
FAQ: Schwerbehindertenausweis verloren
Sie können bei den Versorgungsamt oder Bürgerbüro an Ihrem Wohnort einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die Bearbeitung der sogenannten Ersatzausstellung kann mehrere Tage bis zu zwei Wochen dauern.
Der Antrag auf den neuen Schwerbehindertenausweis ist kostenlos. Auch bei dem Erhalt des Ersatzausweises kommen keine Kosten auf Sie zu.
Haben Sie das Beiblatt und die Wertmarke verloren, können Sie das Beiblatt bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt neu beantragen. Die Behörde prüft eigenständig, ob Sie einen Anspruch auf eine Wertmarke aufgrund Ihrer Schwerbehinderung haben und ob Sie die Eigenbeteiligung für diese zahlen müssen oder nicht und meldet sich bei Ihnen.
Inhalt
Was kann man tun, wenn man den Schwerbehindertenausweis verloren hat?

Einen Schwerbehindertenausweis bekommen Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Das Versorgungsamt bestimmt dabei den genauen Behinderungsgrad von Schwerbehinderten. Eine weitere Bedingung ist, dass die Person in Deutschland wohnen und arbeiten muss. Einen Antrag auf den Schwerbehindertenausweis können Sie bei dem zuständigen Versorgungsamt oder Bürgerbüro stellen. Der Ausweis ist eine grüne Plastikkarte, der durch ein bestimmtes Merkzeichen die jeweilige Behinderung ausweist. Bei Ausweisen mit Merkzeichen, ist die Einfärbung grün-orange. Er gewährt gewisse Vorteile, wie das Parken auf Behindertenparkplätzen (wenn Sie einen besonderen Parkausweis beantragen) oder das kostenlose oder billigere Bus- oder Bahnfahren.
Doch was können Sie tun, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis verloren haben? – Ihn neu zu beantragen ist hier die Lösung. Nach einem Verlust vom Schwerbehindertenausweis können Sie einen neuen Ausweis bekommen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Ersatzausstellung.
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Antrag auf Ausstellung des Schwerbehindertenausweises nach Verlust/Verlusterklärung des Schwerbehindertenausweises
- Aktuelles Lichtbild (ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich.)
Schwerbehindertenausweis verloren – wo den Ersatz beantragen?
Zuständig ist in der Regel das städtische oder regionale Versorgungsamt, wenn der Schwerbehindertenausweis verloren wurde. Unter Umständen kann auch das Bürgerbüro an Ihrem Wohnort verantwortlich sein. Wenn Sie nicht genau wissen, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie dies bei dem Bürgeramt oder Bürgerbüro Ihrer Stadt erfragen. In den meisten Versorgungsämtern können Sie die Beantragung auch online vornehmen und erforderliche Dokumente hochladen. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Behörde. In der Regel benötigen die Beamten bis zu zwei Wochen, um den Ersatzausweis auszustellen.
WICHTIG!: Haben Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verloren, kommen keine Kosten auf Sie zu. Sowohl der erneute Antrag, als auch die Erteilung des neuen Ausweises sind kostenlos.
Schwerbehindertenausweis: Das Beiblatt verloren, und nun?

Ein zweifarbiger Schwerbehindertenausweis gibt dem Schwerbehinderten das Recht, ein Beiblatt und eine Wertmarke zu beantragen. Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis berechtigt die Person zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr oder gewährt ihr eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
Die Wertmarke muss der Behinderte für ein halbes oder ganzes Jahr unter Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Keine Kosten fallen für denjenigen an, der bestimmte Merkzeichen auf seinem Ausweis hat oder bestimmte soziale Leistungen bezieht. Das Beiblatt ohne Merkzeichen gibt den Vorteil der Ermäßigung der Kfz-Steuer.
Haben Sie das Beiblatt oder die Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis verloren, können Sie eine Ersatzausstellung formlos beantragen. Das gleiche gilt, wenn die Dokumente beschädigt sind. Sie benötigen dafür:
- einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis inklusive spezieller Merkzeichen
- eventuell einen Nachweis zum Leistungsbezug von bestimmten Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Haben Sie den Schwerbehindertenausweis mit der Wertmarke verloren, sollten Sie zunächst den neuen Schwerbehindertenausweis beantragen und im Anschluss das Beiblatt mit Wertmarke. Denn für die Antragstellung für das Beiblatt müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 50
- Besitz eines gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweises
- Zuerkennung von einem der folgenden Merkzeichen: G, aG, Bl, H, Gl
Während die erneute Ausstellung des Beiblatts ebenfalls kostenlos ist, kostet Sie der Verlust der Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis Geld. Die Eigenbeteiligung für ein halbes Jahr beträgt aktuell 46 Euro und für ein ganzes Jahr 91 Euro. Sie müssen keine Kosten begleichen, wenn Sie von der Eigenbeteiligung befreit sind. Das kann der Fall sein, wenn Ihnen wenigstens die Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurden oder Sie als schwerbehinderter Mensch besondere Sozialleistungen in Anspruch nehmen.