
FAQ: GdB bei Migräne
Migräne an sich ist keine Behinderung, kann aber als eine solche anerkannt werden, wenn sie das Leben und den Berufsalltag des Betroffenen erheblich einschränkt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das Versorgungsamt kann einen Grad der Behinderung zwischen 0 und 60 feststellen, je nach Schwere, Dauer und Häufigkeit der Krankheit. Migräne führt zum GdB von 50, wenn es sich um einen schweren Verlauf mit lang andauernden Anfällen mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen handelt.
Chronische Migräne kann einen Grad der Behinderung zwischen 20 und 40 begründen, da diese sowohl einen mittelgradigen als auch einen schweren Verlauf aufweisen kann. Wie hoch genau der GdB ist, können Sie einer GdB-Tabelle entnehmen.
Inhalt
Zählt Migräne als Behinderung?

Migräne ist keine Behinderung an sich. Die Krankheit an sich stellt keine Behinderung dar, kann aber als solche mit all ihren Symptomen und Einschränkungen zu einem Behinderungsgrad führen. Den Antrag für die Erteilung eines Grads der Behinderung stellen Sie bei dem zuständigen Versorgungsamt.
Demnach kann Migräne als Behinderung anerkannt werden. Dann erhalten Betroffene bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche. Beispielsweise erfordert eine Kündigung dann unter bestimmten Umständen die Zustimmung des Integrationsamtes. Doch wovon genau hängt die Höhe des Behinderungsgrades ab? Und wie viel Prozent Schwerbehinderung bekommt man bei Migräne?
Wie hoch ist der Grad der Behinderung (GdB) bei Migräne?
Wie viel GdB Sie bei Migräne erhalten, ist ganz davon abhängig, wie häufig die Migräneanfälle auftreten und wie lange diese dauern. Wenn das Versorgungsamt die Behinderung feststellt, richtet es sich dabei nach den “Versorgungsmedizinischen Grundsätzen”. Das sind allgemeingültige Beurteilungsregeln und Einzelangaben zur Höhe des GdB. Trotzdem stellt das Amt den Behinderungsgrad ganz nach dem individuellen Fall fest. Es zieht lediglich diese Grundsätze als Orientierungsrahmen heran. Diese Grundsätze finden Sie in der Anlage zu § 2 der “Versorgungsmedizinischen Verordnung” in Kapitel 2.3.
Eine Übersicht über den ungefähren Grad der Behinderung gibt folgende Tabelle zur Migräne, ihren Symptomen und dem Verlauf:
Charakteristika und Ausprägung der Migräne | GdB (Grad der Behinderung) |
---|---|
Leichter Verlauf: ca. ein Anfall pro Monat | 0-10 |
Mittelgradiger Verlauf: häufigere Anfälle, die einen oder mehrere Tage anhalten | 20-40 |
Schwerer Verlauf: Langandauernde Anfälle mit staken Symptomen und Begleiterscheinungen | 50-60 |
Eine schwere Migräne fördert die Behinderung, sodass der Behinderungsgrad höher ausfallen kann. Sind Dauer, Intensität und Häufigkeit der Migräneanfälle intensiver, erhöht das die Zahl bei der Einstufung. Beispielsweise kann Migräne zu einem GdB von 30 führen, wenn bei ihnen häufig Anfälle auftreten und das jeweils über mehrere Tage.
Für die Beurteilung benötigt das Versorgungsamt folgende Dokumente:
- Ärztliche Befunde und Berichte
- der Nachweis über bisherige Therapieversuche
- Ihr Migränetagebuch, in dem Sie die Anfälle persönlich dokumentieren
Der entsprechende GdB für spezielle Formen der Migräne

Migräne führt zur Schwerbehinderung, also einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr, wenn eine schwere Verlaufsform vorliegt. Das bedeutet, dass der Betroffene lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen und Anfallspausen von nur wenigen Tagen.
Von einer chronischen Migräne sprechen Ärzte, wenn die Kopfschmerzen an mindestens 15 Tagen im Monat und davon mindestens 8 Tage mit Migräne auftreten. So kann aus episodischer Migräne eine solche werden, bei der eine Migräneattacke nahezu ohne Pause in die nächste übergeht. Sowohl ein mittelschwerer als auch ein schwerer Verlauf können eine chronische Migräne darstellen. Ein Behinderungsgrad zwischen 20 und 60 teilt das Versorgungsamt für diese Schwere der Krankheit daher zu.
Gilt eine vestibuläre Migräne als Behinderung? – Eine vestibuläre Migräne kann einen Grad der Behinderung begründen. Diese Form zeichnet sich dadurch aus, dass das Innenohr chronisch erkrankt ist und der Betroffene unter Schwindel, Übelkeit, Gleichgewichtsstörungen und sogar möglichem Hörverlust leidet. Der genaue GdB dieser Migräne ist wiederum ebenfalls davon abhängig, wie stark die Symptome ausgeprägt sind und wie sehr sie den Alltag und das Berufsleben einschränken.
Zu den Auswirkungen der Migräne auf den GdB erstellt ein Urteil Grundsätze, was dem Versorgungsamt bei der Entscheidung helfen kann. Das erfolgt vor allem durch die Sozialgerichte, die die Zuteilung von einem GdB zu Migräne-Formen nach einzelnen Symptomen und Auswirkungen rechtlich untersuchen. Jedoch ist jede Einstufung stets eine Einzelfallentscheidung.
Der Antrag auf einen GdB bei Migräne
Begehren Sie einen GdB, wenn Sie Migräne haben, bekommen Sie den Antrag beim Versorgungsamt, welches für Ihren Wohnort zuständig ist, bei dem Rathaus Ihres Wohnortes oder im Internet. Beim Rathaus oder Versorgungsamt geben Sie im Anschluss folgende Dokumente ab:
- den ausgefüllten Antrag auf einen GdB wegen Ihrer Migräne
- ärztliche Befunde und Gutachten
- eine Liste der behandelnden Ärzte
- einen Medikamentenplan
- das Migränetagebuch
Im Anschluss wird Ihnen der GdB-Bescheid ausgestellt. Dieser gilt dann in der Regel für fünf Jahre. Dann muss er verlängert werden, wobei eine Veränderung Ihres Zustandes zu einer Neubeurteilung führen kann. Wie Sie den GdB beantragen, wenn Sie Migräne haben, erfahren Sie im Zweifel bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt.
Sie können wegen Migräne sogar eine Schwerbehinderung beantragen. Es zählen auch weitere gesundheitliche Einschränkungen in die Gesamtbewertung hinein. Das kann dann dazu führen, dass der GdB auch wegen Migräne höher eingestuft wird und Ihnen eine Schwerbehinderung gewährt wird.
Der Widerspruch gegen den GdB bei Migräne

Hat das Versorgungsamt den Behinderungsgrad für Ihre Migräne festgestellt und Sie sind nicht einverstanden mit dieser Entscheidung oder hat es Ihren Antrag abgelehnt, müssen Sie das nicht einfach akzeptieren. Das richtige Mittel gegen den festgestellten GdB ist der Widerspruch.
Wenn Sie begründen, dass Ihre Migräne Sie mehr in Ihrem Leben und Alltag einschränkt, als die Behörde annimmt und das mit Belegen beweisen können, kann der Widerspruch gegen den GdB erfolgreich sein. Holen Sie sich am Besten von einem Anwalt oder der unabhängigen Patientenberatung Unterstützung.