Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. Yasemin

    Bitte um dringende Antwort…
    Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, habe auch einen 15-jährigen Sohn in Deutschland der bei seiner Oma lebt. Ich habe eine Freiheitsstrafe von 7 Jahre bekommen, war 5 Jahre in Haft und wurde dann aber Mai 2014 in die Türkei abgeschoben. Seid dem bin ich in der Türkei, habe geheiratet und noch ein Kind bekommen. Möchte aber mit mein Mann und Kind wieder zurück nach Deutschland da ich hier einfach nicht klarkomme. Wie stehen bei mir die Möglichkeiten und was muss ich da beantragen?
    Falls mir jemand dabei behilflich sein kann, kann mir auch per Mail antworten.

    1. Marsel L

      Hallo
      meiner Mutter wurde von der Grenzpolizei in Köln die Einreise in den deutschen Staat verweigert, weil sie mit dz doya des chinesischen Impfstoffs geimpft wurde, und es besteht ein Einreiseverbot im gesamten Schengen-Raum. Das Problem ist, dass sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für den griechischen Staat und eine von der griechischen Behörde ausgestellte Aufenthaltserlaubnis für die Europäische Union hat, die auch rechtlich anerkannt ist. Meine Frage ist, wie es möglich ist, dass dies nicht einmal an den griechischen Staat geht, in dem er lebt und arbeitet

  2. Eka

    hallo zuerst war ich in luxemburg ich bekam ein negatives, also ging ich nach deutschland und dort bekam ich ein negatives, aber ich habe deutschland nicht verlassen, nachdem die summe erwischt wurde ich wurde neulich im gefängnis festgehalten und zurück in den kosovo geschickt und die uhr, die ich habe? ein verbot und eine strafe ..wenn ich die strafe nicht bezahle werden bleibt gleiche summe oder die summe wachst navh oben wenn wird nicht bezahlt

  3. Andrea

    Hallo. Der Freund meiner Tochter hat in der Schweiz Ausweis N seit 3 Jahren. Da er auf der Flucht in Bulgarien den Fingerabdruck dort hat möchten sie ihn wieder dorthin zurück schicken duplin bulgarien heisst es glaube ich ist damit einverstanden. Er wurde in das RÜCKKEHRZENTRUM eingewiesen. Haben jetzt schon Mal ein Ehevorbereitung eingereicht und die Dokumente wo er braucht holt jemand aber es dauert. Was noch wichtig ist er leidet unter seinen Misshandlungen wo er in Bulgarien erlebt hat.

    1. Elmedin k

      Hallo , ich und meine eltern wurden abgeschoben und haben eine einreissperre von 33 monate, nur die frage die ich mir stell ist , Gillt die einreissperre genausos für mich? Weil ich bin sehr jung 15 jahre und habe kein fingerabdruck oder sonnstiges da gelassen nur mein name nachname haben die . Ich bitte um antworten Den ich möchte meine familie wieder sehen .

  4. David S

    Mein einreiseverbot ist in 10 tagen vorbei, möchte nur wissen ob ich einfach wieder verreisen kann oder muss ich eine Mitteilung and den Behörden schreiben?
    Danke im voraus.

  5. Celina

    Hallo
    Mein Freund ist in haft und soll abgeschoben werden wir haben 2 Kinder und er hat sorgerecht und vaterschaftsanerkennung
    Darf er nach seiner abschiebung wieder nach Deutschland einreisen und wie ist das mit seiner strafe bleibt die bestehen oder verfällt die?

  6. Ammar

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Am 2020 habe ich eine Verpflichtungserklärung für meine ehemalige Verlobte gemacht. Da haben wir Probleme möchte ich sie nicht mehr nach Deutschland kommen lassen.

    Leider die Verpflichtungserklärung ist gültig, und kann mann nie ablehnen oder zurücktreten.

    Deswegen der Sachbearbeiter hat mir empfohlen eine Einreise Sperre zu beantragen, damit sie niemals nach Deutschland kommt

    Können Sie bitte mir helfen oder wo soll ich der Formular finden und zu wem muss ich den schicken.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    Mit freundlichen Grüßen
    Ammar

  7. D Lisa

    Hallo,
    Mein Freund aus der Ukraine wurde im letzten Jahr abgeschoben, da er sich in Deutschland mit einem Gefälschten litauischen Pass aufhielt .
    Er ist abgeschoben worden, und hat eine Sperre von 2 Jahren bekommen. Er ist aber selber ausgereist.
    Wie wollte gerade heiraten da ist es rausgekommen.
    So haben wir jetzt im Februar in der Ukraine geheiratet.
    Ich möchte jetzt eine Aufhebung der Sperrfrist beantragen.
    Wie kann ich es begründen. Und wie lange dauert es.
    Er möchte danach ein Visum bei der deutschen Botschaft beantragen um Familienzusammenführung zu machen.
    Ich bin eine deutsche und in Deutschland wohnhaft .
    Bitte um Hilfe .
    Lieben Gruß
    Lisa

    1. Claudia M

      Ich habe einen ähnlichen Fall. Konnte die Sperre nach der Eheschließung wieder aufgehoben werden?

      1. hilfe

        hallo hoffentloch ihnen gut geht
        bin am anfang 2021 nach afghanistan abgeschoben und situation von afghanistan ist nicht gut . wollte wissen wann darf ich wieder nach deutschland reisen
        freue mich auf ihre antwort

  8. Fazlioglu

    Hallo habe eine frage die Ausländer Behörde hat unseren Niederlassungs erlaubnis gelöscht weil wir die 6 Monate überzogen haben und das genaum bei begin der Pandemie. unsere farge ist können wir weil wir einen Deutschen Sohn haben mit 80% behinderung wieder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen um dort wieder zu Leben

  9. Fatima

    Mein freund wurde abgeschoben und hat ein einreise verbot nach 6 jahre haft. Wir lieben uns sehr möchten hier in deutschland heiraten ein kind kriege ich nicht und nach bosnien darf ich auch nicht gibt es andere wege.. er ist hier illegal

    1. Dil

      Hallo mein Mann hat vor 2 Jahren für 4 Jahre Abschiebung bekommen in zwischen haben wir geheiratet und ich Reise hin und her … es ist nicht ganz so einfach bin Berufstätig und habe zwei Kinder wo noch erschwert sich zu sehen
      Wie ist es möglich ihn zu mir zu holen??

      1. Lisa

        Hei liebes habe einen ähnlichen Fall brauche auch dringend Hilfe habt ihr eine Lösung gefunden ?😰

        1. Dalibor

          Hab ein Abschiebungsbescheid bekommen für 10 Jahre bin aber nur wegen Schlägereien verurteilt

  10. Ugurhan P

    Hallo,
    Mein Name ist Ugurhan bin in München gebohren habe Grundschule, Haupt, und meine Ausbildung gemacht in München, jedoch 2006 wurde ich wegen BTMG Abgeschoben. Meine Familie, die haben alle die Deutsche Staatsbürgerschaft meine Muttersprache ist deusch habe türkisch gebroche gelehrnt nun bin ich zwar in der Türkei aber konnte mich nicht Integrieren möchte wieder nach Deutschland mit der Auslanderbehörde habe ich gesprochen jedoch möchte ich meinen Aufenthald wider zurück um zu Arbeiten Eine Arbeit haette ich nur wie bekomme ich einen Arbeitserlaubnis ist es möglich? Die Auslanderbehörde hat nur mitgeteilt das ich eine Haarprobe abgeben und die Abschiebe kosten übernehmen muss dann könne ich nach Deutschland Einreissen aber die Frage ist ob ich wieder Arbeiten darf und eine Auffendhalt für Deutschland bekomme?

    1. Emre

      Hallo Ugurhan,
      wie ich aus deinem Kommentar entnehmen kann, wurdest aufgrund von begangenen Straftaten, insbesondere die nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unter Strafe gestellt werden rechtskräftig verurteilt. Du hast durch diese Taten deine Aufenthaltsberechtigung verloren.
      Das Aufenthaltsgesetz hat im Hinblick auf Straftaten, die zur eigenen Bereicherung begangen wurden,
      insbesondere BTMG Delikte, ( immer noch ) sehr harte Konsequenzen.

      Die Ausländerbehörde gibt dir in deinem Fall lediglich die Möglichkeit der Einreise bzw. verbietet dir die Einreise nicht. Allerdings brauchst du für die Einreise ein Visum, welches mit dem Aufenthaltszweck übereinstimmen muss. Du musst für die Einreise einen erfolgreichen Visumantrag bei der Deutschen Botschaft stellen und deinen Einreisezweck begründen. Mit einem erhaltenen Visum zum Besuch der Familie wirst du zwar in Deutschland einreisen dürfen, jedoch wirst du nach Ablauf der Gültigkeit deines Visums, ausreisen müssen.
      Selbst wenn du weiterhin im Bundesgebiet bleiben würdest, ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Daueraufenthalts stellst, wird die Ausländerbehörde diesen Antrag aus formalen Gründen schon verwerfen, da dein Einreisezweck ein geplanter Aufenthalt deines Familienbesuchs dienen würde, nicht dem Zweck der Niederlassung.
      Für ein Visum zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, musst du die § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen erfüllen. Zudem musst du alle Vorraussetzungen erfüllen, die für deinen Aufenthaltszweck erforderlich sind. Wenn du volljährig bist, wirst du nach dem Aufenthaltsrecht auch keine Familienzusammenführung beanspruchen können.

  11. Mutlu

    Hallo die lieben Leute von Heute

    İch wurde im jahr 2001 abgeschoben.Mir wurde erteilt das ich 5 jahre einreise verbot habe.İch wurde im jahr 1975 in krefeld gebohren.Bis zu mein 25 lebens jahr habe ich in Deutschland mit einer aufenthalts erlaubnes unbefristet gelebt.İch wurde wegen drogen deliektes verhaftet und 2 jahre in der jva in essen die strafe gebüsst.Und von dort aus hatt man mich in die Türkei abgeschoben.Nun lebe ich schon seid 20 jahren in der Türkei.İch würde gerne mal wieder zurück kommen wo ich aufgewachsen bin und meine alten freunde besuchen.Wie könnte ich wieder zurück einreisen.İst das überhaupt möglisch,da ich die Türkische staatsbürgerschaft habe.İch bedanke mich im voraus.Viele grüsse aus der Türkei.

  12. Kaya

    hallo ich habe eine Frage ich wurde 10/2006 aus Deutschland ausgewiesen was ich erst selber wollte aus psychologischen und familiaren Problemen. İch bin in Deutschland geboren aufgewachsen ,und meine ganze familie lebt immer noch dort ,. egal was ich versucht habe aber ich komm doch nicht klar hier ist es möglich das ich wieder nach Deutschland eınreisen kann und welchen Weg muss ich gehen wie am besten anfangen????

    ich bedanke mich im vorraus für ihre Antwort

  13. Sonja

    Hallo mein freund halte problem er abschoben worden nach Pakistan. Er mòchte wieder nach Deutschland kommen. Wir nicht wie. Geht heiraten Pakistan ist nicht elegal. Schon grùße

  14. oscar

    wurde vor 22 jahren abgeschoben obwohl nicht in deutschland geboren,jedoch 30 jahre dort gelebt.
    schule etc alles in deutschland,meine familie,eltern ,brueder,sind alle in deutschland.
    ich wurde nach einer 3 jaehrigen haftstrafe abgeschoben.meine frage besteht nach 20 jahren noch ein einreise und wohnverbot in deutschland??????

  15. oscar

    wurde vor 22 jahren abgeschoben obwohl nicht in deutschland geboren,jedoch 30 jahre dort gelebt.
    schule etc alles in deutschland,meine familie,eltern ,brueder,sind alle in deutschland.
    ich wurde nach einer 3 jaehrigen haftstrafe abgeschoben.meine frage besteht nach 20 jahren noch ein einreise und wohnverbot in deutschland??????

  16. Wael

    Hallo ich bin am 15. Oktober 2018 abgeschoben ich war von 20 Jahre vorbestraft und ich hatte gut führungszeugnis nach meiner Entlassung 18 Jahre lang keine Strafe wann darf ich wieder nach Deutschland kommen ist das Sperre 24 Monate oder 5 Jahre

  17. XD

    Hey ich war abgeschoben in 2018 und habe 7jahre einreiseverbot. Bin EU bürger .Was soll ich machen daß ich könnte früher kommen ? Danke

  18. Hassan

    Sehr geehrte Damen und Herre,
    wegen einer Straftat wurde ich im Juli 2019 nach der Türkei abgeschoben.
    Einreisesperre wurde auf 10 Jahre festgelegt.
    Meine Frau und mein Sohn(30) sind deutsche Staatsbürger und leben immer noch in Deutschland. Ich lebe zuzeit in Rumänien. Da ich mit einer EU Bürgerin verheiratet bin, habe ich in Rumänien für 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis bekommen.
    Ich möchte gerne wieder nach Deutschland. Dort habe ich 30 Jahre verbracht. In dieser Zeit war ich nie in der Türkei gewesen. Nach 30 Jahren könnte ich mich in der Türkei nicht integrieren und mit der Mentalität komme ich nicht klar. Deshalb bin ich in Rumänien.
    Ich bin ausgebildeter Elektroniker, Elektriker und Mechatroniker. Die Schulbildung hat in Deutschland stattgefunden.
    Ich war jahrelang in Deutschland bei der namhaften Firmen als Tecchniker tätig. Sie werden mich sofort wiedereinstellen.
    Wie kann ich die Einreisesperre aufheben lassen?
    Was wäre es kosten?

    Mit freundlichen Grüßen

  19. Karim

    Guten Tag,

    Ein Freund von mir war knapp 3-4 Jahre in Gefängnis wegen totschlags als er seine Haftstrafe verböst hast wurde er nach Türkei abgeschoben, nun ist meine Frage ob er überhaupt nochmal nach Deutschland einreisen kann und wen ja Weinlage muss er warten bis er wieder einreisen kann er hat auch keine Deutschen pass aber ist dafür standesamtlich verheiratet mit einer Person die deutsche pass besitzt ?!!

  20. Zouhair

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich war 14.1. 2018 in abschiebehaft weil ich erst mal habe ich nicht nach meinem Heimatland Land gegangen weil war wollte ich heiraten und war ich 3mois bis März 2018 die Ausländerbehörde haben mich züruck geschickt und 30monat sperre bekommen und August 2018 habe ich deutsche Frau geheiratet und habe ich meine Visum Familienzusammenführung März 2020 bekommen aber gestern habe ich breif bekommen zum ausländerbehörde ich soll 24180euro bezahlen wegen abschiebeKosten meine frage ob soll ich die ganz Geld bezahlen oder gebt ein lösung soll ich Anwalt nehmen oder muss ich trotzdem das ganz geld bezahlen
    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort

    1. Wasi

      Besser sprech mit anwalt !hast du eine brief bekommen ?

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