Wählen ab 16 Jahren: Bei welchen Wahlen das möglich ist

In welchen Bundesländern darf man ab 16 Jahren wählen bei der Europawahl?
In welchen Bundesländern darf man ab 16 Jahren wählen bei der Europawahl?

FAQ: Wählen ab 16

Wo darf man ab 16 wählen in Deutschland?

Im Jahr 2024 war bei der Europawahl das Wählen ab 16 Jahren erstmal in ganz Deutschland erlaubt. In einigen Bundesländern können Jugendliche ein aktives Wahlrecht bei Kommunal – und Landtagswahlen (zum Beispiel Baden-Württemberg, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern).

Was darf man ab 16 wählen?

Die Wahl ab 16 ist für das Europaparlament möglich. In einigen Bundesländern dürfen junge Wähler gemäß Wahlrecht zudem an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen und ihre Stimme abgeben.

Ist bei der Bundestagswahl das Wählen ab 16 möglich?

Nein. Das Wählen ab 16 ist bei der Bundestagswahl nicht möglich und soll auch in naher Zukunft nicht eingeführt werden. Seit 1976 liegt das Wahlalter bei mindestens 18 Jahren.

Was kann man ab 16 wählen in Deutschland?

Das Wählen ab 16 Jahren ist bei der Bundestagswahl nicht möglich.
Das Wählen ab 16 Jahren ist bei der Bundestagswahl nicht möglich.

Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 gab es in Deutschland eine Wahlbeteiligung von 82,5 Prozent. Das entsprach einem deutlichen Anstieg gegenüber 2021 und unterstreicht, wie wichtig die Nutzung des eigenen aktiven Wahlrechts in einer Demokratie ist.

Da Wahlen auch weitreichende politische Konsequenzen nach sich ziehen, gibt es ein Mindestwahlalter in Deutschland. Für die Bundestagswahl beträgt dieses 18 Jahren. Das Wählen ab 16 ist bei der wohl wichtigsten Wahl in der Bundesrepublik somit nicht gestattet.

Doch auch junge Menschen, welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, erhalten immer mehr Möglichkeiten der politischen Teilhabe. Für die nachfolgenden Wahlen ist das Wählen ab 16 Jahren möglich:

  • Kommunalwahlen (fast alle Bundesländer)
  • Landtagswahlen (einige Bundesländer)
  • Europawahlen (alle Bundesländer)

Interessant: In einigen Ländern auf der Welt ist das Wählen ab 16 Jahren üblich. Dazu zählen zum Beispiel Österreich, Schottland, Argentinien oder Brasilien. In Griechenland liegt das Wahlalter bei 17 Jahren.

In welchen Bundesländern darf man ab 16 wählen?

Durch den Föderalismus ist auch das Wahlrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einzig für die Bundestagswahl und bei der Wahl zum Europaparlament gibt es in Deutschland einheitlich Vorgaben.

Das Wählen ab 16 bei der Kommunalwahl oder bei den Landtagswahlen ist hingegen Ländersache. Dadurch ist das Wahlalter nicht in allen Bundesländern gleich. Wir liefern Ihnen nachfolgend einen Überblick:

Wählen ab 16 bei der Kommunalwahl erlaubt

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Wählen ab 16 bei der Landtagswahl erlaubt

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Schleswig-Holstein

Sollte man bei der Bundestagswahl ab 16 wählen dürfen?

Warum sollte man ab 16 wählen dürfen?
Warum sollte man ab 16 wählen dürfen?

Diskussionen um ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren für die Bundestagswahl gab es in der Vergangenheit einige. Das Ergebnis war allerdings immer dasselbe: Das Wahlalter bleibt in Deutschland erst einmal bei 18 Jahren.

Um dies zu ändern, bedarf es einer Grundgesetzänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Da sowohl die CDU-CSU sowie die AfD sich immer wieder dagegen ausgesprochen haben, ist aktuell nicht abzusehen, dass eine Wahl ab 16 Jahren in naher Zukunft eingeführt wird.

Nachfolgend haben wir Ihnen einige Argumente für und gegen eine Wahlbeteiligung von jungen Menschen ab 16 Jahren als Tabelle zusammengetragen.

Wählen ab 16: Pro und Contra-Argumente (Tabelle)

ProContra
Frühe politische TeilhabeMangelnde Reife
Demokratie wird gestärktJunge Menschen sind leicht zu beeinflussen
Studien zeigen politisches Interesse junger MenschenGeringes politisches Wissen
Langfristiges Auseinandersetzen mit der PolitikWahlrecht ab 16 könnte eine zu große Verantwortung darstellen
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für anwalt.org informiert er seine Leser zu Themen wie Vertragsabschlüssen und Entschädigungen.

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