Der Antrag auf Bürgergeld wurde abgelehnt: Was nun?

Wurde das Bürgergeld abgelehnt? Sie können einen Widerspruch einlegen!
Wurde das Bürgergeld abgelehnt? Sie können einen Widerspruch einlegen!

FAQ: Bürgergeld abgelehnt

Wie lange dauert es, bis Bürgergeld-Leistungen genehmigt werden?

Wie lange das Jobcenter für die Genehmigung des Bürgergelds benötigt, lässt sich nicht pauschal sagen. Im schnellsten Fall sind es circa drei Wochen. Wenn aber Unterlagen fehlen, kann sich der Prozess auf bis zu sechs Monate ziehen. Der Durchschnitt liegt bei circa drei bis acht Wochen.

Kann das Bürgergeld abgelehnt werden?

Es ist möglich, dass ein Bürgergeld-Antrag abgelehnt wird. Im Ablehnungsbescheid wird dann aufgeführt, warum dem Antragsteller keine Bürgergeld-Leistungen zustehen.

Wird Ihr Bürgergeld abgelehnt wegen Ihrem Partner und dessen Einkommen?

Beim Bürgergeld-Antrag müssen Sie alle Personen aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft nennen. Wenn eine Person aus der Bedarfsgemeinschaft ein Vermögen über 15.000 Euro besitzt, müssen diese Ersparnisse zuerst aufgebraucht werden. Erst danach haben Sie ggf. einen Anspruch auf Bürgergeld.

Was tun, wenn der Bürgergeld-Antrag abgelehnt wurde?

Lesen Sie sich den Bescheid genau durch, damit Sie alle Informationen und Begründungen verstehen. Danach können Sie beim Jobcenter genauer nach Ihrem Fall fragen. Wenn Sie mit den Begründungen nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann Ihnen dabei helfen.

Bürgergeld wurde abgelehnt: Mögliche Gründe

Bürgergeld abgelehnt – was tun? Lesen Sie sich den Ablehnungsbescheid genau durch und fragen Sie beim Jobcenter nach weiteren Informationen.
Bürgergeld abgelehnt – was tun? Lesen Sie sich den Ablehnungsbescheid genau durch und fragen Sie beim Jobcenter nach weiteren Informationen.

Aufgrund diverser Gründe kann ein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt werden. Oftmals begründet das Jobcenter diese Entscheidung mit einem zu hohen Einkommen oder der fehlenden Hilfebedürftigkeit. Des Weiteren müssen Sie weitere Sozialleistungen vorher abschöpfen. Dazu zählen zum Beispiel Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld.

Wenn Ihr Vermögen das Schonvermögen von 40.000 Euro überschreitet, ist dies ebenso ein Grund für eine Ablehnung. Damit das Jobcenter Ihren Antrag auf Bürgergeld nicht ablehnt und Sie den gesamten Regelsatz erhalten, ist es auch wichtig, dass Sie all Ihr Daten korrekt angeben.

Warum wurde das Bürgergeld abgelehnt? Diese Gründe kommen häufig vor:

  • Einkommen des Antragstellers bzw. der Bedarfsgemeinschaft ist zu hoch.
  • Das Schonvermögen übersteigt 40.000 Euro (bei weiteren Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils 15.000 Euro).
  • Keine Ausschöpfung der weiteren Sozialleistungen vor dem Bürgergeld-Antrag, wie zum Beispiel Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld und Erziehungsgeld.

Wurde Ihr Bürgergeld-Antrag abgelehnt? – Beim Bürgergeld kommt es oft vor, dass der erste Antrag vom Jobcenter abgelehnt wird. In diesem Fall kann Ihnen zum Beispiel ein Anwalt weiterhelfen. Dieser gibt Ihnen Tipps und Informationen bezüglich Ihrer Möglichkeiten. Was zu tun ist, wenn Bürgergeld abgelehnt wird, weiß ein Anwalt anhand ähnlicher Fälle meist sehr gut.

Wie legen Sie Widerspruch ein?

Damit Ihr Widerspruch korrekt ist, sollten Sie auf verschiedene Aspekte achten. Besonders wichtig ist zum Beispiel die Form. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Widerspruch per Einschreiben an das Jobcenter zu schicken, ihn persönlich abzugeben oder auch online einzureichen.

Es ist äußerst wichtig, dass Sie den Widerspruch unterzeichnen. Ansonsten ist das Dokument nicht gültig und wird vom Jobcenter nicht akzeptiert. Am Ende des Bürgergeld-Bescheides ist das Jobcenter verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hinzuweisen. In diesem Fall finden Sie oftmals auch einen Hinweis zur Adresse und Ihrem Ansprechpartner. An diesen sollten Sie Ihren Widerspruch adressieren.

Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids fehlt, gilt nicht die übliche Frist. Gesetzlich dürfen Sie dann innerhalb einer einjährigen Frist Ihren Widerspruch einlegen.

Wann sollten Sie den Widerspruch prüfen lassen?

Wann wird Bürgergeld abgelehnt? Wenn der Antrag nicht vollständig ausgefüllt ist, lehnt ihn das Jobcenter ab.
Wann wird Bürgergeld abgelehnt? Wenn der Antrag nicht vollständig ausgefüllt ist, lehnt ihn das Jobcenter ab.

Es ist äußerst wichtig, dass Sie die gesetzliche Widerspruchsfrist im Auge behalten und einhalten. Diese beträgt einen Monat ab dem Zugang des Bescheids.

Nachdem Sie den Widerspruchsbescheid ausgefüllt haben und dieser beim Jobcenter eingegangen ist, erhält dieses ebenfalls eine Frist. Das Jobcenter hat ab Eingang des Widerspruchs drei Monate Zeit für eine Entscheidung.

Allgemein sind alle Fristen für einen erfolgreichen Antrag auf Bürgergeld oder Widerspruch zu beachten. Ansonsten nimmt die Agentur für Arbeit Ihren Antrag nicht an oder akzeptiert Ihren Widerspruch nicht. Bei den monatlichen Fristen gelten unabhängig vom Monat immer 30 Tage ab dem Tag des Zugangs des Dokuments.

Was passiert nach dem Eingang des Bescheids im Jobcenter?

Sobald der Widerspruch beim Jobcenter eingeht, muss dieser auf die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft werden. Wenn Sie als Antragsteller (teilweise) Recht bekommen, schickt Ihnen das Jobcenter einen Abhilfe- oder Teilabhilfebescheid zu. In diesem steht drinnen, dass Sie aufgrund Ihres Widerspruchs Recht bekommen.

Es kann aber auch durchaus sein, dass das Jobcenter Ihnen nicht Recht gibt. Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, verschickt das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid.

Ab dem Moment, in dem Ihnen dieser Bescheid vorliegt, haben Sie eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Innerhalb dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.

Bei einer Klage entstehen oftmals hohe Kosten. Wenn Sie Bürgergeld beantragen, erhebt das Sozialgericht normalerweise keine Gebühren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen Sie aber einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Bei erfolgreichem Antrag übernimmt das Gericht auch diese Kosten.

Eine Ausnahme gibt es dennoch: Wenn Ihr Antrag von vornherein als aussichtslos gilt, kann Ihnen das Sozialgericht die Kosten auferlegen. Überlegen Sie sich somit vorher, ob Ihr Antrag auf Bürgergeld realistisch ist.

Bürgergeld abgelehnt: Die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie kein Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, haben Sie dennoch Zugang zur Krankenversicherung. In Deutschland gibt es die gesetzliche sowie die private Krankenversicherung. Je nachdem, bei welcher sie während Ihrer Beschäftigung gemeldet waren, können Sie sich erneut anmelden.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt ggf. die Beiträge für die Krankenversicherung für Arbeitslose ohne Leistungsbezug. Wenn Sie am Anfang Ihrer Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrfrist kein Arbeitslosengeld beziehen, übernimmt die Agentur für Arbeit ebenfalls die Beiträge.

Wer Bürgergeld bezieht, kann von der privaten Krankenversicherung nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wenn Sie unter 55 Jahre alt und als arbeitslos gemeldet sind, haben Sie die Möglichkeit, von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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