
FAQ: GdB bei Asthma
Asthma bronchiale bzw. Bronchialasthma – kurz auch einfach Asthma genannt – ist eine chronische Erkrankung der Atemwege. Dabei treten Atemwegsverengungen auf, die entweder durch allergische oder andere äußere Reizeinwirkungen entstehen. Mehr dazu hier.
Ja, grundsätzlich kann Asthma über eine GdB-Tabelle als Behinderung anerkannt werden (bspw. wenn es zu Beeinträchtigungen im Alltag kommt). Bei stärkerer Ausprägung ist mitunter auch eine Einstufung von Asthma als Schwerbehinderung möglich.
Welcher Grad der Behinderung bei Asthma bronchiale in Frage kommt, entscheidet das zuständige Versorgungsamt. Je nach Ausprägung der Erkrankung kann der GdB höher ausfallen. Gleiches gilt, wenn neben dem Asthma weitere, als Behinderung bzw. Schwerbehinderung eingestufte Erkrankungen auftreten.
Inhalt
GdB bei Asthma: Wird ein Behinderungsgrad vergeben?

Gibt es einen Grad der Behinderung (GdB) bei Asthma? Bei dieser Krankheit handelt es sich um eine nicht heilbare, chronische Atemwegserkrankung. Sie lässt sich allerdings mit Medikamenten behandeln, um die auftretenden Beschwerden zu lindern.
Zu den typischen Symptomen zählen anfallsartige Atemnot, Husten, ein Engegefühl in der Brust oder eine pfeifende Atmung (auch als „Giemen“ bezeichnet). Diese Beschwerden treten häufig nachts oder frühmorgens auf und können unterschiedliche Auslöser haben bzw. jeweils andere Behinderungsgrade nach sich ziehen.
- Allergisches (extrinsisches) Asthma beeinflusst den GdB je nach Ausprägung anders. Es spielt auch eine Rolle, ob die Beschwerden lediglich saisonal auftreten oder es sich um häufig wiederkehrende Einschränkungen handelt. Dabei reagiert das Immunsystem empfindlich auf bestimmte Allergene und sorgt für Entzündungen der Atemwege.
- Auch nicht-allergisches (intrinsisches) Asthma kann die GdB-Werte unterschiedlich beeinflussen, je nachdem wie stark die Erkrankung ausgeprägt ist. Hier sind aber nicht Allergene der Auslöser, sondern andere Reizeinwirkungen wie z. B. körperliche Belastungen, bestimmte Medikamente, Infektionen oder Rauchinhalation.
Wichtig: Wie lässt sich für Asthma ein Behinderungsgrad beantragen? Möchten Sie für die Einstufung von Ihrem Asthma als Behinderung einen Antrag auf Erstfeststellung nach dem Schwerbehindertenrecht stellen, müssen Sie dies beim zuständigen Versorgungsamt tun. Das ist sowohl per Post als auch online möglich. Reichen Sie dafür neben dem Antragsformular auch alle medizinischen Nachweise ein, die für die Feststellung relevant sind.
Wie viel GdB kommt bei Asthma in Frage? – GdB-Tabelle
Um den GdB bei jeglichen Asthma-Erkrankungen festzustellen, bedarf es einer Kategorisierung ihres Schweregrades. Dafür ist es nicht nur von Bedeutung, wie häufig die Beschwerden auftreten. Auch deren Intensität und wie stark die Lungenfunktion eingeschränkt ist, sind wichtige Informationen für das Versorgungsamt, um einen Behinderungsgrad zu erteilen oder nicht.
Welchen Grad es letztendlich nach der aktuellen GdB-Tabelle wegen Asthma bronchiale vergeben kann, können Sie folgender Übersicht entnehmen:
Asthmasymptome | GdB |
---|---|
Ohne dauerhaft eingeschränkte Lungenfunktion: | |
🟨 Seltene (oder saisonal bedingte) und/oder leichte Asthmaanfälle bzw. Atemwegsverengungen | 0-20 |
🟧 Häufige (mehrmals monatlich) und/oder schwere Asthmaanfälle bzw. Atemwegsverengungen | 30-40 |
🟥 Konstant auftretende Serien an schweren Asthmaanfällen und Atemwegsverengungen | 50 |
Mit dauerhaft eingeschränkter Lungenfunktion: | |
🟨 Mittelschwere Belastungen (bspw. schnelles Gehen/Laufen, Tragen und Heben von Lasten zwischen 10 und 15 kg etc.) sorgen für gelegentliche bis regelmäßige Atemnot, die schwerer ausfällt als gewöhnlich. 🟨 Alle Lungenfunktionswerte sind bis zu ⅓ niedriger als normal. 🟨 Es bestehen Einschränkungen im alltäglichen Leben, aber Betroffene können dieses noch weitgehend selbst mithilfe von Medikamenten bewältigen. | leichtes Asthma bronchiale mit GdB von 20-40 |
🟧 Bereits leichte Alltagsbelastungen (bspw. kurzes Treppensteigen, Spazierengehen, Tragen und Heben von Lasten unter 10 kg etc.) provozieren eine regelmäßige Atemnot, die schwerer ausfällt als gewöhnlich. 🟧 Alle Lungenfunktionsshy;werte fallen bis zu ⅔ niedriger aus als normal. 🟧 Der Betroffene ist dauerhaft hilfebedürftig und kann nur mit erheblichen Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. | mittelgradiges Asthma bronchiale mit GdB von 50-70 |
🟥 Die Atemnot setzt bereits im Ruhezustand bzw. bei minimaler Belastung ein. 🟥 Alle Lungenfunktionswerte sind um mehr als ⅔ niedriger als normal und bedeuten eine dauerhaft eingeschränkte Funktion der Lunge. 🟥 Der Betroffene kann weder am Berufsalltag noch an sozialen Aktivitäten teilnehmen und seine Beschwerden lassen sich auch nicht durch die Behandlung mit Medikamenten komplett eindämmen. | schweres Asthma bronchiale mit GdB von 80-100 |

Wie wirken sich aber weitere Erkrankungen auf den für Asthma erteilten Behinderungsgrad aus? Leiden Sie als Betroffener bspw. nebenher an einer depressiven Störung, werden die GdB von Asthma und Depression nicht zusammengerechnet, sondern miteinander verrechnet.
Das bedeutet, das Versorgungsamt bewertet, wie beide Erkrankungen sich gegenseitig beeinflussen und was das für die bei Ihnen auftretenden Beeinträchtigungen bedeutet. Leichte asthmatische Beschwerden und depressive Episoden können also einzeln eine Bewertung von 20 nach sich ziehen, bedeuten aber nicht zwangsweise einen gemeinsamen Behinderungsgrad von 40.
Gleiches gilt z. B. auch für den Grad der Behinderung (GdB) bei Neurodermitis oder COPD und Asthma. Allerdings wirken sich Hautentzündungskrankheiten wie erstere in der Regel anders auf asthmatische Beschwerden aus als Krankheiten wie chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), die ebenfalls die Atemwege betreffen.
Wichtig: Wie bewerten Gerichte die Einstufungen des Versorgungsamts? Gerichtliche Urteile, ob eine Schwerbehinderung für Asthma (ein GdB von 50 oder höher) in Frage kommt, gibt es einige.
- So hat z. B. das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil (L 11 SB 19/09) vom 21. September 2011 die Klage eines Mannes abgewiesen, der mit seinem GdB von 40 nicht einverstanden war. Aufgrund seiner Erkrankungen (Rücken- und Knieschmerzen, Asthma, Lungenkrankheit etc.) bestand er mindestens auf 50. Dem hat weder das Versorgungsamt noch das LSG zugestimmt – unter anderem, weil seine Lungenfunktion nicht konstant (und nur gering) eingeschränkt war.
- Ähnlich urteilte auch das LSG Baden-Württemberg am 29. September 2023 (L 8 SB 3829/21) über eine Klägerin mit leichtem Bronchialasthma und 3 weiteren Erkrankungen.