
FAQ: GdB bei Rheuma
Rheuma zählt als Behinderung, wenn die Einschränkungen durch die Erkrankung Leben und Alltag der Betroffenen in leichter bis schwerer Form beeinträchtigen. In solchen Fällen kann ein Grad der Behinderung beantragt werden.
Wie viel GdB bei Rheuma festgestellt werden, hängt von der Krankheit selbst und ihrem Verlauf ab. Es sind Werte zwischen 10 und 100 möglich, der Spielraum ist also groß. Hier finden Sie einen Auszug aus der GdB-Tabelle.
Einen GdB müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt schriftlich beantragen. An dieser Stelle finden Sie weitere Informationen.
Ist Rheuma eine Behinderung?

Der Begriff Rheuma ist streng genommen ein Sammelbegriff für eine ganze Reihe verschiedener Erkrankungen. All diese Erkrankungen haben gemeinsam, dass sie den Bewegungsapparat, also beispielsweise Gelenke oder Muskeln, betreffen. Dort können sie starke Schmerzen auslösen.
Deswegen kann Rheuma in bestimmten Fällen als Behinderung eingestuft und auf Antrag der GdB, also der Grad der Behinderung, festgelegt werden.
Welcher Grad der Behinderung kann bei Rheuma festgestellt werden?
Rheumatische Erkrankungen können in entzündlicher und nicht entzündlicher Form vorliegen:
Entzündliche Formen:
- Rheumatoide Arthritis
- Psoriasis
- Spondyloarthritiden
Nicht entzündliche Formen:
- Arthrose
- Gicht
- Weichteilrheuma
Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV), die GdB-Werte für verschiedene Krankheitsbilder und Behinderungen festlegt, unterschiedliche Angaben zu entzündlichem und nicht entzündlichem Rheuma macht.
Die GdB-Tabelle zu Rheuma sieht für entzündliche Formen einen GdB zwischen 10 und 100 vor und definiert für die einzelnen Werte das entsprechende Maß der Auswirkungen beziehungsweise Einschränkungen. So ist bei entzündlichem Rheuma ein GdB von 30, 50 oder sogar 100 möglich; je nachdem, wie sehr die Erkrankung den Betroffenen beeinträchtigt. Rheuma kann somit Schwerbehinderung verursachen. Im Fall, dass die Erkrankung mit aggressiven Therapieformen behandelt wird und diese Behandlung mindestens sechs Monate anhält, sollen die Auswirkungen dieser Therapie ebenfalls in die Bewertung des GdB mit einfließen.
Hier finden Sie einen Auszug aus der Versorgungsmedizinischen Versorgungsverordnung:
Entzündlich-rheumatische Krankheiten | GdB |
---|---|
ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden | 10 |
mit geringen Auswirkungen | |
(leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) | 20-40 |
mit mittelgradigen Auswirkungen | |
(dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität) | 50-70 |
mit schweren Auswirkungen | |
(irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) | 80-100 |
Wie wird der Grad der Schwerbehinderung bei Rheuma festgestellt?
Bei nicht- entzündlichen Formen kommt es darauf an, ob und wie Organe von der Krankheit betroffen sind und wie sich eine mögliche Beteiligung auf den Allgemeinzustand auswirkt:
Bei der Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten der Weichteile kommt es auf Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand an.
Wenn es mehrere Beeinträchtigungen gibt, werden die einzelnen GdB-Werte in der Regel nicht einfach zusammengezählt. Stattdessen wird der Gesamtgrad bewertet. Bei Rheuma und Depression wird der GdB beispielsweise anhand der Ausprägungen der beiden Krankheiten an sich festgesetzt und dann darauf basierend ein Gesamtwert ermittelt, der dem Allgemeinzustand gerecht wird. Das gilt auch, wenn die eine Erkrankung eine Folge der anderen ist. Zum Beispiel können Morbus Crohn und Rheuma einen Grad der Behinderung bereits für sich genommen verursachen. Tritt beides gemeinsam auf oder das Rheuma ist eine Folge des Morbus Crohn, wird auch hier ein Gesamtgrad ermittelt.
Der Grad der Schwerbehinderung oder Behinderung bei Rheuma und anderen Erkrankungen wird fälschlicherweise oft in Prozent angegeben. Der GdB bezeichnet allerdings gart keine Prozentwerte. „50 Prozent Behinderung bei Rheuma“ lässt viele Menschen glauben, der Betroffene sei zum Beispiel nur zu 50 Prozent belastbar oder arbeitsfähig. Diese Annahme ist jedoch falsch. Der Grad der Behinderung gibt lediglich das Ausmaß der Einschränkung durch die Krankheit an. Der GdB ist deshalb eine wichtige Messgröße für den Nachteilsausgleich.
Wie kann ich bei Rheuma Behinderung oder Schwerbehinderung beantragen?

Einen Antrag auf einen GdB bei Rheuma können Sie beantragen, indem Sie sich mit dem zuständigen Versorgungsamt in Verbindung setzen. Hierfür füllen Sie die Antragsformulare aus und legen Nachweise bei. Als Nachweise gelten vor allem ärztliche Bescheinigungen, Krankenhaus-Unterlagen, Berichte von Kur-Kliniken und ähnliche Dokumente, die Rückschlüsse auf Ihre Krankengeschichte zulassen. Es werden in der Regel nur Beeinträchtigungen anerkannt, die schon seit längerer Zeit bestehen. Sollte Ihr Antrag abgelehnt oder er nur teilweise angenommen werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch und im Zweifelsfall auch Klage einzureichen.