Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Alles zum Unterhaltsvorschuss lesen Sie in diesem Ratgeber.
Alles zum Unterhaltsvorschuss lesen Sie in diesem Ratgeber.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2014 2,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. 60 % dieser Personen betreuten minderjährige Kinder. All diese Mütter und Väter haben eins gemeinsam: Sie sind im Alltag meist völlig auf sich alleine gestellt. Kann der andere Elternteil für den Kindesunterhalt nicht aufkommen, entstehen häufig noch finanzielle Probleme und die Nerven liegen blank.

FAQ: Unterhaltsvorschuss

Wem steht ein Vorschuss des Unterhalts zu?

Unterhaltsvorschuss steht Kindern von Alleinerziehenden zu, wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt.

Wie lange wird ein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Seit Juli 2017 erhalten Kinder bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt und die Auszahlung ist nicht mehr auf 72 Monate beschränkt.

Muss ein Vorschuss zurückgezahlt werden?

Ja. Ist der Barunterhaltspflichtige leistungsfähig, muss er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Wofür ist der Unterhaltsvorschuss gedacht?

Der Unterhaltsvorschuss soll genau in dieser Lebenssituation Entlastung schaffen. Der Staat kommt dann für einen Teil des fehlenden Unterhalts auf. Es handelt sich bei diesen Zahlungen um eine Sozialleistung, welche im Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UhVorschG oder teilweise auch UVG) geregelt ist.

Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die von dem familienfernen Elternteil keinen bzw. kein en regelmäßigen Unterhalt erhalten. Auch bei einer ungeklärten Vaterschaft kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Damit das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, darf nach Einberechnung des Kindergeldes der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle nicht gesichert sein.

Dieser beläuft sich für Kinder (Stand 2024):

  • bis zum vollendeten 6. Lebensjahr auf 480 Euro,
  • bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf 551 Euro,
  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf 645 Euro.

Unterhaltsvorschuss wird nicht nur gezahlt, wenn der familienferne Elternteil nicht zahlen kann, sondern auch wenn dieser nicht will. Der Staat nimmt diesen Elternteil dann in Regress.

Teilweise bekommen Kinder auch Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil verstorben ist. Allerdings gilt die Waisenrente dann als Unterhalt und wird entsprechend angerechnet.

Was besagt das Unterhaltsvorschussgesetz?

Unterhaltsvorschuss: Die Höhe ergibt sich aus dem Alter des Kindes.
Unterhaltsvorschuss: Die Höhe ergibt sich aus dem Alter des Kindes.

Das Unterhaltsvorschussgesetz ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten. Zum 1. Juli 2017 änderte sich allerdings einiges hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können, müssen nach § 1 UhVorschG zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Kind durfte

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • bei seinem Elternteil leben, der wiederum ledig, verwitwet oder geschieden ist bzw. vom Partner oder Ehegatten dauernd getrennt leben und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Nach § 4 UhVorschG kann der Unterhaltsvorschuss für einen Monat vor dem Monat in dem der Antrag eingegangen ist, rückwirkend gezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn der alleinerziehende Elternteil die ausstehenden Unterhaltsforderungen auch entsprechend eingefordert hat.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss verpflichtet (§ 5 Abs. 1 UhVorschG):

Haben die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung in dem Kalendermonat, für den sie gezahlt worden ist, nicht oder nicht durchgehend vorgelegen, so hat der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, oder der gesetzliche Vertreter des Berechtigten den geleisteten Betrag insoweit zu ersetzen, als er

1. die Zahlung der Unterhaltsleistung dadurch herbeigeführt hat, dass er vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Anzeige nach § 6 unterlassen hat, oder

2. gewusst oder infolge Fahrlässigkeit nicht gewusst hat, dass die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung nicht erfüllt waren.

Erhält der Elternteil nach Antragsstellung doch ein Einkommen, welches bei der Bewilligung nicht berücksichtigt wurde, ist der Unterhaltsvorschuss ggf. ebenfalls zurückzuzahlen.

Darüber hinaus legt das UhVorschG fest, dass beide Elternteile dazu verpflichtet sind, der zuständigen Behörde alle nötigen Auskünfte zu erteilen. Ggf. kann auch der Arbeitgeber des familienfernen Elternteils kontaktiert werden, der ebenfalls Auskunft erteilen muss.

Die Sozialleistung wird zu einem Drittel vom Bund gezahlt, den Rest übernehmen die Länder. Diese können wiederum einen Teil auf die Gemeinden übertragen.

Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss und wie hoch ist er?

Unterhaltsvorschuss: Wie lange erhalten Sie diesen?
Unterhaltsvorschuss: Wie lange erhalten Sie diesen?

Bis Juli 2017 erhielten nur Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde ursprünglich maximal für 72 Monate ausgezahlt. Seit der Reform können auch Kinder bis einschließlich 17 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Begrenzung auf maximal 72 Monate entfiel.

Die monatliche Höhe beim Unterhaltsvorschuss beläuft sich für (Stand 2023):

  • Kinder zwischen 0 und einschl. 5 Jahren auf 230 Euro,
  • Kinder zwischen 6 und einschl. 11 Jahren auf 301 Euro.
  • Kinder zwischen 12 und einschl. 17 Jahren auf 395 Euro.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Laut UVG werden Leistungen auf den Bürgergeld-Satz in voller Höhe angerechnet. Ein Nachteil entsteht daraus nicht, denn auch reguläre Unterhaltszahlungen werden beim Bürgergeld berücksichtigt.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Unterhaltsvorschuss: Den Antrag beim Jugendamt einreichen

Zuständig ist das Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss, genauer gesagt die Unterhaltsvorschusskasse. Laut UVG ist ein Antrag zu stellen, um den Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Diesen bekommen Sie online oder direkt beim Amt. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist dann mit diversen Unterlagen einzureichen:

Laut UVG liegt die Höhe des Vorschusses zwischen 150 und 268 Euro.
Laut UVG liegt die Höhe des Vorschusses zwischen 174 und 309 Euro.
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Personalausweises des Antragstellers
  • ggf. Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsbescheinigung
  • Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Vergleich)
  • ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Scheidungsbeschluss
  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate

Binnen weniger Wochen erfährt die Familie, ob der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt genehmigt wurde oder nicht. Alternativ kann die Behörde den Antrag auch teilweise genehmigen. Binnen vier Wochen kann der Antragsteller widersprechen, wenn er mit der Entscheidung unzufrieden ist. Dies muss in Schriftform oder persönlich zur Niederschrift passieren.

Hat der Antragsteller mit dem Widerspruch keinen Erfolg und erhebt eine Klage, geht der Fall an die nächsthöhere Instanz.

Beim Unterhaltsvorschuss erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus. Der Elternteil, der den Unterhaltsvorschuss erhält, ist dazu verpflichtet, das Jugendamt über Änderungen der Verhältnisse in Kenntnis zu setzen. Das Jugendamt prüft den Anspruch und stellt dann ggf. die Leistung ein.

Muss der familienferne Elternteil den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Schon der Begriff „Unterhaltsvorschuss“ legt nahe, dass die gezahlten Leistungen in irgendeiner Art und Weise zurückgezahlt werden müssen. Das Jugendamt tritt in Vorleistung für den Barunterhaltspflichtigen. Dieser kann vom Jugendamt aber in Regress genommen werden.

So regelt § 7 UVG  beim Unterhaltsvorschuss die Rückzahlung wie folgt: Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann.

Gibt der Unterhaltsschuldner an, nicht leistungsfähig zu sein, so muss er dies beweisen. Unter Umständen berechnet das Jugendamt ein fiktives Einkommen und der Barunterhaltspflichtige muss zahlen.

Die Verjährungsfristen belaufen sich auf drei Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Darüber hinaus muss der familienferne Elternteil Kenntnis erlangt haben und entsprechend belehrt worden sein. Erhält der Unterhaltsschuldner keine Kenntnisse, beläuft sich die Frist auf 10 Jahre. Sofern ein rechtskräftiger oder vollstreckbarer Titel für diesen Zeitraum vorliegt, verjährt die Angelegenheit nach 30 Jahren.

Weiterführende Literatur zum Thema

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Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

243 Gedanken zu „Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017

  1. Dirk

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bezahle seit zehn Jahren Unterhalt und eigentlich sollte dies ja mit dem 12. Lebensjahr beendet sein. Nun wurde der Unterhaltsvorschuss ja drastisch bis auf das 18 Lebensjahr ausgeweitet. Betrifft dies nun auch die Unterhaltszahler die vor dem Juli 2017 Unterhalt gezahlt haben oder betrifft diese erweiterte Zahlung erst alle die Seit dem Juli 2017 zu zahlen haben?

    1. anwalt.org

      Hallo Dirk,

      die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern endet regelmäßig nicht mit Beendigung des 12. Lebensjahres, sondern erfasst in aller Regel den Zeitraum bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung (Ausbildung/Studium), mithin weit über die Volljährigkeit hinaus.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Erika

        Die Klientin SPFH, die UVG vom zuständigen JA bekommen hatte, hat eine neu Eheschliessung mit dem Ausländer, der bis Familienzuzugerworben noch im Ausland bleibt. Den UVG wurde für alle drei Kinder vom JA abgesagt. Die Frage, ob JC in Rahmen Sozialhilfe den Unterhaltzuschuss übernimmt.
        Danke

        1. anwalt.org

          Hallo Erika,

          der Unterhaltsvorschuss wird bei Ablehnung nicht alternativ vom Jobcenter gewährt.

          Ihr anwalt.org-Team

      2. Dirk

        Sehr geehrte Damen und Herren,
        In Ihrem Artikel oben haben sie geschrieben, dass ein Unterhaltsvorschuss erst seit Juli 2017 für Kinder ab 12 Jahre gilt???

        Reform des UVG zusammengefasst:
        Im Juli 2017 tritt eine Reform des UhVorschG in Kraft, die Folgendes vorsieht:
        Kinder zwischen 12 und einschließlich 17 Jahren erhalten auch Unterhaltsvorschuss, sofern sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind bzw. der Elternteil durch den SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro Brutto einnimmt.
        Die Auszahlung ist nicht mehr auf 72 Monate beschränkt. Kinder erhalten zukünftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss.

        Beste Grüße
        Dirk

        1. anwalt.org

          Hallo Dirk,

          das ist korrekt. Davor lag die Altersgrenze bei 11 Jahren, da mit Beendigung des 12. Lebensjahres (also am 12. Geburtstag) der Anspruch erlosch.

          Ihr anwalt.org-Team

          1. Susanne

            Hallo ich bin Alleinerziehende Mutter von einem Kind, mein Sohn geht ab September in eine sogenannte Maßnahme(bvb) wo er seinen Abschluss nach holt dort bekommt er auch 280€ im Monat muss ich mir da sorgen machen das der untherhaltsvorschuss da weg fällt ?

  2. Jens

    Hallo
    Für meine drei Kinder (K1 +K2 aus 1.Ehe)besteht eine Beistandschaft beim JA und ich bezahle den dort errechneten Unterhalt regelmäßig und vollständig. Da ich als Mangelfall gelte, liegen die Beträge unter dem Mindestsatz . Kann die Kindsmutter (K3)nun trotzdem Vorschuss beantragen? Sie meint, das Jugendamt würde das aufstocken (Es geht hier um 24 Euro Differenz) Und ich müsste es dann irgendwann zurückzahlen. Ist das so richtig und möglich?

    1. anwalt.org

      Hallo Jens,

      kann der Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise aufgebracht werden, kann ggf. Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Die Rückzahlung ist in der Regel jedoch nur im Falle der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners vorgesehen.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Michael

    Die Tochter meiner Frau lebt dauerhaft beim Vater. Er bekommt Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt da meine Frau dauerhaft erwerbsunfähig ist und eine kleine Rente von 400 Euro erhält. Rein theoretisch kann sie diesen Vorschuss ja nie wieder zurück zahlen. Kann das Jugendamt mich dann dazu zwingen mein Vermögen (ich habe mit dem Kind nichts zu tun) offen zu legen um von mir dann das Geld zu bekommen..?

    1. anwalt.org

      Hallo Michael,

      in der Regel ist nur der rechtliche Vater gegenüber dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Jedoch hat der neue Ehepartner auch gegenüber seiner Ehefrau eine Verpflichtung zum Unterhalt. Bitte wenden Sie sich bei entsprechenden Forderungen an einen Anwalt, um dies rechtlich einschätzen zu lassen.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. Thomas

    Hallo,

    ich habe 2011 begonnen, meine Fachhochschulreife nachzuholen. Zuvor habe ich eine Ausbildung absolviert und gearbeitet. Nachdem ich die FH-Reife hatte, habe ich angefangen zu studieren. (2012 – 2018) Seitdem hat die Mutter meines Sohnes (9) Unterhaltsvorschuss erhalten. Ich bin nun fertig mit dem Studium und in Arbeit. Ab kommendem Monat zahle ich den regulären Unterhalt, den ich mit ihr ausgemacht habe. (Ich hole meinen Sohn regelmäßig an den Wochenenden zu mir) Meine Frage ist, ob ich nun den vollen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss oder nur die letzten 3 Jahre aufgrund der Verjährungsfrist oder ob es Erstattungen zu meinen Gunsten gibt.

    Danke für die Info.

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage an die zuständige Unterhaltsvorschusskasse oder einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  5. Jasmin

    Hallo

    Ich habe diesen monat 273€ für meine 13. Jährige tochter bekommen und nur 10€ für meinen 17 jährigen sohn! Wie kann das sein? Lg

    1. anwalt.org

      Hallo Jasmin,

      bitte wenden Sie sich für die Erläuterung der Berechnung an die zuständige Unterhaltsvorschusskasse.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. Antje

    Hallo!
    Ich habe vor mehreren Wochen Unterhaltsvorschuss beantragt. Gleichzeitig habe ich die Beistandschaft für meine Zwillinge beantragt – bin also meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. Heute bekomme ich eine Mail, dass ich erst Unterhaltsvorschuss erhalte, wenn die Vaterschaftsanerkennung vorliegt…… Ist das richtig so, dass mir die Zahlung verweigert wird?

    1. anwalt.org

      Hallo Antje,

      die Unerhaltsvorschusskasse ist in der Regel verpflichtet, zu prüfen, ob der Unterhalt gegenüber dem leiblichen Vater eingefordert wurde bzw. den Unterhaltsschuldner festzustellen. Gegen diesen können sodann entsprechende Rückforderungen erhoben werden. Wenden Sie sich für eine Klärung bitte an die zuständige Stelle.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Gabriela

      Hallo. Ich habe für mein Sohn Unterhaltsvorschuss bekommen. Dann habe ich 2017 in September geheiratet aber mein Ehemann war nicht in Deutschland weil noch keine Visum bekam. Ich habe als Einkommen nur ein minijob und Rest bekomme ich von jobcenter das Geld. Dann habe ein Brief bekommen von Jugendamt dass ich 4000 Euro zurückzahlen muss weil habe geheiratet und keine Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für mein Sohn. Ist dass richtig? Muss ich zahlen? Jetzt zahle ich seit Monaten 100 Euro Raten. Würde mich freuen auf eine Antwort von Ihnen. LG Gabriela

  7. Hürü

    Hallo
    Dr Vater meiner Tochter (3jahre) lebt im ausland, kann nicht zahlen, und ich muss unterhaltsvorsch. Beantragen laut Jobcenter , was passiert wen der Vater uns 100-150€ zahlen würde, müsste ich trotzdem einen Antrag stellen? Und müsste er alles zurückzahlen?

    1. anwalt.org

      Hallo Hürü,

      die Unterhaltsvorschusskasse kann den geleisteten Unterhaltsvorschuss ggf. vom Schuldner zurückfordern. Leistet der Schuldner Unterhalt, wird dies auf den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss angerechnet.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Jacqueline

    Hallo,

    der Vater unseres gemeinsamen Sohnes (5 Jahre) soll den an mich ausgezahlten UVG nun zurückzahlen. Die Summe beläuft sich auf 1.400 EUR. Wir sind nicht verheiratet und leben getrennt. Der Vater ist ALG II – Bezieher und kann das Geld nicht an das Jugendamt zurückzahlen. Droht ihm eine Haftstrafe und wie lange kann diese sein?

    1. anwalt.org

      Hallo Jacqueline,

      die Rückzahlungspflicht besteht in der Regel nicht, wenn der Schuldner nicht leistungsfähig ist. Hat dieser jedoch schuldhaft zu diesem Zustand beigetragen, kann dies auch als Unterhaltspflichtsverletzung gewertet werden. Gemäß § 170 StGB kann hierfür eine Geld- oder bis zu drei Jahre währende Freiheitsstrafe verhängt werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. Andrea

    Liebes Familienrecht-Team,
    der Vater meiner Tochter lebt im EU-Ausland, die Vaterschaft ist nicht eingetragen. Das Jugendamt fordert von mir nun eine Vaterschaftsanerkennung des Vaters (innerhalb einer Woche!), da die Daten des Vaters dort vorliegen, ich wollte immer offen sein. Der Vater ist nicht in der Lage Unterhalt zu bezahlen, ist darüber hinaus Tagelöhner und hat keine monatlichen Gehaltsabrechnungen wie wir. Daneben habe ich Angst vor den Kosequenzen, die eine eingetragene Vaterschaft für meine Tochter hätte, diese kann ich im
    Moment nicht mal ansehen. Was passiert, wenn der Vater die Anerkennung ablehnt? Bzw nicht kooperativ ist? Gäbe es für mich dann keine Möglichkeit der finanziellen Kompensation?
    Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort…

    1. anwalt.org

      Hallo Andrea,

      bitte wenden Sie sich für eine juristische Einschätzung Ihrer derzeitigen Lage an einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. Nicole

    Eine Frage, mein Ex hat UVG für unsere 16 jährige Tochter die bei ihm lebt beabtragt.
    Er hat die ersten 11 Jahre wo das Kind bei mir lebte keinerlei Unterhaltszahlungen geleistet, weder hatte ich UVG beantragt um ihn finanziell nicht zu schädigen und seine Argumentation er sei vom Gesetzgeber gezwungen gewesen UVG zu beantragen glaube ich ihm nicht.
    Meine Frage: Kann ein Elternteil zur Beantragung von UVG vom Gesetzgeber gezwungen werden?
    Er ist selbstständig, verdient gut, fährt viermal im Jahr in Urlaub und wird gezwungen UVG zu beantragen?????

    1. anwalt.org

      Hallo Nicole,

      die zwangsläufige Beantragung ist in der Regel nur bei Bezug von nachrangigen Sozialleistungen wie Hartz 4 gegeben. Dennoch kann in der Regel niemand dazu gezwungen werden, auf staatliche Unterstützung, die ihm rechtlich zusteht, zu verzichten.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Tabitha

        Ich habe eine spezielle Frage, der Vater meines unehrlich en Sohnes ist seit vielen Jahren in Regress mit der Unterhaltsvorschusstelle. Jeden Monat zahlt er eine kleine Summe zurueck. Mein Kind bekommt Unterhaltsvorschuss bis jetzt, vor 4 Wochen ist er verstorben.
        Werden die Schulden auf das Erbe angerechnet, muss mein Sohn die
        Unterhaltsvorschussschulden zurueck zahlen? Kein Anwalt und auch die Stelle, die zur Zeit nicht erreichbar ist, kann mir Antwort geben. Ich muss mich entscheiden, ob ich das Erbe fuer meinen minderjährigen Sohn annehme oder nicht.

        1. Sarah

          Hallo Tabitha,
          Also ich hätte meine eigenen Unterhaltsschulden damals auch geerbt. Mein Erzeuge hatte auch nie gezahlt…
          Meine Mutter hatte das Erbe aber ausgeschlagen.

          Lg Sarah

    2. Doreen

      Hallo liebe Nicole, mir geht es genauso, mein Sohn( 13J.) lebt seit 4 Wochen bei seinem Vater. Heute war die Gerichtsverhandlung. Mit meinem Ex-Mann war vorher mündlich ausgemacht, dass er keinen Unterhalt und kein UVG haben möchte. Ich habe ihm vertraut, und heute kurz vor der Verhandlung sagte er mir dann, dass er UVG beantragen MUSS! Und siehe da, direkt nach der Gerichtsverhandlung ist er sofort zum Amt gegangen und hat den Antrag für UVG geholt.

      1. Manuela

        Hallo Doreen und Nicole, auch mein Ex versprach mir nur für einen Sohn vorerst UV zu beantragen, dann tat er es doch für alle beide, obwohl er es nicht wirklich nötig hätte und im Konsumwahnsinn lebt…. Er behauptet, was er erhält, der Bescheid geht mir ja auch zu, das er das Geld nie monatlich benötigt und es schon recht viel ist… da müßten die Ämter eingreifen, Fallberechnungen müssten da her und keine Tabelle, den der andere Teil wird somit in die Knie gezwungen, kann den Kids weder was bieten noch privat vorsorgen, weil wie soll das gehen bei Selbstbehalt von 1080€…und hat man viell. durch einen glücklichen Umstand irgendwann was übrig, kommt das Amt daher und verlangt zurück.
        Und ihr lieben Ämter… nicht jeder Zahlungspflichtiger verzichtet freiwillig auf seine Kinder oder den Umstand das sie nicht bei einem leben…. Hier muß genauer hingeschaut und gehört werden bei Missständen in Familie wo emotionaler Missbrauch eine entscheidende Rolle spielt.
        Er ist ein Desaster.
        Wie lange kann das Jugendamt eigentlich Regressansprüche stellen… Ich könnte dies noch niergens eindeutig lesen. Die Aussage des Amtes schien mir nicht wirklich glaubwürdig-sorry!
        Also wann verjährt der Rückholungsanspruch!?
        Danke fürs Lesen und antworten.

  11. Medine

    Meine Tochter ist 15 Jahre bis jetzt habe ich keinen Cent bekommen. 2012 habe ich einen Antrag gestellt aber unser Sachbearbeiter hat gesagt, sie kriegen ja vom Jobcenter Unterstützung. Außerdem würde sie nur bis 12 Jahren kriegen. Jobcenter hat vor zwei Jahren die Zahlung einegestellt. Nun würde das meinen Kind ja zustehen. Und was ist rückwirkender Zahlung?

    1. anwalt.org

      Hallo Medine,

      eine rückwirkende Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen ist in der Regel nur bis zu dem Monat der Antragstellung möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. John

    Hallo,
    ich zahle jeden Monat 129 € Unterhalt,da ich nicht mehr habe. Die Unterhalsvorschusskasse zahlt an meine EX monatlich 25 €
    meine Frage ist nun muss ich die 25 € an die Unterhalsvorschusskasse zurückzahlen ??

    1. anwalt.org

      Hallo John,

      eine Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses vonseiten des Unterrhaltsschuldners kann ggf. erfolgen, sofern dieser entsprechend leistungsfähig ist.

      Ihr anwalt.org-Team

  13. Daniela

    Ab 01.06.2018 erhalte ich für meine Tochter UV, welche am 30.05.18 erstmals für den Juni gezahlt wird. Nun hat mir das Jobcenter bereits am 30.04.18 den UV-Betrag abgezogen, so dass mir die 205 Euro im Mai fehlen. Als Begründung wurde gesagt, dass das Geld für den Juni noch im Mai (30.05.) fliesst, so dass es seitens des Jobcenters auch für den Mai abgezogen wird. Nachvollziehen kann ich das nicht. Im Mai fehlen mir 205 Euro, denn das Geld am 30.05. ist ja für den Juni. Oder habe ich einen „Denkfehler“?
    Mir geht es leider auch wie oben Monika. Über 2000 Euro Nachzahlung seit Antragstellung. Geht leider komplett ans Jobcenter… Damit man ja nicht mal einen Euro mehr fürs Kind hat! Man könnte ja dem Kind mal einen Sonderwunsch erfüllen, was sonst nicht möglich ist. So ist es nur eine Verschiebung von einem Amt zum anderen…

    1. anwalt.org

      Hallo Daniela,

      bitte wenden Sie sich für die Klärung an die zuständige Unterhalsvorschusskasse.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Anika

      Hallo
      Ich glaube so geht es vielen Eltern.
      Habe vor 1jahr uvg beantragt und bis heute kein bescheid,Würde für 2Kinder ne menge zurück gezahlt bekommen ((wo sehe ich ob das job center in vorleistung gegangen ist oder nicht? ??)))Dann wird mir gesagt das doch keine vorleistung gezahlt werden.Ich blick da nicht mehr wirklich durch

  14. Kira

    Hallo,
    der Vater meines Kindes hat Einkommen um die Pfändungsfreigrenze, kann also nicht zahlen. Ich erhalte daher Unterhaltsvorschuss. Warum liegt dieser mit 154 Euro weit unter dem Wert der Düsseldorfer Tabelle? Sprich warum erhalte ich vom Staat weniger für mein Kind, als der Vater zahlen müsste? Mein Bedarf ist ja der Gleiche…
    Und stimmt es, dass er trotzdem den Wert der Düsseldorfer Tabelle zurückzahlen muss, obwohl ich nur die 154 Euro bekomme?
    Vielen Dank schonmal für die Info.
    Kira

    1. anwalt.org

      Hallo Kira,

      der Unterhaltsvorschuss ergibt sich aus dem Mindestunterhalt (Bedarf gemäß Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle) abzüglich des vollen Kindergeldsatzes.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Alina

    Ich habe eine Frage . Mein Antrag wurde abgelehnt, weil die Behörde den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht eindeutig bestimmen kann . Mein Sohn wird 72 Prozent der wöchentlichen Zeit von mir betreut und der Vater hat erweiterten Umgang mit 28 Prozent . Der Kindesvater zahlt keinen Unterhalt, obwohl er von der Beistandschaft dazu aufgefordert worden ist, den Mindestunterhalt zu leisten. Er hat einen Anwalt beauftragt , der diese Aufforderung anfechtet. Was soll ich tun? Bis hier eine Entscheidung getroffen ist, können Monate vergehen. Ich bin aber auf den Unterhalt angewiesen. Ich befinde mich in Ausbildung. Ein Gespräch mit der Bearbeiterin hatte keinen Erfolg. Sie war nicht mal bereit, mir eine Erklärung für die Ablehnung zu geben. Ich wäre über eine Antwort dankbar. Mit freundlichen Grüßen Alina

    1. anwalt.org

      Hallo Alina,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich für eine rechtliche Klärung des Sachverhaltes ggf. Ihrerseits an einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Silke

    Hallo

    mein Lebensgefährte hat heute ein Brief bekommen,wo eine Forderung von knapp 2900 Euro Unterhalt sind. Seine Ex Freundin hat für die Zeit von 2011 bis 2013 Unterhaltsvorschuss bekommen, da er nicht zahlen konnte. Die Forderung ist auch per Vollstreckungsbescheid von 2013 gesichert. Er befindet sich jetzt in der Ausbildung, was kann er jetzt machen? Wie muss er jetzt reagieren?
    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Silke,

      Schuldner sollten in der Regel versuchen, eine entsprechende Einigung mit den Gläubigern zu finden. Dabei kann auch der Hinweis auf die geringen finanziellen Mittel erfolgen, um die Zahlungsmodalitäten zu klären. Ihr Partner kann sich für eine Beratung ggf. auch an einen Anwalt wenden. Dieser kann eventuell mögliche Lösungswege ermitteln.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Laisi

      Hallo,

      Die Ex Partnerin meines Partners möchte UZ beantragen.
      Die Höhe des bisherigen Unterhalts haben beide untereinander festgelegt und der wurde auch immer regelmäßig bezahlt.
      Nun haben wir jedoch 2 Kinder zusammen (3 und 1) und ich bin Zuhause ein Mutterschutz. Mein Mann verdient nur 1600 € Netto. Kommt also auch für uns noch auf. ( Miete und mntl. Lebenskosten)
      Wird das beim UZ angerechnet?
      Bekommt sie den UZ zusätzlich zum monatl. Unterhalt?
      Müsste hier nicht der tatsächliche Unterhalt erst einmal nach Düsseldorfer Tabelle berechnet werden,um zu sehen, ob er überhaupt zu wenig zahlt?
      Danke für Hilfe :)

      1. anwalt.org

        Hallo Laisi,

        Unterhaltsvorschuss kann neben Unterhaltszahlungen gezahlt werden, wenn letztere den Mindestbedarf des Kindes nicht decken können. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Unterhaltsberechnung und die Ansprüche genauer prüfen zu lassen. Wir an dieser Stelle keine Einschätzung hierzu abgeben.

        Ihr anwalt.org-Team

        1. Melanie

          Stbg 198 Österreich Unterhaltsvorschuss seit 2017 ab wann muss man das zurückzahlen.?Strafanzeige mit bedingter Strafe 3.Jahre auf Bewährung (ein Monat).steht das auch dann im Führungszeugnis?kann mir das bitte jemand erklären

          1. anwalt.org

            Hallo Melanie,

            bitte wenden Sie sich hierzu im Zweifel an einen Anwalt. Wir befassen uns an dieser Stelle ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht.

            Ihr anwalt.org-Team

    3. Majida

      Hallo Ich möchte einen Unterhaltsvorschuss beantragen, mit dem meine Tochter seit sechs Jahren lebt und ihr Vater seit drei Jahren außerhalb Deutschlands lebt, aber ich weiß nicht, dass informationen genehmigt werden, wenn der Vater anonym ist?

      1. anwalt.org

        Hallo Majida,

        bitte wenden Sie sich an die zuständige Unterhaltsvorschusskasse (Jugendamt). In der Regel muss im Rahmen des Antrages ein Nachweis über die Bemühungen erbracht werden, um Unterhalt vom Schuldner zu erhalten.

        Ihr anwalt.org-Team

  17. Brian

    Hallo muss meine Frau den unterhaltsvorschuss zurück zahlen an uvg Stelle obwohl sie keine arbeit und kann der Stiefvater des Kindes mit ran gezogen werden? (kind lebt beim Vater)
    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Brian,

      der Unterhaltsvorschuss wird geleistet, wenn der Unterhaltsschuldner keinen Kindesunterhalt leisten kann oder sich standhaft weigert, seiner Pflicht nachzukommen. Entsprechend kann der geleistete Unterhaltsvorschuss regelmäßig von dem Schuldner zurückgefordert werden, wenn dieser über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. In der Regel ist das Einkommen des Partners beim Kindesunterhalt nicht einzubeziehen. Bitte wenden Sie sich für eine genaue Klärung an einen Anwalt. Wir können dies an dieser Stelle nicht bewerten.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Sylvia

    Ich erhalte Unterhaltsvorschuss für meinen 16-jährigen Sohn vom Jugendamt. Er möchte jetzt neben seiner Schule einen Minijob auf 450,- € Basis annehmen. Hierbei will er manchmal (nicht regelmäßig, sondern je nach Bedarf des Arbeitgebers) sein Taschengeld aufbessern (auf Lohnsteuerkarte, also offiziell).
    Muss ich das dem Amt mitteilen?
    Schmälert sein Verdienst den Unterhaltsvorschuss?

    1. anwalt.org

      Hallo Sylvia,

      Einkommen des Kindes wird regelmäßig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Das trifft damit auch auf den Unterhaltsvorschuss zu. Es besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse. Dies kann klären, wie hoch die jeweilige Anrechnung ausfällt.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Tom

      Guten Tag,
      meine Tochter und ich (Vater) sind vor 1,5 Wochen in eine Eltern – Kind – Einrichtung gezogen. Zuvor hatte sie zuhause bei ihrer Mutter gewohnt. Da der Einzugstermin von Seiten der Einrichtung erst 2 Wochen vor dem Einzug mitgeteilt wurde und vor Feststehen des genauen Einzugsdatums, viele Anträge nicht gestellt werden konnten, habe ich einige Gelder noch nicht erhalten. Den Weiterbewilligungsbescheid vom Jobcenter habe ich erst vergangenen Freitag erhalten und dort gelesen, dass der Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss (welchen ich bislang noch nicht erhalte), angerechnet wird. Meine Frage ist nun, ob es (gesetzlich geregelt) die Möglichkeit gibt, bis der Unterhaltsvorschuss genehmigt ist, den vollen ALG2 Satz vom Jobcenter zu fordern, da es erfahrungsgemäß länger dauert, bis der Antrag auf Unterhaltsvorschuss geprüft und genehmigt ist und die Mutter meiner Tochter (welche damals ebenfalls Unterhaltsvorschuss beantragt hatte) lange Zeit den vollen ALG2 Satz bekommen hatte, ehe sie aufgefordert wurde, den Unterhalt(svorschuss) einzufordern!?

  19. G.

    Wie ist es mit dem Bildungspaket, habe durch den Unterhaltsvorschuß kein SGB II mehr, aber auch nicht mehr im Geldbeutel

    1. anwalt.org

      Hallo,

      Leistungen für Bildung und Teilhabe stehen in der Regel nicht allein in Abhängigkeit des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Katharina

        Ich auch! Bekomme kein wohngeld mehr nur noch unterhaltsvorschuss und hab jetzt genauso viel geld und muss fuers mittagessen bezahlen ..fuer schulmaterial und so weiter .finde es echt schade das alle anderen die sozialleistungen und etc bekommen die unterstuetzung haben und die wo teilzeit arbeiten und alleinerziehend sind nichts mehr!

        1. Susanne

          Ich bekomme EU-Rente und hab mir das vorher ausgerechnet. Die 50 Euro mehr wiegen die Vorteile des Wohngeldes mit den damit verbundenen Vergünstigungen bei weitem nicht auf. Das Wohnungsamt hat mir bei dieser Entscheidung sehr geholfen. Nun habe Ich den Bonus Unterhaltsvorschuss nicht beantragen zu müssen, kam mir sehr entgegen.

        2. Lilly

          ganz genau so geht es mir auch. ich bekomme für mein kind kein wohngeld mehr nur noch UV. der unterhalt wurde erhöht und ab juli das kindergeld und danach bekomme ich auch noch drei euro weniger UV. essensgeld, schulbedarf, ausflüge, brille usw trage ich alles alleine und der KV zahlt keinen cent. er hat lieber noch ein drittes kind gemacht, aus erster ehe gibt es nämlich auch eine tochter für die er ebenfalls nicht zahlt. als alleinerziehende muss man vollzeit arbeiten um zu überleben, lässt man dann evtl das kind zwei std alleine ist man auch wieder der depp weil man das bei einer 10 jährigen nicht darf. da brauch sich doch keiner wunder wenn man irgendwann durchknallt.

          1. S.

            Ich bin seit 2013 geschieden und habe das alleinige Sorgerecht und bekomme Unterhaltsvorschuss weil ich diesen damals beantragt hatte weil der Vater nie gezahlt hatte. Ein Umgang mit den Kindern gab es mit ihm auch nicht also hab ich das alles in der Hand.nun meine Frage am 04.04.20 ist eine Zahlung eingegangen von 32 Euro vom Kindesalter aber nur für ein Kind und zwar das dritte und für die anderen nicht noch nicht mal für das letzte Kind. Diesen Betrag habe ich zurück überwiesen weil ich ja keinerlei Info von dem Amt hatte am 07.04 kam dann mal Post vom Amt wo man mir mitteilte das der Kindesalter zahlt. Was ist nun Richtig und wie soll ich das Amt verstehen ich dachte das der Vater es an die Stelle zurückzahlen muss und nicht an mich. Kann mir jemand helfen. Liebe Grüße Jeannine

    2. Zuni

      Meine Tochter ist 18 Jahre ich war Arbeitslos von Ihren 6 – 18 Lebensjahr oder hatte geringes Einkommen. Es liegt kein Titel vor für den UV nur eine Bewilligung vom Jugendamt . Ich selber konnte nie Zahlen . Zwischendurch 2010 war Ich Selbstständig . Doch damit ging Ich pleite und in die Insolvenz. Muss ich alles den Staat zurückzahlen, wenn Ich jetzt EInkommen über den Selbstbehalt von 1080 € habe. ? Vielen Dank

      1. anwalt.org

        Hallo Zuni,

        wenden Sie sich für die Prüfung etwaiger gegen Sie gestellter Ansprüche bitte an einen Anwalt. Wir können das an dieser Stelle nicht abschließend bewerten.

        Ihr anwalt.org-Team

      2. Ramona

        Hallo, allerseits
        Also der Vater meiner Tochter gibt dem Kind jede Woche Taschengeld 15 Euro und nun wird es vom unterhaltsvorschuss abgezogen, wie findet ihr das und das jemand schon erlebt, also wenn sie was von mir bekommt bekomm I h ja auch keine belohnung

  20. Monika

    Mein Antrag wurde bewilligt, nach 8 Monaten hätte ein Betrag von etwas über 1600€ bekommen müssen. Hab schon mit meinem Kind nach Möbeln geschaut ec. Dann lese ich im Bescheid das ich von den 1600€ nur 400€ erhalte der Rest geht ans jobcenter? Ich hab seit September 2017 nichts mit dem Jobcenter zutun gehabt. Ich hoffe das ein Widerspruch geholfen da ich entlich mal das Zimmer meines Kindes sowie Bekleidung und die offene schulrechnungen begleichen kann.

    1. Michaela

      Hallo, ich war heute beim Jugendamt und wollte Unterhaltsvorschuss beantragen. Mein Antrag wurde gar nicht erst angenommen. Ich lebe vom Vater des Kindes getrennt, also jeweils eigene Wohnungen, ich habe das alleinige Sorgerecht. Er besucht uns aber bei mir zu Hause, um sein Kind zu sehen und das finde ich auch gut, denn wir verstehen uns auch noch gut. Ich würde nur etwas bekommen wenn ich geschieden wäre oder der Kindesvater kein Kontakt mehr zu uns hat, war die Aussage der guten Frau vom Amt.Der Vater des Kindes verdient unter der Grenze u kann somit keinen Unterhalt bezahlen. Er arbeitet in drei Schichten, dann müsste er eben noch Nebenjobs annehmen, sagte die Frau vom Amt. Danke für Ihre Antwort

      1. Caro

        Liebe Michaela,
        da hat die Dame vom Amt mal so gar keine Ahnung! Mein Ex-Partner und ich sind in genau der gleichen Situation und sind damals sogar gemeinsam zum Amt um den Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
        Der Sachbearbeiter war sogar ganz imponiert, dass wir das trotz Trennung dem Kind zuliebe so harmonisch hinbekommen.
        Lass dich bitte von der „netten“ Dame im Amt nicht verunsichern. Gehe bitte noch mal hin und bestehe auf dein Recht.
        Der Zuschuss steht dir zu, ohne das dein Ex-Partner zusätzliche Schichten schieben muss und das Verhältnis zwischen dir und dem Kindsvater, also ob Kontakt besteht oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle!
        Ich wünsche dir, dass sich alles zum Guten wendet. Bleib hartnäckig!

        Liebe Grüße

      2. Martina

        Ich habe im September für meine drei Kinder unterhaltsvorschuss und beistandschaft im jugendamt beantragt. Wir leben in scheidung. Kinder 1, 2 und 5 Jahre alt. Gehe jetzt wieder in die arbeit um unseren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich verstehe es einfach nicht das man ins jugendamt geht sich HILFE sucht. Und man wird da völlig im Stich gelassen. Hab des öfteren mit dem Mann der meinen Fall bearbeitet telefoniert. Es heisst nur er hat soviel zutun und im März vielleicht könne ich mit unterhaltsvorschuss rechnen… ähm drei Kinder kosten Geld. Wie war das bei euch?? Wann habt ihr unterhaltsvorschuss bekommen??? Danke

        1. Peter

          Meine Ex-Frau und Kindesmutter hat es innerhalb von 2-3 Wochen genehmigt bekommen , lief alles ohne Probleme ab.

        2. S.

          Ich bin alleinerziehend vater von 5kinder ich zeit Oktober 2019 getrent.und alle 5kinder lebt bei mir mit Mutter kein Kontakt mehr ich hab gar kein unterhalt bekommen.

        3. E.

          Bei mir hat es 11 Monate (!) gedauert, dafür kam dann das UVG rückwirkend zum 01.07.17. War hart und ziemlich unverständlich, aber die Jahre vorher ging es ja auch ohne UVG. Meine Tochter erhielt UVG von 0-6 Jahre (=72 Monate), dann wurde das Gesetz geändert und sie bekommt seit 1.7.2017 wieder UVG, bis sie 18 wird.

          1. Sevda

            Hallo.
            Dein Fall ist interessant.
            Hast du gleich nach der Gesetzesänderung den UV
            beantragt?
            Viele Grüße.

            S.

      3. Michaela

        Deine Bedingungen gegenüber der UVG.Stelle sind erfüllt.getrennd lebend ,und jeder seine eigene Wohnung! UVG.steht dir damit zu!

    2. Sandra

      Durch die Sache mit dem Coronavirus muss der Kindsvater in Kurzzeitarbeit gehen. Er arbeitet in der Gastronomie als Kellner, und die Gaststätte musste ja nun auf unbestimmte Zeit schließen. Er kann dann kein Unterhalt zahlen, denn er bekommt ca. 700-800€ Kurzzeitarbeitergeld und davon gehen knapp 400€ Miete bei ihm ab und noch andere Kosten. Nun will ich Unterhaltsvorschuss beantragen, so lange bis er wieder zahlen kann und auch möchte. Muss er das dann trotzdem zurück zahlen?

      1. tanja

        ja Unterhaltsvorschuss muss er immer zurückzahlen da er vom staat finanziert wird und kein Geschenk ist. sobald er wieder mehr Verdient muss er alles zurückzahlen man kann allerdings meist mit den Jugendämtern reden und in kleinen Raten zurückzahlen. Sobald er wieder zahlen kann MUSS er auch wieder Unterhalt zahlen. Ob er möchte oder nicht spielt beim Unterhalt keine Rolle da er meldepflichtig ist sobald sein Einkommen sich ändert und ab denn Zeitpunkt MUSS er auch wieder Unterhalt Zahlen

        1. Claudia

          Deine Antwort ist leider nicht korrekt. Wenn der Vater nicht leistungsfähig ist muss er für die Dauer für die Unterhaltsvorschuss gewährt wurde auch den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen.

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