
FAQ: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Auf Bürgergeld haben Rentner keinen Anspruch. Stattdessen erhalten Sie eine Grundsicherung im Alter. Diese sorgt dafür, dass Sie auch mit einer niedrigen Rente über die Runden kommen. Ein Antrag auf Bürgergeld ist dafür nur für Menschen vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter möglich.
Ein Bürgergeld-Anspruch, wenn Sie verheiratet oder in einer Beziehung sind, ist möglich. Allerdings darf das Einkommen Ihres Partners nicht zu hoch sein. Leben Sie nicht zusammen, ist das Einkommen des Partners in der Regel irrelevant. Nutzen Sie für genauere Informationen unseren Bürgergeld-Rechner.
Auch Selbstständige haben unter Umständen Anspruch auf Bürgergeld. Grundsätzlich ist es dafür nur nötig, die üblichen Kriterien für das Bürgergeld zu erfüllen, um die Grundsicherung in der Selbstständigkeit zu erhalten.
Inhalt
Wer bekommt das Bürgergeld?
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Das ist eine Frage, die sich viele Menschen stellen, die sich mit diesem Thema noch nicht auseinandergesetzt haben. Glücklicherweise definiert das Jobcenter sehr genau, wem diese Leistungen zustehen, sodass Sie dies selbst kontrollieren können.
Ein Bürgergeld-Anspruch entsteht in der Regel für Personen, die 15 Jahre oder älter sind und gleichzeitig noch nicht die Altersgrenze für die gesetzliche Rente erreicht haben. Zusätzlich ist es notwendig, dass Menschen, die planen, Bürgergeld zu beziehen, in Deutschland wohnen oder dort ihren Lebensmittelpunkt haben.
Hat jeder Anspruch auf Bürgergeld, der die zuvor genannten Kriterien erfüllt? Nein, Sie haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Auch wenn bei Ihnen keine Hilfebedürftigkeit vorliegt, ist ein Anspruch auf Bürgergeld nicht gegeben. Dennoch ergibt es stets Sinn, den Bürgergeld-Anspruch zu prüfen.
Hilfebedürftigkeit: Menschen, die hilfebedürftig sind, schaffen es nicht, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu beschreiten. Aus diesem Grund steht ihnen meist eine Grundsicherung in Form von Bürgergeld zu.
Wie können Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld berechnen?
Sie benötigen keinen Fachanwalt, Rechtsanwalt oder einen anderen Anwalt, damit Sie einen ersten Eindruck davon haben, wie viel Bürgergeld Ihnen in der Regel zusteht. Mit einem Bürgergeld-Rechner erhalten Sie eine erste Prognose, wie viel Euro Sie pro Monat voraussichtlich erhalten.
Dazu ist es nötig, ein paar Informationen über Ihre aktuelle Lebenssituation zu geben. Dazu zählen unter anderem ihr monatliches Einkommen, die Anzahl Ihrer Kinder, das private Vermögen und der aktuelle Beziehungsstatus.
Habe ich Anspruch auf Bürgergeld? Finden Sie es mit unserem Bürgergeld-Rechner heraus:
© by brutto-netto-rechner.infoWelche Besonderheiten gibt es beim Anspruch auf Bürgergeld?
Wer hat Anspruch auf das neue Bürgergeld? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen nachfolgend ein paar Ausnahmen vor.
Haben Studenten Anspruch auf Bürgergeld?
In der Regel steht Studierenden kein Bürgergeld zu. Das liegt daran, dass die eigentliche Aufgabe von ihnen ist, in Vollzeit zu studieren. Dadurch stehen sie dem Arbeitsmarkt normalerweise nicht zur Verfügung. Eine Alternative ist in diesem Kontext das sogenannte BAföG.
Dennoch gibt es auch Ausnahmen. Eine Grundvoraussetzung dabei bleibt, dass der Antragsteller, also der Student, nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das ist übrigens auch eine Voraussetzung für BAföG. Zunächst ist es nämlich Aufgabe der Eltern, ihren Kindern finanziell unter die Arme zu greifen.
Eine der wenigen Möglichkeiten, als Student Bürgergeld zu beziehen, ist eine krankheits- oder schwangerschaftsbedingte Unterbrechung des Studiums. Dabei ist es wichtig, dass die Unterbrechung länger als drei Monate dauert. Wir listen Ihnen Möglichkeiten, mit denen Studierende potenziell Bürgergeld erhalten:
- Unterbrechung des Studiums aufgrund von Kindeserziehung
- unter bestimmten Umständen im Urlaubssemester
- krankheitsbedingte Unterbrechung des Studiums
- schwangerschaftsbedingte Unterbrechung des Studiums
Gibt es einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn der Partner arbeitet?
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld, wenn er verheiratet oder in einer Beziehung ist? Das hängt davon ab, wie viel Sie oder Ihr Partner verdienen. Denn alle Einkünfte werden dem Bürgergeld unter Berücksichtigung der Einkommensfreibeträge angerechnet. Verdient Ihr Partner also genug, damit Sie beide oder Ihre gesamte Bedarfsgemeinschaft in der Lage ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten, steht Ihnen kein Bürgergeld zu.
Wichtig zu erwähnen ist, dass das Zusammenleben in einer Bedarfsgemeinschaft eine Voraussetzung dafür ist, dass das Einkommen Ihres Partners berücksichtigt wird. Dabei ist es übrigens egal, ob Sie mit Ihrem Partner verheiratet sind oder Sie sich in einer Beziehung mit ihm oder ihr befinden. Leben Sie alleine, ist es möglich, dass Ihnen Bürgergeld zusteht.
Bedarfsgemeinschaft: Das Jobcenter definiert eine Bedarfsgemeinschaft als Menschen, die zusammen leben und wechselseitig füreinander Verantwortung übernehmen. Beispiele dafür sind zusammenlebende Eheleute und Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Ist es möglich, als Rentner Bürgergeld zu beziehen?
Wie eingangs erwähnt, ist Bürgergeld nur für Personen bis zum gesetzlichen Rentenalter vorgesehen. In der Regel hat ein Rentner also keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Dennoch gibt es eine Alternative. Wenn die Höhe Ihrer Kosten Ihre Rente überschreitet, haben Sie die Möglichkeit, eine Grundsicherung im Alter zu beantragen. Darauf haben Sie ein Anrecht, wenn Sie weniger als 1.148 Euro im Monat erhalten. So haben Rentner keinen Anspruch auf Bürgergeld, aber trotzdem erhalten sie eine Art der finanziellen Unterstützung.
Bürgergeld: Wie lange gilt der Anspruch?
Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld 2 abgelöst. Doch laut Jobcenter liegt der übliche Bewilligungszeitraum noch immer bei 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit ist es nötig, dass Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. So können Sie das Bürgergeld online verlängern oder sich dafür an Ihr Jobcenter vor Ort wenden.
Auch hier gibt es Ausnahmen, die dafür sorgen, dass der Anspruch nur für sechs Monate gilt. Das gilt in erster Linie für drei Fälle:
- Sie gehen einer selbstständigen Tätigkeit nach
- Sie verfügen über ein schwankendes Einkommen
- Unterkunft und Heizung produzieren unangemessene Kosten