Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht unter bestimmten Umständen einen sogenannten Unterhalt vor. Dabei handelt es sich um die Verpflichtung, für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Dabei können nicht Kinder Unterhalt von ihren Eltern verlangen, sondern ggf. auch die Eltern von ihren Kindern. Hierbei handelt es sich dann um den sogenannten Elternunterhalt.
In diesem Ratgeber lesen Sie, wann Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen und in welchem Maße dies passieren kann. Müssen Kinder beispielsweise all ihr Erspartes aufbringen, um den Eltern den Lebensunterhalt zu sichern? Gibt es beim Elternunterhalt ein Schonvermögen? Was ist beim Unterhalt für die Eltern für ein Selbstbehalt zu beachten?
Inhalt
FAQ: Schonvermögen bei Elternunterhalt
Kinder sind den Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wenn bei diesen eine Bedürftigkeit vorliegt. Beim Elternunterhalt sind alle Kinder gleichrangig zur Zahlung verpflichtet.
Ja. Kinder werden laut Familienrecht nur für den Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.
Hier können Sie nachlesen, wie Sie das Schonvermögen beim Elternunterhalt berechnen können.
Wann fällt Elternunterhalt an?
Das BGB regelt zur Unterhaltspflicht folgendes:
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. (§ 1601 BGB)
Diese Pflicht muss allerdings nur bei zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
- bei Bedürftigkeit auf Seiten des Unterhaltsberechtigten (§ 1602 BGB)
- und bei Leistungsfähigkeit auf seinen des Unterhaltspflichtigen (§ 1603 BGB).
Im Klartext bedeutet das: Erst, wenn die Eltern bedürftig sind und die Kinder auch für den Unterhalt aufkommen können, muss Elternunterhalt gezahlt werden. Dabei haften mehrere Kinder gleichrangig und müssen anteilig zum Unterhalt beitragen. Enkel müssen für ihre Großeltern nicht aufkommen.
Häufig wird über den Elternunterhalt diskutiert, wenn die Eltern oder ein Elternteil in ein Heim muss. Dann sind die Kosten häufig so hoch, dass die Rente und die Pflegeversicherung nicht ausreichen. Mitunter springt auch der Sozialhilfeträger ein, allerdings fordert dieser die Kosten wenn möglich von den Kindern zurück.
Wie sieht beim Elternunterhalt der Selbstbehalt aus?
Bevor das Sozialamt überhaupt prüfen kann, ob Unterhaltsansprüche auf die Kinder übergehen, muss der bedürftige Elternteil zunächst sein eigenes Vermögen zur Deckung der Heimkosten einsetzen.
Besitzen die Eltern kein eigenes Vermögen oder ist dieses aufgebraucht, wird die Leistungsfähigkeit der Kinder geprüft. Diese müssen aber nicht grenzenlos zahlen und unter Umständen selbst um ihren Lebensunterhalt fürchten.
Der Gesetzgeber kennt zwei Schranken im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt: das Schonvermögen und den Selbstbehalt.
Wie hoch ist beim Elternunterhalt das Schonvermögen?
Um sicherzustellen, dass Kinder durch den Elternunterhalt nicht selbst in ein finanzielle Notlage geraten, trat am 01.01.2020 das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Dieses sieht für den Elternunterhalt ein sogenanntes Schonvermögen vor.
Demnach müssen Kinder nur dann für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn sie im Jahr ein Bruttogesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro verzeichnen. Dazu zählen neben dem Arbeitsentgelt unter anderem auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Werden die 100.000 Euro nicht erreicht, greift beim Elterngeld das Schonvermögen und Kinder können nicht zur Kasse gebeten werden.
Was passiert, wenn die Kinder eine eigene Immobile besitzen? Dieses Vermögen findet beim Elternunterhalt in der Regel keine Beachtung, allerdings kann durch die Nutzung einer eigenen Immobilie ein Vorteil entstehen, der beim Schonvermögen berücksichtig werden kann.
Die eingesparten Mietkosten fallen wie folgt ins Gewicht: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Jahr 2013 (Az. XII ZB 269/12), dass der Wohnvorteil nach den tatsächlichen Verhältnissen zu bestimmen ist und nicht nach einem pauschalen Ansatz. Das bedeutet auch, dass hinsichtlich des Elternunterhalts beim Schonvermögen die Finanzierungskosten der Immobile abzugsfähig sind. Gleiches gilt für die Nebenkosten.
Darüber hinaus ergeben sich in diesem Zusammenhang beim Elternunterhalt weitere Freibeträge. So dürfen Kinder, die eine eigene Immobilie besitzen, Rücklagen für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten bilden. Das Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. II-9 UF 190/11) hielt hierzu allerdings fest, dass diese Rücklagen den gegenwärtigen Lebensverhältnissen entsprechen müssen.
Sparen Kinder auf ein neues Auto, da absehbare Reparaturen unwirtschaftlich sind, fallen diese Beträge beim Elternunterhalt ins Schonvermögen. Der BGH entschied (Az. XII ZR 98/04), dass das Amt nicht verlangen kann, dass die Kinder für die Beschaffung eines Autos einen Kredit aufnehmen, denn dies gilt als unwirtschaftlich.
Schonvermögen bei Elternunterhalt: Was passiert mit der eigenen Altersvorsorge?
Kommen Kinder in die Situation und zahlen für den Unterhalt der Eltern, wünschen sie sich ggf. für ihre Kinder etwas anderes. So schließt der ein oder andere also eine private Altersvorsorge ab. Doch fallen diese Beträge beim Elternunterhalt ins Schonvermögen?
Auch mit dieser Thematik beschäftigte sich der BGH und entschied (Az. XII ZR 98/04), dass pauschal fünf Prozent des bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge abzugsfähig sind. Diese Summe bezieht sich auf alle Berufsjahre und kann darüber hinaus mit vier Prozent für jedes Berufsjahr verzinst werden.
Lebensversicherungen müssen regelmäßig nicht gekündigt werden, um den Lebensunterhalt der Eltern sicherzustellen. Hier hat das Versorgungsziel des Kindes Vorrang.
Gibt es beim Elternunterhalt einen Selbstbehalt?
Erwirtschaften Kinder mehr als 100.000 Euro im Jahr und überschreiten das beim Elternunterhalt geltende Schonvermögen, müssen diese zum Beispiel für die Kosten eines Pflegeheims aufkommen. Allerdings sieht der Gesetzgeber beim Elternunterhalt einen sogenannten Selbstbehalt vor.
Der Selbstbehalt ergibt sich bei dem Unterhalt für die Eltern aus Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle. Berechnungsgrundlage ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Dieses errechnet sich wie folgt: Alle Einkünfte werden addiert und verschiedene Ausgaben und Kosten abgezogen. Hierzu zählen unter anderem:
- Kosten der Krankenvorsorge
- berufsbedingte Aufwendungen
- Darlehensverbindlichkeiten
- ggf. Miete und Mietnebenkosten (einzelfallabhängig, da bereits in Selbstbehalt enthalten)
- Rundfunkgebühren
- Beiträge zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- Ggf. Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder
Von diesem bereinigten Nettoeinkommen ist der Selbstbehalt abzuziehen. Um nun den Elternunterhalt zu ermitteln, ist dieser Betrag anschließend noch zu teilen. Allerdings ist ggf. beim Elternunterhalt noch das Schonvermögen zu beachten.
Aktuell (Stand 2026) liegt der Selbstbehalt für den Elternunterhalt bei 2.650 Euro und für den Ehepartner bei 2.120 Euro pro Monat. Der Familienselbstbehalt beträgt 4.770 Euro.

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Mein Vater ist seit 1.12.19 im Pflegeheim. Da die Rente nicht ausreicht wird ein Antrag „ Hilfe zur Pflege“ ab 1.1.20 gestellt ( Neue Gesetzänderung ). Kann mein Vater jetzt noch ( da das Schonvermögen ein bisschen höher ist ) vor Antrag noch Geld ausgeben für Fernseher , Brille oder ähnliches damit er nicht über den schonbetrag kommt. Mein Vater hat keine Sterbeversicherung nur das angesparte Geld. Danke für Ihre Antwort.
Hallo,
mein Großvater hat mir bis 2016 regelmäßig monatlich ein Geldgeschenk überwiesen. Nach Eintritt der Bedürftigkeit im April 2019 fordert nun das Sozialamt für den Zeitraum 2009 – 2016 den geschenkten Betrag zurück im Rahmen der 10 Jahresfrist.
Ich selber bin verheiratet und habe ein Kind.
Gibt es – wie beim Elternunterhalt – auch für Enkelkinder ein Schonvermögen und Selbstbehalt, so dass ich das geschenkte Geld nicht mehr zurück zahlen muss?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hallo Markus S.,
in diesem Fall sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt abklären, ob eine Rückforderung durch das Sozialamt möglich ist und in welcher Höhe dies erfolgen kann. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an und können den Sachverhalt daher nicht einschätzen.
Ihr Team von anwalt.org
Sommerzeit 85
Hallo
Meine Tochter lebt bei mir,und die Mutter ist laut JA nicht Unterhaltspflichtig. Meine Frau und ich bekommen aufgrund meines Einkommens,und dem Kindergeld(wir haben noch 5 weitere Kinder) keinen UV.Nun hat meine Ex Partnerin geerbt. Und zwar 35.000 Euro..Ist sie nun Unterhaltspflichtig?
Mein Vater kommt jetzt ins Seniorenheim.
Wenn das eigene Kapital (Rente plus Barvermögen) nicht reicht, wird meine Kapitallebensversicherung Beginn: 1.2.2007, Ablauf 1.2.2017 mit einbezogen, oder bleibt diese Versicherung unberücksichtigt?
Mein Gehalt beläuft sich z.Zt. auf 2.400,00 € netto.
Tipps wären sehr hilfreich.
hallo, ich habe habe auch eine frage zum Elternunterhalt.
ich bekomme eine Abfindung ( meine Nettogehalt x Anzahl Monate die ich früher aus dem Unternehmen ausscheide ) und habe dann kein Einkommen mehr. Das heist, ich muß davon bis zur Rente meinen Lebensunterhalt bestreiten. Kann mir passieren, da ich von der Abfindung Unterhalt bezahlen muß?
Aktuell muß ich keinen Unterhalt zahlen !
Vielen Dank und beste Grüße
Guten Abend,
ich habe 2 Fragen:
1. Wie wird der Wert einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf das Schonvermögen angerechnet? In dem Formular des Sozialamtes ist der Wert zum Zeitpunkt der Fälligkeit einzutragen. Die macht aus meiner Sicht keinen Sinn, da in diesem konkreten Fall die Auszahlung erst in 15 Jahren erfolgt und man ja nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass die Beiträge weiter gezahlt werden.
2.Ich habe gelesen, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag vorhat, die Einkommensgrenze auf 100,000 Euro heraufzusetzen. Wissen Sie, wie konkret diese Änderung ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra B.
Hallo,
Ich habe eine Frage.
Meine Oma ist in einem Pflegeheim. Meine Mutter hat vier Schwestern.
Mein Vater ist vor ca. 2 Jahren verstorben. Meine Mutter hat ca. 100.000 Euro aufgrund von Lebensversicherungen erhalten. Sie selbst hat früher meist auf 400 Euro Basis gearbeitet.
Zur Zeit lebt meine Mutter von der witwenrente ca. 1200 euro, sowie der Lebensversicherung.
Wie sieht es mit dem Schonvermögen bezüglich der Lebensversicherung aus?
Liebe Grüsse
Marcel
Wird beim Schonvermögen auch der Tatsache, dass ich 50% schwerbehindert und mein Mann an Parkinson erkrankt ist, Rechnung getragen? Wir haben gemeinsam eine kleine Rente von 2100 €. Allerdings haben wir im Berufsleben ein Eigenheim und auf den Konten 60000€ zusammengespart. Davon leben wir zur Zeit. Müssen wir trotzdem für meine Mutter noch Eigenleistungen erbringen?
Der Selbstbehalt ergibt sich bei dem Unterhalt für die Eltern aus Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle. Berechnungsgrundlage ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Dieses errechnet sich wie folgt: Alle Einkünfte werden addiert und verschiedene Ausgaben und Kosten abgezogen. Hierzu zählen unter anderem:
Rundfunkgebühren
Beiträge zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung
wird vom Sozailamt der Stadt Trier bestritten
Guten Tag,
wir haben vom Sozialamt die Aufforderung zur Offenlegung unserer finanziellen Verhältnisse bekommen, es geht um meinen Schwiegervater. Mein Mann ist Rentner und ich bin in Teilzeit beschäftigt. Laut verschiedenen Rechnern sind wir aufgrund unseres Einkommens vom Unterhalt befreit. Was ist jedoch mit dem Geld auf unserem Sparbuch? Bis zu welcher Höhe müssen wir das für den Unterhalt aufbrauchen? Oder sind wir aufgrund der Nicht-Leistungsfähigkeit auch nicht verpflichtet, aus dem Schonvermögen zu leisten?
Vielen Dank
Ich habe noch eine Frage zum Schonvermögen.
5% vom derzeitigen Jahresbrutto mal Lebensarbeitzeit? Hier incl. Ausbildung? Oder ist es das Lebensarbeitsjahresbrutto? Dies wäre ja weit aus weniger bei mir. Ich habe als alleinerziehende ca. 15 Jahre nur Teilzeit arbeiten konnte. Leider. Und die 4% gelten pro Jahr nicht einmalig?
MfG und vielen Dank.
Uwe
Hallo meine Mutter ist im Altersheim und wird vom Sozialamt unterstützt. Ich bin verheiratet. Wie hoch ist das Schonvermögen für mich b.z.w. meiner Frau?
Hallo Uwe M.,
ein Schonvermögen lässt sich nicht gänzlich berechnen, da keine pauschalen Beträge anzusetzen sind. Sie können jedoch das bereinigte Nettoeinkommen und abzüglich des Selbstbehalts, sowie Freibeträge beim Elternunterhalt für die Altersvorsorge (5 % vom bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens) berechnen. Wie hoch bei Ihnen das Schonvermögen ausfällt, hängt von Ihrem Verdienst sowie von dem Ihrer Frau ab. Informieren Sie sich am besten auch bei den zuständigen Ämtern.
Ihr Team von anwalt.org
Ich bin vor 3 Monaten verwitwet und bekomme jetzt mit der Witwenrente und eigener Rente 1760,00 Euro netto mtl. Ich lebe jetzt allein in unserem Haus mit 150 qm, und habe eine Rücklage für eine neue Heizung von 15.000,– Euro, die zum Teil aus meiner Lebensversicherung besteht.
Mein Vater muss jetzt ins Pflegeheim.
Das Haus mit der Witwenrente in Anbetracht der Versicherungen und Heizölpreisen halten zu können wird eh schon schwierig.
Muss ich mit der Rente von 1760,00 Euro Elternunterhalt zahlen ?
Hallo Silvia S.,
aus der Düsseldorfer Tabelle können Sie entnehmen, welcher Selbstbehalt Ihnen zusteht. In der Regel sind dies 1.800 Euro im Monat.
Bezüglich des Schonvermögens können wir keine pauschale Aussage tätigen. Entscheidungen zum Schonvermögen betreffen immer den jeweiligen Einzelfall. Rücklagen in bestimmten Höhen für Modernisierungs- bzw. Sanierungskosten können durchaus als Schonvermögen gelten.
Bezüglich des Elternunterhalts sollten Sie sich direkt an das zuständige Amt wenden und dies dort abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
ich habe auch folgendes Problem, meine Schwiegermutter kommt die Tage ins Pflegeheim. Meine Frau und ich haben schon immer zwei getrennte Konten. Auf meinem Konto sind ca 52000€ plus Bausparvertrag von ca 3800€. Muss ich Angst um dieses Geld haben? Wir haben eine eigene Immobilie plus Baugrundstück, da sind noch ca 50000€ Schulden drauf. Wir wollten im Mai unser Dach vom Anbau sanieren.
mfG
Renè
Hallo Renè,
in der Regel wird das Vermögen des Ehepaars herangezogen, wenn es um Unterhaltspflichten geht. Bestimmte Vermögensstände können unter das Schonvermögen fallen, was und wie viel das bei Ihnen ist, sollten Sie im Zweifel mit einem Anwalt abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Nach allem, was ich als Rechtslaie weiß, spielt das Vermögen des Schwiegerkindes nur hinsichtlich der Einnahmen und wenn diese für das Haushaltseinkommen verwendet werden eine Rolle.
Ansonsten bleibt das vermögen des Schwiegerkindes unangetastet.!
Was meint der Jurist dazu?
Enthält der Beitrag einen Fehler?
“ Es ergibt sich eine Differenz von 600 Euro, die wiederum zu teilen ist. Damit kann der Sohn im Monat 600 Euro Elternunterhalt zahlen.“
Hier wurde doch nichts geteilt? Der Unterhalt beträgt doch 300€, ja?
Hallo Robert. Z.,
vielen Dank für den Hinweis. Der Texte wurde entsprechend angepasst.
Ihr Team von anwalt.org
Wie hoch ist unser Schonvermögen.
Ich bin Hausfrau, 63 Jahre und verheiratet. War vor meiner Ehe 5 Jahre berufstätig. . Mein Mann ist Rentner.
Hallo Cornlia,
in der Regel liegt der Schonbetrag für Eltern bei verheirateten Paaren derzeit bei 10.000 Euro. Das Schonvermögen der Kinder, die unterhaltsverpflichtet sind, liegt derzeit pauschal bei 5 % des Bruttoeinkommens.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
wir kämpfen derzeit mit dem Sozialamt in Ähnlicher Thematik.
Wir bezahlen Elternunterhalt. Besitzen eine selbstbewohnte Immobilie und hatten eigentlich geplant diese den Kindern zu schenken, diese würden es dann selbst bewohnen, und wir uns eine kleinere Wohnung finanzieren.
Kann das Sozialamt diese Schenkung untersagen?
Können anschließend die Finanzierungskosten der neuen Wohnung gegen gerechnet werden, oder gibt es einen sinnvolleren Weg?
Danke und VG PR
Hallo Patrick R.,
da wir keine Rechtsbreatung anbieten, empfehlen wir Ihnen dies mit einem Anwalt zu klären. Dieser kann Sie bezüglich der richtigen Vorgehensweise beraten und auch Hinweise für andere Lösungen geben.
Ihr Team von anwalt.org
Müssen bei einer Kontooffenlegung auch die Vermögenswirksamen Leistungen angegeben werden ?
Hallo Karsten,
in der Regeln werden vermögenswirksame Leistungen zur Berechnung herangezogen, da es sich um Einkommen handelt. Inwiefern bestimmte Prozentsätze bei Ihnen eine Rolle spielen, können wir nicht beurteilen. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von anwalt.org
Sind Enkel Unterhaltspflichtig wenn die Eltern schon verstorben sind?
Hallo Frank,
gemäß § 1601 BGB besteht auch für Enkel eine Unterhaltspflicht. In der Regel gehen jedoch Pflegekosten nicht auf die Enkel über (§ 94 SGB XII).
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich bin gerade in der Phase wo es genau um dieses Thema geht.
Mein örtliches Sozialamt hat die oben aufgeführte Aussage zu Thema Schonvermögen verneint.
5 % vom momentanen Jahresbruttoeinkommen mal Arbeitsjahre mit jährlich 4%tiger Verzinsung wäre ein Internetmärchen was Die tasächliche Summe wäre erheblich weniger.
Kann da wer was zu sagen ???
Gruß & Dank
Holger
Hallo Holger,
die genannten Beträge gehen aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs zurück (Az. XII ZB 269/12).
Ihr Team von anwalt.org