Bürgergeld abmelden: Worauf müssen Sie achten?

Besteht kein Bedarf mehr, können Sie sich jederzeit vom Bürgergeld abmelden.
Besteht kein Bedarf mehr, können Sie sich jederzeit vom Bürgergeld abmelden.

FAQ: Bürgergeld abmelden

Kann man auf Bürgergeld verzichten?


Grundsätzlich können Sie auf Ihren Anspruch auf soziale Leistungen wie zum Beispiel das Bürgergeld verzichten. Gemäß § 46 SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch) ist ein Verzicht dem jeweiligen Leistungsträger, in diesem Fall dem Jobcenter, mit einer schriftlichen Erklärung mitzuteilen.

Lässt sich der Bürgergeld-Bezug jederzeit beenden?

Möchten Sie den Bezug von Bürgergeld beenden, können Sie dies dem Jobcenter direkt online über Ihren Account mitteilen. Aber auch eine schriftliche Abmeldung per Post ist möglich. Wichtig ist es nur, dass Sie Ihren Verzicht dem Jobcenter schriftlich mitteilen. Möglich ist dies jederzeit.

Endet der Anspruch auf Bürgergeld automatisch?

Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld und dieser wird durch das Jobcenter genehmigt, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. Dieser ist in der Regel für ein Jahr gültig. Läuft dieser Zeitraum ab, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um weiterhin Bürgergeld zu beziehen.

Kann ich mich vom Bürgergeld abmelden?

Möchten Sie den Bezug von Bürgergeld selbst kündigen, ist dies laut Gesetz ohne die Nennung von Gründen möglich. Die entsprechende Regelung hierzu finden Sie in § 46 Abs. 1 des SGB I.

Dementsprechend ist hierfür lediglich eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jobcenter notwendig. Eine Pflicht, Bürgergeld in Anspruch zu nehmen, besteht nicht.

Wann besteht Anspruch auf Bürgergeld?

Nach der Abmeldung vom Bürgergeld erhalten Sie keine Leistungen mehr.
Nach der Abmeldung vom Bürgergeld erhalten Sie keine Leistungen mehr.

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Bürger, die Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Dies gilt sowohl für Menschen in Arbeitslosigkeit als auch für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen oder die einer Arbeit nachgehen und deren Einkommen ausreichend ist.

Als Voraussetzung gilt somit die jeweilige Hilfebedürftigkeit. Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie jedoch aktiv tätig werden und einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jobcenter in Ihrem Landkreis stellen. Diesen können Sie digital, per Post oder persönlich einreichen.

Neben dem jeweiligen Regelsatz erhalten Sie zusätzlich Geld für die Kosten Ihrer Wohnung sowie den Heizkosten. Wie hoch der jeweilige Regelsatz ist, hängt dabei von Ihrer privaten Situation ab. Bei Alleinstehenden liegt dieser beispielsweise bei 563 Euro pro Monat.

Bilden Sie mit anderem Menschen hingegen eine Bedarfsgemeinschaft, ergibt sich der Anspruch aus den einzelnen Regelsätzen sowie den Wohnungskosten. Bei Paaren liegt so zum Beispiel der Regelsatz bei 506 Euro pro Person.

Bürgergeld abmelden: Wann ist eine Abmeldung notwendig?

Planen Sie länger zu verreisen, ist es sinnvoll den Bezug von Bürgergeld zu beenden.
Planen Sie länger zu verreisen, ist es sinnvoll, den Bezug von Bürgergeld zu beenden.

Grundsätzlich gewährt Ihnen das Jobcenter die jeweiligen Leistungen jeweils für ein Jahr, in Ausnahmefällen sind es nur 6 Monate. Anschließend gilt es einen sogenannten Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Beziehen Sie Bürgergeld und es ergeben sich Änderungen Ihrer persönlichen Situation, sind Sie verpflichtet, dies dem Jobcenter unverzüglich zu melden. Hierzu zählen unter anderen die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit oder eine Veränderung beim Einkommen beziehungsweise beim Vermögen.

Hierdurch ändert sich in der Regel auch die Höhe Ihres Anspruchs. Zwar bleiben die Regelsätze normalerweise gleich, jedoch wird das Einkommen oder das Vermögen entsprechend angerechnet.

Auch bei einer längeren Abwesenheit, zum Beispiel durch eine Reise oder einen Auslandsaufenthalt, sind Sie verpflichtet, dies dem Jobcenter mitzuteilen. Gesetzlich dürfen Sie nämlich lediglich für insgesamt drei Wochen innerhalb eines Kalenderjahres für das Jobcenter nicht erreichbar sein. Vorausgesetzt, dieses stimmt Ihrem Antrag vorab zu.

Planen Sie also eine längere Abwesenheit, sollten Sie sich vorab beim Jobcenter abmelden. Innerhalb dieser Zeit besteht kein Anspruch auf den Bezug von Bürgergeld.

Veränderungen liegen laut der Arbeitsagentur unter anderem vor, wenn:

  • Sie umziehen
  • eine andere Person bei Ihnen einzieht oder jemand aus der Wohnung auszieht
  • sich die Kosten für die Miete oder sich die Heizkosten ändern
  • Sie eine Arbeit aufnehmen oder Sie Ihre Arbeitsstelle kündigen
  • sich Ihr Gehalt oder Ihr Lohn verändert
  • sich Ihr Vermögen durch eine Erbschaft oder anderweitig ändert
  • sich persönliche Angaben wie die Telefonnummer, die Bankverbindung oder der Familienstand ändern

Rechtzeitige Mitteilung – Teilen Sie dem Jobcenter eine entsprechende Veränderung, die sich auf die Höhe Ihres Anspruchs auswirkt, nicht rechtzeitig mit, kann dies dazu führen, dass Sie zu viel erhaltenes Bürgergeld zurückzahlen müssen. In besonders schweren Fällen kann außerdem von einem Betrug ausgegangen werden, was Bußgelder oder ein Strafverfahren nach sich ziehen kann.

Ist eine vorübergehende Abmeldung vom Bürgergeld möglich?

Um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, ist neben der Bedürftigkeit auch die Erreichbarkeit vorausgesetzt. Gegenüber dem Jobcenter besteht eine gesetzliche Informationspflicht.

Planen Sie dementsprechend für eine längere Zeit nicht erreichbar zu sein, sollten Sie sich beim Bürgergeld abmelden. Auch wenn sich die finanzielle Situation verändert, beispielsweise durch die Aufnahme einer kurzzeitigen Tätigkeit, ist eine Abmeldung notwendig.

Besteht anschließend wieder der Bedarf auf eine finanzielle Unterstützung, können Sie erneut Bürgergeld beziehen. In der Regel ist hierfür jedoch ein erneuter Antrag notwendig.

Neuer Bürgergeldantrag – Beantragen Sie erneut Bürgergeld, sollten Sie das Aktenzeichen Ihres alten Antrags angeben. Dies führt typischerweise zu einer schnelleren Bearbeitung, da dem Jobcenter bereits viele Daten vorliegen.

Wie kann man sich vom Jobcenter abmelden?

Möchten Sie Ihr Bürgergeld kündigen, können Sie dies dem Jobcenter in einem einfachen Anschreiben mitteilen.
Möchten Sie Ihr Bürgergeld kündigen, können Sie dies dem Jobcenter in einem einfachen Anschreiben mitteilen.

Ändern sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse während des Bezugs vom Bürgergeld, wirkt sich dies häufig auf Ihren Bürgergeld-Anspruch aus, weshalb eine sofortige Meldung beim Jobcenter wichtig ist. Dies können Sie sowohl persönlich, per Post oder online über Ihren Account dem Jobcenter mitteilen.

Möchten Sie sich hingegen vom Bürgergeld abmelden, ist kein Formular auf der Seite der Arbeitsagentur zu finden. Hierzu ist jedoch ein formloses Schreiben völlig ausreichend.

Bürgergeld abmelden, unser Muster hilft Ihnen dabei:
Name
Adresse
Bürgergeld-Nummer
Adresse des zuständigen Jobcenters

Betreff: Abmeldung vom Bürgergeld-Bezug

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II zurückziehen und mich von meinem Bürgergeld-Bezug abmelden.

Bitte bestätigen Sie mir Ihre Kenntnisnahme zeitnah und in Schriftform.

Mit freundlichen Grüßen

Name, Datum
Unterschrift

Welche Folgen hat es, wenn Sie das Bürgergeld selbst kündigen?

Entscheiden Sie sich dazu, auf Bürgergeld zu verzichten, erhalten Sie künftig weder einen monatlichen Regelsatz noch werden die Kosten für Ihre Wohnung beziehungsweise die Heizkosten übernommen. Diese gilt es entsprechend aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Ist Ihnen dies nicht möglich, können Sie außerdem auf andere Sozialleistungen wie unter anderem das Wohngeld zurückgreifen. Anspruch auf Wohngeld besteht jedoch nicht für Arbeitslose, sondern richtet sich ausschließlich an

  • Personen, die arbeiten gehen jedoch nicht genug verdienen
  • Rentner oder Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Studenten, die kein BAföG erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld

Melden Sie sich beim Jobcenter ab, kann es zudem sein, dass Sie von Ihrem jeweiligen Ansprechpartner zu einem persönlichen Termin eingeladen werden. Ist dies noch innerhalb des Bezugszeitraums vom Bürgergeld der Fall, sind Sie in der Regel dazu verpflichtet, diesen wahrzunehmen.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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