Steuerklasse II: Die richtige Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende

Steuerklasse I oder II: Für einen Alleinerziehenden mit Kind ist Lohnsteuerklasse II lohnenswerter.
Steuerklasse I oder II: Für einen Alleinerziehenden mit Kind ist Lohnsteuerklasse II lohnenswerter.

Die Lohnsteuerklasse II ist eine von sechs Steuerklassen in Deutschland. Jede einzelne Steuerklasse ist für andere steuerpflichtige Arbeitnehmer gedacht und berechtigt zur Nutzung unterschiedlicher Freibeträge.

Der Fiskus hält besonders für Alleinerziehende eine Steuerklasse bereit, in welcher wenig Lohnsteuer zu zahlen ist. Damit wird einem Anteil von fast 20 Prozent der Eltern ein Privileg geschaffen, welches letztendlich den Kindern zugute kommen soll.

Der Unterschied zu anderen Lohnsteuerklassen: Es kann ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend gemacht werden, allerdings sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen, um die Steuern so zu senken. Wir erklären in diesem Ratgeber, wann Steuerklasse II die richtige ist und welche Freibeträge noch genutzt werden können.

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FAQ: Steuerklasse II

Wie viele Lohnsteuerklassen existieren in Deutschland?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs unterschiedliche Steuerklassen.

Wer gehört in die Steuerklasse II?

Gemäß deutschem Steuerrecht befinden sich Alleinerziehende mit mindestens einem Kind in der Steuerklasse II.

Welche Steuerklasse bietet die meisten Vorteile für mich?

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Wer bekommt Steuerklasse II?

Steuerklasse II ist für eine ganz bestimmte Zielgruppe ausgelegt: Alleinerziehende, welche minderjährige Kinder betreuen. Grundsätzlich steht es diesen Singles auch frei, Lohnsteuerklasse I zu wählen, allerdings kann in dieser eben nicht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt werden.

Der Antrag auf Steuerklasse II ist erfolgreich, wenn Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. Zum einen muss der Arbeitnehmer ledig sein. Zum anderen muss im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind leben. Auch Eltern von volljährigen Kindern können die Steuerklasse II wählen, sofern sie für diese noch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten.

Voraussetzung für Steuerklasse II

Im Detail sehen für Steuerklasse II die Voraussetzungen wie folgt aus:

In Steuerklasse II sind die Abzüge geringer als in anderen Steuerklassen.
In Steuerklasse II sind die Abzüge geringer als in anderen Steuerklassen.
  • Der steuerpflichtige Arbeitnehmer muss alleinstehend sein. Steuerlich bedeutet dies, dass der Splittingtarif nicht zum Einsatz kommen kann: Dies gilt in aller Regel für geschiedene, verwitwete, ledige oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer.
  • Im Haushalt des Arbeitnehmers muss mindestens ein Kind leben, für welches Kindergeld eingeht bzw. der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. Als „im Haushalt lebend“ gelten Kinder, welche in der Wohnung des Arbeitnehmers mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind.
  • In dem Haushalt darf keine weitere Person leben bzw. gemeldet sein, welche volljährig ist. Ansonsten gilt die Vermutung, dass eine Haushaltsgemeinschaft geführt wird.

Steuerklasse II kann keine alleinerziehende Person wählen, welche mit ihrem Kind und darüber hinaus einem Partner in einer Wohnung bzw. einem Haus lebt.

Steuerkasse II beantragen

Um Lohnsteuerklasse II zu beantragen, ist das sogenannte FormularAntrag auf Lohnsteuerermäßigung“ des Bundesministeriums für Finanzen auszufüllen und an das zuständige Finanzamt zu übersenden.

Ihrem Arbeitgeber müssen Sie diesen Wechsel nicht mitteilen, denn das Finanzamt übermittelt dies Ihrem Chef. Dieser führt dann automatisch weniger Steuern ab.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Was hat es damit auf sich?

Voraussetzungen für Steuerklasse II: Der Alleinerziehende muss ein Kind haben, für welches er auch das Kindergeld erhält.
Voraussetzungen für Steuerklasse II: Der Alleinerziehende muss ein Kind haben, für welches er auch das Kindergeld erhält.

Wer für die Steuerklasse II die nötige Voraussetzung erfüllt, genießt einen sogenannten Alleinerziehendenentlastungsbetrag, welcher sich erheblich auf die Steuer auswirkt. Im Jahr 2016 beträgt dieser Entlastungsbetrag für das erste Kind 1.908 Euro im Jahr. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.

Diesen Steuervorteil genießen die Arbeitgeber monatlich, denn der Betrag wird monatlich und nicht erst zum Endes des Jahres berücksichtigt und entsprechend weniger Lohnsteuer fällt an.

Welche weiteren Freibeträge gibt es in Steuerklasse II?

Neben dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, können weitere Freibeträge angerechnet werden. In kaum einer anderen Lohnsteuerklasse lassen sich so viele dieser Beträge sichern wie in Steuerklasse II.

Aus diesem Grund sind in Steuerklasse II die Abzüge in Form von Freibeträgen erheblich niedriger als in anderen Lohnsteuerklassen. Hierzu zählen 2024:

  • Arbeitnehmerpauschale/Werbungskosten: 1.230 €
  • einfacher Grundfreibetrag: 11.604 €
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoeinkommen
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 €
  • Kinderfreibetrag: 6.384 Euro € plus 2.928 Euro ggf. auch nur 3.192 € plus 1.464 Euro

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur in Steuerklasse II beachtet werden. Für das erste Kind steht Ihnen eine Steuererleichterung von 2.840 Euro pro Jahr zu, für jedes weitere Kind 240 Euro. Der Betrag wird auf jeden Monat umgelegt.

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Steuerklasse II: Die richtige Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

34 Gedanken zu „Steuerklasse II: Die richtige Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende

  1. Anete

    Wenn beide Elternteile die Voraussetzungen erfüllen, wer bekommt dann die Steuerklasse II? Beide Elternteile leben mit jeweils 1 Kind in jeweils eigenen Haushalten. Jeder bekommt für das bei ihm lebende Kind Kindergeld.

  2. Doreen G

    Guten Tag , Frage : War und bin ein dreiviertel Jahr Steuerklasse 2 , und die lezten 3 Monate in 1 , welche Steuerklasse ist entscheidend zur Steuererklärung . Bekomme aber noch Freibeträge zwecks Auszubildendes Kind , bis Juni / Juli 2021 . Bin Ledig / geschieden seit längerem .
    Bitte um Rückmeldung , bin sprachlos bzw. verwundert .

    Danke Ihnen , Gruß Doreen

  3. Schmidt

    Ich bin alleinerziehend. Meine Tochter wohnt in meinem Haushalt. Ich habe die Steuerklasse 2 und kann den Alleinerziehendenbetrag abziehen. Ich bekomme Kindergeld. Da meine Tochter schwer erziehbar ist mit Fremdgefährdung mir gegenüber, überlege ich, sie für einige Zeit in eine stationäre Jugendhilfe zu geben. Das Kindergeld bekommt dann die Einrichtung, klar. Meine Frage: Kann ich in Steuerklasse 2 bleiben und behalte ich den Alleinerziehendenbetrag zur Reduzierung der Steuern? Kann ich die monatlichen Kosten für die Jugendhilfe als Sonderausgaben abziehen?

  4. Annett

    Hallo,
    Ich lebe u arbeite in Deutschland.Mein Mann ist Deutscher aber arbeitet u lebt in der Schweiz.Kann ich in Steuerklasse zwei ?

  5. Inka K

    Liebes Team, seit wann gelten die Voraussetzungen für Steuerklasse II? Paragraph?
    2018 hat mein Finanzamt verneint, dass ich Alleinerziehende Mutter bin.
    Fakten: mind. 47% Betreuung, 2ter Wohnsitz, ledig, alleine lebend, Kinderfreibetrag 1,0 auf Steuerkarte 1, andere Hälfte der Kindsvater, der auch das Kindergeld erhält.
    Begründung: Ich bekomme das Kindergeld nicht ausgezahlt.
    Liebe Grüße

  6. Grüner

    Ich bin Alleinerziehend mit 1 Kind und ohne Kontakt zum Vater. In der Geburtsurkunde ist der Vater auch nicht eingetragen. Ich habe daher Lohnsteuerklasse II mit 0,5 Kinder . Warum habe ich nur 0,5 Kinder für die Steuer?

  7. Sabine E-S

    Guten Tag,
    ich habe gerade erfahren, dass mein Sohn, der am 26.5.2021 25 Jahre wird als Person gezählt wird, der zur haushaltsführung beitragen könnte, deshalb würde mir ab dem 31.05. keine Steuerklasse II mehr zustehen. Er studiert nach wie vor und ich habe noch 2 Kinder die auch beide studieren bzw. in einer Ausbildung sind. Meine Tochter ist mit Zweitwohnsitz hier gemeldet und der Sohn lebt in Wuppertal. Für die zwei bekomme ich auch nach dem 31.5.2021 noch Kindergeld für den Ältesten nicht. Warum steht mir dann keine Steuerklasse 2 mehr zu.
    Mein SOhn geht nicht arbeiten und ich bin ihm gegenüber auch Unterhaltspflichtig.

  8. Elina

    Mein Mann und ich befinden uns noch im Trennungsjahr. Das Kind ist bei mir gemeldet und ich beziehe das Kindergeld.
    Kann ich im neuen Jahr in die Steuerklasse 2 wechseln?

    1. Dagmar

      Hallo. Davon ausgehend, dass Sie mit dem Kind alleine in der Wohnung leben, bzw. gemeldet sind, können sie sofort in Steuerklasse zwei wechseln. Habe ich damals auch gemacht.

  9. Vekos

    Hallo ich wollte wissen womit müsste ich rechnen wen ich knapp 20 Jahren lohnsteuer klasse 2 habe obwohl mein Partner bei mir lebte was wäre die Strafe danke im voraus

  10. Elisa P.

    Hallo, darf ich mit Lohnsteuerklasse 2 eine Vollzeitstelle annehmen oder wird mir dann die Lohnsteuerklasse aberkannt?
    LG

  11. Silke

    Ich bin alleinerziehend mit 2 kindern (19 & 11 jahre)im haushalt. Steht mir da nicht steuerklasse 2 zu?

  12. Alex

    Ich beziehe noch Kindergeld und wohne alleine. Meine Tochter macht ein FSJ , hat aber jetzt eine eigene Wohnung. Danach wird sie eine Ausbildung machen.
    Ihr Vater ist verstorben und sie bekommt von mir Unterhalt.
    Darf ich die Steuerklasse 2 noch behalten?

  13. Andreas L.

    Ich erfülle soweit als Alleinerziehender Vater alle Voraussetzungen für die
    Steuerklasse II.
    Einzig ist meine 66 Jährige Mutter (Rentnerin) in meinem Haushalt seit Juni 2015 gemeldet die jedoch bei mir nur Täglich Übernachtet und Dusche und Balkon mit nutzt.
    Eine Haushaltsführung findet jedoch getrennt ab da ich für sie bereits 3 Monate später im September 2015 ein einzelnes separates Apartment-Zimmer angemietet habe damit sie dort ihren Haushalt abgetrennt führen kann. Aus Platzmangel muss sie bei mir nur Übernachten sowie Dusche und Balkon mit nutzen da dieses in ihrem Apartment-Zimmer nicht vorhanden ist. Wir leben leider in einer schrecklichen Unfairen Zeit für Rentner. Dem Finanzamt wurde das alles umfangreich in meinem Antrag Nachgewiesen und auch der Vorschlag unterbreitet das ein Außendienstmitarbeiter sich dies gerne anschauen kann.
    Dennoch folgte nun Heute promt ein Ablehnungsbescheid.

    Dürfen die dieses trotz getrennter „Haushaltsführung“ die Nachzuweisen ist
    (alles ist im Apartment-Zimmer natürlich doppelt vorhanden das für eine eigene Haushaltsführung von Nöten ist.)
    Lohnt sich hier ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid oder gar eine Rechtsberatung beim Anwalt ?

    Es ist traurig was in diesem Land abläuft und das man sogar Alleinerziehend Steuerrechtlich noch solche Schwierigkeiten gemacht bekommt und man durch so etwas teils Unbeteiligten Drittpersonen Auflastet für ein Kind eines anderen Finanziell oder Zeitlich Aufzukommen, und auch noch nicht einmal vor Rentnern halt macht die selber nur Grundsicherung im Alter (SGBXII) erhalten.

    Vielen Dank für eine Antwort hierzu.

  14. René R

    Wenn die Voraussetzungen für StKl 2 erfüllt sind und Kindergeld eingeht, ist es dann möglich, den Kinderfreibetrag (der sich dann ja nur auf Kirchensteuer und Soli auswirkt) komplett dem anderen (unterhaltspflichtigen) Elternteil zu übertragen. Weil man ihn selbst nicht nutzen kann?

    Vielen Dank

    1. Tine

      Das würde mich auch sehr interessieren!

  15. Nicole

    Mein Sohn (20 Jahre) hat jetzt nach seinem Abitur ein Jahr lang vergebens nach einer Ausbildungsstelle gesucht. Nun hat er zum 01.08. dieses Jahres eine Ausbildung begonnen. Nun wollte ich dem Finanzamt eine Mitteilung darüber machen, dass ich von Steuerklasse 2 in 1 wechsel. Auf meiner Gehaltsabrechnung habe ich nun gesehen, dass ich seit 01/2019 automatisch in Steuerklasse 1 bin. Ist das so hinzunehmen ?

    1. Demirkol

      Nach 18.Lebensalter muss man jedes Jahr beim Finanzamt Antrag stellen das ihr Kind noch bei ihnen wohnt ,Ausbildung macht oder arbeitslos gemeldet ist.Da bekommen sie Steuerklasse 2.Ohne Antrag bekommen sie automatisch Steuerklasse 1.

      Ich hoffe diese Rat hilft ihnen.

  16. Daniela K.

    Wenn man in einem 2 Familienhaus wohnt und die Wohnung in OG vermietet darf man dan ST.klasse II behalten, wenn mit der Miete kein zusätzliches Einkommen erzielt wird? Bzw wenn ich ein Haus miete mit 2 eigenen Wohnungen und den Mietteil der oberen Wohnung erhalte, weil ich alleiniger Mieter des Hauses bin? Daraus habe ich ja keinen Nutzen? Wenn ja gibt es dann Einschränkungen wem ich die Wohnung nicht vermieten darf?( Vater des Kindes, Schwester oder andere Fanilienangehörige) danke im voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Daniela K.,

      das sollten Sie mir einem Steuerberater, einem Steuerhilfeverein oder direkt mit dem Finanzamt abklären. Wir können nicht beurteilen, wie sich die Situation auf Ihre Steuerklasse auswirken könnten.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Manuela E.

    Mein noch Ehemann ist dauerhaft ausgezogen hat sich aber noch keinen anderen Wohnsitz angegeben bekomme ich dann die Steuerklasse 2

  18. Schmidt

    Was ist, wenn sich die Voraussetzung innerhalb des Jahres ändert ? Ich war bis März 2018 mit meiner Tochter alleine. April 2018 zog mein Sohn ebenfalls zurück zu mir. Steht mir für 2018 dann steuerklasse II zu ?

  19. ika-a.

    „In dem Haushalt darf keine weitere Person leben bzw. gemeldet sein, welche volljährig ist. Ansonsten gilt die Vermutung, dass eine Haushaltsgemeinschaft geführt wird.“

    Antwort ist im Text zu finden

  20. B.

    Eine Freundin hat die Stkl 2, weil sie mit 2 Kinder (3und 9 Jahre) alleinerziehend ist.
    Verliert sie den Anspruch der Stkl 2, wenn ein Bekannter mit in die Wohnung der Freundin einziehen würde?

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