BAföG für Ausländer: Wer kann es bekommen?

Gibt es BAföG für Ausländer aus nicht-EU-Ländern?
Gibt es BAföG für Ausländer aus nicht-EU-Ländern?

FAQ: BAföG für Ausländer

Können Ausländer BAföG beantragen?

Ja, auch Menschen, die aus einem anderen Land zum Studieren nach Deutschland kommen, können BAföG beantragen.

Welche Ausländer können BAföG beantragen?

BAföG können Bürger der Europäischen Union und Geflüchtete aus Drittstaaten beantragen. Hier können Sie mehr darüber erfahren, mit welchem Flüchtlingsstatus Sie BAföG-berechtigt sind.

Wie viel BAföG bekommen Ausländer?

Wie viel BAföG es gibt, hängt von verschiedenen Umständen wie dem Versicherungsstatus des Empfängers und dem Einkommen der Eltern ab. Seit dem Wintersemester 2024/25 beträgt der Höchstsatz 992 Euro. Weiter unten können Sie mehr über die BAföG-Voraussetzungen erfahren.

BAföG für Ausländer: Diese Voraussetzungen gelten

BAföG: Die Voraussetzungen für Ausländer und deutsche Studierende unterscheiden sich in der Regel nicht.
BAföG: Die Voraussetzungen für Ausländer und deutsche Studierende unterscheiden sich in der Regel nicht.

Wenn Sie als Ausländer zum Studieren nach Deutschland kommen, können Sie in vielen Fällen finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten: Das BAföG ist nicht nur für Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft vorgesehen, sondern steht auch Personen mit anderen Nationalitäten zu. Grundvoraussetzung ist, dass Sie eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben. Förderberechtigt sind also:

  • BAföG für EU-Ausländer: EU-Bürger mit einem Recht zum Daueraufenthalt in Deutschland genießen innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit. Das bedeutet, dass sie ohne Visum in andere EU-Staaten einreisen dürfen. Auch ein Studium in Deutschland ist unkompliziert möglich. Neben der Zusage der Universität braucht es lediglich eine Anmeldung bei den deutschen Behörden.
  • Anerkannte Asylberechtigte: Asylberechtigt sind Personen, die nach Artikel 16a des Deutschen Grundgesetzes ein Recht auf Asyl haben. Dies trifft auf politisch Verfolgte aus Staaten außerhalb der EU zu. Wurde der Status als Asylberechtigter anerkannt, gehen damit auch die Erlaubnis zum Studium an einer deutschen Hochschule und die Förderberechtigung für das BAföG einher.
  • Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention: Bei der Genfer Flüchtlingskonvention handelt es sich um zwischenstaatliche Abkommen des humanitären Völkerrechts. Als Flüchtling nach der Genfer Konvention gelten Personen, die aufgrund einer Bedrohung für Leib und Leben ihr Heimatland verlassen haben und den Schutz ihres Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen können. Flüchtlinge nach der Genfer Konvention dürfen in Deutschland studieren und BAföG beantragen.
  • Subsidiär Schutzberechtigte: Subsidiären Schutz erhält, wer in seinem Heimatland zwar nicht persönlich verfolgt wird, jedoch trotzdem nach § 4 des Asylgesetzes gefährdet ist, beispielsweise durch Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe.
  • Inhaber mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsbestimmungsgesetzes.
BAföG ohne deutschen Pass zu bekommen ist durchaus möglich.
BAföG ohne deutschen Pass zu bekommen ist durchaus möglich.

Solange endgültiger Status und dauerhafte Perspektive des Antragstellers noch nicht geklärt sind, ist eine Förderung durch das BAföG nicht möglich: Geflüchtete, die eine Duldung haben, müssen sich mindestens 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben, bevor sie BAföG beantragen können. Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können ebenfalls keine Förderung beantragen, da während eines laufenden Asylverfahrens noch nicht geklärt ist, ob die Person längerfristig in Deutschland bleiben und studieren darf.

Die Hälfte der BAföG-Zahlungen erhalten Sie als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen des deutschen Staates und muss bis zu einer Höhe von 10.000 Euro zurückgezahlt werden.

BAföG-Voraussetzungen für Ausländer und deutsche Studierende

Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen BAföG-Antrag unterscheiden sich für deutsche und ausländische Studierende in der Regel nicht: Gefördert wird ein Erststudium in Vollzeit für Personen, die nicht älter als 44 Jahre sind (Ausnahmen gibt es, falls der Antragsteller eigene Kinder erzieht). Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Einkommen und Vermögen des Studierenden und der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners. Studierende, die bereits viel Geld zur Verfügung haben, erhalten deshalb in manchen Fällen keine Förderung durch das BAföG.

BAföG als Ausländer: Auch Nicht-Deutsche müssen zurückzahlen

Sowohl deutsche Studierende als auch Ausländer müssen das BAföG zur Hälfte an den deutschen Staat zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach der maximalen Förderungsdauer und ist in Raten aufgeteilt. Falls der ehemalige BAföG-Empfänger wenig verdient, lässt sich der Zeitpunkt der Rückzahlung allerdings auch nach hinten verschieben. Was nach 20 Jahren noch nicht zurückgezahlt ist, wird sogar erlassen.

Sie müssen das BAföG auch zurückzahlen, wenn Sie als ausländischer Empfänger später wieder in Ihr Heimatland zurückziehen.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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