Urlaubsanspruch bei Kündigung: Diese Regeln gelten!

Welche Vorgaben gelten für den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung? Dieser Ratgeber liefert die Antwort.
Welche Vorgaben gelten für den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung? Dieser Ratgeber liefert die Antwort.

FAQ: Urlaubsanspruch bei Kündigung

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch nach einer Kündigung?

Bei einer Kündigung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Dabei stehen Ihnen so viele Tage zu, wie Sie bis zum Beendigungsdatum Ihres Arbeitsverhältnisses erarbeitet haben.

Wann steht mir der komplette Jahresurlaub bei einer Kündigung zu?

Wie viel Urlaubsanspruch bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages besteht, hängt vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Scheiden Sie in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aus und besteht die Beschäftigung länger als sechs Monate, haben Sie Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.

Muss ich meinen Resturlaub bei einer Kündigung nehmen?

Laut Arbeitsrecht muss Urlaub bei einer Kündigung üblicherweise genommen und vom Arbeitgeber gewährt werden. Ist dies etwa aufgrund dringlicher betrieblicher Belange nicht möglich, können sich Arbeitnehmer den Urlaub auszahlen lassen bei einer Kündigung.

Wirkt sich eine Krankschreibung nach der Kündigung auf den Urlaubsanspruch aus?

Nein, der Urlaubsanspruch wird bei Krankheit und Kündigung nicht gemindert. Es kann allerdings sein, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt und die Untersuchung durch einen Amtsarzt verlangt.

Urlaubsanspruch bei einer Kündigung: Mit diesem Rechner kostenlos ermitteln!

Urlaub nach der Kündigung: Wie viele Tage stehen mir zu?

Ab wann besteht ein voller Urlaubsanspruch bei einer Kündigung? Laut BUrlG im 2. Halbjahr bzw. nach 6 Monaten Beschäftigung.
Ab wann besteht ein voller Urlaubsanspruch bei einer Kündigung? Laut BUrlG im 2. Halbjahr bzw. nach 6 Monaten Beschäftigung.

Was nach einer Kündigung mit Ihrem Urlaub geschieht, regelt der Gesetzgeber in Deutschland durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung hängt demnach davon ab, wie lange das Beschäftigungsverhältnis im laufenden Kalenderjahr besteht. So erwirbt ein Arbeitnehmer gemäß § 5 BUrlG für jeden vollen Monat einen Anspruch in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs. Diese Regelung gilt allerdings nur für den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung im 1. Halbjahr. Denn nach § 4 BUrlG wird ein voller Urlaubsanspruch bei einer Kündigung nach dem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. In diesem Zusammenhang ist von der sogenannten Wartezeit die Rede.

Um zu veranschaulichen wie sich der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung berechnet, finden Sie nachfolgend Beispiele. Dabei wird der unter § 3 BUrlG definierte Mindesturlaub als Grundlage verwendet. Demnach stehen jedem Arbeitnehmer im Jahr mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Allerdings geht das Gesetz von einer 6-Tage-Woche aus, sodass sich bei einer 5-Tage-Woche ein Mindesturlaub von 20 Tagen ergibt.

Herr Mustermann hat im Januar im Betrieb angefangen und kündigt zu Ende Mai. Er hat somit für fünf volle Monate im Unternehmen einen Urlaubsanspruch „erarbeitet“. Dabei gilt:

(5 Monate / 12 Monate) x 20 Urlaubstage = 8,33 Urlaubstage

Es ist nicht gestattet, Urlaubstage abzurunden. Ergeben die Bruchteile von Urlaubstagen allerdings mindestens einen halben Tag, müssen Arbeitgeber den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung aufrunden.

Herr Mustermann kündigt zu Ende Oktober und arbeitet somit für zehn volle Monate im Unternehmen. Der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung nach dem 30.6. beträgt in diesem Beispiel die vollen 20 Tage.

Wichtig! Viele Arbeitnehmer erhalten nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub. Ob die zusätzlich gewährten Tage den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung erhöhen, hängt von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der „pro rata temporis“-Regelung.

Nicht selten fragen sich Arbeitnehmer, ob sie für den jeweiligen Monat nicht zumindest anteilig einen Urlaubsanspruch bei einer Kündigung zum 15. geltend machen können. Tatsächlich sieht das BUrlG einen entsprechenden Anspruch aber ausschließlich für volle Monate vor. Daher ist esbei Berücksichtigung des Urlaubs sinnvoller, zum Monatsende das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Aufgrund der gleichen Regelung besteht zudem kein Urlaubsanspruch bei einer Kündigung im ersten Monat.

Urlaubsanspruch bei einer Kündigung in der Probezeit

Gemäß § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf eine Probezeit längstens sechs Monate andauern. Demnach ist bei einer Kündigung in der Probezeit die beim Urlaubsanspruch geltende Wartezeit noch nicht erfüllt. Demnach werden Urlaubstage nur anteilig „erarbeitet“. Um Ihren individuellen Urlaubsanspruch in der Probezeit bei einer Kündigung berechnen, können Sie dafür diesen Rechner verwenden.

Urlaubsanspruch bei einer Kündigung auszahlen lassen: Wann ist dies möglich?

Ausgleich für Urlaubsanspruch berechnen: Bei fristloser Kündigung wird üblicherweise ein Urlaubsentgelt gezahlt.
Ausgleich für Urlaubsanspruch berechnen: Bei fristloser Kündigung wird üblicherweise ein Urlaubsentgelt gezahlt.

Urlaub dient der Erholung und sollte daher, wenn möglich, genommen und vom Arbeitgeber genehmigt werden. Stehen allerdings betriebliche Gründe diesem Vorgehen entgegen, etwa weil ein Nachfolger während der Kündigungsfrist eingearbeitet werden muss, kann eine sogenannte Urlaubsabgeltung erfolgen.

In der Praxis findet dies insbesondere dann Anwendung, wenn durch eine fristlose Kündigung der Urlaubsanspruch nicht geltend gemacht werden kann. Wie viel Geld Ihnen in einem solchen Fall zusteht, ist dabei durch den Gesetzgeber geregelt.

Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach folgender Formel:

(Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen / Arbeitstage der letzten 13 Wochen) x Resturlaub = Urlaubsentgelt 

Herr Muster verdient 2.700 Euro brutto pro Monat und hat in den letzten 13 Wochen 65 Tage gearbeitet, weil in diesem Zeitraum weder Feiertage noch Krankheitstage gefallen sind. Resturlaub bei der Kündigung steht ihm noch für 10 Tage zu. Daraus ergibt sich:

(8.100 Euro / 65) x 10 = 1.246,15 Euro

Lässt sich keine Einigung mit dem Arbeitgeber finden und verweigert diese den Urlaub nach der Kündigung ebenso wie eine Auszahlung, sind ggf. juristische Schritte einzuleiten. Dabei kann es sinnvoll sein, sich durch einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Doch welche Konsequenzen hat ein zu viel genommener Urlaub bei einer Kündigung? Zurückzahlen müssen Arbeitnehmer das Urlaubsentgelt in einem solchen Fall nicht, denn gemäß § 5 Abs. 3 BUrlG kann dieses nicht zurückgefordert werden. Es ist demnach nicht möglich, dass Arbeitgeber den Urlaub nachträglich vom Gehalt abziehen. Nach der Kündigung erhalten Sie allerdings beim neuen Arbeitgeber keine neuen Urlaubstage, wenn Sie vorher den gesamten Anspruch aufgebraucht haben. Dies wird durch eine Urlaubsbescheinigung gewährleistet, die der alte Arbeitgeber ausstellt.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für anwalt.org informiert er seine Leser zu Themen wie Vertragsabschlüssen und Entschädigungen.

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