
FAQ: Der GdB bei Parkinson
Der GdB bei Parkinson liegt zwischen 30 und 100. Wann welche Einstufung getroffen wird, erfahren Sie hier.
Ab einem GdB von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Außerdem kann bei Parkinson der GdB laut dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis versehen werden. Mehr erfahren Sie an dieser Stelle.
Einen Schwerbehindertenausweis müssen Sie bei Ihrem Versorgungsamt beantragen.
Inhalt
Ist Parkinson eine Behinderung?
Morbus Parkinson ist in Deutschland weit verbreitet. Laut der DGP, der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen, leiden bis zu 400.000 Menschen in der Bundesrepublik unter der Erkrankung des Nervensystems.
Für Betroffene gibt es in Deutschland die Möglichkeit, aufgrund von Parkinson einen Behinderungsgrad zu beantragen. Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf einer Skala von 0-100 in Zehnerschritten vergeben. Es ist keine Prozentangabe.
Der GdB gibt an, wie stark der Alltag der Betroffenen durch die Krankheit(en) beeinträchtigt wird. Er trifft keine Aussage über die Leistungsfähigkeit von Personen.
Stattdessen soll der GdB bei Parkinson und anderen Krankheiten Betroffenen zusätzliche Hilfen und Entlastungen ermöglichen.
Welche 5 Stadien der Parkinson-Krankheit gibt es?
Morbus Parkinson nimmt gerade zu Beginn einen schleichenden Verlauf. Die 5 Stufen der Krankheit, die klassischerweise in der Forschung genannt werden, sind:
- Einsetzen der Symptome – einseitige Symptomatik und Haltungsprobleme
- beidseitige Symptomatik, leichte Gang- und Sprechstörungen
- verlangsamte Bewegungen
- ausgeprägte Symptomatik, große Belastungen im Alltag
- Hilfs- und Pflegebedürftigkeit
Auch wenn sich die Stufen nicht direkt in einen GdB übersetzen lassen, dienen sie als wichtige Anhaltswerte zur Feststellung der Behinderung bei Parkinson.
Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei Parkinson?
Bei Parkinson liegt der Grad der Behinderung (GdB) meistens zwischen 30 und 100. Dabei gibt es 3 Phasen.
Bei einer geringen Störung beträgt der GdB 30 oder 40. Eine deutliche Störung wird zwischen 50 und 70 eingeschätzt. Hierbei handelt es sich bereits um eine Schwerbehinderung, die bei Parkinson meistens ab Stufe 3 des Krankheitsverlaufes vorliegt.
Schwere Fälle von Parkinson werden als Schwerbehinderung mit einem Grad zwischen 80 und 100 bewertet.
Die GdB-Tabelle für Parkinson
Den Grad der Behinderung illustriert die GdB-Tabelle. Bei Parkinson sieht sie folgendermaßen aus:
Parkinson-Syndrom | GdB / GdS |
---|---|
Ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung | 30-40 |
Deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung | 50-70 |
Schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität | 80-100 |
Der Antrag auf Schwerbehinderung
Einen GdB können Sie bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt beantragen. Die Behörde ist im Normalfall dem Landesamt für Soziales unterstellt.
Das Versorgungsamt hat meistens ein Formular, über das Sie den GdB beantragen können. Es empfiehlt sich, diese Vorlage zu verwenden.
Der Behinderungsgrad wird aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage vergeben. Deswegen sollten Sie Ihrem Antrag die notwendigen ärztlichen Befunde anfügen und Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit die Behörde zügig ihre Einschätzung treffen kann.
Ergibt die Prüfung, dass bei Ihnen eine Schwerbehinderung (ab GdB 50) aufgrund von Parkinson vorliegt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Unter Umständen erhalten Sie das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), welches ab einem GdB von 80 die Ausstellung eines EU-Parkausweises für Personen mit Behinderung rechtfertigt.
Das Merkzeichen H (hilflos) wird ab einem GdB von 100 vergeben.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, weil bspw. die Erkrankung ein neues Stadium erreicht, kann der Antrag erneut gestellt und der GdB wegen Parkinson neu beurteilt werden.