Wer bekommt Bürgergeld? Das sind die Voraussetzungen

Anfang 2023 hat das Bürgergeld Hartz IV abgelöst. Doch wer bekommt Bürgergeld eigentlich?
Anfang 2023 hat das Bürgergeld Hartz IV abgelöst. Doch wer bekommt Bürgergeld eigentlich?

FAQ: Wer bekommt Bürgergeld?

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Viele Menschen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland haben einen Anspruch auf Bürgergeld. Wichtig ist es dabei, dass sie in der Lage sind zu arbeiten und das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Genauere Informationen dazu finden Sie in diesem Abschnitt.

Wem steht ein Mehranspruch zu?

Einigen Empfängern von Bürgergeld steht ein sogenannter Mehranspruch zu. Das trifft vor allem auf Leute zu, deren Lebenssituation höhere Ausgaben erfordert. Das gilt beispielsweise für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. So fällt es leichter, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Hat ein Rentner Anspruch auf Bürgergeld?

Personen, die bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, steht in der Regel kein Bürgergeld zu. Stattdessen gibt es diverse Alternativen, die Personen unterstützen, denen kein Bürgergeld zusteht. Dadurch erfahren auch Personen mit einer niedrigen Rente wichtige Unterstützung.

Der Anspruch auf Bürgergeld

Für wen Bürgergeld infrage kommt, wird an diversen Kriterien festgemacht. Auch viele Familien erfüllen diese.
Für wen Bürgergeld infrage kommt, wird an diversen Kriterien festgemacht. Auch viele Familien erfüllen diese.

Wer bekommt das Bürgergeld? Und was sind die Voraussetzungen für Bürgergeld? Diese Fragen stellen sich viele Menschen, die bis jetzt noch keinen Antrag gestellt haben. In diesem Abschnitt gehen wir genau darauf ein.

Die Voraussetzungen, um Bürgergeld zu beziehen, werden vom Bund und vom Jobcenter formuliert. Dazu zählt beispielsweise eine Altersbeschränkung. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre, während die maximale Altersgrenze abhängig vom gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalter der jeweiligen Person ist. Weitere Voraussetzungen sind außerdem:

  • Ihr Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland.
  • Sie sind fähig, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
  • Sie oder mindestens ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Der Lebensmittelpunkt bezeichnet den Ort, an dem Sie sich die meiste Zeit aufhalten bzw. wo Sie mit Ihrer Adresse gemeldet sind. Das Ganze ist aber unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft.

Die Hilfebedürftigkeit bezieht sich vor allem auf Ihre finanzielle Situation. Sie gelten als hilfebedürftig, wenn Sie mit dem Geld, was Ihnen zur Verfügung steht, nicht für das Existenzminimum ausreichend ist.

Auch die Bedarfsgemeinschaft ist beim Anspruch auf das Bürgergeld ein wichtiges Thema. In dieser leben mindestens zwei Personen, die füreinander eine wechselseitige Verantwortung übernehmen. Das sind zum Beispiel Ehepaare, die zusammenleben oder Personen in eheähnlichen Verhältnissen.

Erwerbsfähigkeit: Auch die Erwerbsfähigkeit ist eine Voraussetzung zum Bezug von Bürgergeld. Sie sind erwerbsfähig, wenn Sie nicht durch eine Krankheit oder Behinderung daran gehindert werden, eine Arbeit auszuüben.

Wer bekommt kein Bürgergeld?

Wer bekommt das Bürgergeld nicht? Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, haben in der Regel keinen Anspruch.
Wer bekommt das Bürgergeld nicht? Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, haben in der Regel keinen Anspruch.

Für wen ist das Bürgergeld nicht gedacht? Selbstverständlich existieren nicht nur Personengruppen, die Bürgergeld erhalten. Wir zeigen Ihnen nachfolgend, für wen Bürgergeld nicht bestimmt ist.

Ausgeschlossen sind die meisten Personen, die die im vorherigen Kapitel beschriebenen Kriterien nicht erfüllen. Das sind zum Beispiel Personen im gesetzlichen Rentenalter und Menschen, die nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.

Zwar ist es möglich, dass Personen ohne eine deutsche Staatsbürgerschaft mit Lebensmittelpunkt in Deutschland Bürgergeld erhalten, umgekehrt ist das jedoch nicht möglich. Mit einer deutschen Staatsbürgerschaft und einem Lebensmittelpunkt beispielsweise in Österreich hätten Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. Besitzen Sie dagegen die österreichische Staatsangehörigkeit, haben Ihren Lebensmittelpunkt jedoch nach Deutschland verlegt, könnten Sie Bürgergeld beziehen.

Der Antrag von Studierenden hat in den seltensten Fällen eine Chance, bewilligt zu werden. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, BAföG zu beziehen. Eine berufliche Tätigkeit schließt den Bezug von Bürgergeld jedoch nicht kategorisch aus.

So viel Geld erhalten Sie bei der Grundsicherung im Monat

Für wen wie viel Bürgergeld bestimmt ist, hängt unter anderem vom Alter ab.
Für wen wie viel Bürgergeld bestimmt ist, hängt unter anderem vom Alter ab.

Je nach Ihrer Lebenssituation stehen Ihnen unterschiedliche Beträge an Bürgergeld zu. Für den Fall, dass Sie alleine leben oder alleinerziehend sind, liegt der Regelsatz bei 563 Euro. Dieser Regelsatz dient wie alle anderen dazu, unter anderem die folgenden Bedarfe zu decken:

  • Kleidung
  • Nahrung
  • Körperpflege
  • persönliche Bedürfnisse
  • Haushaltsenergie

Bei einem Paar oder einer Bedarfsgemeinschaft ist der Regelsatz mit 506 Euro pro Person geringer. Das liegt daran, dass sich eine Bedarfsgemeinschaft bestimmte Bedarfe finanziell aufteilt.

Kindern von Personen, die Bürgergeld beziehen, steht ebenfalls Bürgergeld zu. In diesem Zusammenhang unterscheidet sich der Satz je nach Alter. Von 14 bis 17 Jahren erhalten Kinder 471 Euro, bei 6- bis 13-Jährigen sind es 390 Euro und im Alter von 0 bis 5 Jahren liegt der Regelsatz bei 357 Euro.

Dieses Konzept klingt anfangs vielleicht etwas kompliziert. Aus diesem Grund schaffen wir mit unserem Bürgergeld-Rechner Abhilfe. Durch die Angaben von ein paar Informationen erhalten Sie von uns eine Schätzung darüber, wie viel Geld Ihnen zusteht:

© by brutto-netto-rechner.info

Unter welchen Umständen haben Sie ein Recht auf Mehrbedarf?

Wer kriegt mehr Bürgergeld? Unter anderem steht Menschen mit einer Behinderung ein Mehrbedarf zu.
Wer kriegt mehr Bürgergeld? Unter anderem steht Menschen mit einer Behinderung ein Mehrbedarf zu.

Wer kriegt mehr Bürgergeld aufgrund von Ausnahmen, als der Regelsatz festlegt?

Es gibt diverse Umstände, die Sie dazu berechtigen, mehr Bürgergeld als andere Personen zu erhalten. Das gilt vor allem im Kontext der Familie. So steht Ihnen während einer Schwangerschaft oder auch wenn Sie alleinerziehend sind, ein Mehrbedarf zu. Bei Schwangeren beginnt der Anspruch eines Mehrbedarfs in Höhe von 17 Prozent des Regelbedarfs mit der 13. Schwangerschaftswoche und erlischt am Tag der Geburt.

Bei Alleinerziehenden hängt die Höhe des Mehrbedarfs von der Anzahl der Kinder ab. Für einen guten Überblick fassen wir Ihnen die Sätze in einer Tabelle zusammen:

Anzahl der Kinder und deren AlterMehrbedarf in ProzentBetrag in Euro
Ein Kind bis 7 Jahre36 %202,68 €
1 Kind älter als 7 Jahre12 %67,56 €
2 Kinder unter 16 Jahren36 %202,68 €
2 Kinder älter als 16 Jahre24 %135,12 €
1 Kind älter als 7 und ein Kind älter als 16 Jahre24 %135,12 €
3 Kinder36 %202,68 €
4 Kinder48 %270,24 €
5 Kinder oder mehr60 %337,80 €

Auch Menschen mit einer Behinderung haben unter Umständen einen Anspruch auf Mehrbedarf. Dieser beträgt bis zu 35 Prozent. Das ist der Fall, wenn die Person zum einen erwerbsfähig und somit leistungsberechtigt ist. Zum anderen muss die Person Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder eine andere Form der Hilfe zur Erlangung eines Jobs oder einer Eingliederungshilfe gewährt bekommen.

Wenn es medizinisch nachgewiesen ist, dass kostenaufwendige Lebensmittel benötigen, erhalten Sie für diese ebenfalls einen Mehrbedarf. So ist es nicht nötig, dass Sie in diesem Zusammenhang zurückstecken.

Des Weiteren existieren Wohnungen, in denen nicht die Heizung das warme Wasser aufbereitet. Ist das bei Ihnen der Fall, steht Ihnen auch ein Mehrbedarf für Warmwasser zu.

Bürgergeld: Wer bekommt es trotz Einkommen und Vermögen?

Bürgergeld: Wer bekommt es? Leistungen trotz Vermögen zu erhalten, ist möglich. Dabei gilt es dennoch einige Faktoren zu beachten.
Bürgergeld: Wer bekommt es? Leistungen trotz Vermögen zu erhalten, ist möglich. Dabei gilt es dennoch einige Faktoren zu beachten.

Einige Menschen nehmen an, dass es nicht möglich ist, Bürgergeld zu beziehen, wenn Sie arbeiten oder über ein Vermögen verfügen. Das ist jedoch nicht der Fall. Aus diesem Grund gehen wir nachfolgend darauf ein, was die Grenzen in diesem Bereich sind.

Es ist dem Staat wichtig, dass Personen, die arbeiten, mehr Geld zur Verfügung haben als Personen, die nicht arbeiten. Denn so besteht eine höhere Motivation, sich einen Job zu suchen.

So erhalten Sie bei einem Einkommen bis 100 Euro den vollständigen Betrag des Bürgergelds ausgezahlt. Der Rest der Auszahlung erfolgt anteilig. Hier spielt der sogenannte „Freibetrag“ eine Rolle.

Im Lohn- bzw. Gehaltsbereich von 100 bis 520 Euro haben Sie einen Freibetrag von 20 Prozent, bei mehr als 520 bis 1.000 Euro sind es 30 Prozent und zwischen 1.000 und 1.200 Euro noch 10 Prozent. Wichtig ist hierbei, dass Ihr Bruttolohn bzw. -gehalt zur Berechnung dient. Diesen Freibetrag können Sie allerdings von Ihrem Nettolohn abziehen. Die Summe gilt dann als Einkommen für die Berechnung der Höhe Ihres Bürgergeldanspruchs.

Für ein besseres Verständnis geben wir Ihnen ein Rechenbeispiel. So haben Sie die Möglichkeit, zu berechnen, wie hoch Ihr Freibetrag ist. Nehmen wir an, dass Sie über ein Bruttoeinkommen aus Arbeit von 1.050 Euro verfügen, dann lautet die Rechnung wie folgt: Zunächst erhalten Sie die ersten hundert Euro vollständig als Freibetrag, von den nächsten 420 Euro erhalten Sie 20 Prozent, also 84 €, von den nächsten 480 Euro erhöht sich der Freibetrag um weitere 144 Euro (480 € * 30 %). Zusätzlich erhalten Sie von den letzten 50 Euro noch 5 Euro (50 € * 10 %). Das ergibt einen Freibetrag von 333 Euro.

Ausnahmeregelung für Eltern: Für Eltern mit mindestens einem minderjährigen Kind gibt es beim Einkommen eine Ausnahme. Hier wird die letzte Grenze von 1.200 auf 1.500 Euro angehoben. Auch hier werden 10 Prozent dem Freibetrag hinzugefügt.

Wer bekommt alles Bürgergeld, wenn er ein Vermögen besitzt?

Bürgergeld: Wer bekommt die Grundsicherung trotz eines Vermögens?
Bürgergeld: Wer bekommt die Grundsicherung trotz eines Vermögens?

Auch ein Vermögen schließt den Bezug von Bürgergeld nicht aus. Nichtsdestotrotz gibt es in diesem Bereich Obergrenzen, die sich unterscheiden. Was es hierbei zu beachten gibt, zeigen wir Ihnen nachfolgend.

Das Vermögen, das Sie nicht aufbrauchen müssen, ist unter dem Begriff Schonvermögen bekannt. Es handelt sich dabei nicht nur um Bargeld, sondern beispielsweise auch um Gegenstände. Damit Sie genau wissen, was alles unter den Begriff Schonvermögen fällt, listen wir Ihnen entsprechende Beispiele dafür auf:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Immobilien
  • Sparbücher
  • Grundstücke
  • Sachvermögen (beispielsweise Schmuck)

Es ist übrigens völlig irrelevant, ob sich Ihr Vermögen in Deutschland oder im Ausland befindet. Solange es verwertbar ist, zählt ein Gegenstand als anrechenbares Vermögen.

Als übliches Schonvermögen gilt der Betrag von 15.000 Euro. Jeder Betrag darunter hat keinen Einfluss auf Ihren Bürgergeldsatz. Übrigens gilt dieser Betrag pro Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft. So ist es unter Umständen möglich, dass eine Bedarfsgemeinschaft ein Gesamtvermögen von 45.000 Euro besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob dieses komplett gleichmäßig aufgeteilt ist.

In diesem Bereich gibt es ebenfalls eine Ausnahme und diese liegt im ersten Jahr der sogenannten Karenzzeit Ihres Bürgergeldbezugs vor. Hier steht Ihnen ein Schonvermögen in Höhe von 40.000 Euro zu. Das gilt jedoch nur für eine Person in der Bedarfsgemeinschaft. Für alle anderen Personen gilt der Betrag von 15.000 Euro pro Person.

Für den Fall, dass Sie die zuvor genannten Kriterien erfüllen und dennoch eine niedrigere Auszahlung erhalten, ergibt es unter Umständen Sinn, dass Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt wenden. Zuvor ist jedoch Ihr örtliches Jobcenter die richtige Anlaufstelle.

Wie und wo beantragen Sie Bürgergeld?

Für Bürgergeld einen Antrag im Jobcenter zu stellen, ist möglich. Dafür benötigen Sie diverse Unterlagen.
Für Bürgergeld einen Antrag im Jobcenter zu stellen, ist möglich. Dafür benötigen Sie diverse Unterlagen.

Sie erhalten kein Bürgergeld, wenn Sie das Jobcenter nicht über Ihre Situation informieren. Dazu wenden Sie sich an Ihr örtliches Jobcenter oder Sie nehmen die Möglichkeit in Anspruch, Bürgergeld online zu beantragen.

Vor Ort bekommen Sie eine ausführliche Beratung für den Fall, dass Sie diese benötigen. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass Sie sich vorher darüber informieren, welche Nachweise Sie benötigen. Unter anderem brauchen Sie, wenn Sie arbeiten, einen Lohnnachweis oder eine Bescheinigung über die Höhe Ihrer Miete. Ohne diese Nachweise ist es nicht möglich, den Antrag fertigzustellen.

Auch online benötigen Sie diese Nachweise. Doch hier ist der Antrag deutlich bequemer und unkomplizierter, wenn Sie bereits Erfahrung mit Online-Anträgen haben. Selbst Anfänger werden gut durch den Antrag geführt. Sie benötigen dafür ein Konto bei der Bundesagentur für Arbeit.

In der Regel gilt ein Antrag auf Bürgergeld für 12 Monate. Danach ist es nötig, dass Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Auch das ist vor Ort und online möglich. Bei Fragen haben Sie stets die Möglichkeit, sich an das Jobcenter zu wenden.

Welche Alternativen haben Sie, wenn Ihnen keine Grundsicherung für Arbeitslose zusteht?

Wer kriegt bei abgelehntem Bürgergeld-Antrag eine Alternative geboten?
Wer kriegt bei abgelehntem Bürgergeld-Antrag eine Alternative geboten?

Wenn Ihnen kein Bürgergeld zusteht, kann Ihnen auch kein Anwalt helfen. Wir listen Ihnen einige Alternativen auf, die Sie zum Bürgergeld haben und fassen Ihnen dies kurz zusammen:

  • Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung richtet sich an Personen, die die gesetzliche Altersgrenze für die Rente erreicht haben und so keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr besitzen. Gleichzeitig unterstützt sie auch Personen ab einem Alter von 18 Jahren, die vollständig erwerbsgemindert sind. Diese Grundsicherung besitzt eine zum Bürgergeld vergleichbare Höhe.

Wohngeld dient als Unterstützung für Familien, die nicht ohne Unterstützung in der Lage sind, ihre Miete zu begleichen oder Kosten für ihr Wohneigentum zu übernehmen. Die Auszahlung richtet sich nach dem Einkommen der in der Wohnung lebenden Personen, der Höhe der Miete und der Menge der Personen, die in der Wohnung leben. Für den Fall, dass Sie bereits andere Leistungen erhalten, die Ihre Wohnsituation bezuschussen, steht Ihnen kein Wohngeld zu.

Sie haben die Chance, den Kinderzuschlag zu beantragen, wenn Ihnen das Kindergeld nicht ausreicht. Sie erhalten den Zuschlag im Normalfall für sechs Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein erneuter Antrag notwendig. Die genauen Voraussetzungen für Kinderzuschlag finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Selbstverständlich gibt es weitere Alternativen zum Bürgergeld. Diese würden jedoch den Rahmen dieses Textes sprengen. Wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung im besten Fall an Ihr örtliches Jobcenter.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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