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FAQ: Cannabis Social Club
Wollen Sie im Zuge der Cannabis-Legalisierung einen Cannabis Social Club anmelden, müssen Sie unter anderem eine Erlaubnis beantragen und Ihre Sachkunde nachweisen.
Grundsätzlich kann gemäß Konsumcannabisgesetz jeder Erwachsene, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, in einem Cannabis Social Club Mitglied werden.
Konkrete Vorgaben sieht ein Gesetz nicht vor. Stattdessen werden die Mitgliedsbeiträge von den einzelnen Vereinen individuell festgelegt und können daher stark variieren.
Was ist ein Cannabis Social Club und welche Regeln gelten?
Seit April 2024 hat das Konsumcannabisgesetz (CanG) in Deutschland einen rechtlichen Rahmen für den Anbau und Besitz von Cannabis geschaffen. Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen) sind nicht-kommerzielle, nicht-gewinnorientierte Vereine. Ihr Hauptzweck ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbsmäßige Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an ihre Mitglieder.
Für diese Vereine gelten strenge Regeln, die sich aus dem CanG ergeben. Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:
- Mitgliedschaft: Jeder Verein darf maximal 500 Mitglieder haben, die volljährig sein müssen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Anbau: Der Anbau ist ausschließlich für den Eigenkonsum der Mitglieder gestattet. Kommerzieller Verkauf ist streng verboten.
- Weitergabe an Mitglieder: Der Verein darf Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen, Stecklinge) ausschließlich an seine Mitglieder weitergeben. Pro Mitglied darf die monatliche Höchstmenge 50 Gramm nicht überschreiten. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren liegt die monatliche Obergrenze bei 30 Gramm mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent.
- Schutzmaßnahmen: Die Anbaufläche muss gesichert sein, um den Zugriff von Unbefugten und insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Es müssen klare Jugendschutz- und Suchtpräventionskonzepte nachgewiesen werden.
Cannabis Social Club eröffnen: So gehen Sie vor
Wenn Sie einen Cannabis Social Club öffnen wollen, müssen Sie die eben genannten Regeln einhalten. Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Folgende Schritte sind dafür notwendig:
- Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.): Zunächst muss ein Verein nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegründet und im Vereinsregister eingetragen werden. Die Satzung muss den Zweck der Anbauvereinigung klar definieren.
- Erlaubnis beantragen: Die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau muss bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Dem Antrag müssen alle relevanten Unterlagen beigefügt werden, wie die Vereinssatzung, das Sicherheits- und Präventionskonzept, ein Nachweis über die Qualifikation der verantwortlichen Personen sowie die Standortangaben des Vereins.
- Vorgaben erfüllen: Der Verein muss nachweisen, dass er alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dazu gehören die räumliche Sicherung des Anbaus, die Bestimmung eines Jugendschutzbeauftragten und eines Suchtpräventionsbeauftragten sowie die Einhaltung der Melde- und Dokumentationspflichten.
- Erteilung der Erlaubnis: Die prüft den Antrag und erteilt bei positiver Prüfung die Erlaubnis. Erst danach darf der Anbau und die Weitergabe von Cannabis beginnen.
Gut zu wissen: Die Erlaubnis, die Sie erhalten, wenn Sie einen Cannabis Social Club anmelden wollen, ist für sieben Jahre gültig. Ein Antrag auf Verlängerung ist nach Ablauf von fünf Jahren möglich.
Wer kann einen Cannabis Social Club laut Gesetz gründen und betreiben?
Jede volljährige Person kann grundsätzlich einen Cannabis Social Club gründen und in dessen Vorstand mitarbeiten. Es gilt, dass die Vorstandsmitglieder des Vereins persönlich zuverlässig sein müssen, sie dürfen also keine einschlägigen Vorstrafen haben, die im Zusammenhang mit Drogenkriminalität stehen.
Mindestens eine Person im Verein (oft ein Vorstandsmitglied) muss zudem eine bestimmte Sachkunde nachweisen können, die den sicheren Anbau und die korrekte Weitergabe von Cannabis sicherstellt.
Cannabis Social Club: Welche Kosten fallen an?
Da ein Cannabis Social Club kein Geld verdienen darf, müssen die für die Gründung und den Unterhalt anfallenden Kosten von den Mitgliedern getragen werden. Daher gibt es in aller Regel einen monatlichen Mitgliedsbeitrag.
Nicht zu unterschätzen sind die laufenden Kosten: Der Anbau erfordert die Miete oder Pacht der Anbaufläche, Stromkosten (Beleuchtung, Belüftung), Wasser, Dünger, Technik und Sicherheitseinrichtungen.
Der Vorstand sollte diese Posten mit einplanen, wenn er nach der Gründung vom Cannabis Social Club den Mitgliedsbeitrag festlegt. Wie hoch dieser genau sein muss/sollte, wird allerdings nicht durch das Gesetz bestimmt. Der Anbauverein kann die Kosten für eine Mitgliedschaft somit selbst festlegen.