
FAQ: GdB bei Arthrose
Bei Arthrose handelt es sich um eine chronische Gelenkerkrankung. Dabei baut sich der Gelenkknorpel betroffener Gelenke nach und nach ab. Je weiter fortgeschritten dieser Abbauprozess ist, desto mehr Beschwerden (Schmerzen, Bewegungseinschränkungen etc.) können auftreten. Mehr dazu hier.
Ja, die Erkrankung kann hierzulande als Behinderung anerkannt werden. In Ausnahmefällen (z. B. bei besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen) lässt sich Arthrose auch als Schwerbehinderung einstufen.
Was diagnostizierte Arthrose für einen Behinderungsgrad nach sich zieht, variiert je nach betroffenem Gelenk. So kann bspw. bei Arthrose in mehreren Gelenken der dazugehörige GdB auch höher ausfallen, als wenn nur ein Gelenk beeinträchtigt ist. Konkrete Werte finden Sie in einer GdB-Tabelle.
Inhalt
Arthrose: Ist ein Behinderungsgrad vorgesehen?

Im Rahmen einer Arthrose – einer chronischen Gelenkerkrankung – häufen sich Schäden an den Knorpeln betroffener Gelenke und führen im weiteren Krankheitsverlauf zu Knorpelabbau.
Ob Ihnen mit Arthrose letztendlich ein Behinderungsgrad zusteht, entscheidet in der Regel das Versorgungsamt. Dieses unterliegt je nach Bundesland dem zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales oder ähnlichen Institutionen. Sollten Sie gemäß § 152 des neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) eine Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) beantragen wollen, nimmt es Ihren Antrag entgegen.
Wichtig: Seine Entscheidung über Ihren Arthrose-Behinderungsgrad fällt das Versorgungsamt anschließend anhand der folgenden Kriterien.
- Welche und wie viele Gelenke sind betroffen?
- Wie schwer ist die auftretende Erkrankung der Gelenke?
Leicht: Es liegen geringe Gelenkknorpelschäden vor. Bei Belastung können sich leichte Schmerzen bemerkbar machen. (GdB bei Arthrose: 20-40)
Mittelgradig: Es gibt deutlich sichtbare Schäden an den Gelenkknorpeln. Das Gelenk lässt sich nicht mehr schmerzfrei belasten. Bewegungseinschränkungen sind möglich.
(GdB bei Arthrose: 70-80)
Schwer: Knorpelschäden haben zu Gelenkknorpelabbau geführt. Sowohl bei Belastung als auch im Ruhezustand treten starke Schmerzen und/oder Bewegungseinschränkungen auf. (GdB bei Arthrose: 80-100)
- Wie signifikant wird die Lebensqualität/-führung des Betroffenen beeinträchtigt und wie kommt er trotz seiner Arthrose im Alltag zurecht?
- Ist der Betroffene in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt?
- Besteht ein Bedarf an medizinischen Hilfsmaßnahmen?
Wie hoch ist der Grad der Behinderung (GdB) bei Arthrose? – GdB-Tabelle

Arthrose kann den Behinderungsgrad betroffener Patienten nicht nur anhand des Ausprägungsniveaus (leicht, mittelgradig oder schwer) bestimmen, sondern auch anhand der Art der jeweils vorliegenden Gelenkerkrankung. Der Grad der Behinderung kann bei Arthrose der Hüfte also anders ausfallen, als wenn das Versorgungsamt bei einer Arthrose vom Ellenbogen einen entsprechenden Grad der Behinderung vergibt.
Damit Sie einen Überblick darüber bekommen, veranschaulicht Ihnen einmal die folgende GdB-Tabelle, was die Arthrose der Schulter, Knie etc. für den jeweils zugeteilten Behinderungsgrad bedeutet:
Art der Arthrosenerkrankung | GdB |
---|---|
GdB bei Arthrose vom Fingergelenk (Daumensattelgelenk, Daumengrundgelenk etc.) | 10-20 |
GdB bei Arthrose der Hände (Handflächengelenke etc.) | 10-20 |
GdB bei Arthrose vom Ellenbogengelenk | 10-30 |
GdB bei Arthrose der Wirbelsäule | 10-40 |
GdB bei Arthrose der Hüfte | 10-50 |
GdB bei Arthrose der Knie | 10-50 |
GdB bei Arthrose vom Fuß (Sprunggelenk etc.) | 10-20 |
GdB bei Arthrose vom Zehengelenk (Großzehengrundgelenk, Zehenzwischengelenk etc.) | 10-20 |
Was aber bekommen Arthrose-Arten wie STT-, ISG- oder ACG-Arthrose für einen Grad der Behinderung? Und wofür stehen jeweils die Abkürzungen?
- Bei der Abkürzung STT (Scapho-Trapezo-Trapezoidal-Gelenk) handelt es sich um die Dreierkonstellation aus dem Kahnbein und dem großen und kleinen Vielecksbein (d. h. allesamt unterschiedliche Handwurzelknochen). Beschwerden machen sich hier grundsätzlich in Form von Handgelenksschmerzen und Bewegungseinschränkungen bemerkbar. Auftreten können sie als eigenständige Symptome oder in Kombination mit einer Rhizarthrose (Verschleiß des Daumensattelgelenks).
- ISG (Iliosakralgelenk oder Kreuzdarmbeingelenk) bezieht sich auf die Verbindung zwischen dem Kreuzbein und dem Darmbein (d. h. Ihrer Wirbelsäule und Ihrem Becken). Im Gegensatz zu Arthrosen in den Fingern und Händen, deuten keine Verdickungen auf diese Ausprägung der Erkrankung hin – sie macht in der Regel durch Rücken- und Hüftschmerzen auf sich aufmerksam.
- Mit ACG (Akromioklavikulargelenk) ist wiederum die Verbindungsstelle zwischen dem seitlichen Schlüsselbein und dem Akromion (Schulterhöhe) gemeint. Häufige Symptome können hier von Gelenkschmerzen und Schwellungen bis hin zu Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit der Schultern reichen.
Wichtig: Um den GdB bei beiden Arthrose-Formen einschätzen zu können, richtet sich das zuständige Versorgungsamt nach den im vorherigen Abschnitt genannten Kriterien. Denn auch hier kann es Ausprägungen geben, die die Bewältigung des alltäglichen Lebens und Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen der Erkrankten unterschiedlich stark beeinflussen.
- ACG-Arthrose der Schulter: GdB (Behinderungsgrad) von 10 bis 30
- ISG-Arthrose des Kreuzdarmbeingelenks: GdB (Behinderungsgrad) von 10 bis 50
- STT-Arthrose des Handgelenks: GdB (Behinderungsgrad) von 10 bis 40
Kommen ISG- oder ACG-Arthrose in mehreren Gelenken vor, sind GdB-Anhebungen möglich. Außerdem wird bei Arthrose jeder Grad der Behinderung zusammengerechnet, sollten mehr als eine Gelenkerkrankung gleichzeitig auftreten.