FAQ: Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug
Ein Mehrbedarf beim Bürgergeld steht Ihnen zu, wenn durch verschiedene Gründe im Alltag mehr Kosten entstehen als im Normalfall. Das ist zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderung der Fall.
Die Höhe vom Bürgergeld-Mehrbedarf hängt von vielen Faktoren ab. Die Art des Mehrbedarfs spielt eine wichtige Rolle. Bei Alleinerziehenden richtet sich die Höhe des Zuschusses beispielsweise nach der Anzahl der Kinder.
Wenn Sie Bürgergeld-Leistungen beziehen, zahlt das Jobcenter unter gewissen Voraussetzungen auch Beiträge für den Sportverein oder Nachhilfestunden Ihres Kindes. Dies gilt aber nur, wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Außerdem darf es keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Inhalt
Was ist der Regelsatz für Bürgergeld-Empfänger?
Der Regelsatz sagt aus, wie viel Geld ein Bezieher von Bürgergeld pro Monat überwiesen bekommt. Am 01. Januar 2024 stieg der Regelsatz für Alleinstehende von 502 auf 563 Euro.
Im Regelsatz berücksichtigt das Jobcenter nicht nur Kosten für Lebensmittel. Auch Freizeitangebote, Bildung und Kleidung sollen mit dem Regelsatz von 563 Euro gedeckt sein. Das SGB II sieht zusätzlich zum Regelsatz noch weitere Unterstützungen vor.
Den vollen Regelsatz erhalten nur Alleinstehende oder Alleinerziehende. Für andere Personengruppen gibt es teilweise über 100 Euro weniger pro Monat. Je nach Bedarfsstufe liegt der monatliche Betrag zwischen 390 und 563 Euro.
Zum einen übernimmt das Jobcenter auch die Miet- und Heizkosten eines Bürgers, solange sich diese in einem angemessenen Rahmen befinden. Zum anderen überweist Ihnen das Jobcenter noch mehr Geld, wenn Sie einen Anspruch auf Mehrbedarf als Bürgergeld-Empfänger haben.
Mit unserem Rechner haben Sie die Möglichkeit, schnell und kostenlos zu ermitteln, welcher Regelsatz Ihnen zusteht:
© by brutto-netto-rechner.infoWelche Mehrbedarfe gibt es?
Wer monatlich durch eine Arbeitslosigkeit oder ein geringes Einkommen Bürgergeld beziehen muss, bekommt auf Antrag jeden Monat einen gewissen Betrag überwiesen.
Dieser Betrag kann je nach Notwendigkeit auch deutlich höher sein als nur der Regelsatz. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Person einen Anspruch auf Mehrbedarf hat.
Diesen haben Sie, wenn Sie zusätzlich zu den normalen Kosten im Alltag noch mehr Geld für Ihre Gesundheit ausgeben müssen. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein.
Zum einen besteht ein Mehrbedarf, wenn Sie schwanger sind. Eine schwangere Person hat ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf Mehrbedarf. Dieser beträgt 17 Prozent des Regelbedarfs und entspricht demnach 95,71 Euro. Insgesamt hat eine Schwangere somit einen Anspruch auf 658,71 Euro, wenn sie alleinstehend ist.
Eine Schwangerschaft ist nicht der einzige Grund für einen Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug sein. Diese Leistung des Jobcenters erhalten Sie auch bei folgenden Umständen:
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
 - Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
 - Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung
 - Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung
 
Bürgergeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld: Wenn Sie mindestens ein Jahr lang gearbeitet haben und nun arbeitslos sind, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dies entspricht 60 Prozent Ihres durchschnittlichen Einkommens. Wenn dieser Betrag Ihren Bedarf nicht deckt, haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich Bürgergeld zu beziehen.
Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?
Alleinerziehende Bürger haben zusätzlich zum Bürgergeld Anspruch auf Mehrbedarf. Hauptsächlich liegt dies daran, dass alleinerziehende Eltern die Kosten für Nahrung, Kleidung und Bildung ohne Unterstützung eines Partners oder einer Partnerin stemmen müssen.
Damit dies möglich ist, sieht das Jobcenter einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende vor. Die Höhe des Mehrbedarfs kann sich dennoch stark unterscheiden. Zum einen hängt der Mehrbedarf von Alter des Kindes ab. Zum anderen spielt auch die Anzahl der Kinder eine wichtige Rolle. Allgemein beträgt der Mehrbedarf zwischen 12 und 60 Prozent des Regelsatzes von 563 Euro.
In der folgenden Tabelle sehen Sie eine Übersicht über die verschiedenen Mehrbedarfe bei Bürgergeld-Bezug für Alleinerziehende:
| Anzahl der Kinder und deren Alter | Mehrbedarf in Prozent | Betrag in Euro | 
|---|---|---|
| Ein Kind bis 7 Jahre | 36 % | 202,68 € | 
| 1 Kind älter als 7 Jahre | 12 % | 67,56 € | 
| 2 Kinder unter 16 Jahren | 36 % | 202,68 € | 
| 2 Kinder älter als 16 Jahre | 24 % | 135,12 € | 
| 1 Kind älter als 7 und ein Kind älter als 16 Jahre | 24 % | 135,12 € | 
| 3 Kinder | 36 % | 202,68 € | 
| 4 Kinder | 48 % | 270,24 € | 
| 5 Kinder oder mehr | 60 % | 337,80 € | 
Der Mehrbedarf mit einem Kind
Bei einer alleinerziehenden Person mit nur einem Kind spielt das Alter des Kindes eine äußerst wichtige Rolle. Bis zu einem Alter von sieben Jahren beträgt der Mehrbedarf 36 Prozent des Regelsatzes. Dies entspricht einem monatlichen Mehrbedarf von 202,68 Euro. Insgesamt erhält der alleinerziehende Bürger eines unter sieben jährigen Kindes 765,68 Euro pro Monat.
Ab einem Alter von sieben Jahren sinkt der Mehrbedarf deutlich. Statt 36 Prozent erhält der Alleinerziehende nur noch einen Mehrbedarf von zwölf Prozent. Dies entspricht einem Betrag von 67,56 Euro. Zusammen mit dem Regelsatz sind es somit 630,56 €, die der Alleinerziehende jeden Monat vom Jobcenter überwiesen bekommt.
Der Mehrbedarf mit mehreren Kindern
Allgemein erhält ein Alleinerziehender mit mehreren Kindern monatlich einen höheren Betrag als ein Elternteil mit nur einem Kind. Dies liegt hauptsächlich daran, dass auch die Kosten und der Aufwand mit jedem weiteren Kind steigen.
Bei zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren liegt der Mehrbedarf bei 36 Prozent des Regelsatzes. Anders sieht es bei zwei Kindern über 16 Jahren aus. In diesem Fall sinkt der Mehrbedarf auf 24 Prozent. Somit würden Sie als Alleinerziehender zusätzlich 135,12 Euro verdienen, was insgesamt einem Betrag von 698,12 Euro entspricht.
Wer vier Kinder hat, profitiert von einem Mehrbedarf von 48 Prozent. Zu den 563 Euro gibt es somit einen zusätzlichen Mehrbedarf von 270,24 Euro und einen Gesamtanspruch von 833,24 Euro.
Den maximalen Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es ab fünf Kindern. Dieser beträgt nämlich 60 Prozent des Regelsatzes. Somit liegt der Mehrbedarf bei 337,80 Euro und der Anspruch aus Regelsatz und Mehrbedarf bei 900,80 Euro pro Monat.
In welcher Höhe steht Menschen mit Behinderung ein Mehrbedarf zu?
Neben den Schwangeren und Alleinerziehenden haben auch Personen mit einer Behinderung einen Anspruch einen Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug. Dies gilt, wenn erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich gewährt werden. Auch bei sonstigen Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf.
Der Mehrbedarf für eine erwerbsfähige Person mit Behinderung beträgt 35 Prozent des Regelbedarfs. Dies entspricht einem zusätzlichen Betrag von 197,05 Euro. Insgesamt erhalten Sie somit vom Jobcenter also 760,05 Euro pro Monat.
Weshalb gibt es zusätzliche Hilfe für Warmwasser?
In älteren Häusern und Wohnungen gibt es zum Teil noch kein zentrales Heiz- und Wassersystem. Wenn Sie in solch einem Gebäude warmes Wasser in der Dusche oder in der Spüle haben möchten, benötigen Sie ein Gerät, welches das Wasser aufwärmt.
Wasserboiler funktionieren mit einem Stromanschluss und Stromkabel. Da warmes Wasser ständig benötigt wird, muss auch der Wasserboiler lange im Betrieb sein. Dies hat die Folge, dass ständig Strom verbraucht wird. Am Ende des Monats sorgt dieser Verbrauch für hohe Stromkosten. In diesem Fall erhalten Sie die Unterstützung des Jobcenters, welches Ihnen monatlich einen zusätzlichen Betrag für die Stromkosten des Wasserboilers überweist.
Was ist ein unabweisbarer besonderer Bedarf?
Unter bestimmten Voraussetzungen wird ebenfalls auf das Bürgergeld ein Mehrbedarf vom Jobcenter anerkannt. In diesem Fall muss der Bedarf auf mehr Geld aber unabweisbar und laufend sein. Des Weiteren darf der Mehrbedarf nicht nur einmalig sein.
Zu diesen besonderen Bedarfen zählen zum Beispiel Ausgaben für besondere Pflege und Hygieneartikel. Es gibt zusätzlich zum Bürgergeld auch einen Mehrbedarf, wenn Sie wegen Ihres Alters oder körperlicher Beeinträchtigung eine Haushaltshilfe benötigen. Für Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gibt es ebenfalls einen Anspruch auf Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug.
Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Wer Bürgergeld bezieht, hat unter diversen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Kinder zu beantragen. Diese Leistungen werden häufig auch Bildungspaket genannt.
Beim Bildungspaket handelt es sich in der Regel um Geld- oder Sachleistungen in Form von Gutscheinen. Diese verteilt die Stadt oder Gemeinde, in der der Bürgergeld-Bezieher wohnhaft ist.
Dies können zum Beispiel die Kosten für Nachhilfestunden oder der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins sein. Auch die Kosten für ein Sportgerät oder Musikinstrument werden zum Teil übernommen.
Für den Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe gelten folgende Voraussetzungen für das Kind:
- Jünger als 25 Jahre alt
 - Besuch einer Kindertagesstätte oder einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
 - Keine Ausbildungsvergütung
 

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