Das Kabinett in Berlin hat zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, die eine Verschärfung der Migrationspolitik herbeiführen sollen. Die vorgelegten Entwürfe sehen sowohl Änderungen bei der Express-Einbürgerung als auch eine Begrenzung des Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlinge vor. Beide Gesetzesinitiativen müssen noch vom Bundestag beschlossen werden.
Die Express-Einbürgerung soll abgeschafft werden

Für Einwanderer, die besonders gut integriert sind, bestand vor dem Entwurf zur Verschärfung der Migrationspolitik die Möglichkeit, sich bereits nach drei Jahren einbürgern zu lassen.
Dabei handelt es sich um die sogenannte erleichterte Einbürgerung, die Betroffenen seit Juni 2024 zur Verfügung steht. Um die Express-Einbürgerung gewährt zu bekommen, müssen Einwanderer folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis besonderer Integrationsleistungen (z. B. gute Schul-, Berufsabschlüsse oder Ehrenamt)
- Sicherer Lebensunterhalt für sich und die Familie
- Die Voraussetzungen nach § 10 StAG sind erfüllt – bspw. das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau C1
Mit der vorgeschlagenen Verschärfung der Migrationspolitik würde die Option einer schnellen Einbürgerung nun jedoch verfallen. Für betroffene Einwanderer soll sich der Prozess der Einbürgerung also wieder auf fünf Jahre verlängern.
Andere Punkte der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sollen jedoch bestehen bleiben. Die Verkürzung der regulären Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre sowie die Möglichkeit des Doppelpasses werden laut Koalitionsvertrag beibehalten.
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Welche Änderungen für den Familiennachzug bevorstehen
Geflüchtete, die in Deutschland unter subsidiären Schutz stehen, sind von der Verschärfung der Migrationspolitik ebenfalls betroffen – nämlich, wenn es um den Nachzug der Familie geht.
Subsidiär geschützte Personen sind Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde und dennoch unter Schutz stehen, da sie im Herkunftsland einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt sind.

Bisher steht es Menschen, die unter diesem Schutz stehen, zu, enge Familienmitglieder – also Eheleute, minderjährige Kinder oder eingetragene Lebenspartner – nach Deutschland zu holen.
Der Gesetzesentwurf durch die schwarz-rot Koalition sieht hier vor, dass für Betroffene der Nachzug der Familie zwei Jahre lang untersagt ist. Der Gesetzesentwurf hält zwar fest, dass Härtefälle davon ausgenommen sind, doch eine genaue Definition dazu fehlt bisher.
Ziel dieser Verschärfung der Migrationspolitik ist, den Begriff „Begrenzung“ wieder ausdrücklich im Aufenthaltsgesetz zu verankern. Der Familiennachzug verursacht laut Entwurf eine zusätzliche Belastung für die Kommunen, insbesondere bei der Wohnraumversorgung. Da gesetzliche Verschärfungen bei anderen Gruppen schwieriger durchzusetzen seien, könne diese Maßnahme vergleichsweise unkompliziert umgesetzt werden.
Die Umsetzung der Koalitionsvorschläge erfordert noch die Zustimmung des Bundestags.