FAQ: Sonderurlaub
Beim Sonderurlaub handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung aus dem Arbeitsrecht. Damit sind Tage gemeint, an denen der Arbeitgeber zur Entgeltzahlung verpflichtet ist, obwohl der Arbeitnehmer nicht arbeitet.
Zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch ist eine bezahlte Befreiung von der Arbeitspflicht zum Beispiel aufgrund wichtiger familiärer Ereignisse, persönlicher Unglücksfälle oder eines Umzugs möglich.
Ob ein Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Sterbefall besteht, hängt vor allem von der verwandtschaftlichen Nähe zur verstorbenen Person ab. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Inhalt
Was besagt das Gesetz zum Sonderurlaub?
Unter Sonderurlaub wird gemeinhin eine Befreiung von der Arbeitspflicht mit Entgeltfortzahlung aufgrund besonderer Umstände verstanden. In Gesetzen findet sich dieser Begriff allerdings nicht, da es sich um eine umgangssprachliche Formulierung handelt.
Das bedeutet auch, dass der Gesetzgeber nur wenige konkrete Rahmenbedingungen für den Anspruch und die Dauer eines Sonderurlaubs formuliert. Lediglich in § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) finden sich grundlegende Bestimmungen. Darin heißt es:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Damit ein Anspruch auf Vergütung auch bei Nichtarbeit besteht müssen demnach drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ohne Verschulden: Das Ereignis war für den Arbeitnehmer nicht abwendbar.
- In der Person liegend: Das Ereignis betrifft die persönliche Lebenssphäre des Arbeitnehmers.
- Nicht erhebliche Zeit: Das Ereignis führt in der Regel zu einer Abwesenheit von einem bis drei Tagen.
Übrigens! Beim Sonderurlaub handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Allerdings gewähren nicht alle Unternehmen diesen im gleichen Maße.
Wann ist ein Sonderurlaub möglich und wann nicht?
Wie zuvor ausgeführt, beruht ein möglicher Anspruch auf Sonderurlaub auf einem konkreten Ereignis. Dieses kann sowohl freudiger als auch trauriger Natur sein. In die erste Kategorie fällt normalerweise eine Eheschließung und laut Gesetz können Arbeitnehmer Sonderurlaub für ihre Hochzeit beantragen. Üblicherweise wird dafür ein Tag gewährt, wobei einige Arbeitgeber dabei nicht auf dem Datum der Zeremonie bestehen. Stattdessen kann dieser ggf. auch im Vorfeld für die Vorbereitung genutzt werden.
Ebenfalls nicht unüblich ist ein Tag Sonderurlaub bei der Hochzeit vom Kind oder den eigenen Eltern. Treten allerdings andere Verwandte vor den Traualtar, wird in der Regel keine bezahlte Freistellung genehmigt. Sie müssen demnach regulären Urlaub statt Sonderurlaub für die Hochzeit Ihrer Geschwister beantragen.
Ein weiterer freudiger Anlass ist der Nachwuchs. So räumen viele Unternehmen einen Sonderurlaub bei der Geburt ein. Väter erhalten so die Möglichkeit, bei der Niederkunft dabei zu sein und die ersten Lebensstunden ihres Kindes mitzuerleben.
10 Tage Sonderurlaub zur Geburt: Ab wann können Väter diese erhalten?
Die EU-Richtlinie 2019/1158 („Vereinbarkeitsrichtlinie“) sieht einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Arbeitstagen vor. In Deutschland soll dieser Sonderurlaub unter der Bezeichnung „Familienstartzeit“ eingeführt werden. Einen konkreten Zeitpunkt für die Verabschiedung des Gesetzes gibt es allerdings bislang nicht.
Unter bestimmten Umständen erhalten Arbeitnehmer Sonderurlaub für einen Umzug. Die Freistellung ist allerdings üblicherweise an die Bedingung geknüpft, dass der Umzug vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Erfolgt der Wohnortwechsel hingegen ausschließlich aus privaten Gründen, wird meist kein Sonderurlaub eingeräumt.
Tritt bei nahen Angehörigen eine akute Pflegebedürftigkeit auf, sind laut § 2 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) 10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige vorgesehen. Der entsprechende Anspruch besteht einmal jährlich pro pflegebedürftiger Person. Es gilt aber zu beachten, dass es sich dabei um eine unbezahlte Freistellung handelt. Allerdings zahlen die Krankenversicherungen für den Sonderurlaub bei der Pflege durch Angehörige das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, welches 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts entspricht.
Einen Anspruch auf Sonderurlaub für die Einschulung des eigenen Kindes gibt es in der Regel nicht. Arbeitnehmer müssen dafür daher regulären Urlaub beantragen.
Wichtig! Mitunter ist von einem Sonderurlaub bei Schwerbehinderung die Rede. Tatsächlich sieht der Gesetzgeber für schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche vor. Allerdings handelt es sich dabei arbeitsrechtlich nicht um Sonderurlaub, sondern um den sogenannten Zusatzurlaub gemäß § 208 SGB IX.
Sonderurlaub beim Todesfall: Was ist üblich?
Da der Gesetzgeber keine klaren Vorgaben zum Anspruch und der Dauer des Sonderurlaubs macht, werden entsprechende Regelungen üblicherweise im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart. Daher ist es sinnvoll, die entsprechenden Dokumente zu prüfen und die Situation mit dem Vorgesetzten zu besprechen.
Dies gilt insbesondere bei schweren Schicksalsschlägen, etwa wenn Sie Sonderurlaub im Todesfall von Mutter, Vater oder Partner beanspruchen wollen. Nicht selten zeigen sich Arbeitgeber in einer solchen Situation kulant. Wie viele Tage Sonderurlaub genehmigt werden, hängt dabei üblicherweise vom Verwandtschaftsverhältnis ab. So wird bei Angehörigen 1. Grades davon ausgegangen, dass der Sonderurlaub neben der Beerdigung auch für Formalitäten und Trauerarbeit verwendet wird. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viele Tage üblicherweise für Todesfälle gewährt werden:
| Verwandtschaftsverhältnis | Anspruch? | Übliche Dauer |
|---|---|---|
| Sonderurlaub beim Todesfall des Ehepartners | Ja | 3 Tage |
| Sonderurlaub beim Todesfall der Eltern | Ja | 3 Tage |
| Sonderurlaub beim Todesfall des Kindes | Ja | 3 Tage |
| Sonderurlaub beim Todesfall des Pflege- und Adoptivkindes | Ja | 3 Tage |
| Sonderurlaub beim Todesfall der Geschwister | Teilweise | 1 Tag |
| Sonderurlaub beim Todesfall der Großeltern | Teilweise | 1 Tag |
| Sonderurlaub beim Todesfall der Schwiegereltern | Nein | 0 Tage |
| Sonderurlaub beim Todesfall von Tante/Onkel | Nein | 0 Tage |
| Sonderurlaub beim Todesfall von Freunden | Nein | 0 Tage |
Was gilt für Beamte?
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird unter § 28 der Sonderurlaub geregelt. Diesen können Beschäftigte bei wichtigen Gründen unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts beantragen. Unter bestimmten Umständen ist zudem gemäß § 616 BGB eine Arbeitsbefreiung mit Entgeltfortzahlung möglich. Laut § 29 TVöD wird Sonderurlaub im Todesfall für zwei Arbeitstage gewährt, wenn es sich um Partner, Kinder oder Elternteile handelt.

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