FAQ: Elternzeit beantragen
Um die Elternzeit zu beantragen, muss die Frist von sieben oder 13 Wochen eingehalten werden. Wann Sie welche Frist einhalten müssen, erfahren Sie hier.
Die Elternzeit beantragen Sie ausschließlich bei Ihrem Arbeitgeber. Die genaue Methode, wie Sie diese Meldung einreichen, erklären wir in diesem Abschnitt.
Nein. Nein. Die Elternzeit ist eine Leistung, die ausschließlich den Arbeitnehmern zusteht. Selbstständigen, Gewerbetreibenden und arbeitslosen Personen steht sie also nicht zu. Für sie besteht dennoch der Anspruch auf das Elterngeld.
Inhalt
Wer kann die Elternzeit beantragen?
Damit Eltern die Möglichkeit haben, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern, gibt es in Deutschland die Elternzeit – eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Als finanziellen Ausgleich können Sie das Elterngeld beantragen, für welches ein separater Antrag gestellt werden muss. Dieser Ratgeber bezieht sich lediglich auf den Antrag der Elternzeit, worauf Sie achten müssen und inwiefern sich der Vorgang für Mütter und Väter unterscheidet.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses Elternzeit beantragen. Die Hauptvoraussetzung dabei ist, dass Sie mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Dieser Anspruch besteht nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiveltern oder Stiefeltern, wenn das Kind im Haushalt aufgenommen wurde.
Bis wann muss man Elternzeit beantragen?
Damit der Antrag auf Elternzeit rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber eingeht, müssen Sie sich an bestimmte Fristen halten. In der Regel muss der Antrag zur Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber eintreffen.
Ist Ihr Kind bereits älter als drei Jahre und Sie möchten die Elternzeit beantragen, erhöht sich diese Frist auf 13 Wochen. Diese Grundlage der Fristen weist jedoch Unterschiede auf, je nachdem, ob es sich bei dem Antragssteller um die Mutter oder den Vater des Kindes handelt.
Wann ist die Elternzeit zu beantragen als Mutter?
Wenn Sie die Mutter des Kindes sind, steht Ihnen neben der Elternzeit auch ein gesetzlicher Anspruch zum Mutterschutz zu. Dieser Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Für Mütter beginnt die eigentliche Elternzeit erst nach der Mutterschutzfrist, also meist acht Wochen nach der Entbindung.
Sie müssen die Elternzeit nicht zwingend vor der Geburt beantragen. Es reicht, wenn Sie den Antrag spätestens sieben Wochen vor dem Ende der Mutterschutzfrist (also eine Woche nach der Geburt) stellen.
Zum Beispiel: Angenommen, der Geburtstermin ist der 10. Mai. Die Mutterschutzfrist endet also am 05. Juli, also acht Wochen nach der Entbindung. Soll die Elternzeit direkt im Anschluss am 06. Juli beginnen, muss der Antrag spätestens sieben Wochen vorher (also am 18. Mai) beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Die Frist für Väter
Als Vater des Kindes können Sie den Antrag vor oder nach der Geburt des Kindes einreichen, je nachdem, wann Sie die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt antreten, zählt die siebenwöchige Frist vor dem gewünschten Startdatum.
Zum Beispiel: Sie möchten die Elternzeit als Vater beantragen, wenn Ihr Kind bereits ein halbes Jahr alt ist. Der geplante Beginn der Elternzeit ist der 10. November. Der Antrag muss dem Arbeitgeber also spätestens am 22. September vorliegen.
Planen Sie, direkt ab dem Tag der Geburt in Elternzeit zu gehen, stellen Sie den Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In solchen Fällen ist es jedoch schwieriger, das genaue Startdatum der Elternzeit festzulegen, da der errechnete Geburtstermin in den meisten Fällen nicht dem eigentlichen Entbindungstermin entspricht. Hier empfiehlt es sich, wenn Sie die Elternzeit beantragen, auf diesen Umstand hinzuweisen. Vermerken Sie zum Beispiel, dass die angegebenen Daten auf dem errechneten Termin basieren und Sie die endgültigen Daten direkt nach der Geburt nachreichen.
Fristen für Adoptiveltern
Die Beantragung der Elternzeit ist auch bei der Adoption eines Kindes möglich. Bereits während des Adoptionsverfahrens können Sie die Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Auch hier müssen Sie sich an die siebenwöchige Frist halten. Die Elternzeit können Sie in Anspruch nehmen, sobald das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde.
Wo und wie muss man Elternzeit beantragen?
Um die Elternzeit richtig zu „beantragen“, müssen Sie keinen offiziellen Antrag stellen, sondern sie lediglich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Dieser Anspruch steht allen Beschäftigten gesetzlich zu, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit, als Auszubildende oder mit geringfügiger bzw. befristeter Beschäftigung tätig sind.
Die Meldung der Elternzeit muss also beim Arbeitnehmer eingereicht werden. Dies können Sie anhand eines formlosen Schreibens tun. Ob der Antrag jedoch per Brief oder elektronisch vorgenommen werden kann, hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab.
- Das Kind wurde vor dem 01. Mai 2025 geboren: Bei Geburten bis zum 30. April 2025 müssen Sie den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber per Brief einreichen. Diesen Brief können Sie entweder persönlich einreichen oder per Post verschicken – wichtig ist, dass die Meldung in Papierform erfolgt.
- Das Kind wurde ab dem 01. Mai 2025 geboren: In diesem Fall können Sie die Elternzeit per Mail beantragen. Die Meldung ist jedoch auch per Brief möglich, falls Sie diese Option bevorzugen.
In beiden Fällen ist es ratsam, eine Eingangsbestätigung anzufordern, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber Ihre Meldung erhalten hat.
Aber: Sind Sie selbstständig tätig oder der Betreiber eines Gewerbes, können Sie die Elternzeit nicht beantragen, da Sie keinen Arbeitgeber und somit keinen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Ebenfalls nicht möglich ist es, die Elternzeit bei Arbeitslosigkeit zu beantragen. Jedoch steht es Ihnen in jedem dieser Fälle zu, das Elterngeld zu beantragen.
Was muss im Antrag stehen?
Damit Ihr Arbeitgeber alle notwendigen Informationen bezüglich der Elternzeit erhält, sollten folgende Punkte in Ihrem Antrag stehen:
- Ihre Anschrift sowie die des Arbeitgebers
- Das Start- und Enddatum der Elternzeit (ist das Startdatum die Geburt, schreiben Sie bspw. „ab Geburt“ und den errechneten Geburtstermin)
- Eine Bitte der Eingangsbestätigung
Ist es möglich, die Elternzeit nachträglich zu beantragen oder zu ändern? Im Antrag auf Elternzeit müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, welche Elternzeiten Sie innerhalb der ersten beiden Lebensjahre des Kindes planen. Diese Angaben sind für Sie nachträglich bindend. Ihr Arbeitgeber kann einer nachträglichen Änderung zustimmen, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Die Elternteilzeit bei mehreren Kindern beantragen
Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jedes Kind separat, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden. Wenn sich Ihre Elternzeiten für beide Kinder überschneiden, besteht die Möglichkeit, diese zu übertragen.
Außerdem können Sie vorzeitig aus der Elternzeit aussteigen, wenn sich ein weiteres Kind ankündigt. Diese Option bietet sich insbesondere für Mütter an, die Mutterschaftsleistungen in Anspruch nehmen möchten. In diesem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren.
Endet die Mutterschaftsleistung des Kindes, können Sie die Elternzeit wieder beantragen (für das 2. oder 1. Kind). In beiden Fällen ist die notwendige Frist zu beachten – sieben oder 13 Wochen, je nach dem Alter des Kindes.

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