FAQ: Bürgergeld-Erhöhung
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen. Reicht deren Einkommen (sofern vorhanden) nicht zur Deckung der Lebenskosten aus, können sie Leistungen beim Jobcenter beantragen.
Nachdem das Bürgergeld zum Jahresbeginn 2023 eingeführt wurde, lag der Regelsatz für eine alleinstehende Person bei 502 Euro. Zum 01. Januar 2024 wurde das Bürgergeld erhöht und beträgt nun 563 Euro. Auch die anderen Regelsätze für Paare und Kinder sind entsprechend angestiegen.
Die Höhe des Bürgergelds richtet sich laut der Bundesregierung nach der Entwicklung der Preise, die für den Regelbedarf maßgeblich sind, und der durchschnittlichen Entwicklung des Nettoeinkommens. Das Bürgergeld wird erhöht, wenn sich hieraus Änderungen ergeben, wie zum Beispiel durch Inflation.
Nein. Zum Jahr 2025 wird es keine Anpassung der Bürgergeld-Regelsätze in Deutschland geben.
Inhalt
Wie hoch ist das Bürgergeld pro Person?
Wie viel Bürgergeld Sie erhalten, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Unter anderem beeinflussen Ihr Regelsatz, Ihr anzurechnendes Einkommen sowie Ihre Wohnungskosten dessen Höhe.
So werden beim Bezug von Bürgergeld beispielsweise die Miet- und Heizungskosten vollständig vom Jobcenter getragen, sofern diese angemessen sind. Zusätzlich erhalten Sie pro Monat einen gesetzlichen Regelsatz, der zur Finanzierung des Lebensunterhalts dient. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach Ihrer persönlichen Lebenssituation.
Leben Sie allein gilt ein Regelsatz in Höhe von 563 Euro für Sie. Bilden Sie hingegen mit Ihrem Partner eine Bedarfsgemeinschaft, stehen Ihnen jeweils 506 Euro (insgesamt 1.012 Euro) monatlich zu.
Im Haushalt lebende Kinder erhöhen zusätzlich den Gesamtbedarf und haben je nach ihrem Alter einen unterschiedlich hohen Leistungsanspruch. Dies gilt für alle Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Im Alter bis 5 Jahren erhöht sich der Regelbedarf Ihres Haushalts beispielsweise um 357 Euro. Liegt das Alter des Kindes zwischen 6 und 13 Jahren, steigt der Anspruch Ihrer Bedarfsgemeinschaft um 390 Euro. Kindern zwischen 14 und 17 Jahren stehen 471 Euro zu. Für volljährige Kinder unter 25 Jahren gibt es wiederum 451 Euro.
Wie sich die Bürgergeld-Erhöhung auf die einzelnen Regelsätze ausgewirkt hat, sehen Sie in der folgenden Tabelle:
| Leistungsberechtigte | Bürgergeld-Regelsatz 2025/2026 in Euro |
|---|---|
| Alleinstehende | 563 |
| Bedarfsgemeinschaft | 506 |
| Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen | 451 |
| Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 |
| Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 |
| Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 |
Auswirkungen der Bürgergeld-Erhöhung – Auch für Beamte bedeutet die Bürgergeld-Erhöhung ein Lohnplus. Als Arbeitgeber muss der Staat einen gewissen Lohnabstand zu Personen wahren, die auf eine Grundsicherung angewiesen sind. Deshalb profitieren von der Bürgergeld-Erhöhung auch einige Beamte.
Welche Freibeträge gibt es beim Bürgergeld?
Liegt das eigene Einkommen unter dem Existenzminimum, haben Sie die Möglichkeit, mit Bürgergeld aufzustocken. Der jeweils geltende Gesamtbedarf (Regelsatz zzgl. Wohnungskosten) ändert sich durch ein Einkommen nicht. Jedoch findet eine anteilige Anrechnung dieses statt.
Das Jobcenter berücksichtigt dabei jegliche Einkünfte, die Sie haben. Hierzu zählen zum Beispiel der Arbeitslohn, das Arbeitslosengeld, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsansprüche sowie Renten.
Bürgergeld und die Rente – Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht nicht, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und die gesetzliche Rente beziehen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Rente aufgrund einer teilweisen Erwerbsminderung erhalten. Auch eine Hinterbliebenenrente wird als Einkommen angerechnet und wirkt sich nicht auf den grundsätzlichen Bürgergeld-Anspruch aus.
Verfügen Sie über ein entsprechendes Einkommen, reduziert dich der Auszahlungsbetrag des Bürgergelds. Jedoch wird nicht das vollständige Gehalt verrechnet, sondern nur ein bestimmter prozentualer Anteil.
Wie hoch dieser ist, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Gesetzlich gelten folgende Freibeträge für Aufstocker:
- ein Einkommen von bis zu 100 Euro gilt grundsätzlich als anrechnungsfrei
- für die Einkommensbestandteile zwischen 100 und 520 Euro gilt ein Freibetrag von 20 %
- der Anteil Ihres Einkommens zwischen 520 und 1.000 Euro ist zu 30 % anrechnungsfrei
- der Betrag Ihres Einkommens, der zwischen 1.000 und 1.200 Euro (1.500 Euro bei Alleinerziehenden) liegt, wird zu 10 % nicht angerechnet
- alle darüber liegenden Einkommensbestandteile werden vollständig verrechnet
Bürgergeld-Erhöhung: Wird das Bürgergeld auch künftig erhöht?
Grundsätzlich muss es nicht in jedem Jahr zu einer Bürgergeld-Erhöhung kommen. Für 2025 wird es zum Beispiel keinen Anstieg der Regelsätze geben. Das hängt vor allem mit einer sinkenden Inflation zusammen.
Warum erhöht sich das Bürgergeld?
Die Höhe des Bürgergelds richtet sich nach dem gesetzlich geltenden Regelbedarf. Dieser berechnet sich aus verschiedenen Faktoren. Grundlage hierfür ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses besteht laut Bundesverfassungsgericht auf Basis von Artikel 1 des Grundgesetzes.
Dieses Existenzminimum ist nach dem Sozialstaatsprinzip garantiert, sowohl für Menschen, die ihre Arbeit verlieren oder ihr Geschäft schließen müssen als auch für Berufstätige, deren Einkommen so gering ist, dass Sie Unterstützung benötigen.
Nach Maßgabe des Verfassungsgerichts wird das geltende Existenzminimum jährlich durch ein vorgegebenes Verfahren ermittelt. Hierauf wirken sich unter anderem Faktoren wie die Nettolohnentwicklung oder Inflation in Deutschland aus.
Wie wird das Bürgergeld berechnet?
Grundlage zur Ermittlung der Höhe des Regelbedarfs ist die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Das statische Bundesamt führt diese alle 5 Jahre durch.
Dabei werden 80.000 Haushalte in Deutschland hinsichtlich ihres Einkommens und deren Ausgaben befragt. Im Auftrag des Arbeits- und Sozialministeriums wertet das Statistische Bundesamt diese Befragung aus und berücksichtigt hierbei insbesondere die Angaben von einkommensschwachen Haushalten.
Mithilfe der erhaltenen Daten werden so die Ausgaben ermittelt, die für den Regelbedarf erforderlich sind. Da die EVS nur alle 5 Jahre durchgeführt wird, findet in der dazwischenliegenden Zeit eine sogenannte Fortschreibung statt. Bei dieser fallen vor allem die Entwicklung der Preise sowie die Entwicklung der Nettolöhne ins Gewicht.
Bürgergeld-Erhöhung 2024 – Die Erhöhung des Bürgergelds zum 01. Januar 2024 beruht auf der EVS von 2018. Zuletzt wurde 2023 eine neue Stichprobe durchgeführt, deren Ergebnisse sich ab dem Jahr 2025 auf die Ermittlung des Regelbedarfs auswirken werden.
Gibt es eine Bürgergeld-Erhöhung, wenn die Miete steigt?
Beim Bürgergeld-Bezug führt eine Nebenkosten-Erhöhung nicht zu einer Anpassung des persönlichen Regelsatzes. Grundsätzlich ziehen persönliche Veränderungen somit beim Bürgergeld keine Erhöhung nach sich.
Jedoch ändert sich durch eine höhere Miete auch Ihr jeweiliger Gesamtbedarf. Steigen die Nebenkosten, erhalten Sie dementsprechend auch mehr Geld, vorausgesetzt die Wohnungskosten gelten weiterhin als angemessen.
Der Bürgergeld-Regelsatz bleibt hingegen gleich. Dies bedeutet, dass Sie monatlich nicht mehr Geld zur Verfügung haben, sondern lediglich die gestiegenen Mietkosten ausgeglichen werden.

(23 Bewertungen, Durchschnitt: 4,80 von 5)