Grad der Behinderung (GdB) bei Epilepsie

Die Epilepsie kann eine Behinderung sein.
Die Epilepsie kann eine Behinderung sein.

FAQ: Der GdB bei Epilepsie

Kann man bei Epilepsie einen Behindertenausweis beantragen?

Ja. Bei Epilepsie liegt eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vor. Wird dieser festgestellt, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Ist Epilepsie eine körperliche oder eine geistige Behinderung?

Epilepsie ist keine geistige, sondern eine neurologische Behinderung. Die meisten von Epilepsie betroffenen Menschen erfahren eine vollständig normale Entwicklung. Wie schwer die Behinderung ist, kann an der GdB-Tabelle abgelesen werden.

Ist Absence-Epilepsie eine Behinderung?

Ja. Auch der Absence-Epilepsie kann ein Grad der Behinderung zugeschrieben werden, der sich nach der Häufigkeit, der Art und der Schwere der Anfälle richtet, wie diese Übersicht erklärt.

Ist Epilepsie eine Behinderung?

Eine Erkrankung an Epilepsie kann einen Behinderungsgrad rechtfertigen.
Eine Erkrankung an Epilepsie kann einen Behinderungsgrad rechtfertigen.

Bei der Epilepsie handelt es sich um eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems, die in vielen Erscheinungsformen auftritt und den Alltag der Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann. Aufgrund dessen ist es möglich, beim Versorgungsamt einen GdB wegen Epilepsie beantragen.

Der GdB bei Epilepsie – Tabelle

Der Grad der Behinderung (GdB) liegt zwischen 0 und 100 und wird in Zehner-Schritten vergeben. Es handelt sich hierbei um keine Prozentangabe. Welcher Grad der Behinderung bei einer Epilepsie-Erkrankung angegeben wird, richtet sich maßgeblich nach der Art und der Häufigkeit der Anfälle. Wenn der GdB mindestens 50 zählt, ist eine Epilepsie-Erkrankung als eine schwere Behinderung anzusehen, die das Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises rechtfertigt.

Auch bei Absence-Epilepsie kann eine Schwerbehinderung vorliegen, wenn der entsprechende GdB festgestellt wird.

Die folgende Tabelle schlüsselt auf, wie der GdB bei Epilepsie voranschreitet.

Häufigkeit und Art der epileptischen AnfälleGdB
Sehr selten:
generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
40
Selten:
generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen
50-60
Mittlere Häufigkeit:
generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen
60-80
Häufig:
generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich
90-100
Nach 3 Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver ´(= antiepileptischer) Behandlung 30
Nach 3 Jahren Anfallsfreiheit ohne Medikamente wird ein GdB nur noch bei nachgewiesenen Hirnschäden angenommen.

Einen GdB bei Epilepsie beantragen

Es ist möglich, einen GdB wegen Epilepsie zu beantragen.
Es ist möglich, einen GdB wegen Epilepsie zu beantragen.

Der GdB kann beim Versorgungsamt oder beim zuständigen Kommunalamt beantragt werden. Die Behörde prüft den Antrag auf der Grundlage der ärztlichen Befunde und mit eingereichter Arztbriefe. Daraufhin wird ein Bescheid und ab einem GdB von mindestens 50 ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Wo Sie in ihrem Bundesland den GdB beantragen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht:

BundeslandZuständige Behörde
GdB-Antrag in Baden-Württemberg stellenMinisterium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSI)
GdB-Antrag in Bayern stellenZentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
GdB-Antrag in Berlin stellenLandesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
GdB-Antrag in Brandenburg stellenLandesamtes für Soziales und Versorgung (LASV)
GdB-Antrag in Bremen stellenAmt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB)
GdB-Antrag in Hamburg stellenBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
GdB-Antrag in Hessen stellenHessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
GdB-Antrag in MV stellenLandesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
GdB-Antrag in Niedersachsen stellenLandesamt für Soziales, Jugend und Familie
GdB-Antrag in NRW stellenMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)
GdB-Antrag in RLP stellenLandesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
GdB-Antrag in Saarland stellenLandesamt für Soziales
GdB-Antrag in Sachsen stellenSozialamt
GdB-Antrag in Sachsen-Anhalt stellenLandesverwaltungsamt Schwerbehindertenrecht
GdB-Antrag in Schleswig-Holstein stellenLandesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein
GdB-Antrag in Thüringen stellenStadtverwaltung/Landratsamt

Merkzeichen bei Epilepsie im Schwerbehindertenausweis

Für Erkrankte gibt der GdB bei Epilepsie die Beeinträchtigung im Alltag an.
Für Erkrankte gibt der GdB bei Epilepsie die Beeinträchtigung im Alltag an.

Zwischen einem und zwei Prozent der Bevölkerung erhalten die Diagnose Epilepsie. Ob die chronische Erkrankung als Schwerbehinderung oder als „leichtere“ Behinderung eingeschätzt wird, hängt von der Beeinträchtigung im Alltag ab und berücksichtigt viele Faktoren. Der GdB bei Epilepsie trifft also keine Aussage über die Leistungsfähigkeit oder Verlässlichkeit im Beruf.

Der ab einem GdB von 50 erteilte Schwerbehindertenausweis soll das Leben der Betroffenen erleichtern und gewährt deswegen verschiedene Nachteilsausgleiche und Hilfen. Zu wie viel Unterstützung der GdB bei Epilepsie berechtigt, verraten die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Es werden bei Epilepsie abhängig vom GdB folgende Merkzeichen vergeben:

  • G (erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr) – wird in der Regel bei einem GdB von mindestens 70 vergeben
  • B (Betroffene benötigen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitperson) – wird in der Regel bei einem GdB von mindestens 70 vergeben
  • H (hilflos) – wird in der Regel bei einem GdB von 100 vergeben

Bei Minderjährigen werden die Merkzeichen auch bei einem niedrigeren Grad der Behinderung vergeben. Bei Epilepsie kann ein Kind das Merkzeichen H erhalten, auch wenn es einen GdB unter 100 aufweist.

Die Merkzeichen ermöglichen die ermäßigte bzw. kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie beim Merkzeichen B die Mitnahme einer Begleitperson. Außerdem werden bei den Symbolen G und H Steuernachlässe bspw. bei der Hundesteuer für einen Assistenzhund gewährt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (27 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert