Bürgergeld-Vermögensgrenze: So fällt sie aus

Es gibt tatsächlich eine Bürgergeld-Vermögensgrenze. Wie hoch diese ist und welche Ausnahmen es in diesem Bereich gibt, beschreiben wir in diesem Ratgeber.
Es gibt tatsächlich eine Bürgergeld-Vermögensgrenze. Wie hoch diese ist und welche Ausnahmen es in diesem Bereich gibt, beschreiben wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Bürgergeld-Vermögensgrenze

Wie viel Vermögen darf ich bei Bürgergeld haben?

Die Bürgergeld-Vermögensgrenze liegt in der Regel bei 15.000 Euro. Befinden Sie sich jedoch in der Karenzzeit, also im ersten Bezugsjahr, wird dieser Wert auf 40.000 Euro angehoben.

Was zählt alles zum Vermögen?

Zu Ihrem Vermögen zählen unter anderem Geld, Sachgegenstände und bestimmte Versicherungen. Ausnahmen gibt es beispielsweise im Bereich von Wohneigentum und auch Kraftfahrzeugen. Lesen Sie hier mehr zu den Freibeträgen.

Was passiert, wenn Ihr Vermögen zu hoch ist?

Wenn Ihr Vermögen zu hoch ist, steht Ihnen üblicherweise kein Bürgergeld zu. Sie erhalten erst wieder Zahlungen, wenn Sie wieder innerhalb der Bürgergeld-Vermögensgrenze liegen. Mehr zu den Konsequenzen erfahren Sie hier.

Wie groß darf Ihr Haus sein, wenn Sie Bürgergeld beziehen?

Es gibt bestimmte Vorgaben für die Größe Ihres Hauses, wenn Sie Bürgergeld beziehen. So darf es für bis zu vier Personen eine maximale Wohnfläche von 140 Quadratmetern aufweisen. Für jede weitere Person, die in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebt, steigt dieser Wert um 20 Quadratmeter.

Was zählt beim Bürgergeld zum Vermögen?

Bei der Vermögensgrenze für Bürgergeld zählt zum Vermögen auch ein Auto oder Wohneigentum.
Bei der Vermögensgrenze für Bürgergeld zählt zum Vermögen auch ein Auto oder Wohneigentum.

Wie beim Einkommen gibt es auch im Bereich des Vermögens eine Obergrenze beim Bürgergeld. Doch was zählt überhaupt als Vermögen? Das klären wir in diesem Abschnitt.

Gemäß § 12 Zweites Strafgesetzbuch (SGB II) zählen sämtliche verwertbare Vermögensgegenstände zum Vermögen. Beispiele dafür sind:

  • Bargeld
  • Wertgegenstände
  • Sparguthaben

Neben Ihrem eigenen Vermögen berücksichtigt das Jobcenter auch das Vermögen jeder Person, die in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebt. Dieses ist jedoch unabhängig von Ihrem eigenen zu sehen.

Explizit bezieht das Jobcenter sämtliches Vermögen von Ihnen und Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein, das verwertbar ist. Ihr Vermögen ist verwertbar, wenn Sie die Möglichkeit haben, es zum Lebensunterhalt zu verwenden.

Was bezeichnet das Schonvermögen?

Zum Schonvermögen zählen Gegenstände mit einem monetären Wert, die die Vermögensgrenze beim Bürgergeld nicht betrifft.
Zum Schonvermögen zählen Gegenstände mit einem monetären Wert, die die Vermögensgrenze beim Bürgergeld nicht betrifft.

Das Schonvermögen ist ein besonders wichtiger Begriff. Dabei handelt es sich vor allem um Gegenstände, die eigentlich die vom Jobcenter ausgesprochene Bürgergeld-Vermögensgrenze überschreiten würden, jedoch nicht unter das Vermögen fallen.

Zum Schonvermögen gehören unter anderem Gegenstände, die im Hausrat üblich sind und einen angemessenen Wert nicht überschreiten. Dabei unterscheidet sich dieser Wert je nach Lebenssituation, sodass die Freibeträge nicht immer die gleichen sind.

Ebenfalls zählt Wohneigentum unter bestimmten Umständen zum Schonvermögen. Auf diese Bedingungen werden wir im weiteren Verlaufe unseres Ratgebers eingehen.

Weitere Ausnahmen finden Sie im SGB II aufgelistet.

Wo liegt die Vermögensgrenze beim Bürgergeld?

Die Bürgergeld-Grenze für das Vermögen liegt bei 15.000 Euro.
Die Bürgergeld-Grenze für das Vermögen liegt bei 15.000 Euro.

Der Bürgergeld-Vermögensfreibetrag ist eindeutig festgelegt. Er liegt bei 15.000 Euro pro Person.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es sich dabei nicht nur um Bargeld und Erspartes handelt. Liegen Ihre Ersparnisse auf Ihrem Konto schon bei fast 15.000 Euro, ist es unwahrscheinlich, dass Sie innerhalb dieser Grenze bleiben.

Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, hat jede Person, die in dieser lebt, das Anrecht auf ein Vermögen von 15.000 Euro. Überschreiten Personen aus der Bedarfsgemeinschaft diesen Betrag, ist es dennoch möglich, dass Ihrem Antrag auf Bürgergeld stattgegeben wird. So wird nämlich der überschüssige Betrag einer anderen Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, die die Bürgergeld-Freigrenze für das Vermögen noch nicht erreicht hat.

Ein Beispiel: Ein Paar lebt in einer Bedarfsgemeinschaft. Eine der beiden Personen verfügt über ein Gesamtvermögen von 20.000 Euro, während die andere Person ein Vermögen von 7.000 Euro aufweist. Zwar überschreitet Person 1 die Bürgergeld-Grenze für das Vermögen um 5.000, doch diesen Überschuss können Sie auf das Vermögen von Person 2 anrechnen. Dies ergibt dann ein Vermögen von jeweils 15.000 und 12.000 Euro, welches zulässig ist.

Würde das Vermögen von Person 2 bei 11.000 statt 7.000 Euro liegen und das von Person 1 unverändert bleiben, wäre dies unzulässig. Hier dürfte Person 2 nämlich nur maximal 4.000 Euro zugeschrieben werden. Die überschüssigen 1.000 Euro muss die Bedarfsgemeinschaft aufbrauchen, bevor sie wieder einen Anspruch auf Bürgergeld hat.

Bürgergeld-Vermögensgrenze und Karenzzeit: Was gibt es zu beachten?

Bei der Bürgergeld-Vermögensgrenze gilt eine Karenzzeit für ein Jahr.
Bei der Bürgergeld-Vermögensgrenze gilt eine Karenzzeit für ein Jahr.

Bei der Bürgergeld-Vermögensgrenze gibt es diverse Ausnahmen. Eine der größten geht mit der Karenzzeit einher.

Die Karenzzeit bezeichnet das erste Jahr beziehungsweise die ersten 12 Monate, in denen Sie Bürgergeld beziehen. In dieser gibt es diverse Erleichterungen.

Unter anderem prüft das Jobcenter Ihre Mietwohnung nicht auf die Angemessenheit. Das bedeutet, dass Sie nicht direkt aus eigener Tasche die Differenz aus Ihrer Miete und der örtlich angemessenen Miete übernehmen müssen.

Des Weiteren gibt es keine Begrenzungen der Fläche von Wohneigentum. So haben Sie etwas Zeit, um mit den Verhältnissen als Bürgergeld-Bezieher vertraut zu werden.

Unterbrechung der Karenzzeit: Eine Unterbrechung der Karenzzeit ist möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Vermögen zu hoch wird oder Sie vorübergehend eine Arbeit finden, die Ihre Bedarfe vollständig deckt. Wenn Sie dann doch wieder Bürgergeld beziehen, verlängert sich Ihre Karenzzeit um den Zeitraum, für den Sie vorübergehend unterbrochen wurde. Nach 3 Jahren steht Ihnen sogar eine völlig neue Karenzzeit zu.

Wenn Sie sich in der Arbeitslosigkeit befinden oder zu wenig Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, hilft die Karenzzeit auch beim maximalen Freibetrag. So ist während der Karenzzeit beim Bürgergeld ein maximales Vermögen von 40.000 Euro zulässig.

Diese Erhöhung der Grenze hilft vielen Menschen dabei, erstmalig Bürgergeld zu beziehen. Jedoch gilt es zu bedenken, dass es in diesem Zeitraum nötig ist, das Vermögen ausreichend zu reduzieren. Das heißt, es muss innerhalb von 12 Monaten von 40.000 Euro auf 15.000 Euro sinken.

Wie groß darf das Wohneigentum von Bürgergeld-Beziehenden sein?

Beim Jobcenter ist die Vermögensgrenze zu beachten. Häuser fallen bis zu einer gewissen Größe unter das Schonvermögen.
Beim Jobcenter ist die Vermögensgrenze zu beachten. Häuser fallen bis zu einer gewissen Größe unter das Schonvermögen.

Unter Umständen besitzen Sie eine Eigentumswohnung oder ein Haus und stehen nun kurz davor, Bürgergeld zu beziehen. Wenn Sie geplant haben, das Haus auch während der Rente zu behalten oder es dann zu verkaufen, müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen. Denn obwohl auch Wohneigentum zum Vermögen zählt, gibt es hier Erleichterungen.

Bei einer Eigentumswohnung für bis zu 4 Personen ist eine maximale Wohnfläche von 130 Quadratmetern zulässig. Für jede weitere Person vergrößert sich die zulässige Größe um 20 Quadratmeter.

Besitzen Sie ein eigenes Haus, steigt die zulässige Wohnfläche im Vergleich zu einer Eigentumswohnung von 130 auf 140 Quadratmeter. Auch hier erweitert sich der zulässige Wohnraum für jede weitere Person um 20 Quadratmeter.

Doch was passiert, wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus diese Werte überschreitet? In der Regel ist das kein Problem. Denn es gibt unter Umständen Einzelfallentscheidungen, die auch größeren Wohnraum zulassen. Und dazu gibt es diverse andere Möglichkeiten, den Wohnraum zu verkleinern.

Es ist beispielsweise möglich, den Teil zu vermieten, der die Vorgaben überschreitet. Dabei ist es wichtig, dass die Einnahmen mit Ihrem Bürgergeldsatz verrechnet werden. So kann es passieren, dass Sie keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben, da Ihre Einnahmen zu hoch sind.

Übrigens gibt es auch für Wohneigentum keine Begrenzung in der Karenzzeit. So haben Sie genügend Zeit, sich eine Alternative einfallen zu lassen, wenn Ihr Wohnraum zu groß ist.

Ist es möglich, ein Auto zu besitzen und Bürgergeld zu beziehen?

Trotz Vermögensgrenze beim Bürgergeld ist ein Auto-Besitz möglich.
Trotz Vermögensgrenze beim Bürgergeld ist ein Auto-Besitz möglich.

Unter bestimmten Bedingungen ist es auch möglich, ein Auto zu besitzen, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Das gilt für jede Person aus einer Bedarfsgemeinschaft, wenn sie erwerbsfähig ist.

Auch hier gibt das Gesetz vor, dass das Kraftfahrzeug „angemessen“ zu sein hat. Angemessen sind aktuell Kraftfahrzeuge mit einem Wert von maximal 15.000 Euro. Für die Bewertung zieht das Jobcenter auch andere Faktoren heran. Dazu zählen zum Beispiel die Anzahl der Autos der Bedarfsgemeinschaft und der Zeitpunkt des Erwerbs des Kraftfahrzeugs.

Auch hier sind unter Umständen teurere Kraftfahrzeuge zulässig. Das gilt vor allem, wenn das Auto bestimmte Vorrichtungen für Menschen mit einer Behinderung benötigt.

Übrigens sind nicht nur Autos erlaubt, auch ein Motorrad dürfen Sie besitzen. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich zwischen einem Auto und einem Motorrad entscheiden.

Zeitpunkt der Messung und Folgen der Überschreitung

Beim Freibetrag gilt der Antrag als entscheidender Zeitpunkt.
Beim Freibetrag gilt der Antrag als entscheidender Zeitpunkt.

Zwar gibt es viele Vorgaben im Bereich des Vermögens, doch zu welchem Zeitpunkt wird dieser Wert festgelegt?

Üblicherweise zählt das Vermögen, über das Sie im Moment der Antragstellung auf Bürgergeld verfügen. Die Bürgergeld-Vermögensgrenze bezieht sich bei Sachgegenständen in der Regel nicht auf den Neuwert. Stattdessen ist der aktuelle Verkaufswert der Gegenstände entscheidend. So ist der Wert meist deutlich niedriger als der Beschaffungswert.

Doch was genau passiert, wenn Ihr Vermögen zu hoch ist?

Diese Frage ist relativ leicht zu beantworten: Normalerweise erhalten Sie kein Bürgergeld, wenn das Vermögen zu hoch ist. Die Konsequenz daraus ist, dass es vorübergehend nötig ist, dass Sie Ihre Ersparnisse nutzen, um wieder in die Bürgergeld-Vermögensgrenze zu fallen. Wenn Sie nicht direkt über Geld verfügen, ist es dann unter Umständen nötig, dass Sie Sachgegenstände verkaufen.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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