
FAQ: Der GdB bei Epilepsie
Ja. Bei Epilepsie liegt eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vor. Wird dieser festgestellt, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Epilepsie ist keine geistige, sondern eine neurologische Behinderung. Die meisten von Epilepsie betroffenen Menschen erfahren eine vollständig normale Entwicklung. Wie schwer die Behinderung ist, kann an der GdB-Tabelle abgelesen werden.
Ja. Auch der Absence-Epilepsie kann ein Grad der Behinderung zugeschrieben werden, der sich nach der Häufigkeit, der Art und der Schwere der Anfälle richtet, wie diese Übersicht erklärt.
Inhalt
Ist Epilepsie eine Behinderung?

Bei der Epilepsie handelt es sich um eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems, die in vielen Erscheinungsformen auftritt und den Alltag der Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann. Aufgrund dessen ist es möglich, beim Versorgungsamt einen GdB wegen Epilepsie beantragen.
Der GdB bei Epilepsie – Tabelle
Der Grad der Behinderung (GdB) liegt zwischen 0 und 100 und wird in Zehner-Schritten vergeben. Es handelt sich hierbei um keine Prozentangabe. Welcher Grad der Behinderung bei einer Epilepsie-Erkrankung angegeben wird, richtet sich maßgeblich nach der Art und der Häufigkeit der Anfälle. Wenn der GdB mindestens 50 zählt, ist eine Epilepsie-Erkrankung als eine schwere Behinderung anzusehen, die das Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises rechtfertigt.
Auch bei Absence-Epilepsie kann eine Schwerbehinderung vorliegen, wenn der entsprechende GdB festgestellt wird.
Die folgende Tabelle schlüsselt auf, wie der GdB bei Epilepsie voranschreitet.
Häufigkeit und Art der epileptischen Anfälle | GdB |
---|---|
Sehr selten: generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten | 40 |
Selten: generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen | 50-60 |
Mittlere Häufigkeit: generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen | 60-80 |
Häufig: generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich | 90-100 |
Nach 3 Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver ´(= antiepileptischer) Behandlung | 30 |
Nach 3 Jahren Anfallsfreiheit ohne Medikamente wird ein GdB nur noch bei nachgewiesenen Hirnschäden angenommen. |
Einen GdB bei Epilepsie beantragen

Der GdB kann beim Versorgungsamt oder beim zuständigen Kommunalamt beantragt werden. Die Behörde prüft den Antrag auf der Grundlage der ärztlichen Befunde und mit eingereichter Arztbriefe. Daraufhin wird ein Bescheid und ab einem GdB von mindestens 50 ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Wo Sie in ihrem Bundesland den GdB beantragen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht:
Bundesland | Zuständige Behörde |
---|---|
GdB-Antrag in Baden-Württemberg stellen | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSI) |
GdB-Antrag in Bayern stellen | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) |
GdB-Antrag in Berlin stellen | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) |
GdB-Antrag in Brandenburg stellen | Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) |
GdB-Antrag in Bremen stellen | Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) |
GdB-Antrag in Hamburg stellen | Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration |
GdB-Antrag in Hessen stellen | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales |
GdB-Antrag in MV stellen | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) |
GdB-Antrag in Niedersachsen stellen | Landesamt für Soziales, Jugend und Familie |
GdB-Antrag in NRW stellen | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) |
GdB-Antrag in RLP stellen | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) |
GdB-Antrag in Saarland stellen | Landesamt für Soziales |
GdB-Antrag in Sachsen stellen | Sozialamt |
GdB-Antrag in Sachsen-Anhalt stellen | Landesverwaltungsamt Schwerbehindertenrecht |
GdB-Antrag in Schleswig-Holstein stellen | Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein |
GdB-Antrag in Thüringen stellen | Stadtverwaltung/Landratsamt |
Merkzeichen bei Epilepsie im Schwerbehindertenausweis

Zwischen einem und zwei Prozent der Bevölkerung erhalten die Diagnose Epilepsie. Ob die chronische Erkrankung als Schwerbehinderung oder als „leichtere“ Behinderung eingeschätzt wird, hängt von der Beeinträchtigung im Alltag ab und berücksichtigt viele Faktoren. Der GdB bei Epilepsie trifft also keine Aussage über die Leistungsfähigkeit oder Verlässlichkeit im Beruf.
Der ab einem GdB von 50 erteilte Schwerbehindertenausweis soll das Leben der Betroffenen erleichtern und gewährt deswegen verschiedene Nachteilsausgleiche und Hilfen. Zu wie viel Unterstützung der GdB bei Epilepsie berechtigt, verraten die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Es werden bei Epilepsie abhängig vom GdB folgende Merkzeichen vergeben:
- G (erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr) – wird in der Regel bei einem GdB von mindestens 70 vergeben
- B (Betroffene benötigen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitperson) – wird in der Regel bei einem GdB von mindestens 70 vergeben
- H (hilflos) – wird in der Regel bei einem GdB von 100 vergeben
Bei Minderjährigen werden die Merkzeichen auch bei einem niedrigeren Grad der Behinderung vergeben. Bei Epilepsie kann ein Kind das Merkzeichen H erhalten, auch wenn es einen GdB unter 100 aufweist.
Die Merkzeichen ermöglichen die ermäßigte bzw. kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie beim Merkzeichen B die Mitnahme einer Begleitperson. Außerdem werden bei den Symbolen G und H Steuernachlässe bspw. bei der Hundesteuer für einen Assistenzhund gewährt.