Bekommen Bürgergeld-Empfänger die Nebenkosten vom Jobcenter bezahlt?

Nebenkostenabrechnung: Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die Nachzahlung der Nebenkosten.
Nebenkostenabrechnung: Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die Nachzahlung der Nebenkosten.

FAQ: Nebenkosten bei Bürgergeld-Bezug

Wer zahlt die Nebenkosten bei Bürgergeld-Bezug?

Wenn Sie einen Antrag stellen und das Jobcenter ihn akzeptiert, übernimmt dieses die Nebenkosten und eine eventuelle Nebenkostennachzahlung. Dafür müssen sich die Kosten aber in einem angemessenen Bereich bewegen. Für die Berechnung orientiert sich das Jobcenter an den Kosten für ähnliche Wohnungen.

Was zählt als Nebenkosten?

Zu den üblichen Nebenkosten zählen verschiedene Aufwände in einer Wohnung. Unter anderem der Wasser- und Abwasserverbrauch sowie Hausmeisterleistungen. Die Gebühren der Müllabfuhr und die Kosten für eine Reinigungskraft im Treppenhaus zählen ebenfalls dazu.

Werden beim Bezug von Bürgergeld die Heizkosten übernommen?

Damit die Heizkosten für Bürgergeld-Empfänger übernommen werden, müssen sie eine angemessene Höhe haben. Dabei ist es erstmal egal, ob es sich um eine Gas- oder Ölheizung handelt. Auch Fernwärme akzeptiert das Jobcenter.

Was sind die Kosten für Unterkunft und Heizung?

Bürgergeld: Nebenkosten-Erhöhung und Heizkosten übernimmt das Jobcenter, wenn sie sich im angemessenen Bereich befinden.
Bürgergeld: Nebenkosten-Erhöhung und Heizkosten übernimmt das Jobcenter, wenn sie sich im angemessenen Bereich befinden.

Beim Bezug von Bürgergeld spielen die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) eine wichtige Rolle. Dazu zählen bei einer Mietwohnung die Kaltmiete und die Nebenkosten. Bei Letzteren sind unter anderem die Müllentsorgung und die Kosten für Abwasser enthalten.

Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, zählen noch andere Kosten dazu. Zum Beispiel die Schuldzinsen für ein eventuelles Darlehen sowie die Kosten für die Grundsteuer B. Auch die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Kosten für Unterkunft und Heizung.

Bürgergeld: Miete und Nebenkosten müssen nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden. Das Jobcenter übernimmt diese separat im Rahmen der Kosten der Unterkunft.

Wann gilt für Bürgergeld-Empfänger die Nebenkostenabrechnung als angemessen?

Bürgergeld: Miete und Nebenkosten zählen zu den Kosten der Unterkunft (KdU).
Bürgergeld: Miete und Nebenkosten zählen zu den Kosten der Unterkunft (KdU).

Das Jobcenter orientiert sich bei der Analyse der Nebenkosten an den Richtlinien und Durchschnittswerten in ähnlichen Städten und Wohnungen.

Wenn sich Ihre Kosten in diesem Rahmen bewegen, gelten sie als angemessen und werden übernommen. Hierbei wird aber anhand der Heizungsart unterschieden. Wenn Sie zum Beispiel Erdgas oder Heizöl verwenden, entstehen Ihnen höhere Kosten als mit Fernwärme. Dies berücksichtigt das Jobcenter bei der Nebenkostenabrechnung bezüglich der Angemessenheit.

In der folgenden Tabelle sehen Sie den Heizspiegel für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

HeiztypKosten
Erdgas1.475 Euro
Heizöl1.400 Euro
Fernwärme1.015 Euro
Wärmepumpe1.260 Euro
Holzpellets1.050 Euro

Wie wichtig ist die Angemessenheit während der Karenzzeit?

Wenn Sie wenig Einkommen haben oder in die Arbeitslosigkeit geraten sind, können Sie Bürgergeld beantragen. Im ersten Jahr des Bezuges profitieren Sie von der sogenannten Karenzzeit. Während dieser Zeit hat das Jobcenter Erleichterungen geschaffen, was das Einkommen, Vermögen sowie die Kosten der Unterkunft angeht.

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges wird die Angemessenheit der Nebenkosten vom Jobcenter nicht geprüft. Dies bedeutet, dass diese in den ersten zwölf Monaten über den Mietspiegel und den Durchschnittswerten liegen können.

Erhalten Sie für ein paar Monate kein Bürgergeld, wird die Karenzzeit pausiert. Beziehen Sie anschließend wieder Bürgergeld, wird die Karenzzeit um die ausgesetzte Zeit verlängert. Allgemein dürfen bei Bürgergeld-Empfängern Nebenkosten und Miete nicht über der Angemessenheitsgrenze liegen. Andernfalls ist es nötig, dass Sie die Differenz selbst zahlen.

Die Heizkosten werden vom Jobcenter aber etwas genauer geprüft. Auch während der Karenzzeit übernimmt das Jobcenter die Heizkosten nur, wenn sie sich in einem angemessenen Rahmen befinden.

Bürgergeld: Ein potenzielles Nebenkosten-Guthaben dürfen Sie zunächst behalten. Nichtsdestotrotz wird es mit den Bürgergeld-Leistungen verrechnet. Das heißt, dass Sie den Monat nachdem Sie das Guthaben erhalten haben eine niedrigere Auszahlung erhalten. Übrigens sind Sie dazu verpflichtet, eine Gutschrift beim Jobcenter zu melden.

Bürgergeld: Nebenkosten-Nachzahlung auf Antrag bezahlt bekommen

Bürgergeld: Wer eine Nebenkosten-Rückzahlung erhält, muss diese an das Jobcenter überweisen.
Bürgergeld: Wer eine Nebenkosten-Rückzahlung erhält, muss diese an das Jobcenter überweisen.

Damit Sie vom Jobcenter sämtliche Bürgergeld-Leistungen erhalten können, müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser muss vollständig ausgefüllt sein und die notwendigen Anlagen beinhalten. Dies gilt ebenso für die Nebenkosten-Nachzahlung.

Den Antrag können Sie entweder online herunterladen oder vor Ort bei Ihrem Jobcenter abholen. Online haben Sie den Vorteil, dass Sie dafür nicht das Jobcenter aufsuchen müssen. Vor Ort haben Sie aber die Möglichkeit, einem Mitarbeiter bzw. Ansprechpartner Fragen zu stellen. Dies ist äußerst praktisch, da die Wahrscheinlichkeit auf Fehler im Antrag sinkt.

Ganz wichtig ist es, dass Sie alle wichtigen Nachweise einreichen. Ohne diese kann das Jobcenter nicht den Anspruch bestätigen und die Nachzahlung ausführen. Zu den Nachweisen gehören unter anderem der Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung und bei einem Eigenheim ein Auszug der Zinszahlungen.

Was bekommen Sie bei Bürgergeld-Bezug alles bezahlt?

Wer ein geringes Einkommen hat und die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllt, hat einen Anspruch auf die Leistung des Jobcenters. Der Regelsatz des Bürgergelds beträgt monatlich 563 Euro. Mit diesem Betrag sollen Bürger verschiedene Lebensbereiche abdecken können.

KategorieProzentualer AnteilAbsoluter Wert
Nahrung, alkoholfreie Getränke34,70%195,36 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur9,76%54,95 €
Post und Telekommunikation8,94%50,33 €
Bekleidung, Schuhe8,30%46,73 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung8,48%47,74 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände6,09%34,29 €
Andere Waren und Dienstleistungen7,98%44,93 €
Verkehr8,97%50,50 €
Gesundheitsplege3,82%21,51 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen2,61%14,69 €
Bildung0,36%2,03 €
Gesamt100%563 €

Die Voraussetzungen für einen Bürgergeld-Bezug

Damit Sie den Regelsatz vom Jobcenter überwiesen bekommen, müssen die Voraussetzungen für einen Bezug von Bürgergeld gegeben. Allgemein müssen Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sein und mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens 15 Jahre alt und noch nicht die Altersgrenze für die Rente erreicht
  • Wohnhaft und Lebensmittelpunkt in Deutschland
  • Mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können
  • Sie oder ein Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen hilfebedürftig sein

Als hilfebedürftig werden Sie vom Jobcenter eingestuft, wenn Ihr Einkommen oder das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt. Wenn es für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreicht und Ihre Mittel die Kosten nicht decken, gelten Sie als hilfebedürftig.

Erfüllen Sie die erwähnten Voraussetzungen? Wenn ja, können Sie den Antrag auf Bürgergeld bei Ihrem Jobcenter stellen. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Lewistung online beantragen.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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