Bürgergeld-Schonvermögen: Welche Vorteile hat es?

Die Ersparnisse schützen: Wie viel Schonvermögen ist beim Bürgergeld erlaubt?
Die Ersparnisse schützen: Wie viel Schonvermögen ist beim Bürgergeld erlaubt?

FAQ: Schonvermögen beim Bürgergeld

Worin unterscheiden sich Vermögen und Schonvermögen?

Das Jobcenter unterscheidet zwischen dem verwertbaren Vermögen und Schonvermögen einer Person. Das verwertbare Vermögen führt beim Bürgergeld zu einer Leistungsminderung. Das Schonvermögen muss dagegen nicht verbraucht oder verkauft werden. Mehr erfahren Sie hier.

Wie hoch ist der Vermögens-Freibetrag nach dem ersten Jahr?

Die Höhe vom Bürgergeld-Schonvermögen ändert sich nach dem ersten Jahr des Bürgergeldbezugs. Im ersten Jahr sind es 40.000 Euro, anschließend 15.000 Euro für jeden Bürgergeldbezieher.

Was zählt nicht zur Bürgergeld-Vermögensgrenze?

Angemessener Hausrat wie Möbel, Elektrogeräte und Deko zählen nicht zum Bürgergeld-Schonvermögen. Was darüber hinaus zum Einkommen gilt, können Sie hier nachlesen.

Wie hoch ist das Schonvermögen beim Bürgergeld?

Bürgergeld-Schonvermögen: Ein Anwalt kann Ihnen bezüglich des Schonvermögens hilfreiche Tipps geben.
Bürgergeld-Schonvermögen: Ein Anwalt kann Ihnen bezüglich des Schonvermögens hilfreiche Tipps geben.

In einem Haushalt hängt die Höhe vom Bürgergeld-Schonvermögen von der Personenanzahl ab. Je mehr Personen in einer Wohnung oder einem Haus zusammen wohnen, desto höher ist der Vermögens-Freibetrag.

Im ersten Jahr beträgt das erlaubte Schonvermögen 40.000 Euro für den Antragsteller. Jede weitere Person im Haushalt hat eine Grenze von 15.000 Euro. Bei einer vierköpfigen Familie ergibt dies also ein Bürgergeld-Schonvermögen von insgesamt 85.000 Euro innerhalb des ersten Jahres. Hierbei ist es egal, auf welchem Konto sich das Geld befindet, da das Jobcenter es für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ausrechnet.

Ab dem zweiten Jahr des Bürgergeldbezugs beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede Person. Auch der Antragsteller hat sich an diese Grenze zu halten.

Hier sehen Sie eine Übersicht mit den jeweiligen Schonvermögen für eine Bedarfsgemeinschaft:

  • 1. Jahr: 40.000 Euro Antragsteller und 15.000 Euro jede weitere Person
  • 2. Jahr: 15.000 Euro Antragsteller und 15.000 Euro jede weitere Person

Hilfe durch einen Fachanwalt: Wenn Sie zum Thema Bürgergeld und Schonvermögen Fragen haben, hilft Ihnen ein Rechtsanwalt weiter. Hierbei sollten Sie aber auf die Kosten achten. Auch wenn Sie vom Jobcenter als eine hilfebedürftige Person eingestuft werden, übernimmt der Staat nicht die Kosten des Anwalts.

Was passiert während der Karenzzeit?

Nach dem ersten Jahr sinkt beim Bürgergeld das Schonvermögen. Die Höhe liegt dann bei 15.000 statt 40.000 Euro.
Nach dem ersten Jahr sinkt beim Bürgergeld das Schonvermögen. Die Höhe liegt dann bei 15.000 statt 40.000 Euro.

Das erste Jahr des Bürgergeldbezugs gilt als sogenannte „Karenzzeit“. In diesem Zeitraum bleiben Ihr Eigentum und Vermögen bis zu einer Grenze von 40.000 Euro anrechnungsfrei. Jeder Betrag, der diese Grenze überschreitet, wird vom Jobcenter angerechnet. Dies wirkt sich dementsprechend auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld aus und reduziert die monatliche Grundsicherung.

Während der Karenzzeit schont das Jobcenter die Bezieher von Bürgergeld. Sie müssen somit kein Eigentum oder Vermögen verbrauchen oder verkaufen. Diese Maßnahme soll laut der Bundesregierung für Stabilität im Leben und Alltag sorgen und dementsprechend eine bessere Zukunft sichern.

Wenn Sie zur Miete in einer Wohnung oder einem Haus wohnen, müssen Sie sich im ersten Jahr keine Sorgen machen. Das Jobcenter übernimmt die monatlichen Miet- und Heizkosten. Dies gilt aber nur, wenn Ihr Vermögen einen Wert von 40.000 Euro nicht überschreitet. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie dieses Vermögen zunächst reduzieren.

Die Vorteile des Schonvermögens: Während der Karenzzeit profitieren Sie von einem erhöhten Schonvermögen. Somit haben Sie die Möglichkeit, diese Zeit effektiv für einen Wiedereinstieg in der Arbeitswelt zu nutzen. Dazu zählt nicht nur die Suche nach freien Arbeitsstellen, sondern auch mögliche Weiterbildungen.

Hat das Einkommen eine Auswirkung auf das Bürgergeld?

Für den Anspruch auf das Bürgergeld spielt die Höhe Ihres Einkommens eine große Rolle. Dennoch profitieren Sie unabhängig von der Höhe des Einkommens von einem Freibetrag. Das Jobcenter berücksichtigt die ersten 100 Euro Ihres Einkommens nicht, unabhängig davon, wie hoch es letztendlich ausfällt.

Allgemein gilt aber: Je mehr Geld Sie durch eine Tätigkeit verdienen, desto weniger Bürgergeld dürfen Sie beziehen. Wenn das Jobcenter Sie nicht als hilfebedürftig einschätzt, haben Sie keinen Anspruch auf das Bürgergeld.

Für den Anspruch auf das Bürgergeld stuft das Jobcenter verschiedene Einkommensquellen als anrechnungsfähig ein. Den größten Einfluss haben Einnahmen aus einer Tätigkeit. Andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Elterngeld wirken sich ebenfalls auf das Bürgergeld aus.

Dies gilt ebenso für Ihre Einnahmen aus einer Vermietung oder Verpachtung. Je mehr Geld Sie damit einnehmen, desto geringer ist Ihr Anspruch auf das Bürgergeld. Kapital- und Zinserträge werden vom Jobcenter ebenfalls angerechnet. Des Weiteren spielen zum Beispiel auch Abfindungen aus vorherigen Tätigkeiten eine wichtige Rolle und werden als Einnahmen angerechnet.

Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen?

Beim Bürgergeld-Schonvermögen wird ein Einkommen anteilig angerechnet.
Beim Bürgergeld-Schonvermögen wird ein Einkommen anteilig angerechnet.

Wie viel Sie verdienen dürfen, um dennoch Bürgergeld zu beziehen, ist unterschiedlich. Das Jobcenter hat mehrere Zusatzverdienstgrenzen eingeführt, die dies festlegen. Zwischen 100 und 520 Euro sind 20 Prozent Ihres Einkommens aus einer Tätigkeit anrechnungsfrei.

Bei einem Gehalt zwischen 520 und 1.000 Euro wirken sich 30 Prozent Ihres Einkommens nicht auf das Bürgergeld aus. Den geringsten Freibetrag haben Sie bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro. In diesem Fall rechnet das Jobcenter nur zehn Prozent nicht an. Die Differenz aus Ihrem Freibetrag und Ihrem Nettoverdienst werden jedoch mit dem Bürgergeld angerechnet.

Eine Übersicht über die verschiedenen Zuverdienstgrenzen erhalten Sie in der folgenden Tabelle:

ZuverdienstgrenzeAnrechnungsfrei
100 bis 520 Euro20 Prozent
520 bis 1.000 Euro30 Prozent
1.000 bis 1.200 Euro10 Prozent

Neben erwähnten Zuverdienstgrenzen für einen Job gibt es noch andere Richtlinien für weitere Tätigkeiten. Schüler, Studierende und Auszubildende dürfen einen monatlichen Betrag von bis zu 538 Euro geltend machen. Dieser wirkt sich nicht auf den Bürgergeldanspruch aus und reduziert auch nicht die monatliche Leistung.

Für ehrenamtliche Tätigkeiten wie zum Beispiel das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder der Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es ebenfalls einen festgelegten Freibetrag.

Wenn Sie in diesen Bereichen tätig sind, profitieren Sie in einem Kalenderjahr von einem Freibetrag von bis zu 3.000 Euro. Allgemein gilt diese Regelung für alle Bürger, die unter der Ehrenamtspauschale einen Vertrag abschließen.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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