sie Ihrer Tochter ggf. zum Besuch bei einem Anwalt, um mögliche Lösungen zu diskutieren.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. Luise

    Ich erhalte für meinen Sohn derzeit einen Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Mein Ex-Mann ist arbeitslos und versucht nicht wirklich, eine neue Arbeit zu bekommen. Müsste er den Kindesunterhalt nachzahlen bzw. an das Amt zurückzahlen, sobald er eine feste Stelle findet?

    1. anwalt.org

      Hallo Luise,

      sobald die Leistungsfähigkeit des Schuldners wiederhergestellt ist, können entsprechende Forderungen seitens des Amts ggf. entstehen.

      Ihr anwalt.org-Team

  13. Nikole

    Hallo.Ich erhalte Unterhaltsvorschuss in Höhe von 153,- Euro.Der Kindesvater hatte bis letzten Monat 100,- Euro Unterhalt an mich gezahlt.Diesen Monat nicht da er Bescheid bekam er soll ans Jugendamt 153,- Euro zahlen.Aber er muss doch weiterhin an mich die 100,- Euro zahlen oder?Denn diese werden als Einkünfte vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.

    1. anwalt.org

      Hallo Nikole,

      wenden Sie sich ggf. an die Unterhaltsvorschusskasse, um die Änderung Ihrer Einkünfte mitzuteilen.

      Ihr anwalt.org-Team

  14. Ella

    Ich lebe von meinem Mann seit einigen Wochen (wiedermal)getrennt und habe ein Kind aus erster Ehe. Der Antrag auf UVG wurde agbelehnt, weil wir noch nicht die Steuerklassen gewechselt haben(Trennungsjahr). In wie weit kann und muss ich dem Jugendamt vorlegen und beweisen, dass wir getrennt lebend sind?

    1. anwalt.org

      Hallo Ella,

      bitte wenden Sie sich an das Jugendamt, um sich über mögliche Nachweise informieren zu lassen.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Uschi

    Bin echt ratlos. Gestern habe ich 2 Mütter kennengelernt, die UV beziehen, obwohl die Vaterschaft nicht anerkannt ist. Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich den Vater + Adresse angegeben habe. Er steht zwar nicht in der Geburtsurkunde, aber das Amt hat seine Daten. Auf welchen Paragraphen könnte ich mich bzw den Widerruf beziehen?

    1. anwalt.org

      Hallo Uschi,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt. An dieser Stelle ist eine solche nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Lua

    Der Kindersvater hat Unterhaltzuschuss bekommen, da ich Alg Ii bekommen habe und ich konnte keine Unterhalt bezahlen. Jetzt wurde unser Haus verkauft. Muss ich der Unterhaltzuschuss zurückbezahlen? ich habe gar keine Einkommen und keine Unterstützung des Jobcenters. Ich muss mit der Auflössung des Hauses mein Leben bestreiten.
    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Lua,

      die wiederhergestellte Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners kann die Rückerstattung vom Staat getätigter Auslagen begründen.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. Claudia

    Hallo ich beziehe für meine tochter 16 Jahre unterhaltsvorschuss, sie bekommt jetzt ab August Schüler bafög 231 euro wird dieses von unterhaltsvorschuss abgezogen? Mfg Claudia

    1. anwalt.org

      Hallo Claudia,

      beim Unterhaltsvorschuss werden ebenso wie beim Kindesunterhalt Einkümfte des Kindes regelmäßig berücksichtigt. Wenden Sie sich für eine Klärung bitte an die Unterhaltsvorschusskasse.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Manuela

    Hallo liebes Familienrecht-Team,
    ich habe Zwillinge, die 13 Jahre alt sind und erhalte für diese UHV, da der Vater keinen UH zählt.
    Jetzt möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen, der selbst auch UH an seine Exfrau für seinen Sohn zählt.
    Wird mir mein UHV jetzt gestrichen?
    Vielen Dank für ihre Antwort.
    Ihre Manuela

    1. anwalt.org

      Hallo Manuela,

      der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich regelmäßig gegen den zahlungspflichtigen Elternteil, nicht aber gegen den neuen Partner.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. ROBERT

    Hallo ich bekome für meinen 13 jährigen Sohn unterhaltsvorschuss von 298 Euro.
    Ich bin jetzt gesundheitlich gekündigt worden.
    Da ich im April 60 Jahre werde bekomme ich 2 Jahre Arbeitslosengeld beläuft sich wahrscheinlich um die 900 Euro.
    Meine Frage dazu:
    Wird mir der Betrag nun gestrichen oder leibt der Betrag bestehen?
    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Robert,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Unterhaltsvorschusskasse, um die Änderung bewerten zu lassen.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Manu

    Hallo mein Sohn 16 hat eine Ausbildung begonnen wo er monatlich 750 brutto verdient bekomm ich nun noch unterhaltsvorschuss? Ich selbst verdiene 1300 brutto

    1. anwalt.org

      Hallo Manu,

      der Unterhaltsvorschuss ist ein Anspruch des Kindes, für den der Unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Verfügt das Kind über eigene Einkünfte, die über den Mindestlohn hinausgehen, erlischt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss in der Regel. Ggf. kann ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen weiterhin bestehen, wenn das Kind den eigenen Unterhaltsbedarf nicht komplett decken kann.

      Ihr anwalt.org-Team

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